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Arbeitslosengeld II: Vom Sparen und dem Trinkgeld

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, soll sich finanziell zusammenreißen - aber nicht zu sehr. Und wer auf Trinkgeld setzt bei seiner prekären Tätigkeit, muss ebenso aufpassen

Diskussionen zum Thema Arbeitslosengeld II (ALG II) führen öfter dazu, dass sich eine bunte Schar Diskussionsteilnehmer einfindet, die darüber sinniert, wie sie mit ALG II oder noch weniger spielend leicht auskommen oder sogar davon noch etwas monatlich zur Seite legen könnten. Gerne werden wahlweise Geschichten aus der Vergangenheit der Foren-Schmopas [1], aus dem Studentendasein oder aber der Zeit als vorübergehender "tougher" Arbeitssuchender, als Anlass dafür genommen, die Gesamtsituation in Bezug auf Arbeitslosengeld II auf die anekdotische Ebene herunterzubrechen.

Unabhängig davon, wie die sonstige Einstellung zum Arbeitslosengeld II, im Volksmunde auch gerne Hartz IV genannt, ist, so führt die Idee, es wäre sinnig, vom ALG II noch etwas beiseitezulegen, jedoch ins logische Chaos. Um dieses Chaos zumindest nachvollziehen zu können, bedarf es der Bereitschaft, nachzuvollziehen, was ALG II bedeutet.

Blick zurück ohne Zorn

Arbeitslosengeld II soll, so auch das Bundesverfassungsgericht, das soziokulturelle Existenzminimum in materieller Hinsicht bedeuten. Somit ist ALG II, anders als in manchen Diskussionen anklingend, mehr als nur Wasser, Brot und ein Dach über dem Kopf - sozusagen die Reisschüssel, die Wellblechhütte und das Regenwasser.

Es soll sicherstellen, dass der Bezieher einer solchen Transferleistung nicht nur das reine Überleben gewährleistet bekommt, sondern eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben möglich ist. Anders als zu den Zeiten vor ALG II, wo es zwar eine Basisleistung gab, der Rest jedoch individuell auf Grund diverser Regelungen ausgehandelt wurde zwischen dem Transferleistungsgewährenden und dem -empfänger, sollte ALG II diese Verhandlung vereinfachen und den Betrag, der den Hilfesuchenden gewährt wird, pauschalieren.

Wer sich vor der ALG II-Zeit mit der Gewährung von Arbeitslosenhilfe beschäftigte, der ahnte, dass diese Pauschalierung, sofern nicht zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden, in ein Chaos führen würde, das für die Hilfesuchenden nicht gerade positiv ausgehen würde. Die Aussagen des damaligen Bundeskanzlers, Gerhard Schröder, der sich nach [2] der Einführung der schnell als Hartz IV bekannten Transferleistung rühmte, einen neuen Niedriglohnsektor in Deutschland geschaffen zu haben, der in Europa zu den Besten gehörte, hat bis heute wenig Verständnis (freundlich ausgedrückt) dafür gezeigt, welche Probleme das allzu schnell und allzu (un)überlegt eingeführte neuere Verfahren in Bezug auf (Lang)zeitarbeitslose mit sich brachte.

Das (un)überlegt im vorigen Absatz ist durchaus gewollt, denn es wäre naiv anzunehmen, dass die Entwicklung wirklich unüberlegt vor sich ging, doch im Hinblick auf die Auswirkungen in Bezug auf die zuständigen Behörden, die Gerichtsbarkeit und letztendlich auch die Wähler der SPD führte sie zu chaotischen und negativen Resultaten, die vom SPD-Kanzler Gerhard Schröder in dieser Form entweder nicht gewollt oder zumindest wenig durchdacht waren.

