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Gefährder in Göttingen: Ein Polizei-Verdacht, aber nicht hinreichend für die Justiz

Die beiden Verdächtigen sollen laut Polizei einen Anschlag geplant haben. Sie sitzen in Abschiebehaft. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen konkreten Grund für eine U-Haft

Der Fall, den die Hannoversche Allgemeine Zeitung der Öffentlichkeit bekannt gemacht hat [1], ist eine harte Nuss. Es geht um die juristische Bewertung von Gefährdern.

Kurz auf den Punkt gebracht, liegt die Sache so: Für die Generalstaatsanwaltschaft in Celle gibt es "keinen hinreichenden Grund" weder für einen Haftbefehl - also keine U-Haft [2]- noch für strafrechtliche Ermittlungen gegen zwei Personen, zu denen die Polizei allerhand Erkenntnisse vorbringt, die jeden nervös werden lässt, der den Fall Anis Amri verfolgt hat. Da wurde den Behörden der Vorwurf gemacht, sie hätten Frühwarnungen, besonders die von Amri kundgetane Absicht, einen Anschlag zu verüben, nicht genügend ernstgenommen.

In Ermittlerkreisen sorgte die Entscheidung für Verwunderung, berichtet [3] die FAZ. Die Ermittler hatten einiges zusammengetragen, das einen ernstzunehmenden Verdacht begründet, aber laut Staatsanwaltschaft nur eine unzureichende Beweislage für einen Haftbefehl und strafrechtliche Ermittlungen darstellt.Für strafrechtliche Ermittlungen hätten die beiden Verdächtigen "eine konkrete Straftat beschlossen haben müssen". Die Polizei hat aber "nur" den Verdacht, dass die beiden Männer einen Anschlag geplant haben.

Die Festnahme der beiden Verdächtigen

Am 9. Februar führten Polizeibeamte und Spezialkräfte in Göttingen mehrere Durchsuchungen in Form einer Razzia [4] durch. Hintergrund waren laut Göttingens Polizeipräsident Hinweise auf einen möglichen bevorstehenden Anschlag, die einen schnellen Einsatz nahegelegt hätten. Immerhin dauerten die Vorbereitungen für den Einsatz eine Woche. Bei der Aktion wurden ein 27-jähriger Algerier und ein 23 Jahre alter Mann aus Nigeria festgenommen.

Laut NDR [5] waren die beiden vom LKA als Gefährder eingestuft und hätten "lockere Kontakte zur Moschee des Deutschsprachigen Islamkreises (DIK) in Hildesheim" gehabt. Diese wird zur salafistischen Szene gezählt und vom Verfassungsschutz beobachtet [6].

Bei der Razzia, bei der insgesamt 450 Polizisten und Spezialisten im Einsatz waren, wurden in Göttingen elf Gebäude durchsucht und ein Haus in Kassel. Bei den Durchsuchungen wurden laut NDR "unter anderem Schusswaffen(!), scharfe Munition, eine Machete sowie sogenannte IS-Fahnen sichergestellt". Ob diese in der/den Wohnung/en der beiden Festgenommenen gefunden wurden, geht aus dem NDR-Bericht nicht hervor.

Das Göttinger Tageblatt präzisierte [7] eine Woche später, dass zehn Göttinger Wohnungen, ein Kleinbetrieb in der Göttinger Innenstadt und eine Wohnung in Kassel durchsucht wurden und dabei "unter anderem eine Machete und eine ursprünglich legale, aber für das Verschießen scharfer Munition umgebaute Waffe(!)" gefunden wurde. Auch habe die Polizei eine Fahne des Islamischen Staats (IS) sichergestellt. Von mehreren Schusswaffen ist hier nicht die Rede.

Auch ist hier nicht eindeutig zuzuordnen, ob die Machete und die Schusswaffe in Wohnungen der beiden Gefährder gefunden wurden. Berichtet wird von einer Gruppe, der die Polizei seit längerem schon auf der Spur sei. Zu ihr gehören der Algerier und der Nigerianer. Der Algerier sei bereits im März 2016 festgenommen worden. "Der Verdacht auch damals: das Bemühen, sich Waffen zu verschaffen."

In Deutschland geboren

Beide Männer sind übrigens in Deutschland geboren, haben aber Pässe aus Algerien und Nigeria. Die Polizei sei davon überzeugt, dass sie einen Terroranschlag geplant und vorbereitet hatten, berichtet das Göttinger Tageblatt und steuert Indizien bei, die aller Wahrscheinlichkeit nach aus Polizeikreisen stammen, etwa dass der festgenommene Gefährder aus Nigeria "aus dem Ausland angeleitet" wurde.

Er soll angeboten haben, nach Syrien auszureisen und sich der Terrormiliz IS anzuschließen. Seine Kontaktperson in Syrien soll ihn allerdings aufgefordert haben, in Deutschland zu bleiben, um dort einen Terroranschlag durchzuführen. Wo genau ein solcher stattfinden sollte, ist den Behörden offensichtlich nicht bekannt.

Göttinger Tageblatt [8]

Ergänzt wird dies mit Informationen aus abgefangenen Chatverläufen, die zur Mutmaßung Anlass gaben, dass der Mann "nervös wurde und endlich zuschlagen wollte":

Sollte es keine genauen Anweisungen geben, habe er wohl vorgehabt, wahllos "ein, zwei Polizisten zu töten". Als dem Terrorverdächtigen geraten wurde, ein Messer zu nehmen, soll er geantwortet haben, ein Messer reiche nicht aus, weil er vorhabe, eine größere Anzahl von Menschen zu töten.

