Klimazoll: EU erhöht Tempo und Druck
CBAM soll Flucht für Unternehmen in Länder mit geringerer CO2-Abgabenlast verhindern. Das ist wichtig für Dekarbonisierung. Aber es droht schon das nächste Bürokratiemonster.
In einer globalisierten, vernetzten Welt wird die Entwicklung und Produktion von Waren kontinuierlich dorthin verschoben, wo die Rahmenbedingungen den höchsten Profit versprechen. Mithilfe von Freihandelsabkommen werden derartige Verlagerungen noch erleichtert.
Regierungen tun sich in diesem Umfeld immer schwerer damit, ihre Regelungen etwa beim Umwelt- und Klimaschutz zu verfolgen. Dies geht aus guten Gründen nur dort, wo man die entsprechenden Vorschriften nicht nur erlassen, sondern auch durchsetzen kann.
Umgehungs-Schlupflöcher stopfen
Wenn man seine politischen Vorstellungen beispielsweise zur De-Carbonisierung nicht weltweit flächendeckend durchsetzen kann, besteht jedoch immerhin noch die Möglichkeit, die Umgehung einschlägiger Vorschriften zumindest zu behindern, wenn man sie nicht verhindern kann. Dazu muss man versuchen, die entsprechenden Umgehungs-Schlupflöcher zu stopfen, soweit sie den eigenen Markt betreffen.
Wenn die EU bis 2050 klimaneutral sein will, muss sie auch die Einfuhr von klimaschädlich produzierten Waren abwehren. Klimaschutz darf nicht nur für die Produktion innerhalb der EU gelten, sondern muss auch Teil der Handelspolitik werden.
Ein Teil dieser Vorgehensweise sind die "CO2-Zoll-Gebühren", die für in die EU importierte Produkte wie Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel sowie Strom und Wasserstoff erhoben werden sollen, bei deren Produktion im außer-EU-Ausland CO2 entstanden ist.
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) oder Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus ist ein solches Instrument, auf welches sich die Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Regierungen der EU-Staaten am vergangenen Dienstagmorgen nach einer langen Nachtsitzung kurz vor 5 Uhr morgens einigen konnten.
Er ist Teil des Klimapakets "Fit for 55", mit welchem die EU den CO2-Ausstoß in ihren Mitgliedsstaaten schon bis 2030 um mindestens 55 Prozent verringern will.
Die im Rat erzielte Einigung über das CO2-Grenzausgleichssystem ist ein Sieg für die europäische Klimapolitik. Sie wird uns ein Instrument an die Hand geben, um die Dekarbonisierung unserer Industrie zu beschleunigen und sie gleichzeitig vor Unternehmen aus Ländern mit weniger ehrgeizigen Klimazielen zu schützen. Sie wird auch Anreize für andere Länder schaffen, nachhaltiger zu werden und weniger Emissionen auszustoßen. Schließlich entspricht dieser Mechanismus unserer ehrgeizigen europäischen Strategie, die Energieunabhängigkeit Europas zu beschleunigen.
Bruno Le Maire, französischer Minister für Wirtschaft, Finanzen und Aufschwung
Enger Zeitrahmen
Bereits im Jahr 2005 wurde der Europäische Emissionshandel (EU-EHS) als zentrales Klimaschutzinstrument der EU etabliert. Der EU-EHS hat entscheidende Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen.
Diese führen in der Praxis zum sogenannten "Carbon Leakage"-Risiko, weil sich Unternehmen in den betroffenen Bereichen gezwungen sehen, aus Kostengründen ihre Produktion in Länder zu verlagern, die vom EU-EHS-System nicht betroffen sind. Diese Entwicklung reduziert jedoch die Wirksamkeit der EU-Maßnahmen zur Emissionsreduktion.
