Angeklagt: Wie VW Klimaskepsis bedient und Autofahrern die Schuld zuschiebt

Der VW-Konzern ist in Stückzahlen der zweitgrößte Autohersteller der Welt. Bild: Ivan Radic / CC BY 2.0

Klimaschützer und ein Bauer klagen gegen den deutschen Autokonzern. Er dürfe gemäß CO2-Budget ab 2030 keine Verbrenner mehr herstellen. Warum das nötig ist und VW tief in den Leugner-Giftschrank greift.

Vor dem Landgericht in Braunschweig klagen die Klimaaktivistin Clara Mayer, Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp, Imker und Waldbesitzer, gegen den deutschen Autokonzern Volkswagen. Sie wurde letzte Woche vom Gericht zugelassen. Jetzt beginnt die Prüfung.

In Detmold vor dem Landgericht wird eine ähnliche Klage des Bio-Landwirts Ulf Allhoff-Cramer gegen VW bereits verhandelt. Er argumentiert, dass der nach Stückzahlen zweitgrößte Autobauer der Welt (nach Umsätzen größte) mitverantwortlich ist für Dürren und Starkregen, die seinem Hof beträchtliche Schäden zugefügt haben und in Zukunft Einbußen verursachen werden.

Die Kläger:innen am Landgericht in Braunschweig wollen erreichen, dass VW den Verkauf von klimaschädlichen Verbrennern bis spätestens 2030 einstellt. Bis dahin sollen maximal 25 Prozent der verkauften Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ausgestattet werden. Außerdem müsse der Autobauer seinen CO2-Ausstoß bis 2030 um 65 Prozent reduzieren.

In der Klage wird darauf verwiesen, dass sich die CO2-Emissionen von VW-Autos (exklusive der LKW) bei Herstellung und Betrieb 2018 auf 582 Millionen Tonnen beliefen. Das entspricht der Treibhausgasmenge von Australien bzw. einem Prozent der globalen Emissionen (inklusive der LKW-Sparte sind es rund zwei Prozent). VW sei damit aus Klimasicht ein De-Facto-Staat, der sich seiner Verantwortung und Sorgfaltspflicht stellen müsse.

Bei einer Verurteilung würden rund zwei Gigatonnen CO2 eingespart werden, was rund einem Drittel des verbleibenden Kohlendioxid-Budgets Deutschlands entspricht. Die Anwältin der Kläger:innen-Seite Roda Verheyen stellt fest:

Staaten emittieren selbst sehr wenig CO2, Wirtschaftsunternehmen wie VW emittieren viel und das global. Konzerne behaupten jedoch noch immer, ihr Pfad und ihre Verpflichtung für den Klimaschutz wären völlig unklar und vage.

Der VW-Konzern hat sich anders als andere Autohersteller bisher geweigert, ein Enddatum für Diesel- und Benzinfahrzeuge festzulegen. Zudem fokussiert sich der deutsche Autobauer besonders auf die klimaschädlichen SUVs. Deren Marktanteil soll von 20 Prozent auf 50 Prozent bis 2025 gesteigert werden.

Das sei aber nicht vereinbar mit dem noch zur Verfügung stehenden Budget an Treibhausgasen, das global mit insgesamt 500 Milliarden Tonnen CO2 (gemäß Pariser Temperaturobergrenze von maximal zwei Grad Celsius) extrem begrenzt ist, so Greenpeace.

Um das verbleibende Budget für VW zu berechnen, stützen sich die Kläger:innen in ihrer Klage-Begründung auf Berechnungen des Weltklimarates (IPCC) und der Internationalen Energieagentur (IEA). Sie verweisen auf die Einhaltung der in Paris vereinbarten Obergrenze von maximal zwei Grad Celsius, festgeschriebene und notwendige Klimaziele (Deutschland hat ein Emissionsende bis 2045 zugesagt, was deutlich später ist als das, was Budgetstudien berechnet haben, die 2035 ansetzen) und der Lebensdauer von Autos (in Deutschland 14,5 Jahre).

Daraus lässt sich das Restbudget an Treibhausgase für VW sowie Enddaten für neue Verbrennungsmotoren und fossile Brennstoffe ableiten. Konkret heißt es: VW darf ab spätestens 2030 keine Verbrenner mehr herstellen.

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