Mini-Solargeräte: Die Energie-Revolution aus der Steckdose

Seite 2: Stecker-Solargeräte: Einsatz wurde vereinfacht

Dass sich die Stecker-Solargeräte zunehmend verbreiten, hat auch damit zu tun, dass ihr Einsatz zuletzt etwas vereinfacht worden ist: Lange Zeit war es sehr kompliziert, die Kleinanlagen so ans Stromnetz anzuschließen und anzumelden, dass die Vorgaben der Netzbetreiber erfüllt werden konnten.

Inzwischen haben viele Stromnetz-Betreiber diese hohen Hürden mehr oder weniger abgesenkt. Die Vorarbeiten dafür hatten der VDE Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik sowie Organisationen und Unternehmen der Solarbranche geleistet.

Viele Stromnetz-Betreiber halten es immer noch für notwendig, dass die Stecker-Solargeräte von einem Elektro-Installationsunternehmen ans Stromnetz angeschlossen werden. Nach ihrer Ansicht dürfen steckerfertige Solaranlagen auch nur über eine spezielle Energiesteckdose angeschlossen werden.

Dazu kommt, dass der Stromzähler gegen einen Zwei-Richtungszähler ausgewechselt werden muss. Während dieser Zählertausch bei manchen Netzbetreibern kostenlos ist, muss er bei anderen von den Kunden bezahlt werden.

Diese Vorgaben betrachten die Solarbranche und Verbraucherschützer als technisch nicht notwendige Hindernisse, die den Aufwand vergrößern und so einen breiteren Einsatz der Kleinanlagen bremsen. Sie wollen erreichen, dass die Solargeräte einfach wie andere Hausgeräte auch mit Schukostecker und -steckdose ans Netz angeschlossen werden können.

Eine größere Klarheit und Sicherheit für alle Seiten könnte eine Produktnorm für die Geräte bringen, an denen die zuständige VDE-Kommission seit einiger Zeit gemeinsam mit Partnern der Solarbranche arbeitet. Dieses Projekt sollte eigentlich im Juli 2022 abgeschlossen werden. Durch die Corona-Einschränkungen ging es allerdings langsamer als geplant voran und wurde bis Januar 2023 verlängert.

Inzwischen haben die Stecker-Solargeräte auch ihren Weg in den Bundesrat gefunden. Als das Ländergremium im Mai eine Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf für Energie-Sofortmaßnahmen abgab, hat es die Bundesregierung darum gebeten, sich dieses Themas anzunehmen:

Stecker-Solargeräte bieten Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit vom Balkon oder Terrasse aus, eigene Solarenergie zu erzeugen. Die Komplexität des Meldeprozesses sowie der technischen Voraussetzungen stellen jedoch Hemmschwellen dar. Daher regt der Bundesrat an, sich mit den bestehenden Hemmnissen gezielt auseinanderzusetzen und einen Dialog mit den betreffenden Akteuren dazu zu starten, wie Hemmnisse abgebaut und geeignete rechtliche sowie technische Rahmenbedingungen geschaffen werden können, um die Nutzungsbereitschaft zu erhöhen.

Große Unterschiede bei lokalen Förderprogrammen

Mittlerweile gibt es für die Stecker-Solargeräte bundesweit auch eine Reihe von lokalen Förderprogrammen. Sie sind im Laufe der Zeit vereinfacht und ausgebaut worden. So ist in Düsseldorf inzwischen eine besonders einfache und großzügige Förderung verfügbar.

Andere Städte müssen hier noch Anfangsschwierigkeiten überwinden. So hat die Stadt Göttingen ein Förderprogramm aufgelegt, bei dem es einen kleineren Zuschuss für die kleinen Kraftpakete gibt. Dafür gehen die Förderbedingungen ziemlich weit: So sind nur Geräte zugelassen, die an die spezielle Energiesteckdose angeschlossen werden. Außerdem müssen die Anwender nachweisen, dass sie schon einen Ökostrom-Vertrag haben.

In Leipzig hatte der Stadtrat schon vor einem Jahr beschlossen, dass es ein größeres Förderprogramm für Stecker-Solargeräte geben soll. Damit die Fördergelder fließen können, wollte die Stadtverwaltung allerdings erst noch eine Förderrichtlinie erarbeiten. Bisher ist sie nicht fertig geworden.

Einen interessanten Ansatz verfolgt die Gemeinde Filderstadt in Baden-Württemberg. Sie wollte zuletzt zwei Balkon-Solaranlagen an interessierte Anwender verschenken. Im Gegenzug sollten sie die Gemeinde ein Jahr lang Informationen zu Leistung und Betrieb der kleinen Stromerzeuger erheben lassen, damit sie für weitere Planungen genutzt werden können.