Heizungsgesetz: Warum die Koalition seit Monaten auf der Stelle tritt

Marcel Kunzmann
Ein Schornstein auf einem Hausdach

Eine Einigung beim Heizungsgesetz ist noch nicht in Sicht

(Bild: holgers.pictures/Shutterstock.com)

Die Koalition sollte bis Ende Januar Eckpunkte für ein neues Heizungsgesetz vorlegen. Doch eine Einigung ist nicht in Sicht. Die Gründe sind vielschichtig.

Die schwarz-rote Koalition hat ihre selbst gesetzte Frist zur Reform des Heizungsgesetzes verpasst. Bis Ende Januar sollten Eckpunkte für das geplante "Gebäudemodernisierungsgesetz" vorliegen, doch Union und SPD konnten sich nicht einigen. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios ist auch für die kommende Woche eine Einigung alles andere als sicher.

Aus Unionskreisen wurde der Klimazeitung bestätigt, es sei "völlig offen", ob eine Verständigung bis Anfang Februar gelingen kann.

Die Verhandlungen sind hochrangig besetzt. Neben den Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD) war auch Energieministerin Katherina Reiche (CDU) bei mehreren Treffen persönlich dabei, wie die Tagesschau berichtet.

Offiziell eingebunden ist auch das Bauministerium, dessen Ministerin Verena Hubertz sich aufgrund ihres Mutterschutzes vertreten lässt. Der Fraktionsvize der Union, Sepp Müller, sagte: "Wir nehmen uns die Zeit, die wir benötigen, damit wir den Menschen auch eine Zukunftsperspektive geben können, wie sie zukünftig heizen." Aus dem Wirtschaftsministerium heißt es laut Tagesschau, man brauche noch etwas Zeit und sei optimistisch, dass bald Eckpunkte vorliegen.

Klimaziele als erster Stolperstein

Ein zentrales Hindernis in den Verhandlungen sind die gesetzlich verankerten Klimaziele. Deutschland muss bis 2045 klimaneutral werden, also die Treibhausgasemissionen rechnerisch auf Null bringen. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) pocht darauf, dass das Gesetz so geändert wird, dass die Klimaziele erreicht werden können. Bis spätestens Ende März muss Schneider zudem ein neues Programm vorlegen, das alle Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung auflistet.

Die juristische Lage erschwert die Verhandlungen zusätzlich. Die Deutsche Umwelthilfe bekam kürzlich mit einer Klage Recht. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Die Bundesregierung muss ihre Bemühungen also verstärken, statt abschwächen. Das sogenannte Heizungsgesetz einfach ersatzlos abschaffen, ist deshalb kaum möglich, wie die Tagesschau berichtet.

Auch die EU setzt einen zeitlichen Rahmen: Bis Ende Mai muss die EU-Gebäuderichtlinie EPBD in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden, berichtet die Klimazeitung. Das EU-Gesetz verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Energieeffizienz bestehender Gebäude zu verbessern und sie bis 2050 klimaneutral zu gestalten.

Die 65-Prozent-Regel als Kernkonflikt

Der zweite zentrale Stolperstein ist die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes. Im Zentrum steht die Vorgabe, dass die Wärme einer neuen Heizung zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen muss. CDU-Fraktionschef Jens Spahn sagte noch im Dezember: "Die 65 Prozent müssen weg".

Die SPD argumentiert hingegen, der Klimaschutz im Gebäudesektor brauche verlässliche Leitplanken, sonst drohten höhere Emissionen und langfristig steigende Heizkosten. Umweltminister Schneider will an der zentralen Regelung festhalten. "Es bleibt dabei, dass neue Heizungen 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen", sagte er laut Frankfurter Rundschau auf dem Energiewende-Kongress der Deutschen Energie-Agentur.

Streicht oder senkt man diesen Wert, droht die Wirkung des Gesetzes zu verpuffen. Claudia Kemfert, Energieexpertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, sagte: "Entscheidend für eine Neufassung ist, nicht die Ambition aufzugeben, sondern sie mit klaren, sozial ausgewogenen Förderregeln und realistischen Zeitpfaden zu unterlegen."

Auch Fachleute sprechen sich für die Beibehaltung der 65-Prozent-Regel aus. Markus Fritz vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung sagte laut Klimazeitung, die Vorgabe sei "essenziell, um die Lücke zum Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 zu reduzieren". Würde diese Regelung zeitlich verschoben, müssten zur Kompensation entweder der Preis für Erdgas und Heizöl stärker erhöht oder die Förderung für den Heizungstausch angehoben werden.

