Quo vadis Windenergie?

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Die Energie- und Klimawochenschau: Von billigem Windstrom, wachsenden Unsicherheiten bei den Ausbaumengen, großen Unternehmen, die sich als Bürger-Projekte tarnen und einer zunehmenden Dürre-Gefahr in Nahost

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Die Bundesnetzagentur hat am Dienstag die Ergebnisse der jüngsten Ausschreibungsrunde für Windkraftanlagen an Land bekannt gegeben gegeben. Demnach werden die genehmigten Anlagen den Strom im Schnitt für 4,28 Cent pro Kilowattstunde einspeisen. Das günstigste Angebot wird für 3,50 Cent und das teuerste für 4,29 Cent pro Kilowattstunde liefern. In der im Mai abgeschlossenen ersten Runde hatte der Durchschnitt noch bei 5,71 Cent pro Kilowattstunde gelegen.

Aber werden auch alle Projekte umgesetzt?. Der Bundesverband der Anlagenherstellen VDMA Power Systems weist darauf hin, dass nur eine kleine Minderheit der bezuschlagten Projekte auch bereits über alle erforderlichen Genehmigungen verfügt. Sollte es für die Vorhaben zum Beispiel im Nachhinein keine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geben, so könnte trotz Zuschlags in der Ausschreibung nicht gebaut werden.

Dadurch, so der Verband, entstünden erhebliche Probleme für alle Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette, da es für sie schwerer wird, ihre Auslastung vorherzusehen. Künftig müsse die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Teilnahmekriterium werden, so die Forderung des VDMA. Für die ersten beiden Ausschreibungen 2018 sei dies bereits geschehen, doch das reicht dem Verband nicht. Die neue Regelung müsse auch bei den späteren Ausschreibungen angewendet werden.

Der Bundesverband Windenergie BWE teilt die Kritik an den wachsenden Unsicherheiten für die Branche. Außerdem weist er darauf hin, dass nur 12 Prozent der Zuschläge auf die südlichen Länder NRW, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern entfallen sei, also auf jenen Teil der Republik, der zwar meist über große Verbrauchszentren verfügt, in dem aber die Windenergie noch unterentwickelt ist. Der größte Teil der Zuschläge, 63 Prozent, ging in die östlichen Bundesländer ohne Sachsen, was die Ungleichverteilung der Windkraftanlagen weiter verstärkt.

Der BWE macht des Weiteren darauf aufmerksam, dass 95 Prozent der Zuschläge an Vorhaben ging, die die Kriterien von Bürgerenergie-Projekten erfüllen. Diese haben vom Gesetzgeber bestimmte Erleichterungen zugesprochen bekommen, damit sie in den Ausschreibungen nicht ins Hintertreffen geraten.

Schlupflöcher

Allerdings hatte sich im Frühjahr 2017 in der ersten Ausschreibungsrunde gezeigt, dass es offensichtlich ein recht großes Schlupfloch gibt. Die Bundestagsabgeordnete der Linkspartei Eva Bulling-Schröter hatte Ende Juni darauf aufmerksam gemacht, dass sich in der ersten Ausschreibungsrunde hinter den privilegierten vermeintlichen Bürgerenergieprojekten oft große Projektierer verborgen hätten. Zuvor hatte unter anderem Spiegel online über Fälle aus Brandenburg berichtet, dass die meisten dortigen Bürgerenergiegesellschaften mit Zuschlag von Mitarbeitern eines großen Unternehmens gegründet worden seien, das die Errichtung übernimmt.

Insgesamt entsteht dadurch die Situation, dass erstens echte Bürger-Projekte nicht, wie versprochen, gezielt Unterstützung bekommen. Zweitens sorgen aber die eigentlich nur für diese gedachten Privilegien dafür, dass größere Diskontinuitäten im Auftragseingang bei den Herstellern drohen, weil vermutlich nicht alle Anlagen auch tatsächlich die erforderlichen Genehmigungen erhalten. Und drittens ist schließlich bisher nicht vorgesehen, dass die nicht errichteten Kapazitäten noch einmal ausgeschrieben werden. Daher wird der vom neuen Verfahren vorgegebene ohnehin zu enge Ausbaukorridor voraussichtlich nicht erreicht werden. Mit anderen Worten: Der Branche und der Energiewende stehen unruhige Zeiten bevor.