G7-Gipfel auf Schloss Elmau: Totalverbot von Protest in Hör- und Sichtweite

Traktoren beim "Gipfel der Alternativen" zum G7-Treffen 2015. Foto: Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag / CC-BY-2.0

Demo-Anmelder wollen gegen Restriktionen klagen und berufen sich auf Gerichtsurteil von 2015. Die Mächtigen sollen kritische Stimmen wahrnehmen

Protest in Hör- und Sichtweite des G7-Treffens auf Schloss Elmau im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen soll in diesem Jahr vollständig verboten werden. Das erfuhren die Anmelder der Demonstrationen bei einem Kooperationsgespräch mit Polizei- und Behördenvertretern am Freitag im Landratsamt Garmisch.

Vor sieben Jahren, als sich die G7-Staatschefs an gleicher Stelle trafen, hatte das Verwaltungsgericht München zumindest 50 Personen einen halbstündigen Protest in Hör- und Sichtweite des Tagungsorts erlaubt, nachdem das Aktionsbündnis gegen noch schärfere Restriktionen geklagt hatte.

Zu einer Einigung kam es damals aber nicht: Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestanden die Gipfelgegner darauf, die Sicherheitszone rund um Schloss Elmau zu Fuß zu durchqueren, um ihr Grundrecht wahrnehmen zu können – einen Transport in Polizeifahrzeugen lehnten sie seinerzeit ab und wollten unter diesen Bedingungen lieber ganz auf den Protest in Hör- und Sichtweite verzichten.

Auf das besagte Gerichtsurteil beriefen sich aber die Demo-Anmelder Franz Haslbeck und Claus Schreer beim diesjährigen Kooperationsgespräch, bei dem ihnen laut Haslbeck gut 20 Polizei- und Behördenvertretern gegenübersaßen.

"Wir wollen unser Grundrecht dieses Mal definitiv in Anspruch nehmen", sagte Haslbeck an diesem Montag im Gespräch mit Telepolis. Selbst wenn die 50 Personen vorab ihre Personalien angeben und in Polizeifahrzeuge steigen müssten. Als Abordnung von vier Routen eines Sternmarsches zum Ort des Gipfels sollen am Montag, dem 27. Juni, wenigstens 50 Protestierende für die Mächtigen wahrnehmbar sein.

"Wir werden definitiv dagegen klagen"

Im Landratsamt Garmisch sei den Anmeldern aber erklärt worden, das Urteil von 2015 sei nicht mehr maßgeblich, denn seither könne sich ja etwas geändert haben, so Franz Haslbeck. "Ich war fast versucht, zu sagen: Das wäre mir jetzt neu, dass wir eine Diktatur haben und dass es gar keine Grundrechte mehr gibt."

Die Ankündigung, gegen ein vollständiges Versammlungsverbot in entsprechender Nähe zum Tagungsort zu klagen, sei mit den Worten quittiert worden, man werde gegebenenfalls die 50 Personen sowieso an einem Ort platzieren, wo die Gipfelteilnehmer sie nicht hören und sehen könnten. "Wir werden definitiv dagegen klagen", kündigte Haslbeck an.

Ärger gab es jedoch nicht nur wegen des Sternmarsches, der an einem Werktag ohnehin kleiner ausfallen dürfte, sondern auch wegen der geplanten Route der Großdemonstration, die am Sonntag zuvor, also am 26. Juni in Garmisch-Partenkirchen stattfinden soll. Polizei und örtliche Behörden wollten diese Demo entweder halbieren oder in abgelegenere Gebiete verlegen, sagt Haslbeck. Als Begründung werde angeführt, die Bundesstraße 2 müsse als Zubringer für Feuerwehr und Rettungsdienste freigehalten werden.

Die Anmelder hätten allerdings deutlich gemacht, sie würden sich in solchen Fällen kooperativ verhalten, die Straße frei machen und "eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten", da es nicht in ihrem Interesse sei, in der Zeitung zu lesen, dass jemand im Rettungswagen verstorben sei, weil sie die Straße blockiert hätten.