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Deutschland - überrollt, überfremdet, überfordert?!?

Droht Deutschland angesichts der über viele Jahrzehnte erfolgten Zuwanderung von Ausländern und insbesondere der Massenzuwanderung der letzten Zeit eine Überfremdung?

Droht Deutschland angesichts der über viele Jahrzehnte erfolgten Zuwanderung von Ausländern und insbesondere der Massenzuwanderung der letzten Zeit eine Überfremdung? Sind gerade von der Flüchtlingszuwanderung die relevantesten Veränderungen in der deutschen Bevölkerungszusammensetzung zu erwarten oder sind andere Migrationsströme künftig entscheidender? Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die EU-Binnenmigration? Kann die sog. Obergrenze sich auf Fakten der tatsächlichen Migrationsentwicklung stützen oder ist sie reine politische Willkür?

Bevor man definitive Aussagen und Lösungsvorschläge in die migrationspolitische Diskussion einbringt, ist es wie immer sinnvoll, sich zunächst eine einigermaßen stimmige Übersicht über die Faktenlage der Migrationsentwicklung in Deutschland zu verschaffen. Überall in den Medien ist zwar - mal mehr mal weniger - etwas über die Flüchtlings- bzw. Migrationssituation in Deutschland zu lesen. Selten werden Zusammenhänge aufgezeigt hinsichtlich der zeitlichen Entwicklung der Wanderungsbewegungen, der zu differenzierenden Zuwanderung von Arbeitsmigranten aus der EU und Drittstaaten sowie von Schutzsuchenden bzw. Flüchtlingen. Nicht genau ausgeleuchtet werden die dadurch bedingte Bevölkerungsveränderung durch Ausländer bzw. durch Personen mit Migrationshintergrund sowie die sozialen Auswirkungen der aktuell stark angestiegenen Flüchtlingszahlen sowie der EU-Binnenmigration.

In den meisten politischen Debattenbeiträgen wird bis auf erste zögerliche Einwürfe in den letzten Wochen ausgeblendet, wer in unserer Gesellschaft am stärksten durch diese Veränderungen betroffen ist. Nicht alle sozialen Schichten und Milieus haben die mit dem Flüchtlingszuzug und generell mit der Migration verbundenen Lasten in gleichem Maße zu tragen. Ebenso ungern angesprochen wird umgekehrt, wer - dank bester Bildung, besser positioniertem Job, höherem Einkommen und passender Wohnlage - on top auch eine moralisch höher stehende Position einnehmen kann.

Der Prenzlauer Berg findet sich in den Parlamentsentscheidungen eher wieder als Neukölln

Angesichts dieser Spannungslage von moralischer Haltung und sozialer Tragfähigkeit des Zuwanderungsgeschehens ist von nicht zu unterschätzender Bedeutung, dass vergleichende Studien [1] eine immer größere Ähnlichkeit der Parlamentarier in sozialer Hinsicht feststellen. Arbeiter, Frauen aus gering entlohnten Dienstleistungsberufen, Handwerker oder einfache Angestellte sind unter politischen Mandatsträgern, aber auch in den Medien und Kultureinrichtungen selten und in der zweiten Gruppe gar nicht vertreten.

Deutliche Meinungsunterschiede zu gesellschaftspolitischen Fragen, wie sie in der Bevölkerung existieren, fallen daher in diesen homogenisierten Sozialmilieus bzw. Elitenkreisen wesentlich geringer aus. Man teilt eben jene liberal-universalistischen Einstellungen des sozialen Milieus, dem diese Entscheidungsträger und Meinungsproduzenten in ihrer überwältigenden Mehrheit angehören. Gestritten wird dann allenfalls über den Grad an Veränderung oder über die Wahl der richtigen Mittel.

Insofern verwundert es nicht, dass Auswertungen [2] der letzten 35 Jahre eine systematische Repräsentationslücke aufzeigen: Die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen haben eben nicht die gleiche Chance, dass ihre bevorzugten Einschätzungen und Lösungen berücksichtigt werden. "Wenn ein hoher Anteil von sozial bessergestellten Befragten eine Änderung befürwortet, wird diese mit hoher Wahrscheinlichkeit beschlossen, wo hingegen bei den ärmeren kein Zusammenhang besteht. Je weiter die Meinungen zwischen Arm und Reich auseinanderliegen, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die Anliegen der ärmeren Gruppen Gehör finden."

Der Prenzlauer Berg wird sich in den Parlamentsentscheidungen daher eher wiederfinden als Neukölln. Ein Thema, bei dem diese Repräsentationslücke aktuell besonders gut beobachtet werden kann, ist die Zuwanderungs- bzw. Flüchtlingsdiskussion. Es sei denn, man betrachtet die in den Bundestag eingezogene AfD als Beweis des Gegenteils.

Klaglos akzeptiert werden sollen, so jedenfalls die Einstellung eines bedeutsamen Teils des politischen Spektrums, für die Zukunft als Normalfall immer größere jährliche Zuwanderungszahlen. Diese resultieren, so die Unterstellung, aus weiterbestehenden und zunehmenden diversen Fluchtgründen. Das diene letztlich sogar dem steigenden Arbeitskräftebedarf in Deutschland. Strittig ist allenfalls, ob die grundsätzlich erforderliche jährliche Zuwanderung einer Obergrenze bedarf und ob sie sich auf alle Zuwanderer erstrecken soll, also Arbeitsmigranten, politisch Verfolgte (Asyl) und sonstige Schutzsuchende (etwa Bürgerkriegsflüchtlinge) oder ob Schutzsuchende von einer Begrenzung ausgenommen werden sollen.

Ab wann schlägt eine kontinuierliche Zuwanderung von Ausländern in einen Zustand um, aufgrund dessen man dann ein Land mit dem Begriff "Einwanderungsland" oder "überfremdet" etikettieren kann. Die durch eine besondere Form der "Einwanderung" (>Eroberung) entstandenen Vereinigten Staaten von Amerika können als so verstandenes "Einwanderungsland" keine Blaupause für Deutschland sein. Denn hier geht es für "die, die immer schon hier waren", genau umgekehrt um die Entscheidung über Abwehr, Dosierung oder Freigabe von Zuwanderung.

Eine anerkannte Prozentzahl, ab der ein Anteil ausländischer Bevölkerung zur Qualifikation als Einwanderungsland oder gar "überfremdet" führt, gibt es nicht. Da hilft vielleicht ein Blick in die jüngere deutsche Zuwanderungsgeschichte. Jeder Interessierte (auch ich) schaut somit durch seine Brille auf die Daten, die einem z. B. das BAMF, das Ausländerzentralregister oder das Bundesamt für Statistik DESTATIS liefert.

Die Periode des "Wirtschaftswunderlandes" 1953 bis 1973

Schutzsuchende waren in den ersten 21 Jahren der Bundesrepublik Deutschland so gut wie gar nicht Teil der Migration. Wenn überhaupt, so waren es in dieser Zeit vor allem Flüchtlinge aus den sog. Ostblockstaaten, die vom deutschen Asylrecht Gebrauch machten. Ihnen wurde nahezu uneingeschränkt Schutz gewährt, da ihnen regierungsseitig zum Beweis der Überlegenheit des westlichen Modells ein Aufenthaltsrecht auch unabhängig von der asylrechtlichen Prüfung zugesichert worden war.

So kamen etwa 1956 im Zuge des sog. Ungarn-Aufstands [3] rd. 6.000 Flüchtlinge nach Deutschland. Über den Gesamtzeitraum 1953-1973 hinweg waren die Antragszahlen allerdings im Vergleich zu heute marginal. Durchschnittlich wurden 4.800 Asylanträge im Jahr registriert (Abb. 1: grün; die konkreten Zahlen in dieser und den anderen beiden Kategorien sind in den meisten Diagrammen wegen zu großer Unübersichtlichkeit nicht eingeblendet).

