Gift im Gemüse

Die Bundesregierung hat fast 300 Grenzwerte für Pestizide angehoben und sich im Kompetenzgerangel der eigenen Behörden verfangen

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Beim Bundesinstitut für Risikobewertung gelten strenge Richtlinien. Um die Verbraucher vor "potenziell gesundheitsschädlichen Stoffen", beispielsweise vor Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln, zu schützen, legt die staatliche Prüfbehörde gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sogenannte Rückstandshöchstmengen fest. Wenn diese Werte überschritten werden, bedeutet das nicht automatisch eine Gefährdung der Konsumenten, da sie selbstredend immer geringer veranschlagt werden als die vermutete gesundheitsschädliche Dosis. Doch Vorsicht ist allemal angebracht, so dass Lebensmittel, welche die festgesetzten Höchstmengen überschreiten, in Deutschland eigentlich nicht mehr verkauft werden dürften.

Das klingt beruhigend, bedeutet in der Praxis aber wenig bis gar nichts. Denn das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachungen der Bundesländer halten sich in vielen Fällen nicht an diese Vorgabe, sondern legen eigene und mitunter deutlich höhere Grenzwerte fest.

Nach einer aktuellen Studie, die von dem Biologen und Chemiker Wolfgang Reuter im Auftrag der Umweltschutzorganisation Greenpeace durchgeführt wurde, hat die Bundesregierung zwischen 2004 und 2006 insgesamt 404 gesetzliche Pestizidgrenzwerte geändert und 111 von ihnen verringert. In 293 Fällen bedeutete die Neubestimmung allerdings eine Erhöhung der Limitierungen, wobei die Spannbreite vom Faktor 1,2 (Amitraz) bis zum Faktor 600 (Fenhexamid in Salat und frischen Kräutern) reichte. Von den 15 Sorten, deren Grenzen am deutlichsten ausgedehnt wurden, gehören gleich acht zu den ohnehin extrem belasteten Lebensmitteln: Petersilie, Salat, Auberginen, Feldsalat, Johannis- und Stachelbeeren, Trauben und Erdbeeren.

Erhöhung der toxischen Dosis

Unter den am stärksten erhöhten Pestiziden finden sich einige Neuzulassungen wie Thiophanat-methyl, Mepanipyrim und Zoxamide, aber auch bekannte Stoffe wie eben Fenhexamid, Thiabendazol, Iprodion oder Myclobutanil. Dieses Ergebnis erstaunt umso mehr, als die genannten Stoffe allesamt im Verdacht stehen, gesundheitsschädliche Auswirkungen auf den menschlichen Körper zu haben. Fenhexamid gilt beispielsweise als grundwassergefährdend, und Thiabendazol erwies sich in Tierversuchen als krebserregend. Beim Menschen prognostizieren manche Experten dagegen nur eine "geringe akute Toxizität".

Auch Iprodion steht im Verdacht, Krebs erregen zu können. Überdies soll das Pestizid den Hormonhaushalt beinträchtigen und neurotoxische Begleiterscheinungen entfalten, während sich Myclobutanil möglicherweise ungünstig auf geplante "Reproduktionsvorgänge" auswirkt.

Derzeit gibt es in Deutschland unterschiedliche gesetzliche und verordnungsrechtliche Möglichkeiten, die strittigen Grenzwerte zu erhöhen oder durch Ausnahmeregelungen zu verändern. Aber das Gerangel zwischen unterschiedlichen wissenschaftlichen Ansichten, ökologischen Zielvorstellungen und behördlichen Kompetenzen ist nach der bereits mehrfach geäußerten Einschätzung von Greenpeace nicht das einzige Problem.

Über diese Regelungen hinaus sind für eine Reihe von Wirkstoffen in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln gar keine Höchstmengen festgesetzt.

Im Greenpeace-Bericht wird dargestellt, dass dies für rund ein Fünftel aller zugelassenen Pflanzenschutzmittel gilt. Für die entsprechenden Wirkstoffe hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach eigenen Angaben kürzlich sogenannte "Beurteilungswerte" für die Höchstmengen veröffentlicht. Diese Werte sollen jedoch nicht den Charakter einer gesetzlich festgesetzten Höchstmenge haben, sondern "Höchstmengenvorschläge" sein und die "Beurteilung eines gefundenen Rückstands erleichtern". Der rechtsverbindliche Status dieser Höchstmengen ist derzeit unklar.

