Forencheck: FFP2-Maskenpflicht, Gefahren des Kohleabbaus und möglicher Ersatz für Steinkohle aus Russland

Drei Fragen aus dem Forum. Eine Telepolis-Kolumne

Deutsch-Österreichischer Sonderweg bei FFP2-Masken?

In Bezug auf den Artikel "Bundesgericht: Freiheitsentzug für Maskenverweigerer rechtens" kommentiert ein User:

Ich glaube die Mehrheit der Bürger ist sich nicht im Klaren, dass diese unsäglichen FFP2 Masken außer in Deutschland und Österreich in KEINEM anderen Land dieses Planeten je zwangsverordnet wurden. Das ist auch nachvollziehbar, denn FFP2 Masken sind ein Arbeitschutzprodukt zur Verwendung in Industrie und Handwerk, deren Verwendung klar definierte arbeitsschutzrechtliche Regeln folgt. Diese Dinger sind KEIN Medizinprodukt und der Einsatz zur "Seuchenbekämpfung" ist nicht indiziert. (…)

Auch wenn sich die Verordnungen zum Tragen von Masken aller Länder über die letzten zwei Jahre nicht ins Detail werden nachvollziehen lassen, müssen bei der FFP2-Maskenpflicht in Europa zumindest Tschechien und die Slowakei hinzugefügt werden. Dort waren FFP2-Masken ebenfalls u.a. in Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen verpflichtend.

Auch Griechenland gab sich nicht mit dem Tragen einer einfachen medizinischen Maske zufrieden, dort mussten z.B. in Supermärkten entweder zwei OP-Masken übereinander oder eine FFP2/KN95-Maske getragen werden.

In anderen Ländern wurde ein Mund-Nasen-Schutz mit dem Standard FFP2 (oder dem Äquivalent KN95) für bestimmte Personengruppen und Kontexte zumindest empfohlen. So hat etwa das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) im Februar Empfehlungen zum Tragen von Masken in der Öffentlichkeit vor dem Hintergrund der Omikron-Variante veröffentlicht.

Darin wird u.a. "älteren Menschen, Personen mit medizinischen Grunderkrankungen, Hochrisikokontakten von Covid-19-Fällen, die nicht für die gesamte empfohlene Quarantänezeit in Quarantäne bleiben können und Covid-19-Fälle, die nicht über den gesamten empfohlenen Zeitraum isoliert werden können" das Tragen von Masken mit FFP2-Standard (englisch: respirator) empfohlen.

Es ist richtig, dass FFP2-Masken in erster Linie als Arbeitsschutzprodukt entwickelt wurden, etwa um zu verhindern, dass Stäube eingeatmet werden. Sie wurden aber auch schon vor der Covid-19-Pandemie im Gesundheitsbereich eingesetzt.

Nach einer gewissen Tragezeit sollte eine Pause erfolgen. "Vorgaben für eine feste Tragezeitbegrenzung sind nicht zu empfehlen, sondern sollten für die konkrete Tätigkeit getroffen werden", schrieb der Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesarbeitsministerium im Dezember 2021.

Die zu empfehlende Tragezeit sei etwa abhängig von der Schwere der Tätigkeit oder der Umgebungstemperatur.