Flächendeckender Stromausfall und kommunale Notstromversorgung

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Blackout-Prävention: Konzepte der Kommunen rücken neu in den Blick. Private Verbraucher müssen selbst Vorsorge treffen

Mit den aktuellen Entwicklungen - und besonders mit den Energiepreissteigerungen - gerät die Energieversorgung mit einer neuen Schärfe in den Blick und mit einer neuen Unsicherheit. Was vor einigen Monaten im Alltag noch als selbstverständlich galt, wird jetzt über Medien immer häufiger in Form von Notfall-Szenarien präsentiert. Dabei sind die geltenden Vorschriften keinesfalls neu und wurden bis in die jüngere Vergangenheit gerne einfach übersehen.

So stammt das Gesetz über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG) in Baden-Württemberg in seiner letzten Fassung vom 22. November 1999. Das sind über zwanzig Jahre in Zeiten, die als sehr schnelllebig beschrieben werden. Das Gesetz legt in §5 Absatz 2 fest, dass die Kommunen verpflichtet sind, Alarm- und Einsatzpläne für notwendig werdende eigene Maßnahmen in Abstimmung derartigen Notplänen der Katastrophenschutzbehörde auszuarbeiten.

Ein lang anhaltender und flächendeckender Stromausfall kann zu einer nationalen Katastrophe werden. Es gehört daher zu den Aufgaben der Kommunen, sich in geeigneter Art und Weise darauf vorzubereiten. Dabei müssen sie sich das Szenario vor Augen, dass bei einem flächendeckenden Stromausfall keine Hilfe aus Nachbargemeinden verfügbar ist und jede Kommune ihre Ressourcen selbst benötigt. Somit muss jede Kommune mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auskommen und diese optimal einsetzen. Die Vorbereitung eines solchen Notfallszenarios mit einem kommunalen Krisenmanagement zählt für jede Gemeinde zur Daseinsvorsorge.

Im Rahmen der Notfallplanung müssen die kommunalen Gebäude der kritischen Infrastruktur - das Rathaus, die Feuerwehr, der Bauhof wie auch die Mehrzweckhalle als Notunterkunft - auf Möglichkeiten einer Ersatzstromversorgung untersucht und bewertet werden. Es braucht ein Versorgungskonzept für Stromausfälle; geklärt werden muss etwa: Welches Gebäude verfügt über eine Notstromeinspeisemöglichkeit oder besser noch über eine Notstromversorgung?

Nicht zum kommunalen Notfallplan gehört die Vorsorge, die Einwohner und Gewerbe für ihre Belange selbst treffen müssen.

Wer erarbeitet Notfallpläne für die Stromversorgung?

Die Alarm- und Einsatzpläne für notwendig werdende kommunale Maßnahmen sollten in Abstimmung mit den Alarm- und Einsatzplänen der Katastrophenschutzbehörde ausgearbeitet werden. In Baden-Württemberg orientieren sie sich meist an den Handlungsempfehlungen der Regierungspräsidien vom 1. April 2014, die als Ergänzung zum Krisenhandbuch Stromausfall Baden-Württemberg 2010 konzipiert wurden.

Da es sich um die Stromversorgung handelt, sehen sich die Stromversorger in einer guten Position für die Erarbeitung der entsprechendenNotfallpläne. Weil sie über die bestehenden Konzessionsverträge auch das Recht besitzen, die öffentlichen Verkehrswege für ein Notstromversorgungssystem zu benutzen, können sie problemlos auf eine entsprechende Infrastruktur zurückgreifen, mit der verschiedene Gebäude versorgt werden können, die sich nicht auf dem gleichen Grundstück befinden.

Vielfach als Querverbundunternehmen organisiert bieten sie auch Notfallkonzepte an, die über die reine Notstromversorgung hinausgehen.

IT-Systeme im Notfall

Durch die zunehmende Digitalisierung der kommunalen Verwaltung haben auch die kommunalen IT-Systeme ihren Platz in den Notfallplänen. So ist dort darauf zu achten, dass sowohl alle benötigten Komponenten wie PCs, Server, Router und Switches und die entsprechenden Leitungswege notstromversorgt sind oder ohne eigene Stromversorgung funktionieren.

Insbesondere bei E-Mailservern ist es vielfach so, dass diese außerhalb der eigenen Gebäude stehen und damit bei einem Stromausfall aufgrund von Leitungsausfällen eine Kommunikation über E-Mail nicht mehr möglich ist. Grundsätzlich ist der Zugriff auf Server außerhalb der eigenen Gebäude nicht sichergestellt. Deshalb sollten Daten von besonderer Bedeutung zumindest als Sicherungskopie im eigenen Haus verfügbar sein.

Da IT-Systeme auch bei kurzfristigen Stromunterbrechungen kollabieren, sollte zusätzlich auch eine unterbrechungsfreie Stromversorgung installiert sein, die den Zeitraum bis zum Anspringen der Notstromversorgung überbrückt.

Schwerpunkt der Notfallversorgung liegt bei der staatlichen Infrastruktur

Eine private Notstromversorgung ist grundsätzlich auf das eigene Grundstück fokussiert, weil die öffentlichen Verkehrswege üblicherweise an einen Energieversorger konzessioniert sind, der dort das alleinige Recht für die Nutzung zur Energieversorgung hat.

Nachbarschaftlich organisierte Notfallkonzept-Ideen scheitern zumeist an diesem Hindernis. Die kommunalen Einrichtungen, die die Konzessionsverträge vergeben, sind deutlich im Vorteil, weil sie mit ihrem konzessionierten Stromversorger meist auch den richtigen Stromversorger oder ein mit diesem verbundenem Unternehmen als Ansprechpartner besitzen.

Da eine Notstromversorgung nicht für eine längere Versorgung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gedacht sein kann, muss ein Notfallkonzept auch festlegen, in welchem Umfang der Betrieb oder einzelne besonders kritische Bereiche aufrechterhalten müssen und für welchen Zeitraum dies vorgesehen werden soll.

Notstromaggregate werden mit eingelagertem Kraftstoff betrieben, also muss dieser Vorrat bemessen und die benötigten Tankvolumina bestimmt werden. Bei Diesel muss darüber hinaus sichergestellt werden, dass der Kraftstoff auch bei niedrigen Außentemperaturen einsatzfähig ist.