Der Ukraine-Krieg und unsere Pflicht zum Frieden
- Der Ukraine-Krieg und unsere Pflicht zum Frieden
- Die schwere Mitschuld des Westens am Ukraine-Krieg
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Hierzulande wird nur der Krieg Russlands gegen sein Nachbarland als Verstoß gegen die Weltordnung verstanden. Doch auch der Westen trägt eine Mitschuld. Das zeigt ein Blick in die UN-Charta.
Der Krieg in der Ukraine geht nun also in sein zweites Jahr, ohne dass auch nur der Versuch einer nachhaltigen diplomatischen Lösung unternommen wird. Anstelle von Friedensgesprächen haben sich die Kriegs- und Konfliktparteien weiter in eine gefährliche militärische Eskalationsspirale durch den Einsatz immer stärkeren Waffensystemen verfangen.
Als wären wir noch dem unglücklichen Denken in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts verhaftet, sollen nun militärische Großoffensiven die Lösung bringen.
Das wird die Ukraine wohl nur weiter zerstören. Aber eine noch gefährlichere Konsequenz ist, dass am Ausgang solcher Offensiven das Prestige der zwei größten Nuklearmächte der Welt hängt. Damit steigt das Risiko einer direkten Konfrontation zwischen den USA und Russland – also zweier Länder, die über etwa 90 Prozent aller Atomwaffen der Welt verfügen.
Nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg wäre dies das dritte Mal, dass ein Krieg auf europäischen Boden zu einem Weltkrieg eskaliert – nur dieses Mal mit potenziell erheblich verheerenden Konsequenzen.
Schon jetzt leidet die überwiegende Mehrheit der am Krieg unbeteiligten Weltbevölkerung an den wirtschaftlichen Folgen dieses Krieges; ein Nuklearkrieg könnte alle Menschen auslöschen, ohne Unterschied, ob sie zu einer Kriegspartei oder nicht gehören. Es ist so eine Kriegssituation entstanden, die unsere Vorfahren durch die UN-Charta hatten verhindern wollen.
In der Präambel der UN-Charta heißt es: "Die Völker der Vereinten Nationen (sind) fest entschlossen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat."
Leider scheint dieser Appell der UN-Charta heute vergessen. Das liegt vor allem daran, dass die eigentlichen Schutzmächte (und UN-Gründungsmitglieder) der UN-Charta – die USA, Großbritannien, Frankreich und nun auch Russland – die Prinzipien der UN-Charta kontinuierlich erodiert, ja, sie wiederholt gänzlich ignoriert haben.
Das ist ihnen als permanente Mitglieder des UN-Sicherheitsrates mit Vetorecht möglich. Im Krieg in der Ukraine sind nun diese vier Schutz- und Vetomächte zu Konfliktgegnern geworden. Damit tragen sie gegenüber der Menschheit die vorrangige Verantwortung für diesen Krieg.
UN-Charta: Vorrangig Friedensgebot, dann erst Kriegsverbot
Ein im Westen ständig wiederholter Vorwurf ist, dass Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine völkerrechtswidrig ist und die Ukraine damit nicht nur das Recht habe, sich zu verteidigen, sondern ihr auch zustehe, andere Staaten bei der Verteidigung um Hilfe zu bitten.
Das ist unbestreitbar, da diese Aussage auf der UN-Charta beruht. Aber gibt die UN-Charta damit dem Westen auch das Recht, diesen Krieg beliebig fortzusetzen, einen militärischen Sieg über Russland anzustreben und aus diesen Gründen alle Friedensbemühungen zu verweigern? Sicherlich nicht!
Den im Kern ist die UN-Charta eine gegenseitige Verpflichtung aller Mitgliedsländer, Konflikte friedlich zu lösen; nur darauf beruht der allgemeine Bann der Anwendung militärischer Gewalt zu politischen Zielen – und nicht umgekehrt. Die UN-Charta ist eben kein globales Waffenstillstandsabkommen, sondern eine Aufforderung an alle Mitgliedsländer durch friedliche Mittel einen weltumspannenden Frieden zu garantieren.
Die Charta erlegt zuerst ein Friedensgebot auf, und erst dann ein Kriegsverbot! Es ist dieser Aspekt des Friedensgebotes, der mit einer militärischen Logik bricht, die in der Vergangenheit zu so vielen Kriegen gerade in Europa geführt hatte. Wenn heute wieder damit argumentiert wird, dass ein Frieden nur durch Waffengewalt – also durch Krieg – errungen werden kann, ist das ein Rückfall in die kriegerischen Zeiten vor der UN-Charta.
In der UN-Charta heißt es dann auch, die Hauptaufgabe bestehe darin, "den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen". Und dann noch deutlicher:
Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
Die Verpflichtung zu friedlichen Lösungen von Konflikten besteht nicht nur, um Kriege vorzubeugen, sondern auch, um Wege aus Kriegen herauszufinden. So ruft die Resolution der UN-Generalversammlung vom 2. März 2022, in der die militärische Intervention Russlands scharf verurteilt wurde, nicht nur Russland und Ukraine, sondern alle beteiligten Staaten zu einer friedlichen Lösung des Ukraine-Krieges auf:
Die Generalversammlung fordert nachdrücklich die sofortige friedliche Beilegung des Konflikts zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine durch politischen Dialog, Verhandlungen, Vermittlung und andere friedliche Mittel.
In vielem ist die UN-Charta der heutigen schwarz-weißen Sichtweise einer Welt zwischen Gut und Böse, oder gar zwischen angeblich demokratischen und autoritären Staaten weit überlegen. So kennt die UN-Charta keine Begriffe wie Angriffskrieg, Präventionskrieg, Anti-Terrorkrieg oder gar humanitäre Intervention. Sie unterscheidet nicht zwischen den jeweiligen politischen Systemen der Mitgliedsländer und auch nicht zwischen berechtigten und unberechtigten Streitpunkten der Konfliktparteien.
Die UN-Charta geht davon aus, dass es in jedem Konflikt immer mindestens zwei Seiten gibt, die durch friedliche Mittel auszugleichen sind. Übertragen auf den Ukraine-Krieg wären die Sicherheitsinteressen Russlands und die der Ukraine gleichberechtigt und hätten durch Verhandlungen gelöst werden müssen.
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