EU-Taxonomie-Entwurf: Überlebenschance für die Kernkraft?

60 Jahre Kernkraft garantiert Folgelasten für den Steuerzahler. Kommentar

Die EU-Kommission hat um den Jahreswechsel einen Entwurf zur EU-Taxonomie vorgelegt. Demnach sollen Investitionen in Gaskraftwerke und neue Kernkraftwerke als nachhaltig eingestuft werden. Das soll sie für Investoren attraktiver machen, die auf nachhaltige Investments fokussiert sind und der öffentlichen Hand auch bessere Möglichkeiten geben, solche Anlagen finanziell zu fördern.

Während Investitionen in Gaskraftwerke von der deutschen Energiewirtschaft zum Ausgleich von Lastspitzen und Einspeiselücken geplant sind, steht man dem Thema Kernkraftnutzung eher skeptisch gegenüber. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): "Für die Energiewirtschaft in Deutschland ist klar: Der deutsche Ausstieg aus der Atomkraft ist endgültig, niemand in der Energiewirtschaft will zurück in diese risikobehaftete und teurere Technologie."

Die öffentliche Meinung in Deutschland scheint dagegen nicht so eindeutig gegen Kernkraft zu sein. So äußerten sich auf die Frage "Sollen die letzten deutschen Atomkraftwerke Ihrer Meinung nach wie geplant bis Ende 2022 abgeschaltet werden?" einer Civey-Umfrage zum Jahreswechsel 55,3 Prozent der Befragten mit "nein, auf keinen Fall" oder "eher nein".

Da trifft es sich gut, wenn Nikolaus Blome im Spiegel sich über die Grüne Hirnschmelze auslässt ("Die Atomabschaltung ist ambitionslose Rechthaberei der Grünen").

Die Abschaltung der Kernkraftwerke ist eine Folge des 13. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011, das ohne Regierungsbeteiligung der Grünen zustande kam.

Wer übernimmt den Betrieb der Kernkraftwerke, wenn sie weiter laufen sollen?

Da die Stromwirtschaft ihr unkalkulierbares Schadensrisiko schon von Beginn unter dem damaligen Atomminister Franz-Josef Strauß (CSU) auf den Steuerzahler übertragen hatte und inzwischen ebenso erfolgreich das unkalkulierbare Kostenrisiko für die Endlagerung dem Steuerzahler überantwortet hatte, ist das Thema Kernkraft für die Privatwirtschaft erfolgreich abgeschlossen.

Eine weitere Kernkraftnutzung wäre somit nur noch für den Staat möglich, der den Kernkraft-Strom dann an der Börse verkauft und die Differenz zwischen Gestehungskosten und Börsenpreis aus allgemeinen Steuermitteln deckt. Immer, wenn der Strompreis an der Börse fällt, müsste dann der Steuerzahler einspringen. Wenn der Börsenpreis steigt, träfe dies den Stromkunden direkt.

Vorbild für ein solches Prozedere dürften hier Kernkraftwerke in Frankreich und Großbritannien sein. In Frankreich kommt der Staat immer wieder für die Verluste der EdF auf, um das Unternehmen vor einer Insolvenz zu bewahren und einen Anstieg der Strompreise zu vermeiden. Frankreich hofft nun, dass es einen Teil des Aufwands für Kernkraft mit Zuschüssen aus Brüssel decken kann und privaten Investoren weiterhin eine staatliche Garantie für ihr Investment geben kann, ohne gegen EU-Vorschriften zu verstoßen.

Beim Kraftwerk Hinkley Point C in Großbritannien musste sich der Staat schon verpflichten, dem Konsortium aus zwei französischen und zwei chinesischen Staatsunternehmen einen fixen Stromabnahmepreis plus Inflationsausgleich zu garantieren, damit sie den Bau fortsetzen

Für die Endlagerung der Überbleibsel von gut 60 Jahren Atomwirtschaft muss der deutsche Steuerzahler in voller Höhe aufkommen. Da die Wissenschaft bislang keinen Standort für ein Endlager finden konnte, ein solches aber dringend benötigt wird, und die ersten Castoren in den Zwischenlagern bald das Ende ihrer Lebenserwartung erreicht haben, bietet es sich an, im Rahmen einer Volksabstimmung mehrheitlich einen verbindlichen Endlagerstandort festzulegen.

Hier zeigt sich wieder, dass es nicht nachhaltig ist, wenn man eine Technologie einführt, die man letztlich nicht beherrscht.