Ursache für die Zuwanderung von Menschen aus anderen Staaten war in dieser Zeit nahezu ausschließlich die boomende deutsche Wirtschaft und der nicht gedeckte Arbeitskräftebedarf. Ausgelöst durch den hohen Arbeitskräftemangel schloss Deutschland 1955 ein Anwerbeabkommen mit Italien ab. Es folgten weitere Verträge mit Griechenland und Spanien (1960), Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968). Durch diesen aktiv gemanagten stetig steigenden Zustrom von "Gastarbeitern" wurde die hiesige Arbeitskräftelücke für viele Jahre geschlossen.

Dabei war (auch) damals die Haltung der Deutschen zur Zuwanderung gespalten, sogar leicht überwiegend negativ, wie eine Umfrage des Allensbacher Instituts im Jahr 1956 ergab (Noelle, Neumann, Jahrbuch der öffentlichen Meinung 1957). Auf die Frage "Sind Sie dafür oder dagegen, dass italienische Arbeiter nach Deutschland geholt werden?" antworteten 55% der Befragten mit "Dagegen". Von den 55% ablehnenden Antworten gab die große Mehrheit (41%) als Begründung an, dass es genügend deutsche Arbeitskräfte gebe. Nur 20% waren explizit dafür und unter Umständen dafür waren 6%. Noch nicht davon gehört hatten 18%.

Wie sahen in diesen Boom-Jahren die konkreten Zuwanderungszahlen aus? In der sog. Wanderungsstatistik von DESTATIS bzw. der Genesis-Online Datenbank (hier [4] und hier [5]) werden die jährlichen Zuzüge und Fortzüge von Personen gezählt, die aus dem Ausland über die deutsche Grenze kommen. Aus diesen wird dann jährlich ein Saldo gebildet, d. h. entweder überwiegen die Zuzüge die Fortzüge, wodurch ein "Überschuss" an Zuzügen entsteht (auch Netto-Zuwanderung), oder umgekehrt.

Die Politik der Anwerbeabkommen hatte insoweit eine deutliche Veränderung der Bevölkerungsstruktur in Deutschland zur Folge. Die Netto-Zuwanderung von Menschen aus anderen Staaten stieg von rd. 25.000 in 1955 innerhalb der nächsten zehn Jahre sukzessive auf den Spitzenwert von 300.000 i. J. 1965 (Abb. 1: rot & blau). Bereits am 10. September 1964 hatte man die Ankunft des millionsten "Gastarbeiters" in Deutschland gefeiert. Kurzfristig unterbrochen wurde dieser stete Anstieg der Zuwanderung durch die im Herbst 1966 einsetzende Rezession. Die bis dahin positive Netto-Zuwanderung stürzte infolgedessen rapide ab. Bereits 1966 sank sie um 200.000 auf rd. 100.000 ab und im Folgejahr 1967 lag sie sogar bei minus 200.000.

Mit der Rezession von 1966/1967erfuhr die "Wirtschaftswunderrepublik" einen tiefen Einschnitt [6]. Nach den Boom-Jahren mit einem Wachstum von bis zu zwölf Prozent trat erstmals Arbeitslosigkeit auf, wenn auch gemessen an den Erfahrungen der folgenden Jahrzehnte "nur" von 2,1 Prozent in 1967. Die entstandene Unsicherheit führte in der Arbeitsmarktpolitik bundesweit zu kritischen Diskussionen über den Sinn der Ausländerbeschäftigung. 1967 sorgte Bundeskanzler Ludwig Erhard für Schlagzeilen mit dem Ausspruch, wenn jeder Deutsche eine Stunde in der Woche länger arbeite, brauche man die ausländischen Arbeitskräfte nicht.

Mit dem wieder einsetzenden Wirtschaftsaufschwung ab 1968 drehte sich der Trend der Wanderungsbewegungen für sechs Jahre wieder um, wobei nach einem kurzfristigen Hochschnellen auf einen Zuwanderungsüberschuss von jeweils rd. 540.000 in 1969/70 dieser sich in den Jahren bis 1973 dann auf durchschnittlich 340.000 wieder etwas reduzierte. Das Jahr 1973 hat dann im Weiteren zu einer grundlegenden Kehrtwende in der Zuwanderungspolitik geführt.

Abbildung 1

In den 21 Jahren von 1953 bis 1973 sind effektiv rd. 3,9 Mio. Ausländer nach Deutschland eingewandert. Darunter befanden sich rd. 100.000 Zuwanderer mit Schutzantrag (Abb. 1: grün). Im Mittel kamen in dieser Periode jährlich rd. 4.800 Asyl-Antragsteller. Bei den restlichen rd. 3,8 Mio. Zugewanderten (97%) handelte es sich um die seinerzeit sog. "Gastarbeiter". Da damals noch die aus sechs Staaten bestehende EWG (BE, DE, FR, IT, LU, NL) existierte, rekrutierte sich der Hauptanteil an Arbeitskräften aus den seinerzeitigen Drittstaaten der EWG (Abb.: rot). Aus der EWG kamen fast ausschließlich Italiener.

Hinter den beschriebenen saldierten Zuwanderungswerten verbirgt sich im Übrigen eine Dynamik, die den eigentlichen Kern der jährlichen Wanderungsprozesse ausmacht und die mit der bloßen Stichtags bezogenen Ausländerbilanz (zum 31.12. eines Jahres) nicht erfasst wird. Denn hinter dem Zuwanderungsüberschuss von z.B. 540.000 i. J. 1969 verbergen sich rd. 910.000 Zuzüge von ausländischen Arbeitskräften und 370.000 Fortzüge. Die unterjährigen Zu- und Fortzugsprozesse sind daher sehr volatil und kennzeichnen die Dynamik der tatsächlich stattfindenden jährlichen Wanderungsprozesse. Die Summe aller Wanderungsbewegungen im Sinne aller Zu- und Fortzüge i. J. 1969 liegt somit bei 1,3 Millionen. Diese haben gesellschaftliche Wirkungen wie entsprechende Zahlen von An- und Abmeldungen bei den Meldebehörden, das Ein- und Ausziehen aus Unterkünften, das Aufsuchen von Geschäften, Arztpraxen etc..

Betrachtet man die gesamten Wanderungsprozesse in der Zeit von 1953 bis 1973 vor diesem Hintergrund, so erfolgten in den 21 Jahren dieser Periode rd. 9,6 Mio. Zuzüge und rd. 5,8 Mio. Fortzüge, insgesamt also 15,4 Mio. Wanderungsbewegungen. Gemessen allein an der Anzahl der 9,6 Mio. Zuzüge machten die zugewanderten 100.000 Schutzsuchenden einen Anteil von rd. 1% aus.

Die Periode großer Wirtschaftskrisen und der arbeitsmarktpolitischen Kehrtwende 1974-1988

Im Oktober 1973 wurde anlässlich des Jom-Kippur-Krieges die erste Ölkrise ausgelöst. Die OPEC drosselte zielgerichtet die Fördermengen, um die westlichen Länder bezüglich ihrer Unterstützung Israels mittels drastischer Preissteigerungen unter Druck zu setzen. Diese Ölkrise - verbunden mit der (wegen des Vietnamkriegs) hohen Staatsverschuldung der USA - führte dort zur Stagflation. Alle Faktoren zusammen lösten dann auch in Deutschland in den Jahren 1973/74 eine schwere Rezession aus mit der Folge bis dato weitgehend unbekannter Erscheinungen wie Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und steigende Sozialausgaben.

Der Spiegel [7] titelte damals: "Arbeitslose: 'So knüppeldick war's noch nie'". Der Spiegel berichtete von der Überlegung, zum Schutz der heimischen Bevölkerung eine Art Gastarbeiter-Steuer für Unternehmen einzuführen: Je Beschäftigten ohne deutschen Personalausweis monatlich 100 Mark, sonst 80 Mark Strafgebühr. Auf jeden Fall führte diese wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Problemlage dazu, dass die damalige Koalitionsregierung aus SPD/FDP noch im Jahr 1973 sämtliche Anwerbeabkommen kündigte.

