Amri und kein Ende
Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Anschlag vom Breitscheidplatz zerfällt in drei verschiedene Abschlussberichte - Die Regierungsfraktionen unterwerfen sich der Staatsräson
Alles sollte seinen normalen parlamentarischen Gang gehen, der Fahrplan stand lange fest. Am 21. Juni sollte der Untersuchungsausschuss (UA) dem Bundestagspräsidenten seinen Abschlussbericht überreichen, damit er dann ein paar Tage später im Plenum auf die Tagesordnung gesetzt werden konnte.
Doch sechs Tage zuvor, am 15. Juni, wurde noch eine letzte UA-Sondersitzung anberaumt, um einen Zeugen zu vernehmen, außerordentlich und auf Drängen der kleinen Oppositionsfraktionen FDP, Linkspartei, Grüne und gegen den Widerstand der Regierungsfraktionen CDU, CSU, SPD.
Was war geschehen? Anfang Mai 2021, nachdem Ende März die letzte öffentliche Sitzung stattgefunden hatte und der Ausschuss seit Wochen an seinem Abschlussbericht schrieb, teilte das Bundesinnenministerium (BMI) dem Gremium mit, beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seien noch Akten gefunden worden, die versehentlich nicht geliefert worden waren. Größenordnung zehn Ordner, 2.800 Seiten.
Erst Ende April hatte das BMI eine sogenannte Vollständigkeitserklärung über die Lieferung aller angeforderter Unterlagen abgegeben. Zwei Wochen später, Ende Mai, kam das BMI mit der nächsten Nachlieferung daher, erneut Hunderte von Seiten. Und Anfang Juni mit einer dritten.
Eine bisher unbekannte Quelle
Während die Fraktionen der Ausschussmehrheit das Material für unwichtig erklärten, waren die Fraktionen der Ausschussminderheit empört. Akten, die sie seit langem einsehen wollten und die ihren Verdacht nun bestätigten. Zu polizeilichen Staatsschutzverfahren gegen Personen aus dem Amri-Umfeld (Stichwort "Lacrima" und "Eisbär") gab es ein "spiegelbildliches" Verfahren auf Seiten des Geheimdienstes BfV unter dem Fallnamen "Siena".
Konkret geht es in den nachgelieferten Akten zum Beispiel auch um einen Hinweisgeber, der sich in der Fussilet-Moschee bewegte, dessen Telefonnummer sich im HTC-Handy von Amri befand, der bereits seit 2016 mit dem BfV in Kontakt stand, sich mehrmals mit Verfassungsschützern traf, dafür Geldbeträge zwischen 300 und 500 Euro erhielt und der auch nach dem Anschlag dem Kölner Amt bei mehreren Treffen Informationen übermittelte - ganz offensichtlich eine bisher unbekannte Quelle.
Für die Ausschussmitglieder von FDP, Linkspartei und Grünen gab es nur eine Konsequenz: Wiedereinstieg in die Beweisaufnahme, Vernehmung des Hinweisgebers, seines Kontaktmannes im BfV und der Sachbearbeiterin im Bundesamt. Die Sachbearbeiterin meldete sich erneut krank, die anderen beiden Zeugen konnten in nicht-öffentlicher Sitzung noch vernommen werden, die letzte eben am 15. Juni kurz vor Schluss.
Die Affäre dokumentiert gleich mehrere Dinge: Die Unaufgeklärtheit des Anschlagkomplexes; die Schwierigkeiten von Untersuchungsausschüssen mit einer scheinbar unkontrollierbaren Exekutive, die einen rücksichtlosen Umgang mit einem Organ der Legislative pflegt; das Auseinanderfallen der Ausschusseinigkeit in der Stunde der politischen Konsequenz inklusive der Anpassung der Ausschussmehrheit an die Staatsraison.
Unter diesen Vorzeichen ist der Abschlussbericht des U-Ausschusses zu betrachten. Streng genommen kann noch gar keine Bewertung des Terrorkomplexes getroffen werden. Dass kein gemeinsamer Bericht zustande kam, sondern drei unterschiedliche Berichte, - neben den Regierungsfraktionen und den drei genannten Oppositionsfraktionen gab auch die AfD ein Sondervotum ab - ist dabei nur folgerichtig.
