Bisher kein Klimaschutz: Kommt die Energiewende im Jahr 2023?
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Weiter herrscht hemmende Bürokratie bei den Erneuerbaren Energien. Ampelregierung fehlt ernsthafter Wille zum Klimaschutz, trotz kleinen Verbesserungen. Was falsch läuft und wohin die Reise gehen könnte.
In der letzten Bundestagssitzungswoche vor Weihnachten 2022 wurde ein umfangreiches Gesetzespaket mit dem Ziel des beschleunigten Ausbaus der Erneuerbaren Energien beschlossen.
Damit geht die 16 Jahre währende Merkel-Ära endgültig zu Ende, bei der es mit jeder EEG-Novelle immer neuen Druck auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien gab. Die Einbrüche beim jährlichen Ausbau von Solar- und Windenergie, Bioenergie und Wasserkraft waren verheerend.
Hätte es diese gesetzlich verordneten Einbrüche nicht gegeben, sondern wären die vom EEG 2000 angestoßenen exponentiellen Wachstumskurven fortgeführt worden, dann könnten wir heute bereits in der Nähe von 100 Prozent Ökostrom sein und nicht, wie die aktuellen Zahlen aufzeigen, bei knapp 50 Prozent Ende 2022.
Die Energiepreissteigerungen der letzten beiden Jahre wären bei Weitem nicht so hoch gewesen, allein im Stromsektor gäbe es gar keine. Die Abhängigkeit von russischen Energielieferungen wäre schon vor Jahren verringert worden. Kohlekraftwerke wären nicht reaktiviert worden. Die letzten Atomkraftwerke hätte man am 1.1.2023 vom Netz genommen, der Ausbau der LNG-Terminals wäre wohl nicht notwendig gewesen. Auch Lützerath würde nicht abgebaggert werden.
Die Ampelkoalition hat nun deutlichen Willen für den Ausbau der Erneuerbare Energien gezeigt und tatsächlich starke Ausbaubremsen gelöst.
Es wurden wichtige Maßnahmen ergriffen, die hier nicht alle aufgezählt werden können. Daher verweise ich auf die Zusammenstellung des Wirtschaftsministeriums unter Robert Habeck, wo Sie diese nachlesen können.
Beispielhaft seien wichtige Punkte erwähnt, die einen echten Schub für den Ausbau der Erneuerbaren Energien bewirken werden: Umsatzsteuerbefreiung bei kleinen Solaranlagen; der Abbau bürokratischer Hürden im Bereich der Steuern und der Netzeinbindung; die deutliche Vergütungserhöhung bei PV-Dachanlagen; das neue Förderprogramm für die Unterstützung von Bürgerenergien; die Befreiung von der Ausschreibungspflicht von Bürgerenergie bei Windkraftprojekten bis 18 Megawatt (MW) und PV-Parks bis sechs MW; das zwei Prozent Flächenziel für die Bundesländer für Windkraftanlagen; die höheren Ziele für Offshore-Windkraftausbau; die Sonderregelung für die Förderung und die Erleichterungen bei Biogasanlagen und einiges mehr.
Allerdings gab es auch große Irritationen aufgrund der politischen Diskussionen und einer wie so oft ungenauen Medienberichterstattung. So haben mir Handwerker erzählt, dass Dach-PV-Anlagenbestellungen storniert wurden, weil Dachbesitzer fürchteten, von der Gewinnabschöpfung der Erneuerbare Energien betroffen zu sein. Offensichtlich kam es nicht überall an, dass die Gewinnabschöpfung nur Anlagen größer ein MW betrifft, welche von Dachanlagen auf privaten Dächern nicht erreicht werden.
Als großes Hemmnis wird sich aber erweisen, dass bei neuen, privatrechtlich-direkten Stromlieferverträgen (PPA) tatsächlich eine fiktive Gewinnabschöpfung drohen kann. Das wird große Chancen des nicht geförderten Ausbaus der Erneuerbaren Energien brach liegen lassen – sehr zum Schaden des Klimaschutzes.
Gerade die Gewinnabschöpfung bei Erneuerbaren Energien wird aber die Bürokratielast weiter erhöhen, obwohl doch genau der viel beschworene Bürokratieabbau eine der zentralen Ziele für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbare Energien sein muss.
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