"NSU 2.0"-Drohschreiben: Festnahme in Berlin, Einzeltäter-Framing in Hessen
Ein erwerbsloser Mann aus der Hauptstadt soll die Drohmails verschickt haben. Unklar ist, wie er an gesperrte Meldedaten kam. Hessens Innenminister sieht dennoch Polizeibeamte entlastet
Kaum war die Festnahme eines 53-jährigen Berliners wegen der Drohschreiben des "NSU 2.0" vollzogen, stellte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) klar, dass damit aus seiner Sicht die hessische Polizei entlastet ist. Wie der erwerbslose Verdächtige an gesperrte Meldedaten von Betroffenen gekommen sein soll, die kurz vor dem Versand der Drohmails in hessischen Polizeirevieren abgefragt worden waren, blieb an diesem Dienstag zumindest für die Öffentlichkeit unklar - ob es dazu bereits Erkenntnisse gibt, ebenfalls.
Das hessische Innenministerium verwies auf noch laufende Ermittlungen, zu denen keine näheren Angaben gemacht werden könnten. Das Einzeltäter-Framing war jedoch überdeutlich.
"Die Drohschreiben hatten einen sehr schwerwiegenden Verdacht auf die Polizei gelenkt", erklärte der Beuth am Dienstagmorgen. "Nach allem, was wir heute wissen, war nie ein hessischer Polizist für die 'NSU 2.0'-Drohmailserie verantwortlich", so Beuth. Auf einer Pressekonferenz am Nachmittag wollte er eigentlich keine Fragen beantworten, ließ aber die Verständnisfrage eines Reporters zu, ob dieser Satz noch gelte. Beuth bejahte dies, nachdem er in einem kurzen Statement gesagt hatte, der Festgenommene sei "kein hessischer Polizist und hat nie der hessischen Polizei angehört". Falls sich der Verdacht gerichtsfest bestätige, sei die Festnahme in Berlin ein "herausragender Erfolg für die hessischen Strafverfolgungsbehörden".
Ermittelt hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Beuth dankte bei der Pressekonferenz auch der "Cyber Unit" des Hessischen Landeskriminalamts, die zunächst verwischte Spuren des Tatverdächtigen im Internet und im Darknet sichtbar gemacht habe. Nach Angaben des Hessischen Landeskriminalamts hatten daraufhin am 3. Mai Polizeikräfte in Berlin-Wedding eine Wohnung durchsucht einen Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main vollstreckt.
Der Beschuldigte Alexander Horst M. soll im Zusammenhang mit politisch rechts motivierten Straftaten bereits amtsbekannt gewesen sein. Aktuell steht er im dringenden Verdacht, seit August 2018 bundesweit Drohschreiben im Namen des "NSU 2.0" an Personen des öffentlichen Lebens verschickt zu haben - teilweise wurde nicht nur den Adressatinnen und Adressaten selbst, sondern auch Familienangehörigen mit dem Tod gedroht, in einem Fall sogar einem Kleinkind. Betroffene Frauen wurden auch explizit sexistisch beschimpft und bedroht.
Erhalten hatten die Drohmails Politikerinnen, Medien- und Kulturschaffende sowie Anwältinnen und Anwälte, die im Münchner Prozess um die Mord- und Anschlagsserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) Opferangehörige in der Nebenklage vertreten hatten.
Betroffene wollen mehr wissen
So auch Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler, der am Dienstag ankündigte, als Geschädigter Akteneinsicht zu beantragen. Die Fraktionschefin der Partei Die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus, Anne Helm, äußerte sich ebenfalls als eine der Betroffenen: "Ich freue mich dass es offenbar einen Ermittlungserfolg bezüglich NSU2.0 gibt", erklärte Helm. "Es bleiben aber noch viele Fragen offen. Vordringlich wie der Verdächtige an sensible Daten wie gesperrte Meldedaten kam. Das spricht dafür dass er nicht allein agierte, sondern Quellen hatte."
Martina Renner, die der Bundestagsfraktion Die Linke angehört und ebenfalls eines Drohschreiben erhalten hatte widersprach vehement der Lesart des hessischen Innenministers. "Nach der Festnahme eines mutmaßlichen Täters beim NSU2.0 darf die Rede vom "Einzeltäter" nicht von den bekannten Netzwerken ablenken. Wie kam er an die Daten aus Polizeirechnern? Wer waren die Mitwisser/Unterstützer? Kein Grund für voreiligen Schlussstrich", befand sie.
Ihr Parteifreund Hermann Schaus, der im hessischen Landtag jahrelang Erfahrung im NSU-Untersuchungsausschuss gesammelt hat, erklärte am Dienstag gegenüber Telepolis, es sei wohl angemessener, vom "möglichen Haupttäter" zu sprechen. Die Verbindungen des Festgenommen in der rechten Szene und möglicherweise auch zu Staatsbediensteten müssten nun lückenlos aufgeklärt werden. "Denn im Raum steht vor allem die Frage, wie der Täter an die persönlichen und sensiblen Daten herangekommen ist, die er in seinen Drohschreiben mehrfach verwendete", so Schaus.
In Betracht kämen sowohl direkte Verbindungen des Beschuldigten zur Polizei oder über einen Umweg im "Darknet". Vor allem die Mehrfachabfrage von Polizeidaten der Kabarettistin Idil Baydar in Berlin und in Wiesbaden sowie die Frage, wie der Täter aus Berlin die neue gesperrte Adresse der Anwältin Seda Basay-Yildiz erhalten habe, müssten dringend aufgeklärt werden.
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