Besonnene Entscheidung zum Jugendschutz
Counterstrike von der BPjS nicht indiziert
Wetten sind abgeschlossen worden, ob die Half-Life-Modifikation Counterstrike von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) indiziert werden würde. Doch die Bundesprüfstelle ließ sich nicht von den öffentlichen Erklärungen über ein Verbot derartiger Spiele irritieren und lehnte gestern die Indizierung ab.
Selbst die Gutachter der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), die das Computerspiel Counterstrike (engl. Version) als "Nicht geeignet unter 18 Jahren" eingestuft hatten, waren am Dienstagabend während einer Fortbildungsveranstaltung rund um den Shooter noch skeptisch, ob die Bundesprüfstelle das Spiel indizieren würde. Die Gutachter hatten eine länger geplante spielpraktische Fortbildung über Netzwerk-Spiele, um sich noch einmal ein umfassendes Urteil zu Spielen dieses Genres zu verschaffen. Dabei wurde extra ein LAN mit 14 Rechnern vorbereitet, so dass wirklich jeder Gutachter entweder in die Rolle des Terroristen oder des Antiterroristen schlüpfen konnte. Gespielt wurde die Variante, eine VIP so ausreichend zu schützen, dass sie einen Hubschrauber erreichen konnte. In der Mehrzahl sprachen sich die anwesenden Gutachter gegen eine Indizierung aus, weil sie erkennen konnten, dass dieses Spiel weder gewaltverherrlichend ist noch strafrechtlich bedenkliche Szenen beinhaltet. Dennoch herrschte eher die Meinung vor, dass die BPjS unter dem Druck der öffentlichen Meinung nicht um eine Indizierung herumkommen würde.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) bewies, dass sie eine eigenständige und unabhängige Arbeitstelle ist und entschied sich nach längerer Beratung gegen eine Indizierung. Doch nicht das ist die eigentliche Sensation, vielmehr wurden erstmalig in der Geschichte der Bundesprüfstelle Spieler von Counterstrike als Experten geladen und durften den Beisitzern der BPjS ihren Standpunkt vortragen.
Die BPjS betont in ihrer mündlich vorgetragenen Entscheidung, dass das Spiel Counterstrike keine Identifikationsmöglichkeit für den Spieler gebe, da das Spiel nur im Mehrspieler-Modus spielbar sei. Die strategische Vorgehensweise in dem Spiel und die Kommunikation in den Spielteams sind Hauptspielzweck, während das Töten der virtuellen Wesen mit menschenähnlichem Aussehen eher im Hintergrund steht. Der sportliche Teamgeist bei den LAN-Partys und die Organisation in Clans mögen mit ausschlaggebend gewesen sein, sich gegen eine Indizierung zu entscheiden.
Angesichts des Medienrummels um das Computerspiel hielt es die Vorsitzende der Bundesprüfstelle, Frau Monssen-Engberding, für notwendig darauf hinzuweisen, dass "Counterstrike" nicht in die Hände von Kindern und jüngeren Jugendlichen gehöre. Sie sprach in diesem Zusammenhang davon, dass Counterstrike "beeinträchtigende Elemente" beinhalte. Ausführlich wird man die Nichtindizierung erst aus der noch ausstehenden schriftlichen Begründung beurteilen können. Frau Monssen-Engberding betonte zugleich, dass es künftig eine gesetzliche Verbindlichkeit für eine Alterskennzeichnung geben müsse. Doch genau hierzu gibt der Entwurf des Jugendschutzgesetzes noch keine Auskunft. So ist die Selbstkontrolle der Medien, die bislang gängige Praxis war, nicht einmal beschrieben. Ebenso findet sich kein Prüfverfahren, mit dem man in Zukunft zu dem Urteil der verbindlichen Alterskennzeichnung kommen will. Es steht also in den Sternen, ob eine erfahrene Organisation wie die USK, die seit acht Jahren Computerspiele begutachtet, überhaupt noch eine Rolle spielen wird.
Jugendschutzgesetzentwurf bietet keine Rechtssicherheit
Noch gibt es für die Hersteller und Vertreiber von Computerspielen keine Rechtssicherheit, denn nach der derzeitigen Gesetzeslage und wohl auch nach der geplanten Jugendschutzgesetzgebung kann ein Spiel jederzeit auf den Index gelangen und darf dann nicht mehr beworben bzw. an Jugendliche verkauft werden. Heute fand beim Bundeskanzler wieder einmal ein runder Tisch zur Thematik statt. Hier durfte zumindest auch ein Vertreter des Verbandes der Unterhaltungssoftware (VUD) teilnehmen. Noch liegen hier keine Informationen vor, aber sicher ist, dass man sich nicht von einer branchenfremden Behörde prüfen und einstufen lassen will. Schon einmal drohte der VUD mit entsprechenden Klagen. Mit den LAN-Partys kann es nach der heutigen Entscheidung der BPjS weitergehen, doch ist es fraglich, ob sich in Zukunft wieder hochkarätige Sponsoren finden, um attraktive Preisgelder auszuloben.