Damit fand die Periode aktiv von Deutschland erwünschter und proaktiv gemanagter Zuwanderung ihr Ende. Während in der Folgezeit - wenn auch auf niedrigem Niveau - aus den zwischenzeitlich auf neun Mitgliedsstaaten angewachsenen EWG (DK, IE, GB) noch weitere Zuwanderung (und Abwanderung) stattfand, unterwarf Deutschland die Zuwanderung von Arbeitskräften aus nicht zur EWG gehörenden Ländern restriktiveren Regeln.

Der oben beschriebene, noch aus dem "Wirtschaftswunder" resultierende Überschuss an Zuwanderung im Jahr 1973 von rd. 340.000 schlug damit um in sein Gegenteil eines Überschusses der Fortzüge aus Deutschland. Der Wanderungssaldo sank 1974 auf minus 42.000 (- 89.806 EWG, + 38.511 Drittstaaten, + 9.424 Schutzsuchende; siehe Abb. 2). Auch in den nächsten drei Jahren verzeichnete der Gesamtwanderungssaldo weiter negative Vorzeichen. In den vier Krisenjahren 1974-77 verzeichneten sowohl die Wanderungsbewegungen aus dem Gebiet der neun EWG-Staaten (Abb. 2: blau) als auch aus Staaten außerhalb dieser Region (rot) einen negativen Saldo.

Abbildung 2

Fünf Jahre nach Beginn der (Ölpreis-)Krise kam es zu langsamer wirtschaftlicher Erholung. Der Wanderungssaldo erreichte 1978 zögerlich einen kleinen Überschuss von rd. 50.000 und dann in 1980 bereits wieder von rd. 245.000. Dieser von 1977 bis 1980 andauernde positive Wanderungsüberschuss verdankte sich aber nicht mehr ausschlaggebend einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung mit entsprechendem Zuzug von Arbeitskräften, sondern ist im Wesentlichen auf den Familiennachzug von hier verbliebenen Ausländern zurück zu führen. Denn viele der bis zur Krise eingewanderten ausländischen Arbeitskräfte unterließen aus Sorge, nicht mehr nach Deutschland zurückkehren zu können, eine (vorübergehende) Rückkehr in ihr Herkunftsland und versuchten stattdessen ihre Familien nach Deutschland zu holen.

Daneben spielte, wenn auch in geringerem Ausmaß, der Zuzug Schutzsuchender eine Rolle. Zwischen 1978-80 kamen u. a. 38.000 Kriegsflüchtlinge aus Vietnam und im Jahr 1980, dem Jahr des Militärputsches in der Türkei, mehr als 100.000 türkische Asylantragsteller nach Deutschland.

Bereits sechs Jahre nach der ersten Ölpreiskrise 1973 wurde Deutschland in den Jahren 1979/80 durch die zweite Öl-(preis)-Krise getroffen. Ausgelöst war sie im Wesentlichen durch Förderungsausfälle und Verunsicherung während des ersten Golfkriegs zwischen Iran und Irak. Diese Zweite Ölkrise verursachte in den Jahren 1981/82 die bis dato schwerste Rezession seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Schon 1982 sank der Wanderungssaldo Arbeitsuchender aus der nun formierten EG (GR, PT, ES) und den Drittstaaten auf minus 150.000. Lediglich bei den Schutzsuchenden stieg die Zahl auf rd. 37.000 (siehe Abb.2).

Da die Rezession im Jahr 1983 zu einer Arbeitslosigkeit von 15% der ausländischen Arbeitnehmer führte, forcierte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung unter Kohl deren Abwanderung durch das im selben Jahr beschlossene Rückkehrhilfegesetzes (10.500 DM je Staatsangehörigem zuzüglich 1.500 DM je Kind). Bereits 1982 hatte auch SPD-Fraktionschef Herbert Wehner [8] gewarnt: "Wenn wir uns weiterhin einer Steuerung des Asylproblems versagen, dann werden wir eines Tages von den Wählern, auch unseren eigenen, weggefegt."

Dank der Rückkehrhilfen sank der Wanderungssaldo dann bis 1984 auf minus 214.000. Erst 1985 wurde wieder eine wenn auch geringe Netto-Zuwanderung von rd. 30.000 registriert. Diese ging aber ausschließlich auf den Zuzug von Schutzsuchenden zurück (+74.000). Die Wanderungssalden von Arbeitskräften aus EG und Drittstaaten lagen weiterhin im Minusbereich (-42.000). Im Jahr 1988 stieg der Wanderungssaldo dann aber auch aus wirtschaftlichen Gründen wieder deutlich ins Plus von rd. 290.000. Darauf entfielen rd. 185.000 Arbeitskräfte aus EG und Drittstaaten.

Betrachtet man diesen durch zwei Ölkrisen geprägten Gesamtzeitraum von 1974 bis 1988, so lag der gesamte Zuwanderungsüberschuss im Unterschied zu den 1,3 Mio. von 1953-1973 in diesen 15 Jahren bei lediglich rd. 240.000 Ausländern. Rd. 6,8 Mio. Personen zogen in dieser Zeit nach Deutschland und rd. 6,5 Mio. Personen zogen von dort wieder fort. Unter den 6,8 Mio. Zugezogenen befanden sich rd. 0,7 Mio. Schutzsuchende, das sind rd. 11% aller Zugezogenen.

Im Durchschnitt dieser 15 Jahre kamen rd. 48.000 Schutzsuchende per anno nach Deutschland. Gegenüber den jährlich im Mittel rd. 5.000 Schutzsuchenden in der Zeit 1950-1973 ist dies eine nicht unwesentliche Steigerung.

Die Periode des Zusammenbruchs des "Ostblocks" und der Kriege in Jugoslawien, Afghanistan und Irak: 1989-2000

In den ab 1989 folgenden 12 Jahren der Zu- und Abwanderung kam es zu einer Verkettung von Faktoren, die zu einem starken Anstieg der Zuwanderung führten. Geprägt war diese Zeit in hohem Maße durch den ab 1989 einsetzenden Zerfall der vormals sozialistischen Staaten, die Wiedervereinigung Deutschlands 1990 und durch die verschiedenen Jugoslawienkriege von 1991-1999. In der Zeit 1989 - 2000 erfolgte allein aus der Bürgerkriegsregion Ex-Jugoslawien insgesamt ein Zuzug von 1,6 Mio. Menschen, davon rd. 620.000 Asylantragsteller. Und gleichzeitig spielte auch die jeweilige wirtschaftliche Lage Deutschlands - mal Aufschwung mal Wirtschaftsrezession (1993/94) - ein treibendes Moment für den Zu- oder Fortzug von ausländischen Arbeitskräften.

Die Wanderungsbewegungen in dieser Periode waren insgesamt deutlich geprägt von einer stark steigenden Zuzugszahl von Schutzsuchenden; diese sank zwar auch im Zuge der beiden Krisenjahre, blieb aber bis zum Ende dieser Periode immer auf einem relativ hohen Niveau. Parallel zu diesem Zuzug von Schutzsuchenden zogen ab 1991 auch viele (Spät-)Aussiedler aus den osteuropäischen Ländern nach Deutschland. Diese kamen allerdings nicht im Status als Schutzsuchende oder Ausländer, sondern aufgrund ihrer Abstammung im Status als deutsche Staatsbürger. Daher sind sie nicht als zugezogene Ausländer in der Statistik erfasst und daher auch in diesem Abschnitt nicht in die dargestellten Wanderungsbewegungen einbezogen (es handelt sich bei ihnen aber um Personen mit Migrationshintergrund, siehe unten). Insgesamt erreichten von 1991 bis 2000 rd. 1,7 Mio. Aussiedler Deutschland.

