Geklautes Foto: Verfassungsschutz abgemahnt
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Als er von der widerrechtlichen Nutzung des Fotos durch den Verfassungsschutz erfahren hat, sei er zunächst ratlos gewesen, wie er sich dagegen wehren kann, berichtete der Fotograf gegenüber Telepolis. Daher habe er über die sozialen Netzwerke gefragt, ob eine Klage erfolgversprechend ist. Die Reaktionen hätten ihn positiv überrascht.
Es haben nicht nur zwei Medienanwälte ihre Unterstützung angeboten. Ich bekam auch sofort Informationen über einen ähnlichen Fall.
Im Jahr 2014 hatte das Berliner Landgericht entscheiden, dass der Inlandsgeheimdienst von Mecklenburg-Vorpommern nicht ohne Zustimmung ein Foto der Band Feine Sahne Fischfilet hätte übernehmen dürfen. Die antifaschistisch orientierte Punk-Band wurde damals von den Diensten im Bereich Linksextremismus aufgelistet.
Von den positiven Reaktionen und Informationen ermutigt, beauftrage Rzepa den Rechtsanwalt David Werdermann mit der Klage gegen den Verfassungsschutz. Der Jurist hat sich in den letzten Jahren immer wieder der juristische Verteidigung der Grundrechte im Medienbereich gewidmet. Auch in diesem Fall hatte er Erfolg.
Keine Verschwiegenheitspflicht akzeptiert
Der Verfassungsschutz hatte zunächst einen Vergleich angeboten, in dem eine Verschwiegenheitspflicht enthalten war. Doch diese Klausel wurde Werdermann und seinen Mandanten nicht akzeptiert. Der Verfassungsschutz ging darauf ein, sodass die juristische Auseinandersetzung damit beendet ist – und wir berichten können.
Rzepa bekommt eine Entschädigung von 1.500 Euro. Doch wichtig ist für ihn auch das Signal: Man kann sich gegen Rechtsverstöße des Geheimdienstes wehren:
Mir war es wichtig, dass der Verfassungsschutz mein Foto nicht nutzt. In dementsprechenden Medien möchte ich meine Bildwerke nicht sehen. Der Verfassungsschutz arbeitet alles andere als journalistisch, sondern hetzt in dem Artikel beispielsweise. gegen linke Proteste.
Daher stand für ihn auch nie zur Debatte, nur eine Honorarforderung für das Foto an den Verfassungsschutz zu stellen: "Ich wähle meine Kundinnen und Kunden aus und der Inlandsgeheimdienst gehört zu dieser Gruppe genauso wenig wie auch rechte Verlage."
Daher war es ihm auch wichtig, nicht an eine Verschwiegenheitspflicht gebunden zu sein. Diese Klausel ist auch dafür verantwortlich, dass man bisher über Fälle, in denen sich Journalist:innen erfolgreich gegen die unberechtigte Verwendung ihrer Fotos durch die unterschiedlichen Ämter des Verfassungsschutzes wehren, wenig bekannt ist.
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