Impfen – wo ist das Problem?
Seite 2: Impfstoffe als Geschäft
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Die Entwicklung von Impfstoffen überlassen die Staaten privaten Unternehmen, die damit ein Geschäft machen. Auch da, wo ein Impfstoff oder ein Medikament an einer staatlichen Universität entwickelt wird, besteht das Interesse des Forschers darin, seine Entdeckung zu Geld zu machen, ein Patent anzumelden, eine Firma zu gründen etc.
Was auch politisch gewollt ist. Denn schließlich wird aus einer wissenschaftlichen Erkenntnis nur dann ein Geschäftsmittel, wenn durchs Patentrecht diese Erkenntnis zu einem geistigen Eigentum erklärt und andere von deren Nutzung ausgeschlossen werden.
So sorgt das Patentrecht dafür, dass die Impfpraxis im Prinzip auf die Staaten und Menschen beschränkt bleibt, die dafür bezahlen können. Eine umfassende Vorbeugung wird so, wie an der aktuellen Pandemiebekämpfung im globalen Rahmen zu besichtigen ist, verhindert.
Ausgerechnet der noch geschäftsführende deutsche Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) weist immer wieder darauf hin, dass hier "viel zu wenig" geschieht, dass etwa erst sieben Prozent aller Afrikaner vollständig geimpft seien und dass in Afrika unbedingt rasch gehandelt werden müsste.
Es geht bei diesen Produkten eben nicht einfach darum, dass Menschen möglichst effektiv geholfen wird – auch wenn die Unternehmen alles tun, um sich als humanitäre Idealisten darzustellen.
Es geht vielmehr darum, aus dem investierten Kapital einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Bei der Entwicklung von Pharmaprodukten kommt es darauf an, dies in möglichst kurzer Zeit zu realisieren, um dann eine staatliche Genehmigung zu erhalten und als Erster auf dem Markt zu erscheinen.
Denn so kann das Unternehmen den Marktpreis diktieren, hat es doch zunächst ein Monopol, das es zu nutzen gilt. Mit dem Auftreten von Konkurrenten geht das verloren, dann spielen der Preis und die Qualität eine entscheidende Rolle.
Das Vermarktungsinteresse steht natürlich einer gründlichen Erforschung und Prüfung entgegen. Die Überprüfung von Ungefährlichkeit und Wirksamkeit überlässt der Staat denjenigen, die mit diesem Medikament ein Geschäft erzielen wollen. Ganz gleich, ob das Unternehmen die Prüfung selber durchführt oder eine Universität damit beauftragt, es geht in beiden Fällen darum, ein positives Ergebnis zu erzielen.
Forscher, die sich kritisch mit dem Produkt ihres Auftraggebers auseinandersetzen, werden wohl kaum weitere Forschungsaufträge erhalten, zudem hängen wissenschaftliche Karrieren hierzulande von der Einwerbung von Drittmitteln ab, also von Geldgebern aus der Industrie.
Die besagte Überprüfung braucht Menschen, die sich dafür zur Verfügung stellen. Und da kann die Pharmaindustrie nicht immer auf die Freiwilligkeit von Bürgern setzen. Es wird häufig Geld aufgewendet, damit sich Personen zur Teilnehme bereit erklären, wobei man weniger zahlen muss, wenn die Untersuchungen in Ländern Asiens oder Afrikas durchgeführt werden.
Die Armut dort lässt sich so benutzen, hat aber den negativen Nebeneffekt, dass sich Menschen unter Umständen gleich für mehrere Studien zur Verfügung stellen, sodass nicht immer auszumachen ist, was der Effekt des untersuchten Mittels ist. Natürlich sichern sich die Unternehmen gegen diese Praxis durch entsprechende Erklärungen ab, kontrollieren können sie das aber nicht immer.
Die Zusammensetzung der ausgewählten Versuchspersonen soll möglichst repräsentativ sein, also alle möglichen Patientengruppen umfassen. Doch wirft dies gleich einige Rechtsfragen auf. Denn auch wenn die Versuchspersonen bezahlen und auf die Risiken hingewiesen werden, sind damit nicht unbedingt alle möglichen Folgeschäden abgedeckt.