Arbeitsmigration aus EG/EU-Staaten: Aus der Region der EG-12 (ab 1995 EU-15: FI, AT, SE) verliefen die bereits in den Vorjahren niedrigen Zuwanderungssalden ab 1989-92 insgesamt noch weiter rückläufig (plus 33.000 i. J. 1989; Abb.3: blau). In den Jahren 1993/94 setzte eine weitere Wirtschaftsrezession ein, die diesmal binnenwirtschaftlich ausgelöst war durch die im Wiedervereinigungsboom (1990ff) aufgetretenen Übersteigerungen und die restriktive Geldpolitik zur Inflationsbekämpfung. Im Zuge dessen sank das bereits niedrige Niveau weiter auf plus 17.000 im Jahr 1993 (Abb. 3: blau). Nach einem kurzfristigen leichten Anstieg in 1995 erreichte die EU-Zuwanderung in den Jahren 1997-1999 im Saldo nur noch Minuswerte zwischen -20.000 und -9.000. Am Ende diese Periode im Jahr 2000 lag der EU-Wanderungssaldo dann bei nur plus 1.400 Personen (siehe Abb. 3, blau).

In der Gesamtperiode von 1989 bis 2000 resultierte aus dem Bereich EG/EU unter dem Strich insgesamt eine saldierte Zuwanderung nach Deutschland lediglich von plus 155.175 Personen. Betrachtet man die hinter den Wanderungssalden stehenden tatsächlichen Wanderungsprozesse, so standen im Verlauf dieser 12 Jahre den insgesamt registrierten 2,15 Mio. Zuzügen aus EG/EU fast ebenso viele Fortzüge von Personen aus diesen EU-Staaten (2,0 Mio.) gegenüber.

Abbildung 1

Arbeitsmigration aus Drittstaaten: Die Zuwanderung von Personen aus Drittstaaten der EG/EU, die keinen Schutz suchten, verlief zunächst ebenfalls mit einem starken Rückgang in den ersten fünf Jahren bis 1993. Während 1989 noch ein Wanderungsplus von rd. 174.000 eintrat, sank der Wanderungssaldo sukzessive auf 133.000 in 1992 und dann im ersten Rezessionsjahr 1993 auf minus 60.000. Das zweite Rezessionsjahr verzeichnete nur ein marginales Plus von 4.000 (siehe Abb. 3: rot). Im weiteren Verlauf setzte sich dieser negative Trend verstärkt fort: nach einem einmaligen Überschuss von plus 65.000 in 1995 fiel der Saldo in den Jahren 1997/98 auf rd. minus 110.000 und stand am Ende dieser Periode in einem kleinen Plus von 6.500.

Die relativ geringen bis negativen Zuwanderungssalden aus Drittstaaten ohne Schutzantrag ab 1993 erklären sich unter anderem damit, dass in den Vorjahren rd. 660.000 Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Kriegsgebiet des ehemaligen Jugoslawiens nach Deutschland eingewandert waren, ohne dass sie aber einen Schutzantrag gestellt hatten; sie sind daher in der Abb. 3 in den roten Säulen miterfasst. Ihr mit dem Abklingen der Konflikte erfolgter Rückzug in ihre Heimat schlägt sich daher in den Zuwanderungssalden der Drittstaaten ohne Schutz nieder. Im Betrachtungsraum 1989 bis 2000 erfolgte eine saldierte Gesamtzuwanderung von Personen ohne Schutzantrag aus Drittstaaten von rd. 0,4 Mio. Personen. Den insgesamt registrierten 5,3 Mio. Zuzügen aus Drittstaaten standen Fortzüge von 4,9 Mio. Personen gegenüber.

Zuwanderung Schutzsuchender: Angesichts der geringen von 1989-2000 angefallenen Gesamtzuwanderungssalden aus der EU (155.000) und aus den Drittstaaten ohne Schutzantrag (440.000) kann der insgesamt in dieser Periode entstandene positive Zuwanderungssaldo von 2,7 Mio. Personen daher nur aus dem Zuzug Schutzsuchender resultieren. Dies verdeutlichen die großen grünen Säulen in Abb. 3. Die Schutzsuchenden kamen aus dem Bereich der ehemaligen sozialistischen Staaten Ost- bzw. Südosteuropas und vor allem aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens, in dem fünf Kriege zwischen den aus dessen Zusammenbruch hervorgegangenen neuen Staaten sowie den verschiedenen Ethnien stattfanden. Damit angesprochen sind der 10-Tage-Krieg in Slowenien (1991), der Kroatienkrieg (1991-1995), der Bosnienkrieg (1992-1995), der kroatisch-bosnische Krieg im Rahmen des Bosnienkriegs und der Kosovokrieg (1999).

Schutzsuche 1989-1993

Allein in den ersten vier Jahren von 1989 bis 1993 kamen immerhin 1,3 Mio. Schutzsuchende nach Deutschland. Davon entfielen allein auf das Jahr 1992 rd. 438.000 (Abb.3: grün). Darunter befanden sich in diesem Zeitraum 325.000 schutzsuchende Personen allein aus der Region Ex-Jugoslawien [9]. Aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion/GUS [10] sind auf der Grundlage deutscher Einreisezusicherung von 1989 bis Ende 2000 insgesamt 137.055 Juden zugewandert, die wie Kontingentflüchtlinge behandelt wurden, d.h. mit einem kollektiv zugebilligten Status, der annähernd demjenigen von anerkannten Asylberechtigten entspricht. Rd. 270.000 Personen aus Rumänien [11] stellten von 1989 - 1995 einen Antrag auf Asyl (wobei bereits an den Grenzen zu Deutschland in diesen Jahren ca. 150.000 p. a. direkt abgeschoben wurden).

Aufgrund der bis dahin unbekannten extrem hohen Schutzzuwanderung machte in Medien und Politik das Wort "Asylmissbrauch" [12] die Runde. Sowohl die Asyldebatte als auch die Zahl gewaltsamer Übergriffe auf Asylbewerber und andere Einwanderer erreichten 1991/92 ihren Höhepunkt (Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, Mölln).

Am 6. Dezember 1992 endete der erbitterte politische Streit mit dem sog. "Asylkompromiss": Artikel 16 des Grundgesetzes wurde eingeschränkt. Deutschland hält seitdem zwar am Grundrecht auf Asyl fest, aber Artikel 16 (jetzt 16 a) wurde deutlich restriktiv verändert. Antragsteller, die über einen als sicher eingestuften Drittstaat eingereist sind, können kein Asyl mehr erhalten. Zugleich sollte eine Liste von "verfolgungsfreien" Herkunftsstaaten die rasche Abschiebung ermöglichen. Bürgerkriegsflüchtlinge hingegen bekamen einen eigenen Aufenthaltsstatus und fielen damit nicht mehr unter den politisch "kontaminierten" Asylbegriff.

Die Rechtsänderungen wurden am 26.Mai 1993 im Bundestag verabschiedet. Zudem sollte ein finanziell angereichertes Abkommen mit Polen und Tschechien, die damals noch nicht der EG angehörten, garantieren, dass sie diejenigen Flüchtlinge zurücknehmen, die über ihre Grenzen nach Deutschland gelangt waren. Drei Tage nach Verabschiedung des Gesetzespakets zündeten in Solingen Rechtsradikale das Haus einer türkischstämmigen Familie an, wodurch fünf Menschen in den Flammen umkamen.

Schutzsuche 1994-2000

Die seit 1993 veränderte Rechtslage wie auch die Wirtschaftsrezession 1993/94 scheinen allem Anschein nach auch auf den Zuzug Schutzsuchender eingewirkt zu haben. Denn deren Zahl fiel von 322.000 in 1993 unmittelbar bereits im Folgejahr 1994, dem zweiten Rezessionsjahr, um rd. 200.000 auf 127.000 ab. Von 1995 bis 2000 pendelte sich die Zahl der Schutzsuchenden dann auf einen gemessen an 1989-93 niedrigen Wert von durchschnittlich rd. 105.000 ein (Abb.3: grün). Die hohen Zahlen an Schutzsuchenden, die insbesondere 1991-93 den Anlass zur politischen Intervention gegeben hatten (255. bis 440.000), wurden damit nicht mehr erreicht.