Vor allem der Mehrheitsbericht von Union und SPD bleibt hinter den in drei Jahren gewonnenen Erkenntnissen zurück. Schlimmer: Er unterwirft sich dem offiziellen Narrativ der Exekutive und reiht sich an einzelnen Punkten gar in deren Vertuschungsfront ein. Der Druck seitens der Koalition auf die Abgeordneten, sich anzupassen, muss groß gewesen sein.
Zunächst: Nach Einschätzung des Autors war Anis Amri aufgrund der Spurenlage, von Zeugenbeobachtungen und anderer Ermittlungserkenntnisse nicht der Fahrer des Tat-Lkws. Er war aber Teil einer Tätergruppierung und kann als Tatbeteiligter gelten. Seine genaue Rolle beim Attentat ist unklar.
Für die Regierungsfraktionen ist die "Täterschaft Amris zweifelsfrei" belegt. Er habe den polnischen Speditionsfahrer am Standplatz des Lkw erschossen und anschließend den Sattelzug in den Weihnachtmarkt am Breitscheidplatz gelenkt. Es gebe keine belastbaren Hinweise auf weitere Tatbeteiligte oder Mitwisser. Die Ermittlungsbehörden hätten das Umfeld von Amri mit großem Aufwand abgeklärt.
Die einzigen relevanten ungeklärten Fragen seien die Herkunft der Tatpistole Marke Erma sowie der Fluchtweg Amris aus Deutschland.
Die Darlegung der UA-Mehrheit folgt nahezu 1:1 und komma-getreu der offiziellen BKA-Version. Das kann man mutig nennen - oder eben eine grandiose Selbstverleugnung. Um sich der offiziellen Version anzupassen und zum gewünschten Ergebnis zu kommen, müssen die regierungstreuen Abgeordneten allerdings bestimmte Fakten beugen, andere weglassen und verschweigen.
DNA einer unbekannten Person nicht erwähnt
Beispiele:
- Dass Amris HTC-Handy im Loch des herausgefallenen vorderen rechten Lkw-Scheinwerfers gefunden wurde, wo es nur durch die Hand eines Dritten abgelegt worden sein kann, ist für die Mehrheit lediglich "ungeklärt", aber keine relevante offene Frage.
- Die DNA einer unbekannten Person 2 im Lkw-Führerhaus wird nicht erwähnt.
- Der Lkw sei auf dem Breitscheidplatz durch das automatische Bremssystem gestoppt worden. Tatsächlich hatte der beauftragte Unfallsachverständige festgestellt, dass der Notbremsassistent gar nicht reagiert hatte, weil er nicht aktiviert war. Gestoppt wurde der Lkw also durch einen anderen Einfluss.
- Den BKA-Ermittlern seien in Italien die Asservate inklusive Tatpistole gezeigt worden. Tatsächlich wurden ihnen von den italienischen Kollegen lediglich Fotos sowohl der Asservate als auch des Leichnams von Amri vorgelegt.
- Für eine Tatbeteiligung des Amri-Freundes Ben Ammar habe es keine "hinreichenden Anhaltspunkte" gegeben. Tatsächlich sprach die Bundesanwaltschaft von "hinreichenden" bzw. "zureichenden Anhaltspunkten" dafür, dass Ben Ammar zumindest in die Tat eingeweiht gewesen sei. Die Strafverfolger machten stattdessen einen "dringenden Tatverdacht" für eine Strafverfolgung geltend.
- Ein Abhörprotokoll der italienischen Terrorermittler bringt den Berliner Salafisten Soufiane Amri mit Spitznamen "Fuffy" mit dem Attentat in Verbindung. Die Ermittler bestreiten, dass in den überwachten Telefonaten von "Fuffy" die Rede war, stattdessen sei von "Vorfall" die Rede gewesen. Die UA-Mehrheit übernimmt diese Sicht, muss dazu aber das Abhörprotokoll, aus dem zweifelsfrei hervorgeht, dass von einer Person namens "Fuffy" gesprochen wurde, tendenziös verkürzen.