Greenpeace

Tatsächlich schätzt das erwähnte Bundesamt seine "Empfehlung" nur als "erste Hilfestellung" ein. Selbige sei "kein Präjudiz für die Höchstmengenfestsetzung durch den Bundesrat bzw. durch die Europäische Gemeinschaft".

Versammlung der Unzuständigen

Mitreden will jeder, die Verantwortung übernimmt keiner. In prekären Fällen wie diesem legt das Bundesamt besonders viel Wert darauf, "keine Rechtsetzungsbehörde" zu sein. Präsident Christian Grugel verwies auf Nachfrage denn auch postwendend Richtung Europa.

Ein Hochsetzen von Stoffen ist das Ergebnis einer Diskussion auf europäischer Ebene, wo eben abgewogen wird, ob man auch mit den dann neuen Höchstmengen gesundheitlich noch in einem vertretbaren Bereich liegt.

Christian Grugel

Der zuständige Bundesminister Horst Seehofer (CSU) hat derweil bekanntlich andere Probleme und verlässt sich deshalb lieber auf namentlich zumeist nicht näher gekennzeichnete "Fachleute". Sie sollen ihm zu den eigenwilligen Entscheidungen geraten haben, und an der positiven Grundstimmung, von der Seehofer gerade erst auf der Grünen Woche umweht wurde, kann das Störfeuer aus der Ökoecke ohnehin nichts ändern.

Unsere Lebensmittel "Made in Europe" sind begehrt und sicher. (...) Die Land- und Ernährungswirtschaft ist wieder optimistisch und investiert. Sie ist auf dem Weg zu neuer, weltweiter Wettbewerbsfähigkeit.

Horst Seehofer

So sieht es auch der Industrieverband Agrar e.V., der die Studie schlicht als Verunglimpfung der Hersteller von Pflanzenschutzmitteln empfindet und in der vermeintlichen Anhebung nur die Festlegung "technisch begründeter Höchstmengen" anstelle eines früheren Nullwerts sieht.

Dass man diese Einschätzung nicht unbedingt teilen muss, hatte Greenpeace schon vor einer Woche dokumentiert. Denn die Lebensmittel "Made in Europe" weisen nicht nur überhöhte Grenzwerte ansonsten zugelassener Stoffe, sondern auch eine Vielzahl illegaler Pestizide auf. Greenpeace konnte sie in 29 Prozent der 84 untersuchten Obst- und Gemüseproben aus Supermarktketten wie Edeka, Aldi, Tengelmann, Real, REWE oder Wal-Mart nachweisen.

Vor importierten Giftcocktails scheinen die Prüf- und Kontrollbehörden vollends zu versagen. In jeder zweiten Paprika, die aus Spanien in den deutschen Handel kam, wurde das Insektengift Isofenphos-Methyl nachgewiesen, das in der Europäischen Union nicht zugelassen ist. Immerhin hat das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum eine entsprechende Warnung erlassen, die am gestrigen Dienstag noch einmal ausdrücklich bestätigt wurde.

Freiwillige Selbstkontrolle anstelle politischer Vorgaben?

Greenpeace fordert die Bundesregierung nun auf, die Grenzwerte für die Pestizidbelastung von Obst und Gemüse an den geltenden Bestimmungen für Babynahrung oder Bio-Produkten zu orientieren. Demnach dürften in einem Kilogramm Lebensmittel allerhöchstens 0,01 Milligramm Pestizide enthalten sein. Außerdem verweist die Umweltschutzorganisation auf das Vorsorgeprinzip, das mit Beginn des neuen Jahrtausends in der Europäischen Union gelten sollte. Folglich müsste schon ein begründeter Verdacht ausreichen, um Maßnahmen zur Reduzierung eines Risikos einzuleiten.

Der Handel kann solchen Maßnahmen zuvorkommen und braucht nicht abzuwarten, bis sich in Berlin oder den regionalen Lebensmittelüberwachungen Entscheidendes getan hat. Und tatsächlich scheint der eine oder andere Konzerne die Chance zur ökologischen Profilierung nutzen zu wollen. So hat die Kölner REWE Group beschlossen, dass Rückstände bei Obst und Gemüse 70 Prozent der gesetzlichen Höchstmenge nicht mehr übersteigen dürfen. Gleiches gilt für die "akute Referenzdosis" des Bundesinstituts für Risikobewertung. Lieferanten, die sich nicht an diese Vorgabe halten, droht REWE mit "Sanktionen bis hin zur dauerhaften Auslistung". Ob der Ankündigung Taten und freiwillige Nachahmer folgen, wird sicher in absehbarer Zeit überprüft werden.