Betrachtet man die Gesamtperiode 1989-2000, ergibt die saldierte Wanderung in allen drei untersuchten Kategorien (EU, Drittstaaten, Schutzsuchende) eine Netto-Zuwanderung von rd. 2,7 Mio. Personen. Mit 2,1 Mio. entfiel der Großteil auf Schutzsuchende, hinzu kamen 440.000 Zuwanderer aus Drittstaaten und 155.000 aus der EU. Den 9,6 Mio. Zugewanderten standen 6,9 Mio. Fortgezogene gegenüber. Insgesamt fanden damit in diesen 12 Jahren 16,4 Mio. Wanderungsprozesse statt. Gemessen an den gesamten 9,6 Mio. Zuzugsbewegungen machte der Zuzug von rd. 2,1 Mio. Schutzsuchenden einen Anteil von rd. einem Fünftel (22%) aus.

Die Periode der EU-Osterweiterung, Finanzkrise sowie des Syrienkriegs 2001-2015

In die Periode der folgenden 15 Jahre von 2001 bis 2015 fallen eine Reihe schwerwiegender politischer, wirtschaftlicher und militärischer Ereignisse. Gleich zu Beginn in 2001 setzte mit dem Ende des IT-Booms (dot.com-Blase) eine Rezession ein. Es folgte noch im selben Jahr der aus Anlass der Terroranschläge vom 11. September ausgelöste Krieg in Afghanistan (2001), gefolgt zwei Jahre später von dem im Irak (2003). Auch der Aufstand der Albaner in Mazedonien (2001) fällt in diese Anfangszeit.

Die EU, deren Erweiterung bis dahin über 45 Jahre hinweg in größeren Abständen und jeweils geringdosiert von sechs (1958), neun (1973), zwölf (1981) auf 15 (1995) Mitglieder vonstattengegangen war, nahm zu Beginn des Jahres 2004 auf einen Schlag weitere zehn Mitglieder auf (EU-25: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern). Bereits drei Jahre später traten die beiden Staaten Rumänien und Bulgarien (2007) der EU bei. 2013 folgte dann Kroatien als 28ter Mitgliedsstaat.

Noch im Sommer des Jahres 2007 begann als Teil der Weltwirtschaftskrise die Banken- und Staatsschuldenkrise. In den USA und Europa (z.B. Spanien) entstand zunächst eine Immobilienkrise als Folge eines spekulativ aufgeblähten Immobilienmarkts mit der Folge hoher Verluste und Insolvenzen von Finanzunternehmen (z. B. Lehman Brothers, Sept. 2008). Die Finanzkrise veranlasste mehrere Staaten, die Existenz großer Finanzdienstleister (in Deutschland unter anderem die Commerzbank, West LB, Hypo Real Estate etc.) durch Kapitalerhöhungen enormer Größe durch vor allem staatliches Fremdkapital zu sichern. Einige Banken wurden verstaatlicht und später geschlossen. Die ohnehin hohe Staatsverschuldung vieler Staaten stieg krisenbedingt stark an.

2011 brachen im Zuge des Arabischen Frühlings unter Beteiligung internationaler Mächte sowohl Bürgerkriege in Syrien als auch in Libyen aus und dauern bis heute an. Zudem gerieten Teile des Irak und Syriens in kriegerischen Konflikt mit dem sog. Islamischen Staat, der dort seit Juni 2014 ein "Kalifat" aufzubauen versuchte.

Wanderungen 2001-2009

Wegen der grundsätzlichen Kehrtwende des Zuwanderungsgeschehens ab 2010 wird im Folgenden zunächst die Zeit bis 2009 betrachtet. Trotz der neuen kriegerischen Konflikte war in den ersten neun Jahren keine Erhöhung der Zuwanderungszahlen von Schutzsuchenden festzustellen. Ganz im Gegenteil setzte sich die abnehmende Zahl Schutzsuchender aus der Vorperiode fort - mit 88.000 in 2001 bis hin zu 28.000 in 2009 (Abb. 4: grün). Im Gegensatz zu den 173.000 p. a. in der Vorperiode kamen 2001-09 im Jahresdurchschnitt lediglich 40.000 Schutzsuchende nach Deutschland. Insgesamt zogen in diesen neun Jahren nur rd. 360.000 Schutzsuchende nach Deutschland. Zum Vergleich: in den neun Jahren zuvor (1992-2000) waren es immerhin 1,5 Mio..

Die Zuwanderung aus Drittstaaten ohne Schutzantrag erreichte aufgrund der Rezession 2001 (dot.com-Krise) und der Finanzkrise ab 2007 ff auch in den neun Jahren von 2001-2009 nur ein Saldo von plus rd. 550.000 Personen. Die jährlichen Zuwanderungssalden gingen von 103.000 in 2001 auf -4.000 in 2009 zurück (Abb.4: rot). Im Jahresdurchschnitt kamen lediglich 61.000 Migranten aus Drittstaaten ohne Schutzantrag nach Deutschland.

Abbildung 4

EU-Binnenmigration: Ebenso verliefen in diesen neun Jahren die Zuwanderungssalden aus der EU-Binnenmigration mit Ausnahme 2007 durchweg im Minusbereich (Abb. 4: blau). In den neun Jahre zusammen genommen erreichte die Zuwanderung einen Saldo von minus 106.000, und das, obwohl 2004 zehn und 2007 nochmals zwei neue EU-Mitglieder hinzugekommen waren. Dabei konnten die neuen Mitglieder bereits ab 2004 aufgrund der Dienstleistungsfreiheit Arbeitnehmer von dortigen Unternehmen in Deutschland zum Einsatz bringen (Entsendung von Arbeitnehmern durch Einsatz von (Sub-)Unternehmen insbesondere im Bau-, Schlachter-, Reinigungs- und Transportgewerbe sowie in der Landwirtschaft). Auch galt seitdem die Niederlassungsfreiheit, wodurch sich die Zahl z. B. der hier arbeitenden selbständigen polnischen Handwerker erhöhte.

Für diese Staaten galt ab 2007 dann zusätzlich die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit, wodurch sich Arbeitnehmer aus diesen Staaten auch auf direktem Weg Arbeit in Deutschland suchen konnten. Gerade die Arbeitnehmerfreizügigkeit wird der Grund dafür gewesen sein, dass - im Gegensatz zum allgemeinen Trend dieser Jahre - speziell im Jahr 2007 ein positiver Zuwanderungssaldo von rd. 54.000 eingestellt hat. Doch bedingt durch die 2007/8 ausgebrochene Finanz- und Weltwirtschaftskrise sank er bereits schon im Folgejahr auf minus 15.000 (siehe Abb. 4: blau).

Die hier dargestellten (bis auf 2007) niedrigen Zuwanderungssalden im Rahmen der EU-Binnenmigration lassen allerdings außer Betracht, dass eine große Zahl von Arbeitskräften aus den neuen EU-Ländern nur saisonal im Jahr einer Arbeit in Deutschland nachgeht, z. B. in der Landwirtschaft als Erntehelfer. Deren Zu- und Fortzug aus Deutschland innerhalb eines Jahres ist dann "systembedingt".

Der jährliche Wanderungssaldo in diesen Jahren bringt diese temporären/saisonalen Arbeitsmigrationen nicht zum Ausdruck, denn ein hoher unterjähriger Zuzug wird durch einen entsprechend hohen unterjährigen Fortzug im Saldo neutralisiert. Daher muss man bei der Frage, inwieweit Deutschland ein Einwanderungsland ist, zusätzlich auf die jährlichen Zu- und Fortzüge schauen. Von 2001 bis 2006 zogen insoweit im Durchschnitt immerhin 132.000 Personen pro Jahr aus der EU nach Deutschland, 157.000 zogen wieder fort (durchschnittlicher Saldo -25.000).

