zurück zum Artikel

Corona-Proteste: Welche Gewalt nehmen wir wahr?

Szene aus einem der Videos, die Melzer erreichten. Bild: Screenshot

Viele Warnungen vor Übergriffen auf die Polizei. Aber wie ist Polizeigewalt gegen Demonstranten rechtlich und politisch zu bewerten? Eine Gegenüberstellung

Nach den Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen am vergangenen Wochenende ist erneut eine Debatte über Gewalt seitens der Demonstranten entbrannt. Anlass dafür waren mehrere Übergriffe aus den Reihen der Protestteilnehmer, etwa im niedersächsischen Salzgitter. Bundesinnenministerin Nancy Faeser machte zunehmenden "Hass" und "Gewalt" gegen Sicherheitskräfte aus.

Weitgehend unbeachtet in der politisch-medialen Debatte über Gewalt bei Corona-Demonstrationen bleiben indes die Übergriffe von Polizeikräften auf Demonstranten – obgleich diese staatliche Gewalt zur Radikalisierung beitragen dürfte und sich der UN-Sonderberichterstatter zum Thema Folter zu Wort gemeldet hat.

Während Proteste gegen die Coronamaßnahmen in Teilen der Republik friedlich bleiben und nach Angaben von Sicherheitskräften bürgerlich geprägt sind, kommt es andernorts zu Gewaltausbrüchen. Bei nicht angemeldeten Aktionen in Salzgitter etwa versuchten Teilnehmer am vergangenen Wochenende, eine Polizeikette zu durchbrechen.

Bei der Versammlung seien etwa 50 Personen anwesend gewesen, unter ihnen auch Kinder, hieß es seitens der Polizei. Nach deren Angaben habe eine "aufgeheizte und aggressive" Stimmung geherrscht. Wegen wiederholter Verletzung der Maskenpflicht seien mehrere Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet worden. Ersten polizeilichen Erkenntnissen zufolge seien am Geschehen auch Angehörige der rechten Szene beteiligt gewesen.

Tatsächlich ist spätestens seit zwei großen Demonstrationen im vergangenen August in Berlin klar, dass Rechtsextreme überall dort, wo sie diese nicht selber anmelden, die Proteste zu unterwandern und zu dominieren versuchen. Ihnen kommt zugute, dass ein Teil der Organisatoren keine Abgrenzung nach rechts vornimmt.

Auch haben Polizeikräfte in den vergangenen Wochen und Monaten wiederholt antisemitische Äußerungen und Relativierung von Symbolen des Nazi-Regimes festgestellt. Dazu gehört neben dem in unterschiedlicher Weise verwendete Schriftzug "Impfen macht frei" die Verwendung von gelben Armbinden mit dem Davidstern.

Bundesinnenministerin Faeser verwies daher auf die Präsenz rechtsextremer Kräfte bei zahlreichen Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen. Diese Teilnehmer seien dort nicht wegen aufgrund der Beschränkungen, sondern wendeten sich "gegen unsere Demokratie", so die Sozialdemokratin. Komme es zur Gewalt, so Faeser weiter, müsse der Rechtsstaat "hart durchgreifen".

Die Innenministerin appellierte an die Teilnehmer der Demonstrationen: "Lassen Sie sich nicht von Extremisten vor den Karren spannen. Grenzen Sie sich ab von Hass und Gewalt."

Aktionsplan dem BMI gegen Rechtsextremismus

Vor diesem Hintergrund soll das Innenministerium bis Ostern einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vorlegen. "Wir werden alles daransetzen, Radikalisierung zu stoppen, rechtsextreme Netzwerke zu zerschlagen und Extremisten konsequent die Waffen zu entziehen", so Faeser, die dem Trend auch mit Bildungs- und Präventionsarbeit entgegenwirken will.

Weit weniger aktiv war zumindest die letzte Bundesregierung bei Hinweisen auf Polizeigewalt gegen Teilnehmer der Corona-Demonstrationen. Erst nach mehreren Monaten hatte sie am 14. Dezember auf eine Anfrage des UN-Sonderbeauftragten Nils Melzer vom 26. August 2021 reagiert [1].

