E-Rezept wird Pflicht – Adieu, rosa Zettel: Das müssen Versicherte wissen
Wann der Gang zur Arztpraxis entfällt, was die technischen Voraussetzungen sind – und was Sie von Ihrer Krankenkasse bekommen haben sollten.
Der rosa Zettel ist ab morgen Geschichte: E-Rezepte können schon seit einiger Zeit in Apotheken eingelöst werden, aber ab dem 1. Januar 2024 sind Kassenärztinnen und Kassenärzte verpflichtet, gesetzlich Krankenversicherten die Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente elektronisch auszustellen.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums soll das E-Rezept auf drei Wegen einlösbar sein:
Erstens kann es über eine E-Rezept-App an die Apotheke gesendet werden. Zweitens kann es über die elektronische Gesundheitskarte im Lesegerät in der Apotheke abgerufen werden. Drittens kann es als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt und dann in der Apotheke vorgelegt werden.
33 Prozent der Älteren hatten 2023 noch kein Smartphone
Letzteres erspart zwar nicht den Weg zur Arztpraxis, aber vorerst einen technischen Aufwand, von dem sich manche der älteren Patientinnen und Patienten überfordert fühlen könnten: Immerhin der 33 Prozent der Seniorinnen und Senioren über 65 Jahre nutzten laut einer Umfrage von Bitkom Research 2023 noch kein Smartphone, sondern nur ein herkömmliches Handy.
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Allerdings könnten auch Jüngere in Schwierigkeiten kommen, die eher selten zum Arzt gehen und in den letzten Jahren die Post ihrer Krankenkasse nicht sorgfältig gelesen haben.
Um das E-Rezept digital vom Arzt erhalten zu können, muss die elektronische Gesundheitskarte NFC-fähig sein – die Abkürzung steht für den englischen Begriff "Near Field Communication" an – zu Deutsch "Nahfeldkommunikation". Der entsprechende Chip funktioniert nur auf Distanzen, die kürzer als vier Zentimeter sind.
Haben Sie die richtige Gesundheitskarte?
Die Krankenkassen sind seit Dezember 2019 grundsätzlich verpflichtet, Gesundheitskarten mit NFC-Chips ausgeben. Ob Sie die richtige Karte haben, lässt sich an dem kleinen Kontaktlos-Logo am oberen Rand erkennen – sowie an den sechs Ziffern der "Card Access Number" (CAN) unter den Deutschlandfarben erkennen.
Die CAN und eine dazugehörige PIN-Nummer werden benötigt, um mittels NFC auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen zu können – etwa durch die E-Rezept-App auf dem NFC-fähigen Smartphone.
Zur Authentifizierung müssen Versicherte bei der E-Rezept-App ihre elektronische Gesundheitskarte an das Smartphone halten und die sechsstellige PIN eingeben – auch diese sollte von der Krankenkasse verschickt worden sein.
Verband empfahl Apothekenteams Beratung Älterer
Mit der einer E-Rezept-App können Sie das Rezept aus der Telematikinfrastruktur abrufen, sobald der Arzt es hochgeladen hat. Um es einzulösen, müssen Versicherte ihre elektronische Gesundheitskarte in das Kartenlesegerät der Apotheke stecken.
Der Bundesverband der Pharmazeutisch-technischen AssistentInnen e.V. empfahl bereits 2021, Apothekenteams könnten älteren Menschen, die noch kein Smartphone besitzen, durch kompetente Beratung und aktive Hilfe die Nutzung der Geräte schmackhaft machen.