Mit der EU-Erweiterung bzw. der ab 2007 geltenden Arbeitnehmerfreizügigkeit schnellten die durchschnittlichen jährlichen Zuzugszahlen dann aber bereits von 2007-2009 um das Dreifache, nämlich auf 400.000 Personen in die Höhe. Ebenso verstärkte sich die Dynamik bei den jährlichen Fortzügen auf durchschnittlich 385.000 (Abb. 5). Also hohe Wanderungsdynamik bei kleinem Saldo!

Abbildung 5

Somit kann festgehalten werden, dass die im Zuge der EU-Erweiterung einsetzende Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht sofort zu einer saldierten Erhöhung der Zahl ausländischer EU-Bürger geführt hat, die hier einen dauerhafteren Aufenthalt suchten. Allerdings ist eine deutliche Steigerung der unterjährigen Zu- und Abwanderungsbewegungen aus Anlass nur temporärer Arbeitsaufnahmen festzustellen. Eine wachsende Zahl von ausländischen EU-Bürgern hält sich somit im Jahresverlauf nur vorübergehend in Deutschland auf. Gleichwohl hat dies Auswirkungen auf die Wahrnehmung der insoweit temporären Bevölkerungszusammensetzung.

Wanderungen 2010-2015

Mit dem Jahr 2010 setzte dann in allen drei Kategorien wieder ein langsamer Anstieg der Zuwanderungssalden ein. Im Bereich der Zuwanderung aus Drittstaaten ohne Schutzantrag stiegen die jährlichen Wanderungssalden zunächst moderat an, erzielten dann aber parallel zum Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 ebenfalls einen Spitzenwert von 382.000 (siehe Abb. 4: rot). Der Jahresdurchschnitt der Wanderungssalden aus Drittstaaten ohne Schutzantrag lag bei 107.000 und damit deutlich über den ersten neun Jahre dieser Periode (2001-2009: 61.000) und der zwölf Jahre der vorigen Periode 1989-2000 (37.000).

Die Effekte der EU-Erweiterung samt Arbeitnehmerfreizügigkeit etc., die auch als eine Globalisierung in Klein verstanden werden kann, verstärkten sich mit zunehmender wirtschaftlicher Erholung in Deutschland. Sie machten sich sowohl mit sehr starken Erhöhungen in den Wanderungssalden als auch in der Dynamik der Zu- und Fortzugsbewegungen bemerkbar. Von einem mageren Plus von 3.700 noch in 2009 sprang der Saldo dann in 2010 gleich auf rd. 93.000 und dann direkt weiter auf 210.000 in 2011 und so weiter bis auf 332.000 in 2015 (siehe Abb. 4: blau). Betrachtet man separat die jahresdurchschnittlichen Zuzüge von 2010-2015, so stiegen sie im Vergleich zu den ersten Jahren der Arbeitnehmerfreizügigkeit (2007-2009: 400.000) um 180% auf 720.000 (2015 Spitzenwert von rd. 912.000 Zuzügen; Abb. 5). Die Fortzüge stiegen zwar auch im Jahresdurchschnitt, allerdings nur um 120% auf 469.000. Damit erklärt sich der deutliche Anstieg der positiven Salden. Allein in den sechs Jahren 2010-15 erfolgte eine saldierte Gesamtzuwanderung von rd. 1,5 Mio. ausländischen Personen aus der EU-Region.

Die Zuwanderung von Personen aus Drittstaaten mit Schutzantrag, die in den Jahren von 2001 bis 2009 mit einem jahresdurchschnittlichem Saldo von plus 40.000 recht moderat ausgefallen war (Periode 1989-2000: 173.000), steigerte sich auch von 2010 bis 2014 zunächst nur mäßig: 41.000 in 2010, 110.000 in 2013 und 173.000 in 2014 (Abb. 4: grün). Wie allseits bekannt, löste dann 2015 die von Bundeskanzlerin Merkel angeordnete Grenzöffnung und die über Medien international verbreitete deutsche Willkommenskultur einen bis dahin unbekannten Zustrom von Flüchtlingen aus den Bürgerkriegsländern aus, aber auch von (Arbeits-)Migranten aus anderen Ländern als "Mitläufer".

Nach wie vor ungeklärt ist allerdings, ob Kanzlerin Merkel dabei neben humanitären Erwägungen auch arbeitsmarktpolitische Aspekte im Auge hatte und damit von Anfang an das moralisch Gute mit dem ökonomisch Nützlichen verbinden wollte. Denn das Thema Demografie und den damit zusammenhängenden (möglichen?) künftigen Arbeitskräftemangel hatte sie bereits seit Längerem zur Chefsache erklärt. So erklärte [13] sie bereits im August 2013:

Deutschland hat sich in den letzten Jahren daran gemacht, eine Willkommenskultur zu entwickeln. … Sie sehen, es ist viel in Bewegung geraten und die Zahl der nach Deutschland kommenden Fachkräfte zeigt uns, dass auch in ihren Herkunftsländern bemerkt wird, welche Chancen sich bei uns bieten.

Und in den Anfangszeiten der Flüchtlingsbewegung 2014/15 herrschte noch die irrige Vorstellung von weit überwiegend gut qualifizierten Flüchtlingen insbesondere aus Syrien. Diese nicht allein humanitäre sondern auch wirtschaftspolitische Interpretation der Ereignisse und Entscheidungen wird dadurch gestützt, dass Merkel auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise im September 2015 direkt nach der Grenzöffnung durch den Daimler Vorsitzenden Zetsche [14] Rückendeckung bekam, der erklärte:

Im besten Fall kann es auch eine Grundlage für das nächste deutsche Wirtschaftswunder werden - so wie die Millionen von Gastarbeitern in den fünfziger und sechziger Jahren ganz wesentlich zum Aufschwung der Bundesrepublik beigetragen haben. …Genau solche Menschen [!] suchen wir bei Mercedes und überall in unserem Land. ..Ich könnte mir vorstellen, dass wir in den Aufnahmezentren die Flüchtlinge über Möglichkeiten und Voraussetzungen informieren, in Deutschland oder bei Daimler Arbeit zu finden.

Innerhalb des Jahres 2015 zog dann die exorbitante Zahl von rd. 941.000 ausländischen Personen mit Schutzantrag nach Deutschland. Dieser Wert berücksichtigt die in 2015 rd. 442.000 gestellten Erstanträge auf Schutz sowie die rd. 499.000 Flüchtlinge, die zwar 2015 eingewandert waren, aber erst 2016 registriert wurden bzw. ihren Schutzantrag stellen konnten (vgl. Destatis, Ausländische Bevölkerung 2016 [15], dort Methodische Einführung und Tabelle 14a). Ein Jahr später, 2016, kamen im Umkehrschluss dann insgesamt nur noch rd. 224.000 Flüchtlinge über die deutsche Grenze. Der singuläre Jahreswert von 941.000 Schutzsuchenden in 2015 übersteigt selbst die in den Jahrzehnten zuvor höchste Zuwanderung von rd. 440.000 im Jahr 1992 um mehr als das Doppelte.

Insgesamt betrachtet sind in den sechs Jahren von 2010 bis 2015 rd. 1,4 Mio. Schutzsuchende nach Deutschland gezogen. Das sind so viele wie in den 17 Jahren zuvor (1993-2009).