Göttinger Tageblatt [9]

Waffenfunde, Kontakte zu einer salafistischen Szene, die sich unmissverständlich abschottet ("Die sind zur Integration absolut unfähig", Ortsbürgermeister Ekkehard Domning [10]), eine Dschihadistenflagge und Chats mit dem Thema "Anschlag" - für die Polizei ist die Sache klar. Polizeipräsident Uwe Lührig und sein Einsatzleiter sind sich sicher, die Festgenommenen hätten einen Terrorakt geplant [11].

Anschlagsplanungen der beiden Gefährder "nicht konkret" genug

Juristisch sieht das anders aus. Schon der Bericht [12] des Göttinger Tageblattes vom 16. Februar (aktualisiert am 19. Februar) weist darauf hin, dass die Salafisten "offenbar vor einer Freilassung stehen". Die Frist des Langzeitgewahrsams laufe aus und ob die Generalstaatsanwaltschaft in Celle Handfestes habe, sei nicht klar.

Am 21. Februar teilte [13] diese über ihren Sprecher Bernd Kolkmeier mit, dass die Anschlagsplanungen der beiden sogenannten Gefährder "nicht konkret" genug für strafrechtliche Ermittlungen seien.

Die Untersuchung der von der Polizei vorgelegten Unterlagen und Beweismittel habe zwar ergeben, dass die Männer Vorüberlegungen für einen Anschlag angestellt hätten, sagte Oberstaatsanwalt Kolkmeier. "Man hat diskutiert, was man machen könnte, und mehrere Möglichkeiten ins Auge gefasst", sagte Kolkmeier. "Es ging darum, entweder hier einen Anschlag durchzuführen oder nach Syrien auszureisen und sich dort an Kampfeinsätzen zu beteiligen." Für strafrechtliche Ermittlungen hätten sie aber eine konkrete Straftat beschlossen haben müssen.

FAZ [14]

Auf freien Fuß sind die beiden Gefährder nicht. Der niedersächsische Innenminister Pistorius hatte Ende vergangener Woche die Abschiebung der beiden Gefährder angeordnet, weswegen sie aus dem Langzeitgewahrsam in Abschiebehaft in der Justizvollzugsanstalt Langenhagen kamen.

Daran ändere auch die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft nichts, wie sein Ministeriumssprecher betonte. Hier greife das Gefahrenabwehrrecht, erklärt [15] er. Damit sollen "schädigende Ereignisse" verhindert werden, während das Strafrecht bereits erfolgte strafbare Handlungen sanktioniere.

Allerdings steht beiden Männern das Rechtsmittel offen, beim Bundesverwaltungsgericht Rechtsschutz gegen die Abschiebungsanordnung beantragen.

Der Algerier hat laut einer Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts [16] diesen Antrag gestellt.

In dem dazu gehörigen Bericht [17] des NDR wird die die radikalislamische Gruppe "Im Namen des Islam" damit zitiert, dass die bei der Razzia beschlagnahmten Waffen "einem Sammler gehören" und nicht den beiden festgenommenen Terrorverdächtigen. Sie wirft darüber hinaus der Polizei vor, dass sie bei dem Anti-Terror-Einsatz gegen das Grundgesetz verstoßen habe.


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https://www.heise.de/-3633013

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Keine-Anschlagsplaene-der-Gefaehrder-in-Goettingen-Ermittler-wundern-sich
[2] http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Goettinger-Gefaehrder-Keine-Gruende-fuer-U-Haft,gefaehrder154.html
[3] http://www.faz.net/aktuell/keine-ermittlungen-gegen-goettinger-salafisten-14888862.html
[4] http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Anschlag-verhindert-Polizei-nimmt-Gefaehrder-fest,gefaehrder144.html
[5] http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Anschlag-verhindert-Polizei-nimmt-Gefaehrder-fest,gefaehrder144.html
[6] http://www.hildesheimer-allgemeine.de/news/article/die-problem-moschee-in-der-nordstadt.html
[7] http://www.goettinger-tageblatt.de/Goettingen/Uebersicht/Salafisten-offenbar-vor-Freilassung-Groesserer-Anschlag-geplant
[8] http://www.goettinger-tageblatt.de/Goettingen/Uebersicht/Salafisten-offenbar-vor-Freilassung-Groesserer-Anschlag-geplant
[9] http://www.goettinger-tageblatt.de/Goettingen/Uebersicht/Salafisten-offenbar-vor-Freilassung-Groesserer-Anschlag-geplant
[10] http://www.hildesheimer-allgemeine.de/news/article/die-problem-moschee-in-der-nordstadt.html
[11] http://www.faz.net/aktuell/keine-ermittlungen-gegen-goettinger-salafisten-14888862.html
[12] http://www.goettinger-tageblatt.de/Goettingen/Uebersicht/Salafisten-offenbar-vor-Freilassung-Groesserer-Anschlag-geplant
[13] http://www.deutschlandfunk.de/goettingen-kein-verfahren-gegen-salafisten.447.de.html?drn:news_id=713067
[14] http://www.faz.net/aktuell/keine-ermittlungen-gegen-goettinger-salafisten-14888862.html
[15] http://www.faz.net/aktuell/keine-ermittlungen-gegen-goettinger-salafisten-14888862.html
[16] http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Gefaehrder-klagt-gegen-Abschiebung,gefaehrder152.html
[17] http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Gefaehrder-klagt-gegen-Abschiebung,gefaehrder152.html