Könnte Fracking in Deutschland doch noch salonfähig werden?

Steigende Gaspreise, Blockade der fertiggestellten Nord-Stream-2-Pipeline und ein absehbares Ende der Transitverträge durch die Ukraine könnten den Weg freimachen für Fracking in den norddeutschen Erdgaslagerstätten

Die steigenden Energiepreise, speziell die steigenden Gaspreise, sorgen derzeit für Verunsicherung in Deutschland. Hinzu kommen Meldungen, dass die von Gazprom in Deutschland betriebenen Gasspeicher nicht vollständig gefüllt seien und Gazprom die Gaslieferungen über die Pipeline Jamal-Europa gestoppt habe, um Gas aus Deutschland nach Polen zu liefern. Dieses Prozedere entspricht den bestehenden Verträgen und resultiert nicht auf aktuellen politischen Entscheidungen.

Der Gastransit durch die Ukraine ist nur noch für wenige Jahre gesichert. Mit dem neuen Transitvertrag wurde für die zentralen Streitpunkte zum russisch-ukrainischen Gastransit ein Kompromiss gefunden. Obwohl die russische Seite letztendlich mehr Zugeständnisse eingeräumt hat, können sich beide Parteien mit den Lösungen zufrieden zeigen.

Wie es mit der Zusammenarbeit nach 2024 weitergehen wird, bleibt allerdings unklar. Fehlende Investitionen in den Transitstrecken haben dazu geführt, dass inzwischen erhebliche Leitungsverluste auftreten, was nicht besonders klimafreundlich sein dürfte.

Flüssiggas aus den USA geht nach China

Die Alternative, Flüssiggas aus den USA zu beziehen, das dort mithilfe von Fracking gewonnen wird, wird zwar von der grünen Regierungsbeteiligung in Berlin bevorzugt, jedoch in der Praxis durch den Preis behindert. Und die Nachfrage nach Kapazitäten zur Anlandung von Flüssiggas ist in Deutschland so niedrig, dass sich der Bau eines Terminals offensichtlich nur wirtschaftlich darstellen lässt, wenn die Bau- und Betriebskosten von der öffentlichen Hand übernommen werden.

Für die wenigen Flüssiggastanker, die von deutschen Firmen bislang geordert wurden, reicht die bestehende Infrastruktur an der französischen Küste offensichtlich aus. Die geplanten deutschen Flüssiggas-Terminals liegen vorerst auf Eis.

Die Tatsache, dass Deutschland kaum Flüssiggas aus den USA bezieht, hat wenig damit zu tun, dass dieses mithilfe von Fracking gewonnen wird, sondern in der Hauptsache damit, dass die Gasnachfrage in China steigt und die auf dem chinesischen Markt erzielbaren Preise derzeit höher liegen, als dies in Deutschland möglich wäre.

Zudem haben die USA ein kaum verborgenes Interesse daran, zu verhindern, dass weitere Gas-Pipelines von Russland nach China projektiert werden und somit China und Russland durch Rohstofflieferungen näher zusammenrücken könnten. Weitere LNG-Anbieter sind Katar, Nigeria und Algerien. Hauptzielländer der LNG-Lieferungen in der EU sind Frankreich, Spanien und Italien.

Nord Stream 2 ist technisch betriebsfähig

Die Gaspipeline Nord Stream 2 ist allen Hindernissen zum Trotz inzwischen betriebsfähig. Da für den im Bereich der EU verlaufenden Teil eine Trennung zwischen Leitungsbetreiber und Gaslieferant zwingend vorgeschrieben ist, will man diesen Teil der Pipeline auf eine in Deutschland zu gründende Tochtergesellschaft des Schweizer Mutterkonzerns übertragen. Solange bleibt das Zertifizierungsverfahren bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) ausgesetzt:

Die Beschlusskammer hat am 16.11.2021 das Verfahren vorläufig ausgesetzt. Der Grund für die Aussetzung ist eine Rechtsformänderung bei der Nord Stream 2 AG. Diese hat sich dazu entschieden, eine Tochtergesellschaft zu gründen, die Eigentümerin und Betreiberin des deutschen Teilstücks der Pipeline Nord Stream 2 werden soll. Dies führt dazu, dass diese neue Tochtergesellschaft die entflechtungsrechtlichen Vorgaben an einen Unabhängigen Transportnetzbetreiber gemäß §§ 10 bis 10e EnWG einhalten und entsprechende Unterlagen, Nachweise etc. der Beschlusskammer vorlegen muss.

Das Verfahren ist daher solange ausgesetzt, bis die Durchführung der Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen ist sowie die Beschlusskammer in der Lage war, die neu vorgelegten Unterlagen der Tochtergesellschaft als dann neue Antragstellerin auf ihre Vollständigkeit hin zu prüfen.

Bundesnetzagentur, 25.11.2021

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt seien, dann könne die Bundesnetzagentur ihre Prüfung innerhalb des verbleibenden Restes der vom Gesetz vorgesehenen viermonatigen Frist fortsetzen, einen Entscheidungsentwurf erstellen und wie durch Binnenmarktrecht vorgesehen der Europäischen Kommission zu übermitteln. Die Kommission habe zwei Monate Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Diese Frist könne um weitere zwei Monate verlängert werden. "Anschließend sehen die gesetzlichen Fristen vor, dass die Bundesnetzagentur innerhalb von zwei Monaten eine endgültige Entscheidung zu treffen hat."