Das Zuwanderungsjahr 2015 ist somit geprägt durch das Zusammentreffen einer intensivierten EU-Binnenmigration und zugleich hohen Zuwanderung aus Drittstaaten ohne Schutzantrag mit einer extrem hohen Flüchtlingszuwanderung. Aus der saldierten Zuwanderung von rd. 332.000 EU-Binnenmigranten, 382.000 Zugewanderten ohne Schutzantrag aus Drittstaaten und den 941.000 zugewanderten Schutzsuchenden resultiert eine bislang - innerhalb eines Jahres - nicht dagewesene hohe Zahl von 1,66 Mio. neu zugewanderten Ausländern.

Dabei lässt sich die eigentliche in 2015 erfolgte Dramatik der Situation aus dieser saldierten Zuwanderungszahl nicht in Gänze erschließen. Denn, wie bereits oben dargestellt, gibt die Netto-Zuwanderung nur den Saldo von Zuzug und Fortzug wieder. Der tatsächliche Zuzug von Migranten aus dem Ausland lag 2015 bei rd. 2.515.000 Menschen. Davon entfielen aus Drittstaaten ohne Schutzantrag 663.000 Zugewanderte und damit ebenfalls der höchste bis dahin erreichte Wert in dieser Kategorie. (Die zweithöchste Zuzugszahl in dieser Kategorie, nämlich von 600.000, entstand ebenfalls parallel zum zweitgrößten Flüchtlingsjahr 1992!). Die Zahl der Zugezogenen aus der EU-28 lag noch um ein Drittel höher, d. h. insgesamt bei 912.000. Die Zahl der zugezogenen Migranten mit Schutzantrag lag mit 941.000 nur unwesentlich höher.

Allein diese nahezu gleich hohe extreme Zuzugszahl aus der EU ist in der politischen und medialen Aufbereitung unbeachtet geblieben. Bei den somit insgesamt rd. 2,5 Mio. Zugezogenen ergab sich nur durch den im gleichen Jahr erfolgten Fortzug von rd. 860.000 Ausländern der Saldo von 1,66 Mio. Zugewanderten. Rd. 580.000 (65%) der im selben Jahr wieder Fortgezogenen rekrutierten sich aus der EU-28. Aus den 2,51 Mio. Zuzügen und 0,86 Mio. Fortzügen resultierten im Jahr 2015 insgesamt Wanderungsbewegungen in der beeindruckenden Größenordnung von rd. 3,4 Mio..

Die Relevanz der Schutzzuwanderung

Aufschlussreich sind in diesem Zusammenhang die tatsächlichen reinen Zuzugszahlen (Brutto-Zuwanderung, also nicht saldiert) sowohl von Personen aus dem Gebiet der EU als auch aus Drittstaaten mit und ohne Schutzantrag in dem Sinne: Wieviel Personen kommen im Jahr über die Grenze nach Deutschland?

Die folgende Abbildung 6 führt vor Augen, dass sogar in der besonders zuwanderungsintensiven Zeit 2007-2015 der Zuzug aus der EU-28 mit Ausnahme des singulären Flüchtlingszuzugs in 2015 die absolut größere Zuzugsbewegung repräsentiert. Und selbst 2015 waren die Zuzüge aus beiden Bereichen nahezu gleich hoch. Im Zeitraum 2007-15 machen die 1,4 Mio. Zuzüge aus Schutzgründen an den gesamten 9,2 Mio. Zuzugsbewegungen lediglich 16% aus.

Abbildung 6

In den in diesem Beitrag dargestellten vier Perioden schwankt der Anteil der Schutzzuzüge an den gesamten Zuzügen zwischen 1% (1953-1973) und 22% (1989-2000). Wählt man die insgesamt 63 Jahre des Gesamtzeitraums von 1953-2015, so erfolgten rd. 4,6 Mio. Zuzüge von Schutzsuchenden, das macht bei total 38,9 Mio. Zuzügen einen Anteil von 12%. Auch dies ist ein Aspekt, der der aktuellen Zuwanderungsdebatte einen anderen bzw. erweiterten Rahmen geben sollte.

Tabelle 1: Anteil Schutzzuzüge an Gesamtzuzügen
Periode Anteil
1953 - 1973 1%
1974 - 1988 11%
1989 - 2000 22%
2001 - 2015 13%

Die EU-Binnenwanderung als stärkster Faktor der Migration

Fokussiert man sich nicht auf das Ausnahmejahr 2015, sondern betrachtet die gesamte Periode 2001-2015, so relativiert sich vor dem Hintergrund der Gesamtzuwanderung von Ausländern die viel diskutierte Flüchtlingsproblematik, zumindest in zahlenmäßiger Hinsicht. Denn im Saldo dieser 15 Jahre erfolgte eine Gesamtzuwanderung aus der erweiterten EU, vorzugsweise aus der Region Ost- und Südosteuropa, von rd. 1,4 Mio. Personen. Denen steht eine (unsaldierte) Gesamtzuwanderung von Flüchtlingen unter Einschluss des absolut außergewöhnlichen Jahres 2015 von rd. 1,7 Mio. gegenüber.

Da aber der unterjährige Fortzug speziell von Flüchtlingen nicht separat in der Zuwanderungsstatistik ausgewiesen wird, sondern in den allgemeinen Fortzugszahlen enthalten ist, kann - selbst unter Berücksichtigung des Extremjahres 2015 - bei EU- und Flüchtlingszuwanderung für den Zeitraum 2001-2015 ein nahezu gleich hohes Zuwanderungssaldo unterstellt werden. Der Zuwanderungssaldo aus den Drittstaaten ohne Schutz lag in dieser Zeit auch oberhalb der Millionengrenze bei rd. 1,2 Mio.

Es zeichnet sich aber bei genauerem Hinschauen ab, dass die Zuwanderungsprozesse im Rahmen der EU-Binnenmigration sich zur zahlenmäßig bedeutendsten Wanderungsentwicklung in Deutschland entwickeln. Die EU-Erweiterung auf 28 Mitglieder mit Dienstleistungs-, Niederlassungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit hat eine zunehmend gewichtigere Rolle bei der Zuwanderung nach Deutschland gespielt - und wird sie aller Voraussicht nach auch für einen längeren Zeitraum in der Zukunft spielen.

Auch wenn eine kommende Rezession zu einem Absinken von kurzer Dauer führen wird, bleibt der Arbeitskräftebedarf in Deutschland vorerst weiter hoch und damit auch die EU-Binnenmigration. Deren bereits hohe und weiter wachsende Bedeutung wird deutlich, wenn man Flüchtlings- bzw. Drittstaatszuwanderung und EU-Zuwanderung speziell ab dem Jahr der einsetzenden Arbeitnehmerfreizügigkeit im Jahr 2007 betrachtet. So zogen in dieser Phase des "entgrenzten" Arbeitsmarktes von 2007 - 2015 im Saldo gegenüber den rd. 0,67 Mio. Drittstaatszuwanderern ohne Schutzantrag und den rd. 1,44 Mio. Flüchtlingen bereits 1,55 Mio. EU-Binnenmigranten nach Deutschland.

Um die eigentliche Tendenz im Zuwanderungsgeschehen zu erkennen, muss die einzigartige Höhe der Flüchtlings- und auch Drittstaatszuwanderung im Ausnahmejahr 2015 an dieser Stelle einmal außer Betracht gelassen werden. Statt der Realwerte von 2015 werden für den Flüchtlings- bzw. Drittstaatszuzug die Durchschnittswerte der Salden aus den letzten 27 Jahren angesetzt (1989-2015). Da dadurch auch die sehr relevanten Flüchtlingszeiten 1989 ff und 2014/15 enthalten sind, ist eine zu geringe Durchschnittsbildung ausgeschlossen. Damit wird als Jahresdurchschnitt ein Saldo für Flüchtlingszuwanderung von rd. 141.000 bzw. von 60.000 für Drittstaatszuwanderung ohne Schutz angesetzt.

