Fall Ulmen-Fernandes: Der Generalverdacht
Bild aus glücklicheren Tagen: Christian Ulmen und Collien Ulmen-Fernandes beim Deutschen Fernsehpreis 2012. Foto: © JCS / Lizenz: CC-BY-SA-3.0 / GFDL
Zwischen Deepfake-Debatte und Identitätsdiebstahl wächst der Ruf nach Klarnamen – doch der Verdacht droht, vom Einzelfall auf alle überzugreifen. Zur Debatte.
Wer auch immer auf die Idee gekommen ist, die potenziell verleumdende Verballhornung "Collien Erfandes" in die Sphären des Internets zu entlassen, unter seinem Klarnamen hätte er diesen substanzlosen Verdacht – denn um mehr kann es sich aufgrund der bisherigen Faktenlage nicht handeln – wohl nicht öffentlich geäußert.
Das wiederum ist wohl Wasser auf die Mühlen der verleumdeten Schauspielerin Collien Fernandes, die zuletzt durch die Behauptung von einer "virtuellen Vergewaltigung" durch ihren Ex-Mann Christian Ulmen ihrer Forderung nach einer "Identifikationspflicht im Netz" Nachdruck verleihen konnte.
Dabei geht es um eine Forderung, die bereits lange vor dem Erscheinen des jüngsten Spiegel-Scoops im politischen Deutschland aufgestellt wurde. Egal, ob es dabei um Pornografie und Jugendschutz oder die mittlerweile allgegenwärtige Forderung nach einem Social-Media-Verbot ging.
Aus der Union werden Stimmen lauter, die nicht nur Fernandes’ Identifikationspflicht fordern, bei der sich Nutzer gegenüber einem Plattformbetreiber ausweisen müssten (Anonymisierungsverbot), sondern auch unter ihrem Klarnamen dort aufzutreten hätten (Pseudonymisierungsverbot).
In diesen Chor, dem die lautstarken Klagelieder des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) voraus klangen, hat inzwischen neben Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) eingestimmt.
Die amtierende Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) erteilte dieser weitgreifenden Forderung nach einem Anonymisierungsverbot allerdings zuletzt eine klare Absage. Die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages gaben im Übrigen 2020 die Einschätzung ab, dass die Klarnamenpflicht wahrscheinlich ohnehin verfassungswidrig ist.
Wie viel Verdacht in der Deepfake-Debatte steckt
Nun kreist die öffentliche Debatte in der Causa Ulmen-Fernandes aber insbesondere um "bildbasierte sexuelle Gewalt". Zahlreiche Medienberichte stellen dabei das Phänomen der Deepfakes in den Vordergrund, also Bild-und Tonsequenzen, die mittels Künstlicher Intelligenz anhand von Aufnahmen echter Personen erstellt wurden.
Dass Ulmen sich solcher Mittel bedient haben soll, um über gefälschte Social-Media-Profile Dritten im Namen seiner damaligen Ehefrau sexuelle Avancen zu machen, gilt deutschen Leitmedien wie der Tagesschau bereits als ausgemacht.
Dabei handelt es sich zunächst einmal nur um einen Verdacht. Wenn überhaupt.
Denn im Spiegel-Artikel vom 19. März ist nicht die Rede davon, dass Ulmen jemals KI genutzt hat, um Deepfakes von Collien Fernandes zu erstellen. Stattdessen beschreibt das Magazin eine E-Mail Ulmens an einen nicht genannten "Berliner Strafverteidiger" mit den folgenden Worten:
"Er habe den Gesprächspartnern Videos geschickt, die auf frei zugänglichen Pornoseiten erhältlich gewesen seien und deren Protagonistinnen seiner Frau ähnlich gesehen hätten. Man muss das wohl so verstehen, dass er solche Videos aber nicht selbst erstellt habe."
Strafanzeige gegen Christian Ulmen: "Du hast mich virtuell vergewaltigt", Spiegel
Der letzte Satz ist dabei entscheidend. Denn er lässt die Schlussfolgerung zu, dass Ulmen möglicherweise keine Deepfakes genutzt hat, um einen "sexuellen Fetisch" zu befriedigen, wie ihn der Spiegel aus der Mail zitiert haben will.