Wäre Erdgasgewinnung in Europa eine Alternative?

Europa hatte nach dem Ende des dezentral erzeugten Stadtgas verstärkt auf Erdgas gesetzt, das nicht zuletzt aus Quellen in den Niederlanden stammte. Mit der Erdgasförderung verbundene Erdbeben habe in den Niederlanden zu Widerstand gegen die Erdgasförderungen geführt, ähnlich wie er im Saarland gegen die Steinkohleförderung vorgebracht wurde und zu Zechenstilllegungen führte.

Insgesamt ist die Gasförderung in der EU zwischen 2009 und 2019 um mehr als die Hälfte auf 76,2 Milliarden Kubikmeter pro Jahr gesunken. In der EU gehen die konventionell nutzbaren Erdgaslagerstätten ihrem wirtschaftlichen Ende entgegen.

Grundsätzlich denkbar und von der Energiewirtschaft ursprünglich auch geplant, war neben dem sogenannten konventionellen Fracking die Ausbeutung von Gaslagerstätten im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein durch den Einsatz von in Deutschland als unkonventionell bezeichneter Fracking-Technologie.

Interessanterweise gibt es die Unterscheidung zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking in dieser Form ausschließlich in Deutschland und erscheint etwas unglücklich. Besser wäre eine Unterscheidung nach der Menge der Frackflüssigkeit in Niedrigvolumen- und Hochvolumen-Fracking, wie es auch die Europäische Kommission in ihren Empfehlungen zum Fracking macht, die zwischen konventionellem Erdgas und Schiefergas unterscheidet.

Abweichend von der von der EU-Kommission genutzten Kategorisierung wird beim Thema Fracking in Deutschland nach den Gesteinen unterschieden, welche mittels Druck aufgebrochen werden sollen. Dabei wird die Erdgas- und Erdölgewinnung in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein als unkonventionelles Fracking bezeichnet. In diesem sogenannten Muttergestein ist durch hohen Druck und hohe Temperaturen Erdgas und Erdöl über Jahrmillionen aus organischem Material entstanden.

Aufgrund der fehlenden Erfahrungen und Kenntnisse in Deutschland wurde die Erdgas- und Erdölgewinnung aus diesen Gesteinen mittels "hydraulic fracturing" - kurz Fracking - grundsätzlich verboten. Lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken können die Bundesländer bundesweit maximal vier Erprobungsmaßnahmen im Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein zulassen.

Dafür sind strenge Bedingungen vorgesehen. Das Aufbrechen von anderen Gesteinen, z.B. Sandstein oder Kalkstein, in die das Erdgas bzw. Erdöl aus dem Muttergestein über lange Zeiträume migriert ist, wird hingegen als sogenanntes konventionelles Fracking bezeichnet. Auch an diese konventionellen Fracking-Vorhaben werden durch die neuen Regelungen strenge Anforderungen gestellt.

Hierzu stellte ein Sprecher des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) auf Nachfrage von Telepolis fest: "Unkonventionelles Fracking ist in Deutschland seit 2017 verboten (s. Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie und Wasserhaushaltsgesetz § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2).

Vor Inkrafttreten des Fracking-Gesetzes waren Vorhaben des unkonventionellen Frackings nicht generell erlaubt, sondern zulassungspflichtig. Für die Zulassung waren die Bundesländer zuständig. Soweit uns bekannt ist, hat es in Deutschland keine Vorhaben des unkonventionellen Frackings gegeben."

Bezüglich der Genehmigung von Frackingvorhaben greift der deutsche Föderalismus und somit sind hierfür grundsätzlich die Bundesländer zuständig. Das war auch schon vor der Gesetzesänderung so. Alle Tiefbohrungen zur Gewinnung von Erdgas, Erdöl und tiefer Erdwärme bedürfen und bedurften einer bergrechtlichen Genehmigung.

In Niedersachsen gibt es beispielsweise das "Genehmigungsverfahren des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im bergbaulichen Bereich" oder die Bergrechtlichen Genehmigungen in Hessen.

Vor dem Fracking-Moratorium von 2011 und der Gesetzesänderung 2016 (Inkrafttreten 2017) wurden in Deutschland in 50 Jahren rund 350 Fracs in dichtem Sandgestein in Niedersachsen durchgeführt und 3 Probefracs in dichtem Schiefergestein bzw. Kohleflöz. Weitere Details zum Thema Fracking, den erfolgten Gesetzesänderungen und dem aktuellen Stand in Deutschland finden sich auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.

Auf seiner Frage und Antwort-Seite stellt das BMUV zur wirtschaftlichen Bedeutung von Erdgas-Fracking darüber hinaus fest:

Erdgas-Fracking kann in Deutschland, anders als in den USA, keinen substanziellen Beitrag zur Energieversorgung leisten; weder kann Deutschland durch das Fracking unabhängig von Energieimporten werden, noch lassen sich unsere Klimaziele durch den Aufbau einer Fracking-Infrastruktur besser erreichen. Für beide Ziele bedarf es langfristig vielmehr eines konsequenten Ausbaus der erneuerbaren Energien und mehr Energieeffizienz.

BMUV