Diese, zwecks Tendenzaussage geringer anzusetzende Zuwanderung wird auch durch die aktuellen Daten gestützt. 2016 ist die Zuwanderung von Schutzsuchenden bereits wieder auf 224.000 gefallen (ohne die bereits in 2015 zugewanderten, aber erst 2016 registrierten Fälle). Von Januar bis September 2017 kamen im Übrigen nur 151.000 Asyl(Erst)Antragsteller; die Zahl von 200.000 wird wohl nicht mehr erreicht werden. Beide Daten bestätigen, dass für einen realistischen Vergleich der Zuwanderung von Flüchtlingen und EU-Binnenmigranten eher der langfristige Mittelwert angesetzt werden kann.

Die dominierende Rolle der EU-Binnenmigration erschließt sich dann auf einen Blick (Abb. 7: blau). Sie übertrifft mit deutlichem Abstand beide anderen Zuwanderungsformen. Die Diskussion, der zufolge Deutschland vor allem aufgrund der Flüchtlingszuwanderung ein Einwanderungsland ist und bleibt, geht damit nicht unerheblich an der aktuellen tatsächlichen Entwicklung vorbei.

Sicher rechnen kann man mit einer weiter verstärkten Zuwanderung aus der bisherigen EU. Das gilt erst recht bei Aufnahme möglicher sieben weiterer Beitrittskandidaten, die dann ebenfalls erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben werden. Hierzu zählen Montenegro, Serbien und (noch) die Türkei als Beitrittskandidaten mit laufenden Verhandlungen, Albanien und Mazedonien als Beitrittskandidaten ohne laufende Verhandlungen und die potenziellen Beitrittskandidaten Bosnien-Herzegowina sowie Kosovo.

Eine Frage der Zeit ist, wann im Zuge der geschlossenen Assoziierungsabkommen mit der Ukraine und Georgien auch Arbeitsmigration von dort eröffnet wird. Auch das ist am Ende lediglich eine Frage des Arbeitskräftebedarfs in Deutschland.

Abbildung 7

Die "Obergrenze" und ihre Faktenbasis

Die isolierte Flüchtlingszuwanderung wird - zumindest aktuell - nicht der faktenbasierte Indikator für die von der CSU geforderte Obergrenze sein. In der Kategorie der Schutzsuchenden mit Asyl-Erstantrag liegt das Mittel der jährlichen Zuwanderung der 25 Jahre im Zeitraum 1990 bis 2014 bei 110.000 Personen. Schließt man das außergewöhnliche Extremjahr 2015 mit ein, liegt der Jahresdurchschnitt bei 142.000. Und im langjährigen Mittel über 63 Jahre von 1953-2015 sind es nur 74.000. Eine vor diesem Hintergrund auf 200.000 limitierte Obergrenze allein für Schutzsuchende macht keinen Sinn, da sie in den allermeisten Jahren sowieso nicht erreicht würde, und wäre den politischen Streit erst recht nicht wert.

Bemerkenswert ist stattdessen der Umstand, dass die von der CSU seit langem geforderte Obergrenze von 200.000 mit dem Mittelwert der Zuwanderungssalden aus allen drei Kategorien von 1990 bis 2014 identisch ist. Wenn die CSU-Forderung nicht völlig aus der Luft gegriffen ist, so bilden die hier aufgeführten Zuwanderungsdaten den Hintergrund für diese Forderung. Diese Zeitachse erfasst mit 1990 das Jahr der Wiedervereinigung und reicht mit 2014 bis zum letzten Jahr vor der extremen Zuwanderungsspitze in 2015. Erfasst sind alle drei Kategorien EU-Binnenmigration sowie Zuwanderung aus Drittstaaten mit und ohne Schutzantrag.

Abbildung 8

An dieser so definierten Obergrenze als Richtwert ändert sich auch nichts Wesentliches dadurch, dass statt des Zeitraums 1990-2014 andere Bezugsräume gewählt werden. Nimmt man die Gesamtzeit von 1953-2015, so liegt der jährliche Durchschnittssaldo bei rd. 176.000. Selbst in der aktuelleren und kürzeren Periode 2001-2015 liegt der Durchschnittssaldo bei 289.000, und ohne das Extremjahr 2015 nur bei 191.000.

Mit Ausnahme von einzelnen Extremjahren ist nicht zu erwarten, dass über einen bestimmten Zeitraum von z. B. fünf oder zehn Jahren die Gesamtzuwanderung nach Deutschland im Mittel über dem Wert von 200.000 bis 250.000 liegen wird. Dies erst recht nicht, wenn kriegerische Großkonflikte in Nachbarregionen ausbleiben und - wie von Bundesregierung und EU-Kommission geplant und schon teils umgesetzt - die Zuwanderung von Migranten etwa aus Afrika kontingentiert wird.

Die von der CSU geforderte Obergrenze bedeutet also nicht, dass der vielzitierte "Zweihunderttausendundeinste" Flüchtling dann abgewiesen werden muss. Denn die Obergrenze bildet nur den Saldo der Zuwanderung ab. Wenn 500.000 Personen (200.001 Flüchtlinge, 199.999 EU-Binnenmigranten, 100.000 Arbeitsmigranten aus Drittstaaten) kommen und insgesamt 300.000 wieder fortziehen, ist der Einhaltung der Obergrenze genüge getan.

Und diese ist - auch als Saldo - nicht im ganz strikten Sinne zu verstehen. Wie zu hören ist, soll die Obergrenze in gewisser Weise "atmen", d. h. dann sind es im einen Jahr im Saldo 250.000 und im anderen 150.000. Maßnahmen zur Sicherstellung der Obergrenze können nicht die EU-Binnenmigration tangieren, da diese nicht (direkt) reglementierbar, sondern frei ist. Vielleicht lässt man diese auch aus der einzuhaltenden Obergrenze ganz heraus und erhält dadurch noch mehr Spielraum.

Gesteuert werden soll die Zuwanderung - wie gegenwärtig geplant - aber zum einen über extraterritoriale Antragsstellen (etwa in Afrika), wo vor Ort Kontingente bei den Zuwanderungen mit und ohne Schutz zusammengestellt werden sowie im Rahmen der EU-internen Umverteilung. Zum anderen soll eine Kontingentierung der Zuwanderung durch grenznahe Registrierungs- und Abschiebezentren (sog. Flughafensystem) erreicht werden, so dass Zuwanderungen, die nicht aus Schutzgründen erfolgen, direkt verhindert werden, es sei denn, dass im Einzelfall Bedarf nach entsprechender Arbeitskraft vorliegt. Flankiert wird der gesamte Steuerungsprozess bereits heute durch Stärkung der Küstenwache z. B. in Libyen.

Die nachfolgende Abbildung fasst die bisher beschriebene Entwicklung der Zuwanderung von 1953 bis 2015 noch einmal zusammen und veranschaulicht insbesondere die drei großen Einwanderungswellen, ihre Auslöser sowie den Anteil der Migration aus EU sowie Drittstaaten mit und ohne Schutz.

Abbildung 9

Demnächst Teil 2: Die Herkunftsstaaten der in Deutschland lebenden Ausländer [16]


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[6] https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-modernisierung/bundesrepublik-im-wandel/bergbaukrise-und-rezession.html
[7] http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41810643.html
[8] http://www.zeit.de/2012/49/Debatte-Grundrecht-Asyl-1992/seite-2
[9] https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/WorkingPapers/wp63-migrationsprofil-westbalkan.pdf?__blob=publicationFile
[10] http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/56443/flucht-und-asyl-seit-1990
[11] http://www.ffm-berlin.de/rumaenien.pdf
[12] http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13687826.html
[13] https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Interview/2013/08/2013-08-08-merkel-ula.html
[14] http://www.zeit.de/2016/35/fluechtling-arbeitsmarkt-buerokratie-unternehmen-versprechen
[15] https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/MigrationIntegration/AuslaendBevoelkerung.html
[16] https://www.heise.de/tp/features/Deutschland-ueberrollt-ueberfremdet-ueberfordert-3895709.html