- Am verwerflichsten ist vielleicht aber die Darstellung der Aussagen von Amris Untervermieter Kamel A. Der hatte zunächst davon gesprochen, Amri habe am Tattag gegen 21 Uhr, also nach dem Anschlag, seine Sachen geholt. Dann korrigierte er sich auf den Zeitraum 18 bis 19 Uhr. Bei einer weiteren Vernehmung sprach er mehrfach gar von 16 Uhr, es sei noch hell gewesen. Weil zur offiziellen Version nur die Zeitangabe von etwa 21 Uhr passte, versuchte ihn das BKA in diese Richtung zu drängen. Am Ende gab Kamel A, halbherzig, aber nicht überzeugend nach. Die UA-Mehrheit übernimmt die BKA-Version, verschweigt die Zeitangabe von 16 Uhr des Zeugen sowie die manipulative Vernehmungssituation. Das ist selbst manipulativ, und damit reihen sich die Ausschussmitglieder der Regierungsfraktionen in die Vertuschungsfront um den Anschlag ein.
- Auf die beiden Tat-Dementis Amris gehen sie mit keinem Wort ein (siehe Verschlusssache Amri).
Das tun übrigens auch die drei Oppositionsfraktionen in ihrem Sondervotum nicht. Und auch sie übernehmen aus dem offiziellen Narrativ zumindest die Täterschaft von Anis Amri, sehen ihn aber nicht als Einzeltäter, sondern als Teil eines Netzwerkes.
Entgegen der Deklamation von der zweifelsfreien Täterschaft durch die UA-Mehrheit erklärt die Minderheit, es sei eben "nicht zweifelsfrei", dass Amri zwingend allein gehandelt hat. Im Gegenteil: Bestimmte Spuren könnten für einen "etwaigen Mittäter/Mitfahrer" sprechen. So beispielsweise bei Ben Ammar. Möglich sei auch umgekehrt, dass Amri ein "Mittäter" war. Seine persönlichen Gegenstände im LKW würden seine tatsächliche Präsenz nicht beweisen. Die Spurenlage würde die BKA-Version vom Tathergang nicht bestätigen, stattdessen seien "alternative Szenarien" denkbar. Solche werden aber nicht ausgeführt.
Erstmals erwähnt - quasi bundestags-offiziell - wird die Mutmaßung, Ben Ammar könnte ein V-Mann des BfV gewesen sein. Die UA-Minderheit benutzt die Formulierung, das würden "andere vermuten". Der UA habe aber keine ausreichenden Belege dafür gefunden. Um welche "anderen" es sich handelt, wird nicht entschlüsselt. Man kann die Passage so verstehen, dass die Abgeordneten eine kursierende mutmaßliche Information auf diesem Wege öffentlich machen wollten.
Auch zwischen den drei Fraktionen des Sondervotums gibt es Differenzen. Die weitestgehende Kritik an der offiziellen Version kommt von den Grünen, die mit die intensivste Aktenarbeit in den vergangenen drei Jahren vorgenommen haben. In einem anderen Dokument, einer kleinen Bundestagsanfrage von April 2021, benutzen die Grünen die distanzierende Formulierung: "Aus Sicht der Sicherheitsbehörden...". Die Passage liest sich im Originalwortlaut so:
Aus Sicht der Bundessicherheitsbehörden bemächtigte sich Amri (...) eines LKW, nachdem er zuvor dessen Fahrer (...) durch einen Kopfschuss lebensgefährlich verletzte. Ob Amri dabei alleine handelte und wann der tödliche Schuss genau fiel, ist bis heute Spekulation. Anschließend wurde der LKW zum Breitscheidplatz gefahren, wo er auf dem Weihnachtsmarkt als Tatwaffe eingesetzt wurde. Die Spurenlage ist bis heute teilweise dünn, oder nur unzureichend ausgewertet. Vom Tatverdächtigen Amri gibt es kaum DNA-Spuren im LKW und auch die Handy- und Bewegungsdaten lassen Spielraum für Interpretationen, und das ausgewertete Videomaterial lässt zentrale Fragen offen und lässt Raum für Spekulationen. Anis Amri wurde auf der Flucht in Italien von Polizeibeamten bei einem Schusswechsel in dem Ort Siesto San Giovanni getötet. Wer ihn bei oder während seiner Flucht unterstützte, bleibt ebenfalls bis heute im Unklaren.
Bundestagsanfrage der Grünen von April 2021
Das gibt eine Ahnung einer möglichen anderen Tat- und Täterversion, als die offiziell verbreitete.