Der Kanzler, der später nicht zuletzt auf Grund seiner Affinitär zur Bildzeitung [3], teuren Anzügen und einer Empfindlichkeit hinsichtlich seines Aussehens und dessen medialer Beleuchtung, seiner kritiklos wirkenden Freundschaft zur Wirtschaft [4] bekannt wurde, hat bei seiner Bereitschaft, den Arbeitsmarkt zu liberalisieren und der Wirtschaft damit letztendlich auch einen Gefallen zu tun, nicht nur ignoriert, dass dies auf lange Sicht weder der Wirtschaft noch dem "Staat" helfen würden, er ignorierte vor allen Dingen auch die Wirkung, die diese (Fehl)entwicklung auf die Wählerschaft der SPD haben würde, die die Partei bis zu diesem Zeitpunkt noch als sozialdemokratisch wahrnahm.

Diese Wählerschaft musste in den folgenden Jahren nicht nur in Bezug auf ALG II feststellen, dass die SPD-Riege aus einer Mischung aus vehementen Verfechtern [5] einer harten "Law and Order"-Linie, also auf Gesetz und Gesetzdurchsetzung bedacht, dümmlich wirkenden "Wir haben die anderen veralbert wie lustig"-Apologeten [6] und sich bei konkreten Fragen durch Interviews wieselnden Menschen [7]besteht, die das traditionelle Klientel der SPD längst vergessen hatten.

Heute, im Jahr 2017, hat sich die SPD weiterhin nicht von der Agenda 2010 erholt, versucht zwar ab und an, diese etwas kosmetisch zu verbessern, hält jedoch weiterhin an ihr fest, so es nicht gerade Wahlzeit ist [8].

Fingernagelschneidemaschinen

ALG II war von Anfang an der Versuch, eine Leistung, die viele Personen betraf, so weit zu pauschalieren, dass es möglichst vielen gerecht wurde. Dass dies auf lange Sicht schiefgehen musste, ist klar. Es ist wie in dem bekannten Scherz bei der Fingernagelschneidemaschine, die nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Finger unterschiedlich dick/dünn, lang/kurz … sind und einfach aus einer Mittelberechnung heraus die "Fingernägel" abschneidet.

ALG II versuchte, noch die letzten Aspekte eines menschenwürdigen Lebens in Mittelwerte zu zwängen, versuchte die Bedürfnisse einer gesundheitlich angeschlagenen älteren Frau im 200-Seelen-Dorf mit denen eines topfitten jungen Mannes in der Stadt zu vergleichen und scheiterte letzendlich erwartungsgemäß an diesen absurden Vorstellungen.

Die Folge waren stetige Änderungen am Gesetz, an den Verwaltungsvorschriften für die zuständigen Behörden, ein Chaos hinsichtlich entsprechender Software, die teilweise schlecht programmiert war, teilweise aber auch den neuen Regelungen nicht mehr folgen konnte, überforderte, schlecht ausgebildete Sachbearbeiter und - was bei all den Berichten oft genug zu kurz kam: alleingelassene Betroffene, die sich mühsam und mit Hilfe von oft ehrenamtlich arbeitenden Helfern ihre Rechte erstreiten musste.

Spare, Spare … Bedürfnisse verringere

Auch beim Sparen ist ALG II ein logisches Chaos, wie eingangs bereits erwähnt. Zwar wird seitens der Bundesagentur für Arbeit ein monatlicher Ansparbetrag verneint, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass vom Leistungsbezieher ein "wirtschaftliches Verhalten" verlangt wird. Die BA teilt mit, dass kein solcher Ansparbetrag im Regelbedarf enthalten ist, jedoch es an dem einzelnen Leistungsempfänger liege, Gelder für Notfälle zurück zu legen.

Möglich macht dies die Pauschalierung, die dem Leistungsempfänger die Chance geben soll, sich auch selbstverantwortlich dafür zu entscheiden, wofür er sein Geld ausgibt. So kann er beispielsweise an den Versicherungsbeiträgen sparen und hat dafür mehr Geld für die Ernährung zur Verfügung, das Geld für Ernährung kann begrenzt und stattdessen z.B. für Unterhaltung ausgegeben werden usw. …

Wer sich die mehr als knapp bemessenen Beträge ansieht, die den Regelbedarf ausmachen, wird feststellen, dass diese Selbstverantwortlichkeit stark reglementiert ist. Mit teilweise absurd anmutenden Begründungen wurde in den letzten Jahren der Regelbedarf angepasst bzw. ergänzt oder verringert: [9]

Die Position "Fremde Reparaturen an Handwerkzeugen" wird im Unterschied zur Sonderauswertung EVS 2003 nicht mehr als existenzsichernd berücksichtigt. Reparaturen sind nur bei teuren Werkzeugen wirtschaftlich vertretbar. Besitz und Nutzung solcher Werkzeuge sind jedoch in der Durchschnittsbetrachtung bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Zwölften Buch nicht zu unterstellen.