In seiner Eigenschaft als Sonderberichterstatter zum Thema Folter hatte Melzer sich an die deutsche Regierung gewendet [2]. In seiner Eingabe verwies er im vergangenen Sommer auf Informationen, die er im Zusammenhang mit mehreren Fällen übermäßiger Gewaltanwendung durch Polizisten "unter offensichtlicher Verletzung der Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit bei Kundgebungen gegen die staatlichen Coronamaßnahmen in Berlin am 1. August 2021 und in Dresden am 19. April 2021" erhalten habe.

In der Anfrage Melzers an die Bundesregierung heißt es: "Seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie und des am 22. März 2020 verhängten behördlichen Lockdowns gab es in Deutschland zahlreiche Proteste gegen die von den Behörden verhängten Maßnahmen und Vorschriften."

Seit Beginn der Pandemie sei die "Querdenken"-Bewegung Hauptorganisator dieser Proteste gewesen, die in Stuttgart begannen und sich dann auf andere Städte ausweiteten, darunter Dresden am 19. April 2021 und zuletzt Berlin am 1. August 2021.

In beiden Städten seien die Demonstrationen von den Behörden verboten worden. Diese Verbote seien von der Justiz auf Grundlage der Covid-19-Pandemiegesetze bestätigt worden.

In Berlin hatten sich dennoch insgesamt tausende Demonstranten an verschiedenen Orten der Stadt versammelt haben. Von den meisten seien die Vorschriften über zum Abstand und dem Tragen von Gesichtsmasken missachtet worden.

Im Laufe des Tages wurden damals nach Polizeiangaben etwa 600 Demonstranten festgenommen und weitere 350 zur Feststellung der Personalien vorübergehend festgesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass alle Demonstranten kurz nach ihrer Festnahme wieder freigelassen wurden, so Melzer: "Berichten zufolge wurden 2.000 Polizeibeamte in Schutzkleidung eingesetzt, um die Proteste aufzulösen, mindestens 60 Beamte wurden bei den anschließenden Ausschreitungen verletzt".

Eingabe von UN-Experten bereits im August 2021

Der UN-Sonderbeauftragte hatte bereits im August 2020 einen Aufruf mit Bitte um Beweismaterial veröffentlicht [3]: "Es sind einige Videos verbreitet worden, die besorgniserregend sind. Es gebe Hinweise darauf, "dass möglicherweise Menschenrechtsverletzungen begangen wurden", schrieb er damals.

Melzer gibt an, dass ihm über einhundert Hinweise zu Polizeigewalt zugegangen seien. Die Zustellung von "Einsatzberichten und Einsatzanordnungen" der Berliner Polizei erfolgte derweil erst kürzlich, am 22. Dezember 2021.

Auch der nun verspätet vorliegenden Stellungnahme der Bundesregierung ist nicht viel Neues zur Sache zu entnehmen. Das Dokument mutet auf den ersten Blick wie ein Schulaufsatz an, der die "Kernaufgaben der Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat" aufzählt.

Zu ihnen gehöre es, "friedliche Demonstrationen zu schützen", da die Versammlungsfreiheit in Deutschland durch das Grundgesetz geregelt sei und bewahrt werde. Auf die zahlreichen Einschränkungen dieser Versammlungsfreiheit im Zuge des Infektionsschutzgesetzes und anderer im Zuge der Coronapandemie erlassenen Verordnungen geht die Regierung im Einzelnen nicht ein.

Sie belässt es bei Allgemeinplätzen wie etwa, dass "alle Polizeibeamtinnen und -beamten in einer umfassenden Ausbildung bzw. einem Studium über den tatsächlichen praktischen Einsatz von körperlichen Zwangsmaßnahmen unterrichtet" würden.

Ihrer Stellungnahme zu den Einzelfällen stellt die Regierung lapidar voran, dass "eine übermäßige Gewaltanwendung durch Polizeibeamte gegenüber friedlichen Demonstranten in Deutschland nicht zu beobachten" sei.