Daher wägen die Unternehmen von vornherein ab, ob sie die Zulassung für alle Personengruppen anstreben. Schwangere Frauen stellen z.B. ein erhöhtes Haftungsrisiko dar, und da den Frauen nicht unbedingt anzusehen ist, ob sie schwanger sind, ist ihre Einbeziehung immer schon problematisch.
Schäden bei Kindern können lebenslange Zahlungen nach sich ziehen, zudem bedarf es für sie gesonderter Untersuchungen, da Kinder nicht einfach kleine Erwachsene sind. Also wird auch dort die Zulassung nicht unbedingt angestrebt.
Damit die Wirkung genau bestimmt werden kann, ist es wichtig, dass sich die Zusammensetzung von Versuchs- und Kontrollgruppe nicht unterscheidet und dadurch Unterschiede im Ergebnis entstehen. Die Verteilung von Menschen auf Versuchs- und Kontrollgruppe erfolgt nach dem Zufallsprinzip in der Erwartung, dass in der Zusammensetzung der Gruppen keine Unterschiede feststellbar sind.
Ob dies auch wirklich eintritt, ist eine ganz andere Frage. Auch wenn die Studie Alte wie Junge, Männlein wie Weiblein in gleichem Umfang in den beiden Gruppen umfasst, besteht durch Auswahl der Versuchspersonen die Möglichkeit, das gewünschte Ergebnis zu beeinflussen.
So können überwiegend gesunde Menschen in die Studie einbezogen werden oder mehr Menschen mit Vorerkrankungen. Gesunde werden mehr Abwehrkräfte mitbringen und von einer Impfung weniger profitieren als Menschen mit Vorerkrankungen.
Das Ergebnis hängt natürlich auch davon ab, was als Erfolgskriterium für die Impfung gewählt wird. Ist es die Zahl der Infizierten bzw. Nichtinfizierten? Oder nimmt man die Zahl der Erkrankten bzw. Nichterkrankten oder gar die Zahl der schweren Verläufe?
Je nach Kriterium ergeben sich unterschiedliche Ergebnisse und auch das gewählte statistische Auswertungsverfahren ermöglicht es, das Ergebnis in einem positiveren oder negativeren Licht erscheinen zu lassen.
Von daher beeinflusst das Interesse am Geschäft mit Impfstoff oder Medikament ebenfalls die Prüfung der Wirksamkeit oder Ungefährlichkeit der Produkte. Dass diese Mittel des Geschäfts sind, ist daher auch die Basis für einen begründeten Verdacht gegenüber dem besonderen Warenangebot. Der Verdacht sollte sich jedoch dagegen wenden, dass sie Geschäftsmittel sind, und nicht dagegen, dass geimpft werden soll.
Der Staat als "Impfskeptiker"
In gewisser Weise ist der Staat selber der größte Impfskeptiker, wobei seine Skepsis natürlich einen ganz anderen Inhalt hat als in der bunt gemischten "skeptischen" Szene, die es hierzulande und anderswo gibt.
Auch er weiß, dass das unternehmerische Interesse an Medikamenten und Impfstoffen nicht einfach mit seinem Interesse an einer brauchbaren Bevölkerung zusammenfällt. Deshalb erteilt er Pharmaunternehmen nicht einfach die Lizenz zum Geschäftemachen und lässt sie dann mit ihren Produkten auf die Menschheit los.
Wenn es um den Bereich von Gesundheit und Krankheit geht, unterzieht er das betreffende Warenangebot einer besonderen staatlichen Kontrolle. Es bedarf der staatlichen Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bzw. durch die Europäische Medizin Agentur (European Medicines Agency, Ema).
Diese Behörden prüfen die von den Herstellern vorgelegten Unterlagen bzw. Studien über die Ungefährlichkeit und Wirksamkeit und entscheiden aufgrund dieser Angaben über die Zulassung zum Gesundheitsmarkt, der weitgehend staatlich reguliert ist.1
Die Zulassung erfolgt bei Impfstoffen auf der Grundlage der Erfahrungen bei Tausenden von Impfpersonen. Unerwünschte Folgen der Impfungen, die sehr selten auftreten, zeigen sich somit nicht unbedingt in den Studien, die den Zulassungsbehörden vorliegen.
