Energiepreisbremse: Wer bezahlt den 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm?

Last, Entlastung und Rückzahlung: Wer will was von wem, wofür, warum? – und was die Frage mit Herrschaftsformen und dem Verbot von Einweg-Kaffeebechern zu tun hat.

Die deutsche Bundesregierung sieht eine riesige Umverteilung zur "Entlastung der Bürger" bei den Kosten für Gas und Strom vor. 200 Milliarden Euro sind dafür vorgesehen. Die Frage, wer das irgendwann bezahlen soll, wird in vielen Berichten ausgeblendet. Dabei ist demokratisch bei jedem Ge- oder Verbot zu fragen: Wer will was von wem wofür warum? Und danach ist zu verhandeln.

Die extrem gestiegenen Preise für Gas und Strom sollen für private wie geschäftliche Verbraucher gesetzlich gedeckelt werden. Die Bundesregierung sieht vor, für den größten Teil des durchschnittlichen Verbrauchs Fixpreise zu setzen. Die Differenz zum tatsächlichen Preis des Energiehändlers soll "der Staat" oder "die Bundesregierung" zahlen.

Insgesamt stehen 200 Milliarden Euro als "Abwehrschirm" im Raum, nebst 95 Milliarden Euro für "umfangreiche Entlastungspakete", die "die Bundesregierung [....] geschnürt" hat, so die Eigendarstellung.

Natürlich setzt sofort das Wehklagen über Ungerechtigkeiten ein: Wer mit Öl oder Holzpellets heizt, geht leer aus? Und auch die Reichen sollen die Energiesubvention erhalten? (Ja, aber die müssen sie ggf. versteuern.)

Dass diese unglaublichen Summen, die die Preissteigerung in allen möglichen Bereichen ergeben, in irgendwelchen Taschen landen müssen, ist auch der Politik klar. Zum Teil soll dort gezielt abgeschöpft werden, zum Teil setzt man auf die normalen Wirtschaftskreisläufe. Doch viel interessanter ist die Frage: Aus welchen Taschen kommt das Geld eigentlich? Und durch welche wandert es noch?

Gigantische Größenordnung

Die Größenordnung ist jedenfalls gigantisch: Drei Monate Neun-Euro-Ticket haben in diesem Sommer 2,5 Milliarden Euro gekostet, was pro Kopf rund 30 Euro macht.

Bei den bisherigen Energiekostentransfers liegen wir um mehr als den Faktor 100 höher. Doch es gibt hier keinen erlegten Hirsch zu verteilen, kein Erbe und hoffentlich kein Raubgut. Das Geld, das – seit Beginn der Corona-Pandemie besonders üppig – verteilt wird, muss irgendwie von der gesamten Bevölkerung aufgebracht werden.

Wenn das Ganze mehr als ein Kredit sein soll, den jeder in exakt der erhaltenen Höhe nebst Zinsen zurückzahlen muss, stellt sich daher die Frage: Wer bezahlt für wen? Bzw. demokratisch genauer: Wer will zunächst von wem etwas? Wenn eine Familie "entlastet" werden möchte, muss sie sagen, wer die Last übernehmen soll.

Diese Frage müsste selbstverständlich bei jeder politischen Handlung gestellt werden, doch wir sind es gewohnt, in den Debatten eine Chiffre zu verwenden und alles "dem Staat" zuzuschreiben. Der Staat tut, macht, fordert, verwaltet.

Der Staat kassiert, der Staat bezahlt und ganz nebenbei monopolisiert er auch noch "die Gewalt". In Wahrheit macht "der Staat" natürlich gar nichts, es sind Menschen, die etwas tun, die etwas bekommen, und sie agieren mit anderen Menschen, nicht mit Firmen, Vereinen, Behörden, Körperschaften.

Das Geld, das nach derzeitiger Planung bis April 2024 ausgegeben werden soll, muss früher oder später von den Bürgern selbst wieder zurückgezahlt werden. Ob dies nun durch Ausgabenkürzungen an anderer Stelle über die bisherigen Steuern oder über spezielle Abgaben erreicht werden soll: Wer mehr verdient, wird auch mehr zahlen als jemand, der weniger verdient. Kann es also ungerecht sein, wenn von der Energiepreisbremse auch der medial sehr präsente Bonze mit Swimmingpool profitiert?

Wer will was von wem, wofür, warum?

Wer will was von wem, wofür, warum? Der ärmere Mensch möchte, dass ihm der reichere einen Teil der Gas- und Stromkosten bezahlt, weil er sonst nicht über die Runden kommt. Und der reichere? Möchte der, dass der ärmere Mitbürger für den Swimmingpool aufkommt? Abgesehen von wohl nur kriminell zu nennenden Sonderkonstellationen: nein.

