Kritik an polnischer Justizreform: Sitzt Deutschland im Glashaus?

Der Sejm, das polnische Parlament. Foto: Kalinka261015. Lizenz: CC BY-SA 3.0/pl

Auch die Richterwahlpraxis in der Bundesrepublik kann angegriffen werden

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EU-Rechtssetzungskommissar Frans Timmermans warnte die polnische Staatsführung am Mittwoch vor einem Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages, wenn sie das gestern vom Unterhaus an das Oberhaus weitergegebene Justizreformgesetz in Kraft treten lässt. Zur Begründung führte Timmermanns eine "Gefahr für den Rechtsstaat" ins Feld. Ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages kann - anders als ein reguläres Vertragsverletzungsverfahren - einen Stimmrechtsentzug zur Folge haben. Dafür müssten sich die anderen Länder aber einig sein, dass ein "schwerwiegender und anhaltender Verstoß" gegen EU-Grundwerte vorliegt - und die ungarische Staatsführung hat bereits durchblicken lassen, dass sie solch einen Verstoß nicht vorliegen sieht.

Jarosław Kaczyński, der Vorsitzende der polnischen Regierungspartei Prawo i Sprawiedliwość (PiS), die im Europaparlament der von den britischen Tories angeführten Fraktion der "Konservativen und Reformer" (EKR) angehört, stufte Timmermanns Drohung im polnischen ARD-Äquivalent TVP als "politisch motivierte" Aktion ein, bei der sich die EU-Kommission unzuständigerweise in inneren Angelegenheiten eines Landes einmische und ihre Macht missbräuchlich einsetze. Im polnischen Außenministerium sieht man das ähnlich und weist außerdem darauf hin, dass die Kritik "voreilig" sei, weil das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Man sei jedoch zu einem "Dialog" mit Brüssel bereit, wenn dort "das Prinzip der Souveränität der EU-Mitglieder" geachtet werde.

"Rechtsstaatlichkeit und Demokratie predigen und unsere eigenen Standards nicht beachten"

Der deutsche Außenminister Sigmar Gabriel kritisierte das polnische Justizreformvorhaben im Spiegel mit der Bemerkung: "Wir können in der Welt nicht Rechtsstaatlichkeit und Demokratie predigen und unsere eigenen Standards nicht beachten". Die twitterbekannte Rechtswissenschaftlerin Barbara Brandner meinte dagegen: "Wer Polen wegen der Justizreform kritisiert, sollte sich das deutsche Richterwahlrecht genauer ansehen."

Ein zentraler Punkt der Kritik an der geplanten polnischen Regelung ist nämlich, dass der Sejm zukünftig über die personelle Bestückung eines Landesrichterrats entscheiden soll, der Richter ernennt. Damit, so die Kritiker, entscheide das Parlament indirekt auch über Richterposten, was ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung sei. Bezüglich der Sauberkeit dieser Trennung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative sind auch die geltenden deutschen Regelungen angreifbar: Über die Vorsitzenden der Bundesgerichte entscheiden beispielsweise Bundesministerien - und die Verfassungsrichter werden nach Artikel 94 Absatz 1 Satz 2 des deutschen Grundgesetzes "je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt."

Da der Bundestag dieses Recht an einen Wahlausschuss weiterreichte, der mit Zweidrittelmehrheit beschließt, entscheiden nur acht Personen. Faktisch können das den Parteihierarchien wegen sogar lediglich die Führer der beiden großen Volksparteien sein. Oder eine Kanzlerin, die eine Große Koalition anführt. Es ist auch möglich, dass sich eine Partei bei Koalitionsverhandlungen das Recht sichert, einen Richterkandidaten ihrer Wahl zu nominieren (vgl. Wenig transparent und der Bedeutung unangemessen). Juristische Kommentare halten diese Situation zum Teil für verfassungswidrig und fordern öffentlichen Anhörungen der Kandidaten, wie es sie beispielsweise in den USA gibt. Ob Verfassungsrichter wie die umstrittene und fragwürdig qualifizierte Susanne Baer nach solchen Anhörungen problemlos an ihre Posten gelangt wären, ist zumindest zweifelhaft.

Schutzsteuern und Borkenkäfer

Außer über die Justizreform streitet sich die polnische Staatsführung derzeit noch über mehrere andere Vorhaben mit Brüssel: Über die Aufnahme von Migranten (vgl. Kaczyński: "Es droht eine gesellschaftliche Katastrophe"), über eine Einzelhandelssteuer, die kleine Händler vor der Konkurrenz großer deutscher Ketten schützen soll, und über die Borkenkäferbekämpfung in einem Naturschutzgebiet an der Grenze zu Weißrussland. Die geplante Einzelhandelssteuer verbot die EU-Kommission am 30. Juni mit dem Hinweis auf europäische Beihilfe- und Wettbewerbsvorschriften.

Im Borkenkäferstreit gab die EU-Kommission am 13. Juli bekannt, sie wolle vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine einstweiligen Verfügung gegen die Bekämpfung des Schädlings im Białowieża-Wald erwirken, der für die polnische Greenpeace-Aktivistin Katarzyna Jagiełło ein "natürlicher Besucher" ist. Auf eine Aufforderung Brüssels im April, das Fällen befallener und gefährdeter Bäume zu stoppen, hatte der polnische Umweltminister Jan Szyszko entgegnet, er habe, "keine Angst, den Streit vor dem Europäischen Gerichtshof auszutragen" (vgl. Schattigste Eichen, schweigend rauschende Wälder).

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