Heizungsgesetz im Bundestag: "Verfahren missachtet Parlamentsrechte"

Seite 2: Rechtliche Argumente

In seinem Antrag führt der Abgeordnete weiter aus, dass sowohl seine Rechte aus seinem Abgeordnetenstatus, als auch die verfassungsrechtlich verankerten Grundsätze der Öffentlichkeit des demokratischen Parlamentarismus und die grundlegenden Regeln des Gesetzgebungsverfahrens durch das Vorgehen der Regierung und Ampelfraktionen schwer beschädigt werden.

Das, jedem Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG zustehende, Beratungs- und Erörterungsrecht sowie, das in der Norm ebenfalls angelegten Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung, wird durch die, von den Ampelfraktionen vorgesehene, extrem kurze Beratungszeit klar beschnitten. Insbesondere ist eine künstliche Deadline im Hinblick auf die Sommerpause keine Rechtfertigung für diese extreme Verfahrenskürzung; welche wiederum auch erst auf interne Streitigkeiten der Ampel-Koalition zurückzuführen ist.

Zweiseitige "Leitplanken" in Form eines Stichpunkte-Thesenpapieres oder auch sonstige außerparlamentarischen Willensbekundungen werden diesem Informationsanspruch bei Weitem nicht gerecht und sind somit im Hinblick auf parlamentarische Beratungszeiträume wertlos.

Mit dem gegenwärtigen Vorgehen wird auch das Öffentlichkeitsprinzip des Parlaments aus Art. 42 GG verletzt. Nicht nur den Abgeordneten, auch der allgemeinen Öffentlichkeit gegenüber müssen Parlamentsprozesse transparent abgehalten werden.

Auch hier verletzen die Koalitionsfraktionen daher das Verfassungsrecht. Sie nehmen darüber hinaus auch einen Vertrauensschaden der Bevölkerung in den demokratischen Parlamentarismus in Kauf.

Genauso schwer wiegt der Umgang mit den Verfahrensregeln des Gesetzgebungsprozesses aus Art. 76 GG. Um den oben geschilderten Sachverhalt überhaupt möglich zu machen, überdehnen die Ampelfraktionen die Gesetzgebungsregeln verfassungswidrig stark.

Obwohl es sich ausweislich der "Leitplanken" und sonstiger Äußerungen seitens der Regierungskoalition um einen praktisch vollständig neuen Aufschlag für die Novellierung des GEG handeln soll, wird weiterhin der ursprüngliche Antrag im Parlamentsverfahren aufrechterhalten, um so das komplett überarbeitete Gesetz kurzfristig als Änderungsantrag in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Diese Umgehungen der verfassungsrechtlich und geschäftsordnungsrechtlich vorgegebenen und durch Parlamentspraxis seit Jahrzehnten etablierten Verfahren sind insbesondere in ihrer Häufigkeit, seit Antritt der Ampelregierung, nicht weiter hinnehmbar. Der Antragsteller Thomas Heilmann dazu abschließend:

Wir leben in politisch extrem fordernden Zeiten, in dem wir als. Abgeordnete des Bundestages und als einzig direkt gewählte Vertreter unserer Mitbürger immer wieder uns dem Vorwurf der Intransparenz und Entkopplung stellen müssen. Ich meine, es ist Zeit, wieder zu sauberen parlamentarischen Prozessen zurückzukehren und es gibt keinen besseren Anlass dafür als eine gut geführte Klimaschutz-Debatte!

Thomas Heilmann, MdB, ist direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Berlin-Steglitz-Zehlendorf und seit 2017 im Deutschen Bundestag. Er ist Mitglied des Fraktionsvorstandes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vorsitzender der Landesgruppe Berlin in der Unionsfraktion. Im Bundestag ist er ordentliches Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Ehrenamtlich leitet er als Bundesvorsitzender die Klimaunion, ein der CDU und CSU nahestehender Verein, der sich für besseren Klimaschutz engagiert.