Deutsches Schulsystem: "Extrem selektiv"

UN-Berichterstatter Vernor Muñoz übt harsche Kritik am deutschen Schulsystem, doch die meisten Bildungspolitiker und Pädagogen fühlen sich nicht angesprochen

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Vor gut einem Jahr war der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz, zu Gast in Deutschland, um sich einen Überblick über die Bildungslandschaft unter besonderer Berücksichtigung des hiesigen Schulsystems zu verschaffen. Sein offizieller Staatenbericht für die Generalversammlung der Vereinten Nationen wird auf der vierten Sitzung des UN-Menschenrechtsrats am 21. März 2007 vorgestellt und liegt momentan der deutschen Bundesregierung zur Beobachtung und Kommentierung vor.

Doch nicht nur dieser, denn Muñoz´ Erkenntnisse ließen sich ebenso wenig geheim halten wie sein viel diskutierter Besuch im Februar 2006 und gelangten nicht nur in die Chefetagen der Politik, sondern auch zur Deutschen Presse-Agentur, die sich nicht lange bitten ließ, die Öffentlichkeit mit den wesentlichen Punkten bekannt zu machen.

Demnach fordert Vernor Muñoz Deutschland eindringlich auf, das mehrgliedrige Schulsystem noch einmal zu überdenken und die föderalismusbedingten Unterschiede in Organisation und Durchführung abzuschaffen. Die frühe Aufteilung von durchschnittlich zehnjährigen Kindern auf verschiedene Schulformen sei „extrem selektiv“, im internationalen Vergleich „untypisch“ und ansonsten überhaupt nur noch in Österreich üblich. Schüler könnten so „nicht angemessen beurteilt werden“ und würden vor allem dann entscheidend benachteiligt, wenn sie aus finanziell schwächer gestellten Familien kommen, einen Migrationshintergrund aufweisen oder behindert sind. Muñoz bezweifelt überdies, dass die Pädagogen, welche die Auswahlverfahren verantworten müssen, „immer ausreichend geschult“ wurden.

Darüber hinaus bemängelt der UN-Sonderberichterstatter die auch von vielen anderen Beobachtern häufig kritisierte Abhängigkeit zwischen dem Bildungserfolg auf der einen und der sozialen Herkunft auf der anderen Seite. Sie sei in keinem anderen Industrieland so stark ausgeprägt und führe letztlich zu einer niedrigen Abiturientenquote, einer hohen Zahl von Schulabbrechern und der Chancenlosigkeit von Geringqualifizierten auf dem Arbeitsmarkt.

Das in der UN-Menschenrechtscharta verankerte „Recht auf Bildung“ ist nach Muñoz´ Einschätzung vor allem für Kinder von Asylsuchenden oder illegal in Deutschland lebenden Menschen vielfach bedeutungslos. Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen und das Saarland hätten in dieser Hinsicht besonderen Nachholbedarf.

Konstruktive Vorschläge und allerlei Missverständnisse

Der Juraprofessor aus Costa Rica belässt es allerdings nicht bei der ernüchternden Bestandsaufnahme. Nach Informationen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Muñoz sieben zentrale Reformideen vorgeschlagen. Dazu gehören die massive Unterstützung individueller Leistungspotenziale und spezifischer Lernfähigkeiten, mehr Schulautonomie und eine Qualitätsinitiative im Bereich Bildungsinhalte und Methoden, die durch eine systematische Sprachausbildung von Migranten, die Verbesserung der Lesefähigkeiten und den Einsatz neuer Medien erreicht werden soll. Außerdem setzt Vernor Muñoz auf eine Stärkung der demokratischen Schulkultur, grundlegende Strukturreformen - wie die Ausweitung der Kindergarten- und Ganztagsangebote oder den Verzicht auf das gegliederte Schulsystem -, eine Neuorganisation der Lehrerausbildung, die insbesondere die pädagogischen Aspekte vertiefen soll, und mehr Investitionen für frühkindliche Bildungsprogramme.

Der Staatenbericht hat über die Situation an Schulen hinaus Bedeutung für die aktuelle Bildungsdiskussion, denn es geht letztlich um die Frage, ob Deutschland seinen internationalen Verpflichtungen in diesem Bereich gerecht wird. Muñoz ist davon überzeugt, dass die deutschen Regierungen bis dato aus gutem Grund nur selten öffentlich über die zwischenstaatlichen Vereinbarungen und die eingegangenen Verpflichtungen diskutieren wollten. Offenbar sei man der Ansicht, alle Menschenrechte bereits „vorbildlich verwirklicht“ zu haben.