Vor dem Hintergrund der knapper werdenden Zeit, die für eine Umsetzung der in der EU diskutierten Klimaschutzmaßnahmen noch bleibt, drückt Brüssel aufs Gas, um die geplanten CO2-Minderungsziele zu erreichen.
"Klimazoll" bis spätestens 2026
So will man schon 2023 mit den CBAM-Berichtspflichten für Importeure starten und den "Klimazoll" bis spätestens 2026 etablieren. Der daraus entstehende Aufwand für die von CBAM betroffenen Importeure erscheint durchaus beachtlich.
Denn für den Import von sogenannten CBAM-Produkten und dem Erwerb der entsprechenden CBAM-Zertifikate ist eine besondere Genehmigung erforderlich. Falls keine CBAM-Zertifikate vorliegen oder falsche Angaben gemacht werden, soll die Zulassung und der damit verbundene Import verweigert werden.
Hemmnisse für den Klimazoll
Die Höhe der in Folge des Carbon Border Adjustment Mechanism zu entrichtenden Abgaben für die oben genannten Produktgruppen und aus diesen Produkten realisierten Endprodukten soll sich nach dem durchschnittlichen Wochenpreis für EU-Emissionszertifikate richten, damit der CO2-Preis möglichst genau abgebildet werden kann.
Dieser durchschnittliche Wochenpreis wird mit der Anzahl an abzugebenden CBAM-Zertifikate multipliziert, wobei ein CBAM-Zertifikat einer Tonne ausgestoßenen Emissionen an CO2 oder anderen zu berücksichtigenden Schadstoffen entspricht, welche im Herstellungsprozess der importierten Güter freigesetzt wurden.
Gefordert werden aktuell Sonderregeln für Entwicklungsländer, denen geringere Beiträge zum Klimaschutz abverlangt werden sollen als den Industrieländern. Zudem ist derzeit noch nicht geklärt, wie die Staaten des Globalen Südens auf CBAM reagieren werden. Eine Klage vor der WTO gilt daher als wahrscheinlich. Zumindest ist damit zu rechnen, dass sie Gegenmaßnahmen ergreifen werden.
Auch die deutsche Industrie verfolgt die EU-Entwicklung bei der Bepreisung von CO2- und Schadstoffausstößen in der Lieferkette mit Argusaugen, weil sie eine deutliche Kosten- und daraus folgende Preissteigerung befürchtet, die ihre Produkte auf dem Weltmarkt weniger wettbewerbsfähig machen könnten.
Dies gilt vor allem vor dem Risiko, dass europäische CO2-Abgaben beim Export aus der EU nicht rückvergütet werden, wie das bei der Mehrwertsteuer ins Nicht-EU-Ausland erfolgt.
Die Ziele
Einen Anstoß zur weltweiten Reduzierung des CO2-Ausstoßes sieht in EU in der Tatsache, dass ein CBAM-Anmelder unter bestimmten Bedingungen eine Reduzierung der abzugebenden CBAM-Zertifikate geltend machen kann.
Dies gilt dann, wenn der Importeur nachweisen kann, dass der Nicht-EU-Hersteller für die in die EU zu importierenden Produkte bereits einen Preis für den emittierten Kohlenstoff gezahlt hat, der in der Produktionsphase der von ihm auf den EU-Markt exportierten Waren ausgestoßen wurde.
Der CBAM soll somit möglichst schnell dazu beitragen, das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen in den betroffenen Sektoren zu verringern, indem er Hersteller in Drittländern dazu anregt, ihre Produktionsprozesse umweltfreundlicher zu gestalten, wodurch der weltweite CO2-Ausstoß gesenkt werden kann.
Ob dieser ambitionierten Ziele bleibt die Frage, ob und wie die Umsetzung des CBAM realisiert und überwacht werden soll, das für alle Importe ab einem Wert von 150 Euro gelten soll. Schon heute kommen die zuständigen Zollbehörden bei der Abwicklung der Importzölle vielfach schon an ihre Grenzen.