Auch Fernandes’ Behauptung, Ulmen habe KI-generiertes Audiomaterial auf Grundlage ihrer Stimme für Telefonsex mit Dritten genutzt, geht aus dem Spiegel-Artikel nicht eindeutig hervor. Dagegen spricht sogar, dass einer der betroffenen Dritten Folgendes berichtet:
Es habe ein Internettelefonat zwischen beiden gegeben, bei dem er sich darüber gewundert habe, dass die Stimme von Fernandes heller klang als jene, die er aus dem Fernsehen kennt.
Strafanzeige gegen Christian Ulmen: "Du hast mich virtuell vergewaltigt" - Spiegel,
Ein "Voice Cloning", also die Deep-Fake-Variante für Tonaufnahmen, könnte hier also ausscheiden. Das wiederum muss nicht heißen, dass sich Ulmen keiner technischen Hilfsmittel bedient hat. Selbst wenn fraglich sein könnte, wie ein technischer Laie vor dem Durchbruch der Echtzeit-Stimm-Manipulation rund um das Jahr 2022 so etwas bewerkstelligen konnte.
Und daran ändert auch der zuletzt von den Zeitungen des Springer-Verlags vorgebrachte Sachverhalt nichts, Ulmen habe zu Jugendzeiten Geld damit verdient, mit verstellter Stimme Männer in Telefonsex-Gespräche zu verwickeln.
All das ist eben letztlich nur: Verdachtsberichterstattung.
"Doppelagent" Schertz
Jemand, der genau wissen dürfte, was dieser Begriff beschreibt, ist Christian Schertz, der seinen Namensvetter Ulmen im Fall Fernandes gegen den Spiegel vertritt, um die "Persönlichkeitsrechte" des Schauspielers zu wahren – wie ironisch das auch immer klingen mag.
In einem Schreiben an mehrere Redaktionen warnt die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann davor, der "einseitigen Schilderung" in der "rechtswidrigen" und "unzulässigen Verdachtsberichterstattung" des Spiegel zu folgen, da sie "unwahre Tatsachen" beinhalteten. Welche das sein sollen, lässt das Schreiben offen.
Am vergangenen Freitag hat Ulmens Kanzlei in einer weiteren Einlassung klare Verhältnisse dazu geschaffen, um welche Tatsachen es sich dabei (mindestens) handelt: Ulmen, heißt es darin, habe nie Deepfakes erstellt oder verbreitet. Eine entsprechende Korrekturmeldung etwa der Tagesschau ist dem Autor nicht bekannt.
Noch ironischer mutet an, dass es derselbe Christian Schertz war, der in der 2024 erschienenen ZDF-Doku "Deepfake-Pornos: Jagd nach den Tätern" die Erfahrung Betroffener als "mediale Vergewaltigung" bezeichnete. Schertzens damalige Folgerung bzw. Forderung: "Wir müssen das Recht ändern, um den Schutz der Betroffenen zu verstärken."
Dieselbe Collien Fernandes, gegen deren Schilderungen Schertz jetzt anscheinend vorgeht, war am Beitrag als Betroffene sowie auch Berichtende beteiligt. T-Online schrieb zunächst von Schertz als einem "Doppelagenten". Das klang dann wohl aber doch allzu sehr nach … Verdachtsberichterstattung.
Schnellschuss ohne Not?
Justizministerin Stephanie Hubig (SPD) hat derweil das Heft schon in die Hand genommen. Der geplante Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt trifft mit der Causa Fernandes jetzt möglicherweise genau auf die öffentliche Resonanz, die er braucht, um in die Tat umgesetzt zu werden.
Alles eine Kampagne der SPD also? Auch dieser Verdacht wurde geäußert. Doch auch er scheint eher auf tönernen Füßen zu stehen.
Zum einen macht die CDU, deren Bundeskanzler bekanntlich noch vor Kurzem äußerte, "Klarnamen im Internet lesen" zu wollen, schon Druck. Zum anderen stammt der deutsche Gesetzesentwurf nicht von der SPD, sondern vom Bundesrat. Dieser hatte ihn kurz vor Ende der vergangenen Wahlperiode, im August 2024, in den Deutschen Bundestag eingebracht (Das übrigens auch nicht von ungefähr, wie Sie weiter unten lesen werden).