Einzelfällen, in denen der Verdacht auf rechtswidriges oder unverhältnismäßiges Handeln von Polizeibeamten besteht, werde hingegen konsequent nachgegangen.

Diesem Anspruch wird im Folgenden kaum entsprochen. So äußert sie sich nicht weiter zu einer behördlichen Verbotsverfügung gegen alle Versammlungen der "Querdenker"-Bewegung in Dresden für den 17. April 2021. Aufgrund der vorliegenden Informationen und Erfahrungen mit ähnlichen Versammlungen in anderen deutschen Städten sei zu erwarten gewesen, dass die Teilnehmer die Covid-19-Schutzvorschriften, behördliche Auflagen und polizeiliche Weisungen nicht einhalten.

Zudem sei das Risiko für Teilnehmer, Polizeibeamte und Demonstranten angesichts der im bundesweiten Vergleich hohen und überdurchschnittlichen Infektionszahlen in Sachsen sowie der zunehmenden Verbreitung von Virusvarianten unkalkulierbar gewesen.

Massiver Einsatz gegen Demonstranten wird gerechtfertigt

Indirekt legitimiert die Regierung damit ein repressives Vorgehen gegen Menschen, die diese Versammlungsverbote als illegitim betrachten und gegen die Verordnung von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch machen.

Besonders bemerkenswert ist dabei die Bewertung des zweiten von sieben Fällen, die der UN-Sonderberichterstatter exemplarisch in seiner Anfrage vorgelegt hatte.

In einem in den sozialen Netzwerken kursierenden Video ist einem ersten Abschnitt zu sehen, wie ein Mann über einen weitgehenden menschenleeren Platz geht und aus dem Grundgesetz die Grundrechte laut vorliest.

In einem zweiten Abschnitt ist erkennbar, wie mehrere Polizeibeamte auf denselben Mann im Laufschritt zueilen und den offenbar Ahnungslosen rücklings attackieren, während dieser im Begriff ist, auf seinem Rad davonzufahren. Die Beamten reißen den Mann von hinten zu Boden und halten ihn minutenlang nach unten gedrückt, während er immer wieder getreten und anderweitig malträtiert wird.

Die Bundesregierung äußert sich zu dem Fall wie folgt:

Zur Durchsetzung des Verbots wurden polizeiliche Einsatzmaßnahmen durchgeführt. Bei diesem Einsatz wurde ein Bürger von Polizeikräften aus Nordrhein-Westfalen beobachtet, der lautstark das Grundgesetz verlas. Daraufhin bildete sich eine immer größer werdende Menschenmenge, was zu weiteren Verstößen gegen das Versammlungsgesetz und die Corona-Schutzverordnung führte. Der Betroffene nahm unmittelbar Einfluss auf die Menschen, indem er mit ihnen interagierte. Damit initiierte er eine verbotene Versammlung. Es wurde die Gefahr erkannt, dass diese später in einen illegalen Aufmarsch ausufern könnte. Den wiederholten Aufforderungen der Polizeivollzugsbeamten, sein Verhalten zu ändern, kam der Betroffene nicht nach. Stattdessen versuchte die Person, sich der polizeilichen Maßnahme zu entziehen und mit dem Fahrrad zu flüchten. Um dies zu verhindern, wurde der Mann vorläufig festgenommen, um seine Identität festzustellen. Aufgrund seines Widerstandes musste die Festnahme unter Anwendung unmittelbarer Gewalt durchgeführt werden.

In einem Tweet kündigte Melzer an [4], die Antwort der Bundesregierung zu analysieren und infolge "zu überlegen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sein könnten".


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-6327790

Links in diesem Artikel:
[1] https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadFile?gId=36688
[2] https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=26622
[3] https://www.heise.de/tp/features/Polizeigewalt-auf-Corona-Demos-Bundesregierung-nimmt-gegenueber-UNO-bis-Ende-Oktober-Stellung-6214632.html
[4] https://twitter.com/NilsMelzer/status/1477776199069966337