Das Prinzip der Einheit in der Vielfalt impliziert nicht nur die Annahme internationaler Vereinbarungen, sondern auch eine intensive Reflexion und Aktion im Innern, um einem immer komplexeren interkulturellen Panorama gerecht werden zu können.

Vernor Muñoz

Tatsächlich würde allein der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte auch Deutschland verpflichten, den Hochschulunterricht „auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, allgemein verfügbar und jedermann zugänglich“ zu machen. Wenig Raum also für die Einführung von Studiengebühren, denn ein Vertragsstaat ist verpflichtet, die Verwirklichung des Rechtes auf Bildung „bis an die Grenze seiner vorhandenen Ressourcen sicherzustellen“. Muñoz sieht keinen Anhaltspunkt dafür, dass diese Grenze hierzulande erreicht ist.

In eben diesem Sinne eröffnete Wassilios E. Fthenakis am Dienstag dieser Woche Europas größte Bildungsmesse in Köln, die didacta 2007.

Deutschland investiert mit 0,42 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht einmal die Hälfte dessen, was die OECD für den vorschulischen Bereich empfiehlt. Wenn die Bundesrepublik sogar die Qualität des vorschulischen und schulischen Systems erreichen möchte, die in den skandinavischen Ländern geboten wird, müssen wir mehr als vier Mal so viel wie bis jetzt in den Elementar- und Primarbereich investieren.

Dabei kann das häufig vorgebrachte Argument der leeren Kassen bei näherer Betrachtung schon heute nicht gelten: Europäische Länder mit geringerer Finanzkraft als Deutschland haben diese Standards bereits längst erreicht. Und ich erinnere Sie alle daran, dass wir selbst in Zeiten, in denen unsere Kassen voll waren, für die Kinder wenig getan haben. Nicht das grundsätzlich fehlende Geld hindert uns also, in Bildung zu investieren, sondern letztlich die fehlende Einsicht, dass Bildung die beste Investition in die Zukunft eines Landes und damit Investition in Bildung bei wohl verstandener Auslegung auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung ist.

Wassilios E. Fthenakis

In Berlin sieht man das erwartungsgemäß anders. Die Bundesregierung konzediert zwar die ohnehin nicht mehr zu leugnende Abhängigkeit von Bildung und Herkunft, findet aber ansonsten, dass Deutschland gerade „dank seines leistungsfähigen Bildungssystems zu einer der stärksten Wirtschaftsnationen und stabilsten Demokratien der Welt“ werden konnte. Die Kultusministerkonferenz macht es sich noch einfacher. Ein Großteil der geäußerten Kritik beruhe „offensichtlich auf Missverständnissen“. Und der Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger, hatte ohnehin schon im letzten Jahr den Eindruck, „dass hier jemand gekommen ist, der sich nicht offen informieren wollte, sondern seine vorgefassten Ansichten bereits mitbrachte.“ Schließlich habe sich Vernor Muñoz „offen als glühender Gesamtschulanhänger geoutet!“

Worthülsen gegen kritische Nachfragen

Ähnlich einsilbig hatten Politiker und Pädagogen bereits vor einem Jahr auf Muñoz´ Besuch und die anschließende kontroverse Debatte reagiert. Die Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mehrerer Abgeordneter im März 2006 sind insofern paradigmatisch und bis heute wohl unverändert gültig. Seinerzeit erklärte die Große Koalition auf die Frage, inwieweit sie das Recht auf Bildung in der Bundesrepublik Deutschland für gewährleistet halte:

Das „Recht auf Bildung“ im Sinne eines Teilhaberechts auf allgemeine und gleiche Bildungschancen in öffentlichen Bildungseinrichtungen ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich abgesichert. Es ergibt sich aus dem einschlägigen Freiheitsrecht (Artikel 12 Abs. 1, Artikel 2 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Gleichheitssatz (Artikel 3 GG).

Will die Regierung denn möglicherweise Konsequenzen aus der Kritik am gegliederten Schulsystem für die weitere Zusammenarbeit mit den Ländern ziehen?