Das Narrativ vom Haupttäter Amri greift die kleine Dreier-Koalition allerdings nicht an, sondern übernimmt es im Prinzip, vor allem FDP und Linkspartei. Das ist halbherzig, denn zugleich steht in ihrem Sondervotum, Amri sei von Anfang an von den Ermittlungsbehörden und seitens der Bundesregierung als "Alleintäter dargestellt" und von den Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten "konsequent zu diesem erklärt" worden. Warum wäre es dann fernliegend, wenn der Tunesier erklärungstechnisch selbst als Haupttäter aufgebaut worden wäre?
Die UA-Minderheit geht davon aus, dass Amri Fluchthelfer gehabt haben muss, die ihm beim Verlassen Berlins halfen. Außerdem müsse Amri bei seiner Flucht entgegen der offiziellen Darstellung und bei "lebensnaher Betrachtung" ein Mobiltelefon bei sich gehabt haben. Da bei ihm keines gefunden worden sein soll, macht das eine Unterschlagung seitens der Polizei denkbar. Die Gleichsetzung der HTC-Bewegungsdaten mit Amri hält die UA-Minderheit im Übrigen für "fraglich". Sprich: Das Mobiltelefon könnte auch von anderen Personen benutzt und mit sich getragen worden sein. Es sei vorstellbar, dass das Handy von einer Kontaktperson bewusst "spazieren" getragen wurde, um Spuren zu verwässern.
Die inneren Hemmungen der drei Oppositionsfraktionen mit den offensichtlichen Widersprüchen schonungslos umzugehen, zeigen sich beim Konflikt zwischen dem BKA und dem LKA von Nordrhein-Westfalen um die V-Person "VP 01". Das BKA griff den Informanten an und wollte ihn - allem Anschein nach - aus dem Spiel nehmen. Damit wäre das zentrale Staatsschutzverfahren gegen den angeblichen IS-Statthalter in Deutschland, Abu Walaa, geplatzt.
Dazu schreiben die Oppositionsabgeordneten nun, es sei unverständlich, weshalb das BKA diese Gefahr für das Ermittlungsverfahren nicht selbst erkannt habe. Das ist künstlich naiv, denn natürlich wusste das BKA sehr genau um diese Konsequenz. Die näher liegende Frage ist deshalb, warum das BKA das Verfahren zum Platzen bringen wollte. Ein möglicher Schlüssel für die Hintergründe des Komplexes, an die sich FDP, LP und Grüne aber nicht wagen. Man braucht das BKA. Das ist er, der sprichwörtliche Elefant im Raum.
Die UA-Minderheit setzt sich in ihrem Votum über weite Strecken mit den zahlreichen, vielfältigen und systematischen Behinderungen durch die Bundesregierung und ihr unterstehenden Behörden auseinander. Personen-Akten, die als "geheim" eingestuft werden, großflächig geschwärzt sind, aus denen ganze Blätter entnommen oder die verspätet geliefert wurden. Sätze wie, man habe die Aussagen der BfV-Zeugen nicht auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit hin überprüfen können, eine umfassende Aufklärung sei faktisch nicht möglich gewesen, lesen sich wie ein Offenbarungseid.
Oder: Bei der Akteneinsicht in der Außenstelle des BfV in Berlin-Treptow müssen die gewählten Bundestagsabgeordneten alles abgeben, sogar Handys werden ihnen abgenommen und lagern in den Händen des Nachrichtendienstes. BfV-Aufpasser sitzen neben ihnen und notieren sich, welche Seite eine Abgeordnete studiert. Ein Verfahren, das nicht einmal geregelt und einer vereinbarten Geheimhaltungseinstufung entspricht, sondern rein willkürlich ist. Zitat: "Wenn die eigentlich zu Kontrollierenden jedoch beginnen, die Untersuchenden zu kontrollieren und zu überwachen, wird der gesamte grundgesetzliche Auftrag des Ausschusses ad absurdum geführt."
Eine umfassende Kontrolle des Handelns der Bundesregierung sei so nicht gewährleistet. Die verspätete Nachlieferung der "Siena"-Akten des BfV stelle ein "aktives Hintertreiben der Ausschussarbeit" dar. Das Versprechen maximaler Transparenz durch die Kanzlerin und den Bundesinnenminister sei gebrochen worden.