Dem trägt der Staat dadurch Rechnung, dass er eine Ständige Impfkommission (Stiko) ins Leben ruft: "Die Ständige Impfkommission (Stiko) entwickelt Impfempfehlungen für Deutschland und berücksichtigt dabei nicht nur deren Nutzen für das geimpfte Individuum, sondern auch für die gesamte Bevölkerung. Die Stiko orientiert sich dabei an den Kriterien der evidenzbasierten Medizin."
Die evidenzbasierte Medizin begnügt sich nicht mit labormedizinischen Befunden und naturwissenschaftlichen Beweisen, sondern verfolgt das Ideal, alle möglichen medizinischen Verfahren klinischen Studien zu unterwerfen und so in ihrer Wirksamkeit zu prüfen. Dabei sollen möglichst alle verfügbaren Studien in die Prüfung einbezogen werden.
Das klingt nach besonderer Gründlichkeit, wirft aber auch Fragen auf. Das Verfahren weist nämlich einen gewissen Widerspruch auf: Die Empfehlung für die umfassende Anwendung einer Impfung in der Bevölkerung soll möglichst nach einer umfassenden Datenlage, also durch Einsatz bei möglichst vielen Menschen, erfolgen. D.h., man macht die Empfehlung für die eigene Bevölkerung davon abhängig, dass anderswo das Mittel bereits massenhaft eingesetzt worden ist.
So verzögert sich u.U. der Einsatz von Impfstoffen, wie sich jetzt in der Pandemie zeigte: "Im Sommer sei zudem wertvolle Zeit verschenkt worden, da die Impfung für Kinder ab zwölf Jahren erst 'mit viel zeitlichem Verzug durch die Stiko empfohlen worden sei'. Richter-Scheer (Vorsitzende des Hausärzteverbands Westfalen-Lippe): 'Dadurch hat sich der gesamte Impfprozess unnötig in die Länge gezogen und kollidiert nun mit der Infektsaison und steigenden Inzidenzen'." (WAZ, 23.11.21)
Obgleich der Stoff in vielen Ländern geprüft und massenhaft im Einsatz ist, damit auch viele Erfahrungen über erwünschte wie unerwünschte Wirkungen vorliegen, wird er dennoch in Deutschland entsprechend der veröffentlichten Studien nochmals einer erneuten Prüfung unterzogen, um dann erst im positiven Fall eine Empfehlung auszusprechen.
Politiker, Gesundheitswissenschaftler und auch Vertreter der Medien verweisen immer wieder auf das gründliche staatliche Prüfverfahren, wenn es um die Ungefährlichkeit von Impfstoffen geht. Nur ist das staatliche Interesse an der Gesundheit seiner Bevölkerung nicht identisch mit dem Interesse des Einzelnen an seiner Gesunderhaltung.
Schließlich schützt der Staat mit seiner Hoheit das Geschäft mit der Gesundheit, und wenn er die Produkte der Pharmaindustrie prüft, dann ist das Prüfkriterium auch nicht die Verhinderung des Schadens für jeden einzelnen Bürger. Die Prüfung zielt vielmehr auf die Vereinbarkeit zwischen dem Geschäft mit Medizinprodukten und dem Erhalt der Funktionsfähigkeit der Bevölkerung. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass der Staat den Beweis für die Tauglichkeit der Produkte den Herstellern selber überlässt.
Wenn es um die Wirkung auf die Gesamtheit der Bevölkerung geht, dann gilt der Standpunkt, dass diese tauglich bleiben soll für die verschiedenen Funktionen in der Gesellschaft – angefangen vom Arbeiten gehen, Kinder bekommen, Steuern zahlen bis zu den diversen staatsbürgerlichen Rollen und Verpflichtungen.
Der Erhalt der Funktionsfähigkeit der Bevölkerung schließt ein, dass ein gewisser Prozentsatz ausfällt, krank wird oder stirbt. Dieser Standpunkt verdient daher alles andere als das Vertrauen derer, die auf einen effektiven Gesundheitsschutz angewiesen sind.