Gewalt gegen Frauen: Dunkelfeldforschung als "Kernaufgabe"

Wie viele Frauen aus Angst vor weiterer Gewalt oder schlichter Existenzangst Übergriffe nicht anzeigen, ist unklar. Symbolbild: Nino Care auf Pixabay (Public Domain)

Laut offizieller Statistik hat sich das Problem im zweiten Corona-Jahr nicht drastisch verschärft. Fast an jedem dritten Tag stirbt nach wie vor eine Frau durch ihren Partner oder Expartner. Die Präventionsarbeit ist ausbaufähig.

Die allermeisten Opfer sind Frauen, die allermeisten Täter sind männlichen Geschlechts: Im Vergleich zum ersten Corona-Jahr 2020 ist die Zahl der Opfer von Partnerschaftsgewalt von 2021 um drei Prozent gesunken. In den vergangenen fünf Jahren stieg sie aber insgesamt um 3,4 Prozent an – in absoluten Zahlen von 138.893 im Jahr 2017 auf 143.604 im letzten Jahr.

Weit überwiegend trifft diese Gewalt Frauen, während die Täter meist Männer sind: 2021 waren 80,3 Prozent der Opfer weiblich und 78,8 Prozent der Tatverdächtigen männlich. Dies zeigt die Kriminalistische Auswertung Partnerschaftsgewalt 2021, die Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, am Donnerstag in Berlin vorstellten.

Manche Fälle wurden allerdings mit Verspätung angezeigt, denn für den Tatzeitraum 2021 wurden "nur" 139.327 Fälle von Partnerschaftsgewalt registriert, während 143.604 Betroffene aktenkundig wurden. Das entspricht einem Anstieg von 0,6 Prozent verglichen mit dem Vorjahr.

Nach wie vor versucht fast jeden Tag ein Mann, seine Ehefrau, Partnerin oder Expartnerin zu töten – fast jedes dritte Opfer stirbt dabei tatsächlich. 113 Frauen und 14 Männer sind im vergangenen Jahr Opfer von Partnerschaftsgewalt mit tödlichem Ausgang geworden.

Faeser gab dazu am Donnerstag ein Statement ab, das Entschlossenheit zur konsequenten Strafverfolgung demonstrieren sollte, und versuchte zu erklären, warum hier der Begriff "Femizid" angemessen sei:

Wir dürfen Gewalt gegen Frauen niemals akzeptieren. Sondern wir müssen ihr entschlossen entgegentreten! Für uns als offenes und demokratisches Land ist die Gleichstellung von Männern und Frauen ein unabdingbarer Teil unseres gesellschaftlichen Wertefundamentes. Wir müssen Gewalt gegen Frauen noch klarer als solche benennen und noch besser erfassen, um sie wirksam bekämpfen zu können.

Es darf keinerlei Verharmlosung von Gewalt gegen Frauen geben. Wenn Männer Frauen töten, weil sie Frauen sind, dann ist es angemessen und auch notwendig, von "Femizid" zu sprechen.


Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)

Faesers Parteifreund sah schon vor Jahren Reformbedarf

Letzteres greift zu kurz, denn die meisten Täter sind ja gerade der Meinung, dass ihnen eine Frau zusteht – eine lebende Frau, die ihnen zu Willen ist. Wenn sie trotzdem ihre Partnerin oder Expartnerin töten, ist dies in der Regel genau diesem patriarchalem Besitzdenken geschuldet: Die Frau verweigert sich ihnen, droht ihnen zu entgleiten oder sie zu verlassen und wird aus Tätersicht ihrer Rolle nicht mehr gerecht.

Einige Feministinnen kritisieren deshalb auch die Art der juristischen Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag beziehungsweise die richterliche Auslegung des Mordmerkmals "niedrige Beweggründe", bei der häufig Verständnis für den verletzten männlichen Stolz mitschwingt. Deshalb werden etliche "Beziehungstaten" mit tödlichem Ausgang nicht als Mord, sondern als Totschlag verurteilt, wenn zudem das Mordmerkmal "Heimtücke" fehlt.