Verbände fordern Ende der Hängepartie

Ein Bündnis von 14 Organisationen, darunter der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Bundesverband Wärmepumpen, hat die Regierung aufgefordert, die Hängepartie zu beenden. "Verzögerungen schaden letztlich allen und schaffen weitere Unsicherheiten bei Kommunen, Unternehmen und Bürgern", heißt es in dem Appell von letzter Woche.

Grundsätzlich sprechen sich die Verbände für die 65-Prozent-Regel aus. Sie sei "dazu geeignet, einen schnellen Hochlauf der erneuerbaren Energien weiter zu unterstützen, um einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen".

Umweltminister Schneider mahnte zur Eile: "Von den Heizungsbauern über die Installateure bis zur Energiewirtschaft und den kommunalen Spitzenverbänden rufen alle: Stiftet kein neues Chaos, ändert möglichst wenig, und schafft endlich Planungssicherheit."

Förderung soll sozialer werden

Ein weiterer Streitpunkt ist die Ausgestaltung der staatlichen Förderung. Vor allem der SPD ist die Unterstützung von Haushalten mit niedrigem Einkommen wichtig. Sie hatte in den Koalitionsvertrag verhandelt, dass die Heizungsförderung im Grundsatz erhalten bleibt und will erreichen, dass besonders einkommensschwache Haushalte von staatlichen Zuschüssen profitieren, berichtet die Tagesschau.

Schneider kündigte Änderungen bei der staatlichen Förderung an. Die Zuschüsse sollen stärker nach sozialen Kriterien vergeben werden. "Das Ergebnis war, dass besonders viel Geld bei den oberen zehn Prozent gelandet ist. Das hat viele Leute zurecht kiebig gemacht", sagte er laut Frankfurter Rundschau.

Stefan Thomas vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie sprach sich gegenüber der Klimazeitung dafür aus, die Förderung für Mietwohnungen, die derzeit maximal 35 Prozent beträgt, anzuheben, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen auch in diesem Bereich zu beschleunigen. Bisher können Hauseigentümer 70 Prozent Zuschüsse erhalten, wenn das Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro im Jahr liegt.

Branche leidet unter Unsicherheit

Die anhaltende Unsicherheit schlägt sich bereits massiv in den Verkaufszahlen nieder. Im vergangenen Jahr wurden nach Berechnungen des Verbandes BDH so wenige Heizungen installiert wie seit 15 Jahren nicht mehr. Insgesamt 627.000 Anlagen – 12 Prozent weniger als im bereits schwachen Vorjahr. Gasbrennwertkessel brachen um 36 Prozent auf 229.000 Stück ein, Ölheizungen auf nur noch 22.500, wie die Frankfurter Rundschau berichtet.

Gleichzeitig wurden 2025 erstmals mehr Wärmepumpen verbaut als Gasheizungen. Mit 299.000 installierten Heizungs-Wärmepumpen stieg der Absatz um 55 Prozent – auch dank staatlicher Förderung. BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt warnte laut Frankfurter Rundschau vor "personellen Maßnahmen" wie Stellenabbau, sollten nicht bald stabile Regeln kommen.

Heizungsbauer Lutz Spring aus dem brandenburgischen Oranienburg sagte gegenüber der Tagesschau: "Wir können einfach nicht mehr. Ich habe keine Lust mehr auf dieses Theater." Mit seiner Firma verbaut er im Schnitt jede Woche zwei Wärmepumpen. Eigentlich müsste er jetzt in Betriebsvergrößerung investieren, doch angesichts der Unsicherheit zögere er.

Zeitdruck durch kommunale Fristen

Besonders brisant ist die Situation in Großstädten. In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern wird der Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bereits nach dem 30. Juni 2026 verbindlich, berichtet die Frankfurter Rundschau. Dies betrifft rund 80 Städte wie Berlin, Hamburg, München und Köln. Noch schneller kann es gehen, wenn eine Kommune ihre Wärmeplanung abgeschlossen hat – bereits 38 Prozent der großen Kommunen sind so weit.

Das Gesetz ist technologieoffen: Neben Wärmepumpen gelten auch Infrarotheizungen, Biomasseheizungen wie Pelletöfen, Solarthermie-Hybridheizungen oder der Anschluss an Wärmenetze als Erfüllung der 65-Prozent-Regel, berichtet die Frankfurter Rundschau. Selbst Gasheizungen bleiben möglich, wenn sie nachweislich erneuerbare Gase nutzen.

In einem Punkt haben sich Union und SPD bereits geeinigt. Fest steht laut Tagesschau: Das alte Gebäudeenergiegesetz wird einfach umbenannt. Neuer Titel: Gebäudemodernisierungsgesetz. Ob es bei einer bloßen Umbenennung bleibt oder sich die Koalition doch noch auf inhaltliche Eckpunkte einigen kann, ist bislang völlig offen.