Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages hält NetzDG ebenfalls für europarechtswidrig

Aktelles Social-Media-Mem

Würde das Gesetz wie von der Bundesregierung geplant oder mit den vom Bundesrat geforderten Änderung in Kraft treten, nähme Deutschland in der EU eine Sonderstellung ein

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Das von der Bundesregierung geplante "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" (NetzDG) wird von zahlreichen und namhaften deutschen Rechtswissenschaftlern als verfassungs- und europarechtswidrig eingestuft (vgl. Juristen halten Maas' Gesetz gegen "Fake News und Hate Speech" für verfassungs- und europarechtswidrig und Maas will NetzDG noch diese Woche durch den Bundestag bringen). Nun wurde dem fernsehbekannten Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel ein auf den 31. Mai datiertes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages mit dem Titel "Der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes - Vereinbarkeit mit dem Herkunftslandprinzip" zugespielt, der zeigt, dass auch die zur Neutralität und Objektivität verpflichteten Juristen dort von einer Unvereinbarkeit mit der E-Commerce Richtlinie 2000/31/EG2 ausgehen. Wörtlich schreiben sie dazu:

Fraglich ist, ob eine unionsrechtskonforme Auslegung des NetzDG-E möglich ist, so dass das NetzDG-E für Netzwerkbetreiber aus anderen Mitgliedstaaten nur greift, wenn die Normen des betreffenden Mitgliedstaats vergleichbare Vorgaben postulieren und das deutsche Recht mithin nicht strenger ist als das Recht des Sitzmitgliedstaats oder im fraglichen Einzelfall eine Ausnahme vorliegt und die Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 4 der E-Commerce Richtlinie erfüllt sind bzw. werden, sodass das NetzDG-E Anwendung finden kann. Dagegen sprechen Begründung und Formulierungen des NetzDG-E, welche eine Anwendung der Normen des NetzDG-E auf Betreiber aus anderen EU-Mitgliedstaaten vorsehen und dafür keine vergleichbaren Regelungen im Sitzmitgliedstaat oder ergänzende Anforderungen gemäß Art. 3 Abs. 4 der E-Commerce Richtlinie voraussetzen.

Steinhöfels Informationsstand nach wird diese Woche ein weiteres Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes fertig, in dem die Vereinbarkeit des NetzDG mit dem deutschen Grundgesetz geprüft wird. "Dem Vernehmen nach", so der Rechtsanwalt dazu, "sind die Juristen über die fachliche Qualität des Gesetzes fassungslos und die Verfassungsrechtler des Wissenschaftliches Dienstes haben schwerste Bedenken."

Ob sich diese Einschätzung nach dem eventuellen Einpflegen der Änderungswünsche des Bundesrats ändert, ist fraglich: Die Länderkammer, die am Freitag über den Entwurf beriet (und in der die Grünen über die Mehrheit der Länderkabinette mitregieren) will das Netzwerkdurchsetzungsgesetz einer Einschätzung des Heise-Online-Autors Stefan Krempl nach nämlich "verschlimmbessern" (vgl. Bundesrat will das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verschlimmbessern) und zu den 24 Delikten (vgl. Hate-Speech-Gesetzentwurf heimlich geändert) im Katalog die "Aufstachelung zum Verbrechen der Aggression" nach Artikel 5 Absatz 1 Völkerstrafrecht, die Störung der Tätigkeit von "Verfassungsorganen und ihre Mitglieder" (sprich: Politiker) nach § 106b des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB), die "Gefährdung öffentlicher Sicherheitsinteressen durch unwahre Tatsachenbehauptungen", die "falsche Verdächtigung" nach § 164 StGB, die "Anleitung zu Straftaten" nach § 130a StGB, die "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" nach § 189 StGB und die "Diffamierung durch kompromittierenden Bildaufnahmen" nach § 201a StGB hinzufügen.