ALG II: Kein Garten, aber jede Menge Mineralwasser [10]

Es wurde insofern immer wieder versucht, das "soziokulturelle Existenzminimum" weiter zu pauschalieren, Extrabedürfnisse nur noch bedingt zu berücksichtigen oder z.B. wie beim Bildungspaket von Ursula von der Leyen, durch erneute Pauschalzahlungen die Situation zu bereinigen.

Wird diese Argumentation berücksichtigt, so ist also der Leistungsempfänger selbst dafür verantwortlich, seinen Regelbedarf nach seinen Bedürfnissen einzuteilen. Das würde bedeuten, dass er natürlich auch, ganz gemäß des "wirtschaftlichen Handelns" etwas zur Seite legt, also einen Notgroschen für Notfälle schafft. Dies ist auch sinnvoll.

Eine Waschmaschine, ein Kühlschrank...

Der Regelbedarf beinhaltet zwar keine Reparaturen an Handwerkzeugen mehr, jedoch einen Betrag für Reparaturen oder Neuanschaffungen. So ist der Transleistungsempfänger, so der Bedarf an einem neuen Kühlschrank, einer neuen Waschmaschine etc. besteht, angehalten, diesbezüglich Geld zurückzulegen. So dafür keine Gelder angespart wurden, gibt es die Möglichkeit des Darlehens, d.h. es wird zwar das Geld für das Neugerät von der zuständigen Behörde übernommen, der Regelbedarf wird jedoch solange um entsprechende Beträge gekürzt, bis der Betrag abgezahlt ist.

Wer diese Logik nachvollzieht, wird feststellen, dass ein Ansparbetrag zwar nicht ausdrücklich ausgewiesen wird, jedoch sich ergibt. Hat der Leistungsempfänger nicht selbst angespart, so übernimmt sozusagen die entsprechende Behörde das nachträgliche Ansparen, indem sie das soziokulturelle Existenzminimum um einen Betrag kürzt.

Fallen ein paar Elektrogeräte hintereinander aus, so bedarf es wenig Phantasie, um sich zu überlegen, was dies hinsichtlich des Regelbedarfes bedeutet. Dem Leistungsempfänger wird insofern zugemutet, auch regelmäßig mit weniger Geld als dem soziokulturellem Existenzminimum auszukommen, wenn es die Situation erfordert.

Was jedoch, wenn er sich dazu entschließt, diese Selbstverantwortung dafür zu nutzen, sich wenigstens später ein etwas angenehmeres Leben zu ermöglichen?

Lebensversicherungen und das Problem damit

Legt der Leistungsempfänger von seinem soziokulturellem Existenzminimum monatlich einen Beitrag beiseite, um sich im Zuge einer Lebensversicherung noch einen späteren Geldzuwachs zu ermöglichen, so tritt aber die "Verringerung der Hilfsbedürftigkeit" in Kraft, d.h. das, was durch eisernes Sparen dazu führt, dass es eine "Geldspritze" gibt, führt ggf. sogar zur Einstellung von ALG II bis diese "Geldspritze" aufgebraucht ist.

Wurde z.B. kein Verwertungsausschluss vereinbart und liegt der Wert über gewissen Freigrenzen, so ist die Verwertung des Vermögens keine besondere Härte für denjenigen, der sich diese Versicherungsleistung durch die Ansparungen ermöglicht hatte, so urteilte jedenfalls das Bundessozialgericht und schrieb [11]:

Zutreffend hat das LSG allerdings angenommen, dass die Verwertung der Lebensversicherung, deren Substanzwert aus "nicht benötigten Hilfeleistungen" herrührt, für den Kläger keine besondere Härte bedeutet. Zweck und Funktion der SGB II-Leistungen führen nicht zu einer Schonung im Rahmen der Vermögensprüfung. Dagegen spricht schon die Regelung des § 12 Abs 2 SGB II. Die nach dieser Regelung zu berücksichtigenden Freibeträge korrespondieren mit der Konzeption des Regelbedarfs als pauschalierter Leistung. Dem Leistungsberechtigten soll ermöglicht werden, aus dem Regelbedarf Rücklagen für größere Anschaffungen zu bilden.

