Energiepreisbremse: Wer bezahlt den 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm?

Seite 2: Fairer Deal und Herrschaft

Von der Fragekette "Wer will was, von wem, wofür, warum" bleibt nur noch die letzte Frage zu klären: Warum sollen Unbeteiligte zahlen oder anderweitig Ressourcen dafür abgeben, sich also in ihrer Freiheit beschränken lassen, eine Teilherrschaft über ihren Verdienst gestatten?

Neben allen möglichen kulturellen und sozialen Argumenten werden die Fordernden sicherlich versuchen vortragen, wo sie im Gegenzuge etwas für die Theaterverweigerer geben. Spannend wird es erst, wenn man diese Fragen mit der realen Vielzahl von wechselseitigen Forderungen durchgeht.

Denn dann wird sich zeigen, wo kein fairer Deal mehr zustande kommt, sondern wo Herrschaft ausgeübt wird, wo eine theoretische Mehrheit einfach bestimmt (praktisch ist es ein Stadt- oder Gemeinderat, vielleicht auch nur ein Magistrat oder eine Abteilung im Rathaus).

Klimaschutzinvestitionen auf Pump

Beispiel Klimaschutzinvestitionen auf Pump. Der ehemaligen Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle verteidigte im Gespräch mit Tilo Jung in dem Zusammenhang die ins Grundgesetz geschriebene Schuldenbremse und sprach von einem Interessenausgleich, während Jung meinte, vom heutigen Klimaschutz würden die späteren Generationen doch profitieren.

Was beiden nicht einfiel: Dass volle Kanne Klimaschutz zwingend notwendig ist, um Herrschaft zu begrenzen, dies aber nicht mit anderen Herrschaftsformen erkauft werden kann, die sich aus Schulden für nachkommende Generationen ergeben, sondern dass dieser Klimaschutz durch massiv veränderte Prioritäten der heute Lebenden finanziert werden muss. Denn wer will da was von wem, wofür, warum? Die Nachfolgenden wollen gar nichts von uns, bisher nehmen wir nur sie in Anspruch.

Wie ist das, kleineres Beispiel, mit der Hundesteuer? Wer will diese vom Hundehalter wofür und warum? Drei der fünf Standardfragen sind offen. Fordern alle Nicht-Hundehalter oder nur einige die Zahlung einer Hundesteuer? Und was bezwecken sie mit dem Geld? Warum soll ausgerechnet der Hundehalter zahlen?

Wer sich diese Fragen ungeachtet der ausgeprägten Rechtsprechung dazu ansieht wird zum Ergebnis kommen, dass hier willkürlich irgendwer von einer bestimmten Gruppe etwas möchte, ohne mit dieser einen Deal zu machen, sprich: es gibt keine Gegenleistung.

Auch wenn sie als Aufwandsteuer deklariert ist, ist sie zumindest in den teureren Städten eine Lenkungssteuer: höhere Hundesteuer, weniger Hunde. Also klassische Herrschaft.

Und wie sieht es aus mit den vielen Verboten, zu denen täglich neue Ideen durch die Medien geistern? Ohne Herrschaft kann man nur verbieten, was selbst Herrschaft wäre, also gar nicht aus Freiheit entspringt.

Es braucht kein Verbot, einen anderen Menschen grundlos anzuspucken, weil dies eine Herrschaftsausübung ist, die der Bespuckte nicht nachvollziehbarerweise dulden muss.