Außerdem ist man im Bundesrat der Meinung, die Hürden für die Verhängung der millionenhohen Bußgelder seien zu hoch und "Privilegien" für Facebook und andere Anbieter müssten gestrichen werden. Darüber hinaus müssten die Strafverfolgungsbehörden in jedem einzelnen Fall verpflichtend informiert werden, damit sie Verfahren einleiten. Das dürfte erhebliche Ressourcen binden, die dann anderswo fehlen - zum Beispiel bei der Überwachung von Terror-Gefährdern (vgl. Tories könnten absolute Mehrheit einbüßen). Statt eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs soll es einen der Landesmedienanstalten geben. Ob und an wen diese die Informationen dann weitergeben, ist unklar.

Sonderstellung unter den EU-Ländern

Würde das NetzDG in seiner derzeitigen oder in einer nach den Vorgaben des Bundesrats veränderten Form Gesetz, gäbe es in den anderen EU-Ländern vorerst keine vergleichbaren Regelungen wie in Deutschland, das bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes auf Platz drei der Twitter-Zensurhitparade von Newsweek stand. Das sieht man auch bei Facebook so, wo man die Bundesregierung Ende Mai vor einem "nationalen Alleingang" warnte und eine europäische Lösung forderte (vgl. Facebook will nicht Zensor sein). Die britische Premierministerin Theresa May und der französische Staatspräsident Emmanuel Macron haben neue Zensurvorschriften für Soziale Medien zwar angekündigt - aber in diesen beiden Ländern ist noch weitgehend unklar, wie sie konkret aussehen sollen.

Der faktische Massenlöschanreiz in Deutschland würde dann durch die hohen Bußgelder, die kurzen Fristen und die unbestimmten Tatbestände sogar über den in Ländern wie der Türkei (wo Facebook bereits blockiert wurde und seitdem unter anderem Inhalte kurdischer Gruppen, Karten eines imaginären Staates "Kurdistan" und "Verunglimpfungen" der türkischen Flagge sperrt), Pakistan (wo Nutzer aufgefordert sind, "blasphemische" Inhalte den Behörden zu melden) und der Ukraine hinausgehen, wo eine Netzsperrenverordnung für russische Portale einen Ausblick darauf gibt, was passieren könnte, wenn zensierte Nutzer auf andere Anbieter ausweichen (vgl. NetzDG: Nächster Halt Netzsperren?).

Möbelaffäre

Bundesjustizminister Heiko Maas, der Urheber des Gesetzes, ist durch sein NetzDG deutlich stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, als er es vorher war - was nicht nur angenehme Konsequenzen für ihn hat: "Das geplante Lösch-Gesetz von Justizminister Heiko Maas richtet sich eigentlich gegen Hass-Kommentare und Fakenews bei Facebook und Co", meldete der Branchendienst Turi2 am Wochenende, "doch vorsorglich hat nun auch der Online-Möbelhändler Westwing auf die Löschtaste gedrückt".

Hintergrund der Meldung ist, dass der Luxusmöbelanbieter Westwing eine inzwischen entfernte Fotostory in der gemeinsamen Wohnung von Maas und der Degeto-Schauspielerin Natalia Wörner aufgenommen hatte, in der "auffällig viele" Westwing-Möbel zu sehen waren. Auf Nachfrage der Bild am Sonntag musste eine Sprecherin Wörners zugeben, dass die angeblich "ganz normale branchenübliche Kooperation" mit "Sachleistungen" vergütet wurde. Anders als vor einem Vierteljahrhundert, als Jürgen Möllemann noch zurücktreten musste, weil er Einkaufswagen-Chips empfahl, sehen das SPD-Politiker, konkurrierende Parteien und Mainstreammedien in der inzwischen stark veränderten politischen Kultur von heute nicht mehr als Grund für einen Rücktritt.

In Sozialen Medien und Foren ist man da teilweise anderer Meinung und fragt sich Sachen wie: "Kommt demnächst die Trikotwerbung? Dieses Gesetz wurde ihnen präsentiert von XYZ." Andere - bislang durchaus legale - Kommentare wie "unverständlich, dass die Dame bei der Begleiterwahl nicht wenigstens so viel Geschmack an den Tag legt, wie bei der Wohnungseinrichtung" dürften bei Maas und seinem Milieu den Drang bestärken, das Gesetz möglichst schnell in Kraft treten zu lassen.

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