Bundessozialgericht

Damit greift das Bundessozialgericht auch auf den Ansparbetrag für größere Anschaffungen zurück, der aber laut Auskunft der BA nicht einmal besteht, sondern nur im Zuge des "wirtschaftlichen Verhaltens" berücksichtigt wird. Einfach gesagt: Einmal soll dem Leistungsberechtigten ermöglicht werden "Rücklagen für größere Anschaffungen zu bilden", ein anderes Mal wird ihm gesagt, dass das angesparte Geld, das ggf. für Versicherungen usw. zurückgelegt wurde, um sich eben diese Anschaffungen zu gönnen, nicht automatisch dazu führt, dass daraus resultierende Gelder, dann auch als Gelder angesehen werden, die der Leistungsberechtigte für sich eigenverantwortlich nutzen kann.

Einfach gesagt: Spare bitte regelmäßig etwas, damit du dir bei einem Ausfall oder einer Reparatur eines Elektrogerätes ein neues Gerät bzw. die Reparatur leisten kannst; ansonsten zahlen wir dies, aber wir ziehen dies natürlich in Raten von deinem ALG II ab. Wenn du aber so selbstverantwortlich bist, dass du regelmäßig etwas beiseite legst, um in x Jahren eine größere Summe zur Verfügung zu haben, dann musst du diese nicht etwa nur für Reparaturen oder Anschaffungen nutzen, sondern sie wird abgesehen von gewissen Freibeträgen, natürlich dafür genutzt, die ALG II-Berechtigung herunterzurechnen bzw. evtl. ganz einzustellen.

Sparen also natürlich schon - aber nur zu ganz bestimmten Bedingungen und in ganz bestimmter Höhe etc. Die Eigenverantwortung wird also "mal so, mal so" bewertet. Bei Spielgewinnen [12] gilt eine ähnliche Argumentation, zwar werden die Gewinne als Einkommen gewertet, die eingesetzten Gelder aber nicht als eingesetzte Ausgaben, sondern nur jene Ausgaben, die dediziert zu den Einkommen führten.


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https://www.heise.de/-3876371

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/tp/features/15-Jahre-Telepolis-Ein-Loblied-auf-das-Forum-3503339.html?seite=3
[2] http://www.gewerkschaft-von-unten.de/Rede_Davos.pdf
[3] http://www.spiegel.de/fotostrecke/fuenf-wahrheiten-ueber-fotostrecke-107384-5.html
[4] https://www.welt.de/print-welt/article208432/Der-Genosse-der-Bosse-und-sein-Draht-in-die-Wirtschaft.html
[5] https://netzpolitik.org/2013/otto-schily-law-and-order-sind-sozialdemokratische-werte/
[6] https://www.heise.de/tp/features/Wer-haut-wen-in-die-Pfanne-3418937.html
[7] https://www.heise.de/tp/news/Die-SPD-und-die-Vorratsdatenspeicherung-zurueck-zu-den-Wurzeln-2033587.html
[8] https://www.heise.de/tp/features/SPD-Chef-Schulz-fordert-Neuwahlen-falls-Jamaika-scheitert-3875500.html
[9] https://www.heise.de/tp/news/ALG-II-Kein-Garten-aber-jede-Menge-Mineralwasser-2032095.html
[10] https://www.heise.de/tp/news/ALG-II-Kein-Garten-aber-jede-Menge-Mineralwasser-2032095.html
[11] http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2017&nr=14732
[12] https://www.anwalt.de/rechtstipps/gluecksspiel-bringt-hartz-iv-empfaenger-kein-glueck_083547.html