Die Länder sind nach der gegenwärtigen verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung für das Schulwesen zuständig. Dies gilt auch nach der geplanten Föderalismusreform. Im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten werden Bund und Länder auch weiterhin ihren Beitrag leisten, um das deutsche Bildungssystem zu stärken.

Und wie steht die Bundesregierung zu der These, dass ein gegliedertes Schulsystem mitverantwortlich für die soziale Selektivität des deutschen Bildungssystem ist?

Die Verantwortung für eine bestmögliche Ausgestaltung der Schulsysteme unter Berücksichtigung einer größtmöglichen individuellen Förderung liegt aufgrund der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung ausschließlich bei den Ländern. Zahlreiche Bewertungen der Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungssystems im internationalen und nationalen Vergleich (TIMSS, PISA, IGLU, PISA-E, IGLU-E) zeigen, dass die Frage optimaler Bildungschancen für alle in komplexen Zusammenhängen steht. Nach Einschätzung der Bundesregierung lässt sich jedenfalls feststellen: Nur ein leistungsfähiges Bildungssystem kann ein gerechtes Bildungssystem sein.

Grundrecht auf Bildung

Nach dem nun vorliegenden Report des UN-Sonderberichterstatters hat die stellvertretende GEW-Vorsitzende Marianne Demmer die Bundesregierung noch einmal nachdrücklich darauf hingewiesen, „dass die ständige Wiederholung konservativer Mythen und Rechtfertigungsrhetorik für ein nachweislich hoch selektives Bildungssystem international keinen Eindruck macht, sondern Kopfschütteln und Befremden hervorruft.“

Deutschland brauche für die Zukunft ein „inklusives, integratives Schulsystem“ und als Basis eine tiefgreifende Strukturreform. Außerdem müsse das Recht auf Bildung ins Grundgesetz und in die Länderverfassungen aufgenommen und das UN-Abkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen endlich ratifiziert werden. Schließlich erwartet Demmer, dass die UN-Kinderrechtskonvention vollinhaltlich umgesetzt und damit auch Flüchtlingen und statuslosen Kindern ein Recht auf Bildung garantiert wird.

Der Streit um den richtigen Weg in der nationalen Bildungspolitik geht hier einmal mehr in die Frage über, wie ernst es die Bundesrepublik mit ihren Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte nimmt und inwiefern sie bereit ist, den Anspruch auf eine optimale frühkindliche Betreuung, Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung überhaupt als Menschenrecht zu akzeptieren.

Die Sozialwissenschaftlerin Mona Motakef hat sich schon im vergangenen Frühjahr darum bemüht, die Diskussion über die immer gleichen Vorwürfe und Beratungsresistenzen hinauszubringen und einen menschenrechtlichen Ansatz in die bildungspolitische Debatte einzuführen, die gleichzeitig eine sozial- und gesellschaftspolitische sein muss. Ihrer Studie Das Menschenrecht auf Bildung und der Schutz vor Diskriminierung. Exklusionsrisiken und Inklusionschancen wurde freilich noch viel weniger Aufmerksamkeit zuteil als den Ausführungen von Vernor Muñoz.

Insgesamt zeigt ein menschenrechtlicher Ansatz in der Reflexion aktueller Problemlagen im Bildungssystem, dass sich die Schule stärker als bisher an der Vielfalt der Bedürfnisse und Lernausgangslagen von Kindern und Jugendlichen orientieren muss, wenn sie im vollen Sinne Diskriminierungsfreiheit gewährleisten will. Strategien, die auf soziale Inklusion setzen, bedeuten nicht nur einen Gewinn für Kinder und Jugendliche, die Diskriminierungen erfahren und denen durch inklusive Maßnahmen in der Bildung Möglichkeiten der gesellschaftlichen Partizipation eröffnet werden müssen.

Diskriminierungsfreiheit und inklusive Strategien in der Bildung bereichern alle Menschen, da sie nicht auf eine Normalitätserwartung ausgerichtet sind, sondern die Vielfalt an Lebenslagen und Lebensentwürfen respektieren. Bildung fungiert dann als Menschenrechtsbildung, wenn sie Kindern und Jugendlichen durch ihren Inhalt und ihre Form vermitteln kann, was es bedeutet, wenn Menschen nicht mehr ausgegrenzt werden und Stereotype an Gewicht verlieren: weil es in der Bildung wie auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen normal sein sollte, verschieden zu sein.

Mona Motakef