Die Bundeswehr und die Waffen

Deutscher Soldat mit einem G-36-Gewehr. Bild: DoD

Alte Rüstungsseilschaften will Ursula von der Leyen durch Management-Methoden ersetzen

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

2014 war so ein Jahr, in dem die Bundeswehr nicht aus den Schlagzeilen rauskam. Mal blieb eine Transall der Bundeswehr auf Gran Canaria liegen, mal steckten deutsche Soldaten mangels geeigneter Flugzeuge in Afghanistan fest. Schließlich musste Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen eingestehen, dass viele Hubschrauber und Flugzeuge gar nicht einsatzbereit sind.

Kanzlerin Angela Merkel mahnte an, dass jetzt alle Fakten auf den Tisch gehörten und Ex-Außenminister Hans-Dietrich Genscher kritisierte die Ausrüstung der Bundeswehr als "Zumutung für die Soldaten und ihre Familie".

Ein Gewehr in der Kritik

Dann geriet auch noch das G36-Gewehr, die Standardwaffe der Bundeswehr, in die Kritik. In Schießtests hatte die Bundeswehr herausgefunden, dass das G36 bei höheren Umgebungstemperaturen wie etwa im Afghanistan nicht mehr genau schießt. Ein Gewehr, das nicht trifft - das war der ultimative Gau für die Truppe.

Ministerin von der Leyen traf schließlich am 22. April 2015 eine Entscheidung: Alle 167.000 Gewehre werden ausgemustert. Der Beifall war ihr damals sicher: Endlich fällt mal jemand eine klare Entscheidung für die Truppe, für die Soldaten.

Inzwischen weiß man: Vor Gericht hatte die Einschätzung der Ministerin wie auch von großen Teilen der Öffentlichkeit keinen Bestand, dass es sich beim G36 um ein Ramsch-Gewehr handelt. Anfang September gab das Landgericht Koblenz dem Hersteller Heckler & Koch Recht. Der Tenor des Urteils: Das Gewehr machte genau das, was es sollte und was bestellt war. Die Bundeswehr bekommt deshalb keinen Schadensersatz.

Konsequenzen im Ministerium

Das Verteidigungsministerium kündigte zunächst Berufung an, verzichtete dann aber darauf. Trotzdem beschäftigt das G36 die Bundeswehr weiter. Erstens muss Ersatz gefunden werden, 2017 soll eine entsprechende Ausschreibung starten.

Zweitens soll als Konsequenz aus dem Skandal ein Compliance Management System eingeführt werden, wie es große Unternehmen haben. "Für ein modernes und transparentes Verwaltungshandeln reicht es oft nicht aus, alles ordentlich in verschiedenen Vorschriften geregelt zu haben. Vielmehr braucht es ein umfassendes Ethikbewusstsein im Sinne eines selbst gesetzten Verhaltensstandards", so eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums gegenüber "Telepolis". Das Ministerium habe hier in der öffentlichen Verwaltung eine "Vorreiterrolle".

Zurückgeht die Idee auf den früheren Commerzbankchef Klaus-Peter Müller, den Ursula von der Leyen als externen Sachverständigen geholt hatte. Dieser sollte den Entscheidungsprozess zum G36 zu begutachten. Vor allem ging es um die Frage, warum es von den ersten Meldungen, dass das G36 den Anforderungen nicht genüge, bis zur Entscheidung der Ministerin vier Jahre dauerte. Damit ging es letztlich um die Frage, wie die Rüstungsbeschaffung im Verteidigungsministerium besser organisiert und effizienter werden kann.

Müller legte im Oktober 2015 seinen Bericht vor. "Für die "Causa G36" gibt es nicht eine Ursache, sondern eine Vielzahl systemisch angelegter Ursachen", folgerte er. Als eine dieser Ursachen machte er ein Compliance-Defizit (Regeltreue) in der Organisationskultur aus: "unzureichender Prozess zum Umgang mit anonymen Schreiben in der Causa G36; kein umfassendes Compliance Management System". Um diesen Missstand zu beheben, schlug Müller vor, dass im Verteidigungsministerium modernes Management Einzug erhalten solle:

"Prüfen und ggf. einführen (von weiteren Elementen) eines Compliance Management Systems, z.B. Hinweisgebersystem und "Code of Conduct" für die Zusammenarbeit mit Wirtschaft/Industrie; interne Aufklärung von Vorwürfen unabhängig von Entscheidungen der ermittelnden Staatsanwaltschaft oder anderer staatlicher Stellen"