Als Geheimsekretär für die Post zuständig
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Das Erzbistum Köln arbeitet Fehler im Umgang mit sexualisierter Gewalt in seinem Zuständigkeitsbereich aktiv auf. Aber wusste der heutige Erzbischof so wenig, wie er vorgibt?
Auf einer Pressekonferenz des Erzbistums Köln haben Kardinal Rainer Woelki und Generalvikar Markus Hofmann am Dienstag einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Verhinderung von und zum Umgang mit Sexualstraftaten in der Zukunft vorgestellt. Woelki räumte dabei eigene Fehler in der Vergangenheit ein, einen Rücktritt lehnt er jedoch ab.
Es war mit Spannung erwartet worden, das am 18. März 2021 veröffentlichte Gutachten der in der Domstadt ansässigen Kanzlei Gercke ǀ Wollschläger ("GW-Gutachten"), angekündigt als "Unabhängige Untersuchung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln" und zu möglichen Versäumnissen bei der Aufarbeitung der Fälle.
Zumal das bereits zuvor erstellte Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) der Öffentlichkeit vorenthalten wurde. In den Gutachten wurden nicht die Fälle an sich untersucht, sondern der Umgang mit zur Kenntnis gebrachten mutmaßlichen Sexualstraftaten in der Diözese. Das Gutachten behandelt den Zeitraum von 1975 bis 2018, untersucht wurden 236 Aktenvorgänge mit dem Ziel, mögliche bestehende Defizite und Rechtsverstöße sowie die hierfür Verantwortlichen möglichst konkret zu benennen.
314 Betroffene und 202 Beschuldigte
Laut GW-Gutachten wurden Hinweise auf 314 Betroffene und 202 Beschuldigte gefunden. Im Umgang mit diesen Vorkommnissen stellten die Gutachter gravierende Mängel fest und nannten in diesem Zusammenhang einige Namen, nur einen nicht: Den von Kardinal Rainer Maria Woelki. Dabei war er immer mittendrin statt nur dabei.
Namentlich genannt wurde der inzwischen verstorbene ehemalige Kardinal Joseph Höffner, dem im GW-Gutachten acht Pflichtverletzungen vorgeworfen werden, sechs wegen Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht, zwei wegen Verstoßes zur Pflicht der Opferfürsorge. Dem ebenfalls inzwischen verstorbenen Kardinal Joachim Meissner werden in dem GW-Gutachten 24 Pflichtverletzungen attestiert.
Eine verharmlosende Broschüre
Außerdem wird der Weihbischof und ehemalige Generalvikar Dominikus Schwaderlapp erwähnt. Ihm wird vorgeworfen, das Ausmaß der Fälle sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln bagatellisiert zu haben. Im Jahr 2010 war er mit der Erstellung einer Broschüre beauftragt, in der die sexualisierte Gewalt an Minderjährigen, begangen durch im Erzbistum Köln beschäftigte Täter, aufgearbeitet werden sollte.
In dieser Broschüre wurde von lediglich fünf beschuldigten Priestern berichtet, in der später erstellten und im September 2018 bei der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda vorgestellten sogenannten MHG-Studie war von 87 Beschuldigten die Rede. Die Kölner Broschüre war 2012 unverändert neu aufgelegt worden.
Im Zusammenhang mit dieser Broschüre wurde auch der Name Stefan Heße genannt. Dieser war unter Meisner und Woelki Generalvikar im Erzbistum Köln tätig gewesen, bis er am 26. Januar 2015 zum Erzbischof von Hamburg geweiht wurde.
Stefan Heße werden im GW-Gutachten insgesamt elf Pflichtverletzungen vorgeworfen. Der darin nicht namentlich genannte Ansgar Puff, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des GW-Gutachtens Weihbischof im Erzbistum Köln, steht ebenfalls im Zusammenhang mit der Broschüre.
Stefan Heße hat Ende vergangener Woche den Papst gebeten, ihn von seinem Amt zu entbinden. Dominikus Schwaderlapp, Ansgar Puff sowie der ebenfalls in dem GW-Gutachten erwähnte Offizial Gunter Assenmacher wurden von Woelki vorläufig von ihren Aufgaben freigestellt. Zum Zeitpunkt der Erstellung besagter Broschüre war Rainer Kardinal Woelki Erzbischof in Berlin. Da der Skandal in Berlin ausgelöst wurde, ist nicht anzunehmen, dass ihm die Existenz dieser Publikation verborgen geblieben war.
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