Brisanter Beweisantrag: Beeinflusst Erdogan die deutsche Justiz?
Im Prozess gegen ein mutmaßliches PKK-Mitglied in Frankfurt am Main hat die Verteidigung beantragt, Generalbundesanwalt Peter Frank wegen dessen Türkei-Reise zu befragen.
Im Strafprozess gegen den kurdischen Aktivisten Abdullah Ö., dem vorgeworfen wird, Mitglied einer "terroristischen Vereinigung im Ausland" gemäß Paragraph 129b zu sein, hat die Verteidigung beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main die Vorladung und Anhörung von Generalbundesanwalt Peter Frank beantragt. Er soll über seinen Aufenthalt in der Türkei Anfang Juli und die dort geführten Gespräche mit führenden Strafverfolgern des Landes Auskunft geben.
Das geht aus dem aktuellen Infodienst des Kölner Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden Azadi e.V. hervor. Rechtsanwältin Antonia von der Behrens und ihr Kollege Stephan Kuhn hatten zu Beginn der Hauptverhandlung die Einstellung des Verfahrens gegen ihren Mandanten beantragt – mit der Begründung, dass die deutsche Justiz bei Strafverfahren dieser Art objektiv im Interesse des türkischen Regimes handle, "egal wie menschen- und völkerrechtswidrig sich die Türkei verhält".
Mutmaßlichen Mitgliedern der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) werden hierzulande in der Regel keine Straftaten im eigentlichen Sinn vorgeworfen, sondern legale Aktionsformen wie die Organisation von Demos und Veranstaltungen – nur eben mutmaßlich im Auftrag einer verbotenen Organisation, die zwar in Deutschland und der EU nicht zur Gewalt aufruft, aber in der Türkei einen bewaffneten Arm hat.
Aufgrund des vergleichsweise hohen Rückhalts in der Bevölkerung der kurdischen Gebiete ist sie dort allerdings auch nicht mit einer weitgehend isolierten bewaffneten Gruppe wie der RAF im Deutschland der 1970er-Jahre vergleichbar, sondern muss als politischer Faktor gesehen werden, der nicht militärisch ausgelöscht werden kann, ohne Krieg gegen große Bevölkerungsteile zu führen. Fast jede Familie in den kurdischen Gebieten der Türkei hat Töchter oder Söhne in den Reihen der PKK.
Inwieweit geht es also auf Einflussnahme des nach EU-Kriterien keineswegs demokratischen türkischen Regimes zurück, dass die PKK von der deutschen Justiz immer noch als "terroristische Vereinigung im Ausland" behandelt wird? – Das wollen von der Behrens und Kuhn klären. Deshalb seien für die Beweisaufnahme nähere Angaben zur Reise des Generalbundesanwalts in die Türkei wichtig, argumentieren sie.
Türkische Medien berichteten intensiver über die Reise
"Hierdurch könne das Bestreben des türkischen Staates, auf die Innenpolitik und die Justiz Deutschlands Einfluss zu nehmen, sehr gut nachgezeichnet werden und deutlich machen, dass die Türkei nicht nur kein Rechtsstaat ist, sondern ihre geopolitische Macht auch dazu nutzt, auf rechtsstaatliche Verfahren und Entscheidungsabläufe in EU- und Nato-Ländern Einfluss zu nehmen", heißt es zur Begründung.
Generalbundesanwalt Frank hielt sich Anfang Juli auf Einladung des Generalstaatsanwalts beim türkischen Kassationshof, Bekir Şahin, zu einem formellen Besuch in der Türkei auf. Mit dem deutschen Botschafter in Ankara, Jürgen Schulz, besuchte er unter anderem den Kassationshofpräsidenten Mehmet Akarca und wurde auch von Präsident Recep Tayyip Erdogan empfangen – ganz offiziell und "eingerahmt von nationalstaatlichen Symbolen der Republik Türkei", wie Azadi festhält.
Während regierungsnahe türkische Medien darüber stolz berichteten, spielte dieses Ereignis in deutschen Medien zunächst kaum eine Rolle. Auch die Bundesregierung wich Fragen zum Türkei-Besuch des Generalbundesanwalts aus. Es werde keine Auskunft zu solchen vertraulichen Gesprächen zwischen "internationalen Partnern" geben, hieß es in der Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei, über die am 22. Juli die linke Tageszeitung junge Welt berichtete.
Zuvor hatte die Frankfurter Rundschau am 13. Juli über das Treffen berichtet und sich dabei auf Berichte und zahlreiche Fotos in türkischen Medien bezogen, wie etwa in der regierungsnahen islamistisch-nationalistischen Yeni Şafak. Auf Grundlage dieses Materials formulierten Kuhn und von der Behrens ihren Beweisantrag.