Mögliche Impfschäden: Erste Klagen gegen Biontech eingereicht

Düsseldorfer Kanzlei vertritt Klienten nach Impfung mit mRNA-Vakzin. Juristen kritisieren Umgang des Pharmakonzerns mit Patienten. Fragen zu staatlicher Kontrolle.

Der Impfstoffhersteller Biontech muss sich auf eine Klagewelle wegen möglicher Impfschäden einstellen. Nach eigenen Angaben hat die Düsseldorfer Kanzlei Rogert & Ulbrich mehrere Klagen gegen das Pharmaunternehmen eingereicht. Im Raum stehen Schadenersatzzahlungen in sechsstelliger Höhe.

Im Zuge der Klagen könnte auch die Rolle staatlicher, deutscher Kontrollinstanzen thematisiert werden. Das Paul-Ehrlich-Institut etwa veröffentlichte entsprechende Daten zuletzt nur noch in Quartalsabstand.

Der Anwalt Tobias Ulbrich gab gegenüber Medien an, dass seine Kanzlei mittlerweile rund 350 Betroffene vertritt. Unlängst seien die ersten Klagen in Berlin, Köln und München eingereicht worden. Bei diesen Streitfällen gehe es in der Mehrzahl um schwerwiegende Impfschäden, für die nun Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert wird, also nicht um leichte Nebenwirkungen wie erhöhte Temperatur, Fieber, Kopf oder Gliederschmerzen.

Diese Kategorien sind in der Debatte in der Vergangenheit oft durcheinandergbracht worden, ebenso wie Impfnebenwirkungen und Impfschäden. Nach Ulbrichs Angaben aber sind viele der von seiner Kanzlei vertretenen Fälle "extrem und aus unserer Sicht auch gut belegt". Der Jurist gibt an, teilweise sogar Feststellungsbescheide vorliegen zu haben.

Das Portal apotheke adhoc berichtet, die Kanzlei sei bisher vor allem im Bereich Verbraucherrecht aktiv:

Er selbst habe sich zwei Jahre intensiv mit der Materie beschäftigt, nachdem es in seiner Familie einen Fall von Impfschaden gegeben habe. Im Mai hat die Kanzlei ihr Vorhaben öffentlich gemacht und wird laut Ulbrich seitdem regelrecht überrannt. "Ich hätte nicht damit gerechnet, dass es derart viele Reaktionen gibt. Die Impfreaktionen scheinen ein viel größeres Ausmaß zu haben als erwartet wurde.

apotheke adhoc

Der Kölner Stadtanzeiger hatte indes berichtet, wie das Unternehmen Biontech mutmaßlich Geschädigte abzukanzeln versucht: "Auf Schadenersatz- und Auskunftsansprüchen habe Biontech statt eines sich mit dem Sachverhalt auseinandersetzenden Antwortschreibens lediglich ein Formular zukommen lassen. Darin sei darum gebeten worden, die schriftlich formulierten Grundlagen der Ansprüche auf einem Pfizer-Formular anzumelden", zitiert das Blatt die Anwälte. Dieses Verhalten sei nach Ansicht der Juristen unüblich und werde von Betroffenen "als respektlos bewertet".

Am 11. August hatte Telepolis-Autor Andreas von Westphalen über den staatlichen Umgang mit möglichen Impfnebenwirkungen und -schäden berichtet. Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut habe entschieden, so Westphalen, die Daten zu Impfnebenwirkungen nur noch alle drei Monate zu veröffentlichen. Daher sei zu diesem Zeitpunkt der Stand mehrere Monate alt gewesen.

Damit habe es bis dahin auch keine offiziellen Zahlen zu den Impfnebenwirkungen bei der zweiten Auffrischungsimpfung gegeben, die der Gesundheitsminister möglichst breit einfordert – ab dem 1. Oktober kommt dem aber eine wichtige Rolle zu. Dann steht bei vielen Bürgerinnen und Bürger die Frage an, ob sie zur nächsten Auffrischungsimpfung gehen.

Im Frühjahr 2020 wurde in Deutschland davon gesprochen, dass man angesichts der unvorhersagbaren Situation nur auf Sicht fahren könne. Zweieinhalb Jahre später drängt sich leider der Eindruck auf, dass Deutschlands Verantwortliche für die Gesundheitspolitik – trotz der Schelte des Evaluierungsberichts – nicht wirklich alles unternehmen, um mithilfe möglichst solider Daten den Nebelscheinwerfer einzuschalten. Stattdessen wird eine ganz zentrale Frage im Dunkeln gelassen?

Andreas von Westphalen in Telepolis-Beitrag