Woran Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU scheitern

Großdemonstration 2015 in Berlin: Bis zu 250.000 Menschen protestierten hier sowohl gegen das vorerst gescheiterte TTIP-Abkommen als auch gegen Ceta. Foto: Edda Dietrich / CC-BY-SA-2.0

Bei Abkommen der Blöcke beidseits des Atlantiks hakt es. Grund sind Unterschiede in der Wirtschaftsweise in Nordamerika und Europa. Und eine Fokussierung auf grundsätzlich andere wirtschaftliche Akteure.

Als US-Präsident Donald Trump das Freihandelsabkommen TTIP gestoppt hat oder als der Bundestag jüngst das Ceta-Abkommen ratifizierte, spielten in der Debatte auch die Unterschiede der Handelspartner eine Rolle. Die Märkte in Kontinentaleuropa und Nordamerika sind völlig unterschiedlich reguliert. Bei den Abkommen schwingt die Gefahr mit, sich auf dem niedrigsten Niveau zu treffen.

Grundsätzliche Unterschiede zwischen Europa und Nordamerika

Beiderseits des Atlantiks haben sich im Laufe der Zeit völlig unterschiedliche Betrachtungsweisen entwickelt. Während die Vorgaben der EU den Verbraucher fokussieren wollen, sind in Nordamerika die Unternehmen die wichtigsten Stakeholder im Markt.

Und daraus folgt, dass in Europa beispielsweise das Vorsorgeprinzip gilt und in den USA das Nachsorgeprinzip. Das Nachsorgeprinzip lässt dem Verbraucher das Risiko, nachweisen zu müssen, dass ein Anbieter ihn mit seinen Produkten gefährdet oder gefährdet hat.

Klaus Müller, der frühere Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv, formulierte es so:

Wenn Sie in den USA ein Produkt oder eine Dienstleistung anbieten wollen, dann haben Sie erstmal große Freiheiten. Im Hintergrund steht aber ein Klagesystem, das wiederum den Anbietern Grenzen setzt.

Europa hingegen funktioniert anders: In Europa brauchen Sie Genehmigungen, Sie müssen sich im Vorfeld – im Vorsorgeprinzip – viele Gedanken machen. Wenn jetzt diese beiden Welten miteinander vermischt werden, dann ist unsere Sorge, dass das Schlechte beider Welten übrig bleibt. Dass letztendlich Verbraucherstandards geschliffen werden. Deshalb sagen wir: Dieses Vorsorgeprinzip in Europa darf nicht zur Disposition gestellt werden.

Klaus Müller

Unterschiedliche Ausrichtung in EU und USA

Wer in der EU ein neues Produkt auf den Markt bringen will, muss die aktuell geltenden Vorschriften für sein Produkt kennen und einhalten. Bei elektotechnischen/elektronischen Geräten muss er für alle Vorschriften, die für das spezifische Gerät infrage kommen, eine sogenannte EU-Konformitätserklärung haben, sobald er dieses Gerät öffentlich bewirbt.

Ein Gerät ankündigen und es dann erst entwickeln, weil man die Reaktion des Marktes abwarten will, ist in Europa kaum realisierbar. Die Marktüberwachung kann die jeweilige Konformitätserklärung auch für nur öffentlich angekündigte Produkte jederzeit anfordern und der Hersteller muss sie innerhalb weniger Tage liefern. Gerade für kleinere Hersteller stellt sich diese Situation vielfach als größeres Hindernis dar.

Dieses Vorgehen soll den Verbraucher vor Produkten schützen, welche ihn gefährden oder zumindest schädigen könnten. Es ist jedoch mit einem beträchtlichen bürokratischen Aufwand verbunden, weil bestimmte Formen und Formulierungen eingehalten werden sollen und die Marktüberwachung sich auch mal gerne an den Formen abarbeitet.

Zudem werden mit einer gewissen Vorliebe kleine Unternehmen überwacht, weil man dort eher selten das Risiko eingeht, mit fachlich versierten Anwälten konfrontiert zu werden. Und ein hinsichtlich der spezifischen Produkte nicht eher unbedarfter juristischer Vertreter ist den Behörden nicht selten schutzlos ausgeliefert. Für den Hersteller wird diese Situation meist teuer und kann auf ein Marktverbot eines Produktes hinauslaufen, das sich noch in der Entwicklung befindet.

Innovationshemmnis europäischer Anbieter

Kritiker der europäischen Vorgehensweise sehen gerne ein dramatisches Innovationshemmnis, das europäischen Anbieter gegenüber ihren US-Wettbewerbern behindert.

Denn in Nordamerika geht man den umgekehrten Weg und nimmt an, dass der Hersteller alle Rahmenbedingungen kennt und diese bei seiner Produktentwicklung auch vollumfänglich berücksichtigt hat.

Man geht davon aus, dass ein Unternehmen, das in den USA ein neues Produkt auf den Markt bringen will, dieses aus eigenem Interesse so sorgfältig entwickelt und produziert, dass niemand geschädigt wird – oder dass zumindest niemand einen Schaden nachweisen kann.

Und genau an diesem Punkt kann es für den Hersteller dann kritisch werden, wenn ein vermeintlich Geschädigter nachweisen kann, dass er durch genau dieses Produkt geschädigt wurde.

Vorteile USA

Im nordamerikanischen Marktbiotop hat sich in diesem Zusammenhang eine umfangreiche juristische Industrie etabliert, die darauf spezialisiert ist, einerseits die Geschädigten beispielsweise über Sammelklagen zu vertreten und andererseits solche Klagen abzuwehren.

Beide Seiten können jeweils mit Erfolgshonoraren für ihre Sache begeistert werden, was in Europa in dieser Form nicht zulässig ist. Im Schlepptau dieser juristischen Schlachten hat sich ein spezifisches Versicherungsangebot entwickelt, das so in Europa nicht verfügbar ist.

Das US-Prinzip erleichtert Innovationen den Markteintritt, der damit schneller erfolgen kann, was den US-Anbietern bei der Markteroberung einen signifikanten Vorsprung bietet.