Kritik an Corona-Regeln in Altenheimen: Kein würdiges Leben mit dem Virus
Seite 2: Recht auf Selbstbestimmung und soziale Teilhabe
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- Recht auf Selbstbestimmung und soziale Teilhabe
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"Die Maskenpflicht ist ein massiver Verstoß gegen das Recht auf Selbstbestimmung und soziale Teilhabe der betroffenen Menschen", heißt es. Die Testpflicht für Betreuungs- und Pflegepersonal sei zudem ein Misstrauensvotum gegen die gesamte Branche.
Menschen in besonderen Wohnformen, etwa Senioren und Behinderte, müssten ab Oktober bis zu sechzehn Stunden pro Tag eine FFP2-Maske tragen. "Das ist diskriminierend, menschenunwürdig und ein massiver Eingriff in das Selbstbestimmungs- und Teilhaberecht der Betroffenen", sagt Ursel Wolfgramm vom Paritätischen Wohlfahrtsverband in Baden-Württemberg.
Auch Tobias Braun von der Karl-Schubert-Gemeinschaft e.V. (KSG) in Filderstadt hält die Regelungen für untragbar und nicht umsetzbar. Die KSG betreibt Werkstätten und Wohngruppen für Behinderte. Braun erläutert: "Die permanente FFP2-Maskenpflicht in Behindertenwerkstätten ist für die Beschäftigten unzumutbar und schon allein unter Arbeitsschutzaspekten wie Tragepausen gar nicht umsetzbar."
Gegenüber dem SWR sagte die Pressesprecherin der Caritas in Baden-Württemberg, Eva-Maria Bolay, dass insbesondere für Demenzerkrankte die Maskenpflicht oft nicht nachvollziehbar und auch nicht durchsetzbar sei.
"Was soll das Pflegepersonal denn tun, wenn eine demenzkranke Person die Maske immer wieder entfernt?", fragt sie. Ähnliche Kritik üben Pflegeheimbetreiber aus Krefeld. "Insbesondere für Menschen mit kognitiven Einschränkungen hängt das Verstehen oder Nicht-Verstehen der Dinge, die um einen herum geschehen, in hohem Maße von den Möglichkeiten ab, Mimik, Gestik und Nähe zu erleben", sagte Jörg Schmidt, Geschäftsführer der Städtischen Seniorenheime Krefeld der Westdeutschen Zeitung.
"Diese Aspekte werden jedoch bei solch pauschalen Maßnahmen ebenso ignoriert, wie auch die sich daraus wahrscheinlich ergebenen negativen Konsequenzen für die betroffenen Menschen."
Die Zeitung schreibt allerdings, dass das Landesgesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen den Bund um Klärung zum Thema Maskenpflicht gebeten habe. Es gehe darum, wo die Maskenpflicht nun genau gelten soll.
So könnten solche Gemeinschaftsräume ausgeschlossen sein, in denen das tägliche Leben neben dem eigenen Zimmer stattfindet – in denen also gegessen, gespielt und miteinander kommuniziert wird. Wenn dort keine Maske getragen wird, würden die Behörden zumindest vorerst nicht dagegen vorgehen, schreibt die Zeitung.
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