Studentische Beschäftigte als Fußabtreter im Wissenschaftsbetrieb

Freizeit? Unwichtig. Jedenfalls aus Sicht des Dienstherren. Symbolbild: StartupStockPhotos auf Pixabay (Public Domain)

Vom Staat ausgebeutet: Dienst für lau, kein Urlaub und Krankheitstage nacharbeiten. Studie der Uni Bremen offenbart beschämende Zustände im Umgang mit Hilfskräften an deutschen Hochschulen.

Wer einen sicheren Job mit Zukunft bei ordentlicher Vergütung sucht, ist im staatlichen Wissenschaftsbetrieb fehl am Platz. Spätestens mit dem Aufkommen der Grassroots-Bewegung #IchbinHanna vor eineinhalb Jahren hat die Öffentlichkeit eine Ahnung davon, wie rabiat an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Nachwuchswissenschaftlern umgesprungen wird.

Große Teile des hauptberuflichen Personals im sogenannten Mittelbau ächzen unter bedrückenden Arbeits- und Lohnbedingungen, werden mit Kurzeit- und Kettenverträgen klein gehalten, schieben unbezahlte Überstunden und leben in ständiger Angst, die Anstellung zu verlieren. Und nur jeder Hundertste schafft am Ende den Sprung auf eine Professur.

Aber es gibt noch eine Stufe tiefer in der Nahrungskette: studentische Beschäftigte. Das sind Studierende, die in der Mehrzahl als sogenannte Hilfskräfte in so ziemlich jedem Bereich der Hochschule Dienst tun. Sie arbeiten als Tutor, Laborant, Bibliotheksaufsicht, bereiten Seminare vor, betreuen Datenbanken, organisieren Exkursionen, redigieren Texte, korrigieren Klausuren, beschaffen Bücher, pflegen Webseiten, warten die Technik, sie archivieren, recherchieren und programmieren.

Ohne sie liefe an der Uni nichts mehr und mit ihnen läuft alles viel billiger. Sie erledigten "regelmäßig" auch Aufgaben, "die rechtlich in den Verantwortungsbereich des technischen oder administrativen Personals fallen" und eigentlich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vergolten werden müssten.

Menschliche "Sachmittel"

So steht es in einer am Freitag der Vorwoche veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeit und Wirtschaft (IAW) an der Universität Bremen. Die von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) beauftragte Untersuchung beleuchtet ein bislang kaum beachtetes Feld der hochschulinternen Arbeitswelt. Schon die Frage nach der Zahl der Betroffenen ist eine große Unbekannte.

Das Statistische Bundesamt ermittelte im Jahr 2021 rund 160.000, während in der IAW-Arbeit von "bis zu 400.000" die Rede ist. Das Rätselraten kommt daher, dass die studentischen Kräfte "häufig nur unter Sachmitteln" geführt würden, nicht als Personal, schrieb die GEW in einer Medienmitteilung.

Wenig menschelt es auch beim Umgang mit den fleißigen Arbeitsbienen. Betitelt ist die Analyse "Jung, akademisch, prekär" und das passt: Studentische Beschäftigte werden überwiegend lausig bezahlt, hangeln sich oft von einem Arbeitsvertrag zum nächsten, viele nehmen ihren Urlaubsanspruch nicht wahr, leisten massenhaft unbezahlte Mehrarbeit oder arbeiten Krankheitstage nach. Und dies alles passiert in einem Umfeld, das sie von Mitbestimmungsmöglichkeiten weitgehend ausschließt und "in dem grundlegende Arbeitsrechtsverstöße die Regel sind statt die Ausnahme".

"Ausgerechnet im öffentlichen Dienst"

Für ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler "grenzen die Zustände an Ausbeutung", wie sie bei einer Online-Pressekonferenz beschied. Dass Universitäten und Fachhochschulen "Menschen arbeiten lassen, ohne sie dafür zu bezahlen, ist ein unhaltbarer Zustand". Vielen werde auch kein Urlaub gewährt "und das alles ausgerechnet im öffentlichen Dienst".

Aus Sicht von Andreas Keller, stellvertretender GEW-Bundesvorsitzender, gehört all das zum System. Die Studierenden würden "auf die steinigen Karrierewege in der Wissenschaft nach dem Studium eingestimmt" und viele Absolventen von einer Laufbahn in Forschung und Lehre abgeschreckt.

Ein paar Kennziffern aus der Studie, die auf einer Umfrage unter 11.000 studentischen Beschäftigten basiert: Im Erhebungszeitraum 2022 bewegten sich die Löhne im Durchschnitt knapp oberhalb des Mindestlohns, allerdings nur offiziell, denn 39 Prozent klagten über Überstunden ohne Gegenleistung. Angerechnet wurden im Mittel 33,6 Stunden im Monat, während der reale Aufwand auf 41,3 Stunden geschätzt wurde. Die Mehrheit der Beschäftigungsverhältnisse lag unterhalb der bis Oktober 2022 geltenden 450-Euro-Grenze eines sogenannten Minijobs (inzwischen 520 Euro).

Vertragslaufzeiten von im Schnitt 6,1 Monaten sind laut Studie der "Normalzustand", ebenso Kettenbefristungen. Im Mittel hatten die Befragten 4,6 Arbeitspapiere bei ein und demselben Arbeitgeber unterschrieben. Dreimal in Folge auf derselben Stelle zu landen, ist die Regel. Fast 17 Prozent gaben an, dass sie komplett unbezahlt, also auch ohne spätere Nachzahlung, tätig waren und dies durchschnittlich für knapp fünf Wochen.