Wie das Juristenportal Legal Tribune Online am 20. März schrieb, stand die Einführung einer neuen Strafnorm in Form eines § 201b Strafgesetzbuch (StGB) damals allerdings eher unter einem schlechten Stern:
"In der vergangenen Wahlperiode hatte das damals vom FDP-Mann Marco Buschmann geführte Ministerium allerdings erhebliche Zweifel, ob das deutsche Strafrecht im Zusammenhang mit KI-basierten Deepfakes und entsprechenden Persönlichkeitsverletzungen überhaupt Schutzlücken aufweist.
So würden die Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte mittels KI-Bildern die §§ 184b, 184c StGB abdecken, auch eine Strafbarkeit nach § 184b, 184c StGB (Verbreitung pornografischer Inhalte) oder nach § 187 StGB (Verleumdung) käme in Betracht.
Weiterhin erfasse § 33 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) bereits die Strafbarkeit für die Verbreitung von Bildnissen ohne Einwilligung. Und auch das Urheberrecht finde in §§ 106, 108 eine Regelung für urheberrechtlich geschützte Inhalte als Ausgangsmaterial. Ebenso könne die Strafvorschrift des § 42 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfüllt sein.
Legal Tribune Online, 20. März
Aus demselben Grund – dem Zweifel an den behaupteten Strafbarkeitslücken – hatten sowohl die Bundesrechtsanwaltskammer als auch der Deutsche Anwaltverein die Änderung der Strafvorschriften damals rundweg abgelehnt.
Konsequenterweise liest sich die juristische Einschätzung an dem nun vorgelegten Gesetz nicht viel gnädiger. Ein Schnellschuss ohne Not, so könnte man sie paraphrasieren.
Von "Zensurinstrument" und Generalverdacht
Unter deutschen Politikern erinnert man sich auch vielleicht eher ungern daran, dass der amtierende US-Präsident am 19. Mai 2025 ein ähnliches Gesetzesvorhaben durchsetzte.
Den "Take-It-Down-Act", der sich gegen die Verbreitung von DeepFakes richtete, hatte das Blog netzpolitik.org damals als potenzielles "Zensurinstrument" bezeichnet:
"Unter dem Deckmantel von Gewaltschutz würden einflussreiche Menschen hier die rechtlichen Voraussetzungen bekommen, um jede missliebige Darstellung in Zukunft leichter löschen zu lassen" hieß es damals.
Auch das mag nur ein Verdacht gewesen sein.
Die EU-Kommission jedenfalls war dem nicht allzu wohlgesinnten US-Präsidenten allerdings damals schon vorausgeeilt: In ihrer Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ((EU) 2024/1385) vom 14. Mai 2024 hat die Kommission einen Passus eingefügt, der das Verbreiten von Deepfakes unter Strafe stellt, sofern diese öffentlich geteilt werden oder dazu geeignet sind, der betreffenden Person erheblichen Schaden zuzufügen.
Die Richtlinie fordert von den Mitgliedsstaaten, diese Vorschriften bis Mitte Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen.
Am vergangenen Freitag ist das EU-Parlament noch einen Schritt weiter gegangen und hat mit einer großen Mehrheit für ein Verbot bestimmter KI-Systeme gestimmt, die künstliche Nacktbilder generieren können.
Den eigentlichen Sachverhalt des Identitätsdiebstahls mittels Sozialer Medien, der sich allem Anschein nach hinter der Causa Fernandes verbirgt, hat die EU damit nicht adressiert.
Aber der könnte sich mit dem Social-Media-Verbot für Minderjährige, das eine Identifikationspflicht für Nutzer aller Altersklassen zur Folge haben könnte, bereits ohnehin erledigt haben.
Vielleicht "wechselt die Scham dann die Seiten", wie verschiedene Medien Gisèle Pelicot zitieren, das Opfer eines besonders schwerwiegenden Missbrauchs – ganz sicher aber wechselt dann auch der substanzlose Verdacht: weg vom Einzelnen, hin zu einem Generalverdacht gegen alle.
Die Unschuldsvermutung gilt nicht nur für Christian Ulmen und Collien Fernandes.