Deshalb sehen viele im Mordparagraphen 211 auch eine direkte Benachteiligung von Frauen: Die Minderheit der weiblichen Täterinnen wählt mangels Körperkraft häufiger Methoden, die unter das Mordmerkmal "Heimtücke" fallen. Wenn auf ein jahrelanges Martyrium der Frau schließlich ein klassischer "Haustyrannenmord" mit Gift folgt, muss sie mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen, während männliche Täter häufig nur wegen Totschlags verurteilt werden und nach wenigen Jahren freikommen.

Faesers Parteifreund Heiko Maas sah hier in seiner Zeit als Bundesjustizminister Reformbedarf und setzte dazu im Mai 2014 eine Expertengruppe ein, deren Arbeitsergebnisse allerdings bisher nicht zu einer Reform geführt haben.

Gefährliche Abhängigkeitsverhältnisse – eine soziale Frage

Neben der juristischen Seite gibt es soziale Rahmenbedingungen, die Frauen gefährden: Oft ist die Gewalt über einen längeren Zeitraum eskaliert – wenn Frauen trotzdem in solchen toxischen Beziehungen verbleiben, dann häufig aufgrund von Abhängigkeitsverhältnissen, bei denen die Präventionsarbeit ansetzen müsste – zum Beispiel, indem es nicht in Vollzeit erwerbstätigen Frauen oder auch ausländischen Staatsbürgerinnen erleichtert wird, jähzornige Partner zu verlassen, bevor sich die Gewalt zu tödlichen Ausmaßen steigert.

Der Bezug von Sozialleistungen als "Bedarfsgemeinschaft", fehlende Weiterbildungsangebote oder ein ehegattenabhängiges Aufenthaltsrecht erschweren diesen Schritt massiv. Entsprechende Änderungen der Gesetzeslage würden allerdings Geld kosten. Stattdessen wird auf Beratungsangebote gesetzt, die betroffenen Frauen helfen sollen, Zugang zu den eigentlich ungenügenden Hilfsangeboten zu finden – und auf entschlossene Strafandrohung für die Täter:

Männer, die Gewalt gegen Frauen ausüben, egal ob psychische oder physische, sind Straftäter. Straftäter, die wir mit aller Härte verfolgen. Denn was sie tun, ist abscheulich und steht unseren gesellschaftlichen Grundwerten fundamental entgegen.


Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)

Dass es im zweiten Corona-Jahr keinen signifikanten Anstieg bei der statistisch erfassten Partnerschaftsgewalt gab, spiegelt laut Bundesinnenministerium und BKA nicht zwangsläufig das reale Ausmaß wider:

Möglicherweise hat die Situation während der Pandemie das Anzeigeverhalten von Opfern und die Möglichkeiten zur Aufdeckung durch Dritte beeinflusst. Daher könnte sich das tatsächliche Ausmaß von Partnerschaftsgewalt vergrößert haben, ohne von der Polizei registriert zu werden.

Darauf deuten die Auswertungen des bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" hin. Diese zeigen, dass die Zahl der Beratungskontakte in den Corona-Lockdowns zugenommen hat: 2021 wurden mehr als 54.000 Beratungen dokumentiert, rund fünf Prozent mehr als im Vorjahr.

Das BKA sieht es laut Holger Münch als "Kernaufgabe", das sogenannte Dunkelfeld besser zu erforschen. Gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium und das Bundesfrauenministerium führt es nun nach eigenen Angaben eine "repräsentative Befragung zu Gewalterfahrungen" durch, die nicht der Polizei gemeldet wurden. Die Studie soll helfen, Kenntnisse über das Dunkelfeld bei häuslicher Gewalt und sexualisierter Gewalt zu sammeln, "um Hilfsangebote und Opferschutzangebote zielgenau ausbauen zu können".

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