Entsprechend bescheiden leben die Leidtragenden. Im November gab das Statistische Bundesamt bekannt, dass 2021 knapp über 76 Prozent der allein oder ausschließlich mit Kommilitonen wohnenden Hochschüler als armutsgefährdet galten – auf studentische Beschäftigte traf dies zu 77,8 Prozent zu.

Entrechtung mit System

Das Forschungsprojekt mache deutlich, "dass im Tätigkeitsbereich studentischer Beschäftigter durch Nichteinhaltung der für die Arbeitswelt vorgesehenen Standards zur Regulierung von Arbeitsbeziehungen (unter anderem gesetzliche Mitbestimmung und Tarifverträge) systematisch Arbeitnehmer*innenrechte unterlaufen werden und die Arbeitgeber*innen ihren gesetzlichen Fürsorgepflichten nicht ausreichend nachkommen", befinden die Studienautoren.

Ursächlich dafür sei insbesondere das ungleiche Verhältnis zwischen Lernenden und Lehrenden, zumeist in Gestalt von Professoren, die zugleich die Rolle des "Arbeitgebers" einnehmen. Dies sei eine "in dieser Form einmalige Hierarchie (...), da die studentischen Beschäftigten als Studierende unter anderem mit Blick auf ihre Noten und als Beschäftigte unter anderem mit Blick auf eine eventuelle Karriere im Wissenschaftsbetrieb in besonderer Form persönlich von ihren Vorgesetzten abhängig sind". Es gibt Erhebungen, wonach sich bis zu drei Viertel der Doktoranden vor ihrer Promotion als Hochschuljobber betätigen.

"Damit die prekären Arbeitsbedingungen abgestellt werden, brauchen die studentischen Beschäftigten endlich den Schutz eines Tarifvertrages" mit Mindestlaufzeiten und fairen Entgelten, bekräftigte ver.di-Frau Bühler. Tatsächlich bildet der Personenkreis bundesweit den größten nichttariflichen Sektor im öffentlichen Dienst. In zahlreichen Bundesländern werden die Betroffenen zudem nur teilweise oder gar nicht vom Personalvertretungsgesetz erfasst und haben daher keinen Anspruch auf Wahrnehmung gesetzlich garantierter Mitbestimmungsrechte.

Berlin macht Hoffnung

Wenigstens eine Insel der Hoffnung gibt es: das Land Berlin. Hier existiert schon seit 1980 ein gesonderter Tarifvertrag namens TVStud, der bisher zweimal erneuert wurde, zuletzt 2018 und begleitet von beachtlichen Streikmaßnahmen. Der Lohn: In der Hauptstadt stehen studentische Beschäftigte im Bundesvergleich um vieles besser da: Sie verdienen mehr Geld, haben die meisten vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden, müssen sich seltener in einem weiteren Job verdingen und profitieren von den mit großem Abstand längsten Vertragslaufzeiten (14,1 Monate). Außerdem sind studentische Personalräte im Personalvertretungsgesetz und Mindestvertragslaufzeiten von zwei Jahren im Berliner Hochschulgesetz verankert.

Das macht Lust auf mehr, beziehungsweise auf Nachahmung im Rest der Republik. Im Windschatten des erfolgreichen Arbeitskampfs an der Spree haben sich mittlerweile in mehreren Bundesländern Ableger der bundesweiten TVStud-Kampagne formiert und das dazu mit ersten greifbaren Ergebnissen.

Die Schaffung eines Tarifvertrags für studentische Beschäftigte ist inzwischen in sieben weiteren Bundesländern im Koalitionsvertrag der jeweiligen Regierungsparteien festgeschrieben – in Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und im Saarland. Ferner haben Thüringen sowie Hessen eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen angekündigt.

Bald Bewegung im Bund?

Damit stellen von den 15 der in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) organisierten Bundesländer (ohne Hessen) diejenigen, die eine Tarifierung gutheißen, bereits jetzt die Mehrheit. Einen Durchbruch verspricht das Jahr 2023 aber vor allem auf Bundesebene. Der TV-L läuft am 30. September aus und in der Tarifrunde von 2021 hatte sich die Arbeitgeberseite immerhin eine "Bestandsaufnahme über die Beschäftigungsbedingungen der studentischen Hilfskräfte" abringen lassen. Weil die Verantwortlichen bis heute untätig geblieben sind, haben TVStud, GEW und ver.di das Heft an sich gerissen und mit der Vorlage der IAW-Forschungsarbeit Vollzug gemeldet.

"Die Befragung zeigt, dass ein flächendeckender Regulierungsbedarf der Arbeitsbeziehungen im Bereich studentischer Beschäftigung besteht", äußerte sich Marvin Hopp vom IAW zu den Ergebnissen. "Hier wird deutlich, dass die gesetzliche Mitbestimmung dringend auf studentische Beschäftigte in allen Bundesländern ausgeweitet werden muss." Die Zustände "schreien förmlich nach schnellem und umfassendem Handeln", kommentierte Nicole Gohlke von der Bundestagsfraktion Die Linke. Zuletzt haben die Länder angeboten, in Gespräche mit den Gewerkschaften einzusteigen. Man darf gespannt sein.