Das mag stimmen: Dann ist aber noch keine Aussage und Bewertung der Hintergründe des Terrorkomplexes möglich. Und politische Schlussfolgerungen oder Empfehlungen wären deplaziert. Dass man die trotzdem abgibt, zeigt, wie sehr auch die Opposition der Realpolitik verhaftet ist.
Die FDP spricht sich zum x-ten Mal für eine "Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur" aus, die Grünen für einen "Neustart des Verfassungsschutzes" und auch die Linkspartei scheint im System angekommen zu sein: Die Geheimdienste will sie nicht mehr abschaffen, sondern reformieren, lediglich das V-Leute-System solle beendet werden.
Eine Fortsetzung wäre angemessen
Die wirkliche Konsequenz müsste stattdessen eine andere sein: Wiederaufnahme und Fortsetzung des Untersuchungsausschusses im nächsten Bundestag unter anderen Bedingungen.
Ein Sonder- bzw. Minderheitsvotum legte auch die AfD vor. Sie bemängelt ebenfalls Behinderungen der UA-Arbeit durch die Vertreter der Bundesministerien und widerspricht ebenfalls der Einzeltäterthese Amris, den sie ihn in einem salafistischen Netzwerk in Deutschland eingebunden sieht, mit Kontakten zu IS-Terrorzellen.
Auch die AfD stellt die Frage nach der "Rolle der Nachrichtendienste", danach ob Amri vielleicht ein "außer Kontrolle geratener V-Mann" gewesen ist, oder ob er den Anschlag überhaupt "persönlich" begangen habe, bzw. ob er von einer Person begleitet wurde, die einen Lkw fahren konnte. Es gebe jede Menge Widersprüche, die nicht der offiziellen Version entsprächen. Um sich von der informellen Dreier-Koalition FDP, LP, Grüne zu distanzieren, nennt die AfD sie in einem sprachlichen Übergriff: "Zusammenrottung".
Denn eigentlich verfolgte die Ordnungspartei mit dem Untersuchungsausschuss eine ganz andere Agenda, wie sie nun selbst schreibt. Ihr geht es um die Frage der offenen bzw. geschlossenen Grenzen. Den U-Ausschuss wollte sie ursprünglich mit der "Asyl- und Migrationspolitik" verknüpfen. Die Hauptaussage des AfD-Minderheitsberichtes ist so auch, dass der Anschlag vom Breitscheidplatz das Ergebnis einer "rechtswidrigen Politik der offenen Grenzen" sei. Sie spricht demagogisch von einem "gigantischen Staatsversagen", das noch weitere Menschenleben kosten werde. Der Anschlag war für die AfD nicht etwa ein "islamistischer", sondern ein "islamischer".
Das ist keine sprachliche Ungenauigkeit, sondern bewusst gewählt, wie die Parole zeigt: "Islamismus wäscht den Islam rein". Dass auf dem Breitscheidplatz auch Muslime verletzt wurden, islamistisch motivierte Gewalt also nichts mit dem Islam an sich zu tun hat, verleugnet diese Sicht. Menschen muslimischen Glaubens zählen für die AfD allem Anschein nach nicht zu potentiellen Opfern von Gewalt. Die Partei des starken Staates will die Schließung der Grenzen ohne Rücksicht darauf, dass offene Grenzen Menschen das Leben retten können. Abgesehen davon, dass im derzeitigen Corona-Ausnahmezustand von "offenen Grenzen" sowieso nicht die Rede sein kann.
Am 24. Juni, kurz vor der Sommerpause, stand das Thema Breitscheidplatz final auf der Tagesordnung des Bundestags. Dazu waren Opfer und Angehörige eingeladen. Eine Debatte gab es nicht, lediglich Kurzbeiträge, nach einer Stunde war der Haken hinter dem Tagesordnungspunkt. Vertreter der Opfer und Familien wollten im Plenum auch ein paar Worte sagen. Das wurde ihnen nicht gestattet. Sie hätten ihre Rede zwei Wochen vorher vorlegen müssen, wurde ihnen beschieden. So viel zum Thema Respekt vor den Opfern und der Freiheit der Rede.