Er möchte sich einfach selbst Geld leihen, er möchte jetzt mit bedient werden und zahlt über diverse Steuern in den nächsten Jahren das Erhaltene zurück. Ungerecht kann daran nichts sein. Nur die Unterstellung kann falsch sein: Dass er das überhaupt möchte. Was aber nicht nur für den Reichen gilt. Es ist ja längst nicht jeder auf einen Energiekostenzuschuss angewiesen, auch unterhalb des Spitzensteuersatzes nicht.

Da es keine Bedarfsprüfung geben soll, sondern jeder die Subvention erhalten soll, ändert sich die Antwort auf die Fragekette: Nicht jeder möchte gerne, dass andere für ihn zahlen, weil man sonst nicht über die Runden kommt - viele oder die meisten möchten dies, weil sie es sonst unfair fänden, dass der Nachbar etwas bekommt, sie aber nicht.

Wer will dann also was von wem, wofür, warum? Es gibt keine auf alle passende Antwort, wenn wir anfangen, genauer zu schauen, "den Staat" und abstrakte Regelungen mal außer Acht lassen und stattdessen prüfen, wer da tatsächlich mit wem etwas aushandelt.

Es gibt für Demokratie unzählige Definitionen, weil es zig Demokratieformen gibt. Dass dabei die Freiheit des Individuums zumindest eine große Rolle spielt, ist unstrittig. Die volle Alternative zu anderen Herrschaftsformen ist eine Demokratie, die aufs Herrschen möglichst weitgehend verzichtet.

Die "Volksherrschaft" als "Herrschaftslosigkeit" begreift, ganz im Sinne der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte:

Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. So hat die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen nur die Grenzen, die den anderen Gliedern der Gesellschaft den Genuss der gleichen Rechte sichern.

So verstanden ist Freiheit nicht nur das Gegenteil vom Beherrschtwerden, sondern auch vom Herrschen: Wer seine vermeintliche Freiheit auf Kosten anderer auslebt, übt kein Freiheitsrecht, sondern Herrschaft aus. Dort, wo die Freiheit endet, man aber dennoch weitergehen möchte, beginnt die Verhandlung.

Wer müsste mit wem etwas aushandeln?

In den gegenwärtigen Demokratien genügt es in den meisten Fällen, eine Mehrheit für das Begehren zu organisieren – es ist nicht notwendig, dass sich alle Beteiligten einig sind. Wie weit man diese Mehrheitsherrschaft (die aufgrund thematisch jederzeit wechselnder Mehrheiten jeden trifft) reduzieren kann, soll nicht spekuliert werden, aber es hilft zum Verstehen von Problemen ungemein, wenigstens in einem Gedankenspiel auf solche Mehrheitsherrschaft zu verzichten und zu ergründen, wer mit wem etwas aushandeln müsste.

Wie ist das mit den Steuern, aus denen nun u.a. die "Entlastungspakete" gefüllt werden? Wenn wir uns nicht mit der Chiffre "Staat" oder "Finanzamt" begnügen wird schnell deutlich, dass wir ein riesiges Wirrwarr an Forderungen haben, mit denen wir uns sonst niemals beschäftigen.

Da gibt es Dinge, die noch recht einfach erscheinen: Alle wollen eine Feuerwehr, jedenfalls fast alle, nach dem klassischen Versicherungsprinzip. Das Unglück kann jeden treffen, also bildet man eine Solidargemeinschaft.

Vereinfachen wir den Fall mal und machen diejenigen, die eigentlich keine Feuerwehr wollen, zustimmungspflichtig, weil sie im Falle eines Brandes auf ihrem Gelände ohne Feuerwehr auch die Nachbarn gefährden, womit es nicht mehr ihre Freiheit wäre, keine Feuerwehr zu haben, sondern Feuerherrschaft über Nachbargrundstücke.

Und der Modus der anteiligen Leistungen für diese Feuerwehr bekommt die Gemeinschaft auch einvernehmlich geregelt. Dann ist alles klar, niemand herrscht über einen anderen.

Aber schon beim Theater sieht es anders aus. Da gibt es einen recht kleinen Kreis von Nutzern, die derzeit von allen übrigen eine Mitfinanzierung ihrer Freizeitbeschäftigung wünschen. Und tatsächlich sind da auch ein paar Bürger, die das Theater zwar nicht nutzen, aber es doch für eine gute Sache halten. Und sie sind bereit, dafür zu zahlen.

Doch dann ist da noch die große Gruppe derer, die nichts mit dem Theater am Hut haben, ob nun grundsätzlich oder temporär, und die dafür auch nicht zahlen wollen (oder keine Fläche zur Verfügung stellen wollen etc.). Was nun?

Fairer Deal und Herrschaft

Von der Fragekette "Wer will was, von wem, wofür, warum" bleibt nur noch die letzte Frage zu klären: Warum sollen Unbeteiligte zahlen oder anderweitig Ressourcen dafür abgeben, sich also in ihrer Freiheit beschränken lassen, eine Teilherrschaft über ihren Verdienst gestatten?

