Kritik an Corona-Regeln in Altenheimen: Kein würdiges Leben mit dem Virus

Seite 3: Hälfte der Bundesländer kontrollieren einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht

Kritik gibt es weiterhin ebenfalls an der sogenannten "einrichtungsbezogenen Impfpflicht", die nach derzeitigem Stand noch bis Ende des Jahres gilt. Zunächst ist sie zum 1. Oktober verschärft worden. Als vollständig geimpft gilt nur noch, wer drei Impfungen nachweisen kann. Dies wollen allerdings nach einer Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland die Hälfte der Bundesländer nicht umsetzen.

Die anderen acht – Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland – wollen die dritte Impfung der Beschäftigten im Gesundheitswesen überprüfen. In den Bundesländern und Landkreisen wird das Gesetz unterschiedlich umgesetzt, viele ungeimpfte Mitarbeiter durften weiterarbeiten.

Das Parlament der Thüringer Ärzteschaft möchte die Pflicht zum Nachweis einer Impfung ganz aufheben. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Neben der besonderen Belastung der Beschäftigten begründet die Landesärztekammer ihre Forderung wie folgt:

"Angesichts dessen, dass die Impfung nicht vor Übertragung des Virus in der jetzigen Variante schützt, ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht mehr sinnvoll." Die Impfung selbst empfiehlt die Kammer weiterhin jedem Bürger, da sie vor schweren Krankheitsverläufen schütze.

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages befasst sich am kommenden Mittwoch (12. Oktober) mit dem Thema. Die AfD möchte die Verhältnismäßigkeit der Regelung vor dem Hintergrund der aktuellen Situation neu abwägen. In der Bundesregierung werde eine mögliche Verlängerung noch geprüft, heißt es in einer aktuellen Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

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