Doppelmoral: Der Fall Assange

Seite 2: Ablenken von Regierungskritik

All das sind Ablenkungen von den Fakten, die Nils Melzer akribisch recherchiert und wohl dokumentiert in seinem Buch ans Licht brachte: Dass zu Anfang die Zeugenaussagen der beiden Schwedinnen manipuliert wurden, um einen "Vergewaltigungsverdacht" gegen Assange zu konstruieren. Dass man rechtswidrig und schnellstmöglich diese Behauptung an die Presse durchstach, um eine zehn Jahre andauernde Rufmord-Kampagne gegen den Wikileaksgründer zu starten.

Dass man damit die politische Verfolgung, Belagerung im Botschaftsasyl und die drei Jahre dauernde Inhaftierung eines Regierungskritikers gerechtfertigt hat. Dass das Auslieferungsverfahren in London keineswegs rechtsstaatlichen Standards genügt, sondern die Menschenrechte von Assange durch psychische Folter verletzt.

Auch FAZ-Leser Kai Ambos wurde offenbar mit Erfolg von diesen Fakten abgelenkt und womöglich sogar gegen seinen Jura-Professoren-Kollegen Melzer eingenommen, wenn er sagt:

Ich kenne Melzer, aber das Buch zu Assange nicht. Ich habe mich zu dem Fall immer aus rein juristischer Perspektive geäußert.

Sieht Ambos bei Melzer eine, wie die FAZ wohl unterstellte, nicht mehr "rein juristische", sondern die parteiliche Perspektive des Aktivisten? Aber inwiefern ist die Perspektive von Ambos selbst, die in den folgenden drei Sätzen sehr weitgehend, wenn nicht vollständig die Position der britischen Regierung übernimmt, eine "rein juristische"?

Das notorische Wegschauen bei Vorhaltung juristisch relevanter Fakten in einem brisanten Fall von immenser politischer Bedeutung könnte auch als Parteinahme gedeutet werden – Parteinahme für selbige Regierung und ihre Justiz. Ambos lässt dann abschließend noch den Hinweis auf die "höchst polarisierende Persönlichkeit" von Assange folgen, was wieder die Position der britischen Justiz wiederholt. Melzer dokumentierte, wie herabwürdigend britische Richter mit dem Dissidenten Assange verfuhren. Zu einer Anhörung, in der Assange nichts weiter gesagt hatte, als "Ich plädiere auf unschuldig", schreibt Melzer über die Reaktion des Bezirksrichters:

...genug für Richter Snow, um persönlich und beleidigend zu werden. Die selbstsichere Unverfrorenheit, mit der dieser Richter Assange in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung ohne jede Provokation als ‚Narzisst‘ beleidigte, war aufschlussreich.

Nils Melzer, S.63

Befangenheit einer Bezirksrichterin

Zuvor hatte Melzer erläutert, mit welchen juristischen Feinheiten die Anwälte von Assange ihren Einspruch gegen den Haftbefehl begründet hatten: Die leitende Bezirksrichterin Arbuthnot, die diese Inhaftierung verfügt hatte, sei befangen. Ihr Gatte, der Tory-Oberhaus-Abgeordnete Lord Arbuthnot, sei ein Rüstungsindustrieller, der als Vorsitzender des "Defence Select Committee" das britische Militär zu beaufsichtigen hatte. Der Grund für die Befangenheit? Die Enthüllungs-Plattform von Assange hatte zu den Arburthnots publiziert:

Wikileaks hatte zahlreiche Informationen über möglicherweise unrechtmäßige Geschäfte publik gemacht, an denen Arbuthnot beteiligt gewesen sein soll. Unter anderem ging es um Waffendeals mit Israel. Aber auch Emma Arbuthnot selbst soll von einer Sicherheitsfirma Geschenke erhalten haben, deren unsauberes Geschäftsgebahren von Wikileaks enthüllt worden war.

Diese Richterin entschied also nicht nur 2018 über die Aufrechterhaltung von Assanges Haftbefehl, sondern leitete bis zum Sommer 2019 sogar persönlich das Auslieferungsverfahren gegen Assange… Ein klarer Fall von Befangenheit… Denn in einem Rechtsstaat muss bereits der Anschein eines möglichen Interessenkonflikts immer von Amts wegen zum Ausschluss der betroffenen Richterin führen.

Melzer S.61

Der Befangenheitsantrag wurde abgeschmettert (in einem Verfahren um die Firma Uber erging es Richterin Arburthnot anders, auch dort waren Interessen ihres Gatten Lord Arburthnot involviert, doch bei Assange waren offenbar "höhere Mächte" im Spiel).

Wir können wohl davon ausgehen, dass auch Prof. Ambos diese "rein juristische Perspektive" Prof. Melzers auf das Verfahren gegen Assange teilen würde – wenn er denn nur bereit wäre, diese Fakten zur Kenntnis zu nehmen (sowie viele weitere zum ganzen Auslieferungsprozess). Solange dies nicht geschieht, wird er weiter bei seiner in Unkenntnis der Argumente der Gegenseite nur schwach begründeten Meinung bleiben, ".. dass die britische Justiz nicht das Ausführungsorgan der US- Strafverfolgungsbehörden ist, sondern deren Ersuchen sehr genau und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen prüft."

Und Prof. Ambos behält am Ende sogar mit seinem Hinweis Recht:

Leider gehen die juristischen Feinheiten bei solch höchst polarisierenden Persönlichkeiten wie Assange sehr schnell unter.

Nur ist er selbst derjenige, dem offensichtlich "juristische Feinheiten" wie die Befangenheit von Richtern entgangen sind. So etwas geschieht schon mal, wenn eine Medienkampagne einen Regierungskritiker zu einer "polarisierenden Persönlichkeit" umfrisiert. So entgeht dem Buchautor mit dem Fall Assange auch ein besonders gutes Beispiel für die von ihm bezüglich des Ukrainekrieges bemängelte Doppelmoral des Westens.

Literatur:

Kai Ambos: Doppelmoral – Der Westen und die Ukraine, Westend Verlag 2022, 96 S., 15 Euro

Nis Melzer: Der Fall Assange – Geschichte einer Verfolgung, Piper 2021