Neben allen möglichen kulturellen und sozialen Argumenten werden die Fordernden sicherlich versuchen vortragen, wo sie im Gegenzuge etwas für die Theaterverweigerer geben. Spannend wird es erst, wenn man diese Fragen mit der realen Vielzahl von wechselseitigen Forderungen durchgeht.

Denn dann wird sich zeigen, wo kein fairer Deal mehr zustande kommt, sondern wo Herrschaft ausgeübt wird, wo eine theoretische Mehrheit einfach bestimmt (praktisch ist es ein Stadt- oder Gemeinderat, vielleicht auch nur ein Magistrat oder eine Abteilung im Rathaus).

Klimaschutzinvestitionen auf Pump

Beispiel Klimaschutzinvestitionen auf Pump. Der ehemaligen Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle verteidigte im Gespräch mit Tilo Jung in dem Zusammenhang die ins Grundgesetz geschriebene Schuldenbremse und sprach von einem Interessenausgleich, während Jung meinte, vom heutigen Klimaschutz würden die späteren Generationen doch profitieren.

Was beiden nicht einfiel: Dass volle Kanne Klimaschutz zwingend notwendig ist, um Herrschaft zu begrenzen, dies aber nicht mit anderen Herrschaftsformen erkauft werden kann, die sich aus Schulden für nachkommende Generationen ergeben, sondern dass dieser Klimaschutz durch massiv veränderte Prioritäten der heute Lebenden finanziert werden muss. Denn wer will da was von wem, wofür, warum? Die Nachfolgenden wollen gar nichts von uns, bisher nehmen wir nur sie in Anspruch.

Wie ist das, kleineres Beispiel, mit der Hundesteuer? Wer will diese vom Hundehalter wofür und warum? Drei der fünf Standardfragen sind offen. Fordern alle Nicht-Hundehalter oder nur einige die Zahlung einer Hundesteuer? Und was bezwecken sie mit dem Geld? Warum soll ausgerechnet der Hundehalter zahlen?

Wer sich diese Fragen ungeachtet der ausgeprägten Rechtsprechung dazu ansieht wird zum Ergebnis kommen, dass hier willkürlich irgendwer von einer bestimmten Gruppe etwas möchte, ohne mit dieser einen Deal zu machen, sprich: es gibt keine Gegenleistung.

Auch wenn sie als Aufwandsteuer deklariert ist, ist sie zumindest in den teureren Städten eine Lenkungssteuer: höhere Hundesteuer, weniger Hunde. Also klassische Herrschaft.

Und wie sieht es aus mit den vielen Verboten, zu denen täglich neue Ideen durch die Medien geistern? Ohne Herrschaft kann man nur verbieten, was selbst Herrschaft wäre, also gar nicht aus Freiheit entspringt.

Es braucht kein Verbot, einen anderen Menschen grundlos anzuspucken, weil dies eine Herrschaftsausübung ist, die der Bespuckte nicht nachvollziehbarerweise dulden muss.

Verbot von Einweg-Kaffeebechern?

Wie wäre es mit einem Verbot von Einweg-Kaffeebechern? Wer will was von wem wofür warum, wenn er genutzt wird, und wie sieht es aus, wenn er gesetzlich verboten würde?

Da Erdöl eine endliche Ressource ist, möchte der Kaffeebechernutzer auf etwas zugreifen, auf das nach ihm niemand mehr zugreifen kann; denn Erdöl wächst bei unserer Lebensweise und in unserem Zeithorizont nicht nach (es entstand lange, bevor an Menschen auch nur zu denken war).

Damit möchte er über etwas herrschen, das ohne Herrschaft allen zusteht, und zwar einschließlich aller noch nicht Geborenen. Das ist weniger verrückt als es vielleicht klingt. Die Gegenposition dazu heißt: Nach mir die Sintflut – und ist philosophisch nicht konsensfähig.

Außerdem ist sie Maximal-Herrschaft, denn irgendwer muss dann ja in der Sintflut ertrinken. Daraus folgt tatsächlich, dass niemand Erdöl nutzen durfte, spätestens nachdem klar war, dass es eben eine endliche Ressource ist. "Wir" haben es trotzdem gemacht und darauf den westlichen Wohlstand und die noch gegenwärtige globale (Vor-)Herrschaft aufgebaut.

Es gibt aber noch weitere Fragen-Antwort-Runden beim Einweg-Kaffeebecher: Wer ihn nutzt, möchte ihn nach Benutzung auch irgendwie wieder loswerden (oder man hortet alles zuhause und überlässt das Müllproblem mit seinem Tod anderen, was auch wieder Herrschaft ist).

Man möchte den Becher also vielleicht in die Gegend werfen, sobald er leer ist. Da sich der Becher nicht alsbald und damit in zu tolerierender Zeit zersetzt, ist diese 'Entsorgung' eine Herrschaft über das Stück Boden, auf dem er liegt, vielleicht sogar über die gesamte Fläche all der Punkte, von denen aus er zu sehen ist.

Der Kaffeebechernutzer muss also die Menschen in dieser Gegend fragen, ob er sein Behältnis dort hinwerfen darf. (Wenn er ehrlich dazu sagt, dass es rund 50 Jahre dauern wird, bis der Becher in Kleinstteile zersetzt ist, und dass Partikel davon weitere Zeit im Naturkreislauf verbleiben, manche Stoffe gar ewig, ist die Anfrage gar nicht mehr zustimmungsfähig, weil die Angefragten ja wieder Herrschaft über nachfolgende Generationen ausüben würden.)

Im Ergebnis wird der Kaffeetrinker also wohl eher verhandeln, seinen Becher verbrennen zu dürfen oder aufwendig in Materialfraktionen zu trennen und dann aus dem Kunststoffanteil bspw. Bahnschwellen zu pressen (perspektivisch, mit einem Kaffeebecher reicht's auch für die Modellbahn noch nicht), womit der endgültige Verbleib des Mülls allerdings immer noch nicht geklärt ist.

Derzeit wird der Kohlenstoff im Kunststoffanteil irgendwann wieder als CO2 in der Luft landen, mit den bekannten Auswirkungen. Für dieses Vorhaben müsste der Nutzer nun also den Rest der Menschheit fragen, ob das okay geht, wenn er die Zusammensetzung der Atmosphäre verändert, sofern wir nicht davon ausgehen dürfen, dass sich das in akzeptabler Zeit von alleine irgendwie wieder einpegelt.

Für die Herstellung des Einweg-Kaffeebechers wird ferner Holz gebraucht. Soweit nicht auf der eigenen Parzelle vorhanden, muss der Nutzer klären, ob er für sein Vorhaben etwas Holz bekommen kann. Derzeit wird diese Frage schlicht über den Preis geregelt: das nicht unbegrenzt vorhandene Holz bekommt, wer einen verlangten Preis dafür zahlt.

Dass Geld die individuelle Freiheit bedroht, dürfte unstrittig sein, denn mit ihm kann global Macht ausgeübt werden, aufgrund der sehr ungleichen 'Verteilung' der Geldmittel gibt es auch ein sehr extremes Machtgefälle in der Welt.

Ein deutscher Coffee-to-go-Kunde kann armen Menschen das von ihnen benötigte Bau- oder Feuerholz vor der Nase weg kaufen. (Und in unserer aktuellen "Energiekrise" können sich selbst in Deutschland einige Bewohner von Altbauten mit Kaminheizung das Feuerholz nicht mehr leisten.)

Das werden viele als ungerecht empfinden: der eine kann sich Existenzielles nicht leisten, weil ein anderer einem Luxus frönt. Warum es tatsächlich auch wieder schlicht Herrschaft ist, weil die Wer-will-was-von-wem-wofür-warum-Fragen nicht geklärt wurden, führt hier zu weit.

Es sollte schon deutlich geworden sein, dass sich bei demokratischer Betrachtung weit mehr Fragen vor der Nutzung eines Wegwerfbechers stellen als nur die, ob es das eigene Portemonnaie hergibt. Zusammengefasst lautet die Frage daher nicht, ob sich Einwegbecher verbieten lassen, sondern wie ihre Nutzung legalisiert werden kann.

Letzteres kann nur gehen, wenn der Becher keine von den Betroffenen ungenehmigte Herrschaft über sie darstellt, wenn Herstellung und Nutzung also - in der klassischen Begrifflichkeit - nicht unerlaubt in die Freiheit anderer eingreifen.

Die Ergebnisse solcher Betrachtungen passen nicht in ein politisches Rechts-Links-Schema und sie sind, obwohl völlig am Freiheitsbegriff orientiert, in vielen Fällen alles andere als libertär. Vermutlich kommt niemand ausschließlich zu Ergebnissen, die ihm persönlich gefallen. Drogenverbote? Nein. Böllerverbot zu Silvester? Vermutlich nein.

Autoverbot in der Stadt? Vermutlich ja. Bürgergeld für alle? Ja.

Wer will was von wem wofür warum? Vielleicht wollen mit Gas- und Strompreisbremse in erster Linie Politiker einen Kredit bei allen Bürgern aufnehmen, den sie ihnen dann großzügig auszahlen können, um als Krisenmeister dazustehen.

Es lohnt sich in jedem Fall, bei Forderungen anderer wie auch bei eigenen Ideen genau zu prüfen, wie es mit Freiheit und Herrschaft aussieht.