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NSU: Der So-tun-als-ob-Untersuchungsausschuss

Landtag von Baden-Württemberg legt zweiten Abschlussbericht zum Polizistenmord in Heilbronn vor: Ein Dokument der Unterordnung unter die Exekutive - Aufgeklärt ist nichts

Auch der schlechteste Untersuchungsausschuss ist besser als gar kein Untersuchungsausschuss. Er gibt zumindest Auskunft darüber, wer alles kein Interesse an Aufklärung hat.

Damit kommen wir nahtlos zum NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg, der seinen zweiten Durchgang beendet und kurz vor Weihnachten seinen zweiten Abschlussbericht vorgelegt hat. Erneut ist er dort gelandet, wo er gestartet war: Bei der hinlänglich bekannten offiziellen Zwei-Täter-Version der Bundesanwaltschaft. Das war das Ziel. Auch die zweite Arbeitsbilanz ist ein Dokument über sich selbst: die Unterordnung eines Parlamentes unter den Sicherheitsapparat [1].

Der Autor dieses Textes war im ersten Durchgang als Sachverständiger in dem Gremium geladen und beobachtete beide Ausschüsse als Chronist. Er hat seine eigene Bilanz.

Schlüsselfall Polizistenmord von Heilbronn

Der Polizistenmord von Heilbronn gilt als einer der Schlüsselfälle des NSU-Komplexes, unter anderem zusammen mit der Nagelbombe in Köln und dem Mord in Kassel, bei dem ein Verfassungsschutzbeamter zur Tatzeit am Tatort war. Ein Schlüsselfall ist der Mord von Heilbronn vor allem, weil er so gar nicht zu den Morden an den neun Migranten passen will. Gerade deshalb könnte er den gemeinsamen unbekannten Hintergrund der insgesamt zehn Morde und drei Sprengstoffanschläge enträtseln helfen.

Veranlassung mehr als genug, um die Tat von Heilbronn genauestens und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu untersuchen - könnte man meinen. Doch zunächst verweigerte sich der Landtag von Baden-Württemberg dem drei Jahre lang. Vielleicht, weil eben sehr schnell deutlich wurde, dass sich der NSU-Komplex auch auf den Sicherheitsapparat der Bundesrepublik erstreckt.

Vor dem Auffliegen des NSU am 4. November 2011, als Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tot in einem Wohnmobil in Eisenach gefunden wurden, ergab die kriminalpolizeiliche Arbeit, dass es bei der Tat in Heilbronn mindestens vier bis sechs Tatbeteiligte gegeben haben muss. Mindestens, wenn nicht sogar neun oder zehn.

Doch diese Einschätzung zählte nach dem 4. November 2011 auf einmal nicht mehr. Die Bundesanwaltschaft (BAW) als oberste Ermittlerin im Falle NSU legte fest: Alle NSU-Taten seien ausschließlich und allein von den beiden Toten Böhnhardt und Mundlos begangen worden. Auch das Innenministerium von Baden-Württemberg übernahm diese Vorgabe.

Den Anwalt des Polizeibeamten, der den Anschlag schwer verletzt überlebte, hat das nie überzeugt. Die Darstellung der Anklagebehörde bezeichnete er in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München als nicht weniger "spekulativ" als andere Theorien zum Polizistenmord von Heilbronn.

Vier oder sechs oder zehn Täter - oder nur zwei? In diesem fundamentalen Widerspruch drückt sich ein Konflikt aus, in dessen Zentrum Exekutivorgane stehen. Möglicherweise also Veranlassung genug für Landtagsabgeordnete, vom Heilbronn-Mord die Finger zu lassen. Das versuchten sie in ihrer übergroßen Mehrheit tatsächlich drei Jahre lang, ehe es nicht mehr anders ging.

Misstrauen gegen Untersuchungsausschuss

Als im November 2014 in Stuttgart dann doch ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden musste, nahmen darin Abgeordnete Platz, die sich noch kurz davor ausdrücklich gegen ein solches Instrument ausgesprochen hatten. Ein U-Ausschuss bringe keinen Gewinn, hatte ein CDU-Abgeordneter gesagt, der nun sogar stellvertretender Vorsitzender des Gremiums wurde. Aber auch der Vorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) war nicht gerade als Verfechter parlamentarischer Aufklärung aufgefallen.

Mit Beginn der Beweisaufnahme wurden mehrere Journalisten als sachverständige Zeugen gehört, darunter der Autor dieses Textes, der dabei unter anderem ausführte: "Dass urplötzlich wie Phönix aus der Asche dieselben Abgeordneten einen NSU-Untersuchungsausschuss installierten, die ihn bis dahin energisch bekämpften, macht mich misstrauisch." Das sollte sich in den kommenden vier Jahren wiederholt bewahrheiten.

Ausschuss Nummer 1 musste nach gerade mal einem Jahr beendet werden, weil die Legislaturperiode auslief. Das Fazit der Abgeordneten, die eigentlich gar nicht aufklären wollten, war eine Art BAW-Version plus: Böhnhardt und Mundlos seien die Täter von Heilbronn, aber sie könnten Helfer gehabt haben. Eine Version, die nebenbei mit der These, die angegriffenen Polizisten seien Zufallsopfer gewesen, nur schwer kompatibel ist. Was nun: Geplanter Anschlag oder spontaner? [2]

Die FBI-Spur

Weil zu viele Fragen blieben, folgte Ausschuss Nummer 2. Der eigentliche Grund war aber, dass die sogenannte FBI-Spur im Zusammenhang mit dem Polizistenmord offen geblieben war. Ihr widmete sich Ausschuss Nummer 2 mit besonderer Aufmerksamkeit, obwohl er offiziell das mögliche rechtsextreme Umfeld des NSU in Baden-Württemberg beleuchten wollte.

Bei der FBI-Spur geht es darum, dass am Tattag, dem 25. April 2007, am Tatort Theresienwiese in Heilbronn möglicherweise ein Waffendeal stattfinden sollte, an dem Mitglieder der militant-islamistischen sogenannten "Sauerlandzelle" beteiligt gewesen sein könnten und der von FBI-Agenten beobachtet worden sein könnte. Das sei nicht so gewesen, befindet jetzt Ausschuss No. 2 in seinem Abschlussbericht: "Keine Observation, keine Anwesenheit, kein, kein, kein". Damit ist nun sein selbst auferlegter Auftrag erfüllt, diese Spuren ins Reich der "Verschwörungstheorien" zu verweisen. Dazu später mehr.

Zunächst der Reihe nach. Im November 2011 übernahmen also Bundesanwaltschaft (BAW) und Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen der NSU-Ermittlungen auch die zum Polizistenmord in Heilbronn. Das Landeskriminalamt (LKA) von Baden-Württemberg wurde zum sogenannten Regionalen Ermittlungsabschnitt (RegEA) des BKA gemacht.

Mit der Umpolung der Ermittlungsrichtung auf die zwei Täter Böhnhardt und Mundlos wurden gleichzeitig LKA-intern alle Beamten ausgesondert, die an ihrer Vier- bis sechs-Täter-Hypothese festhielten. Nur diejenigen Kommissare und Kommissarinnen durften dabei bleiben, die sich der neuen Maßgabe anpassten. Sie umschrieben das fortan als "täterorientiertes Ermitteln".

Kaltgestellte Ermittler

Daran hielt sich auch der Untersuchungsausschuss (PUA) des Landtages. Er lud nur die angepassten LKA-Beamten als Zeugen und nicht mehr die Dissidenten. Gleichzeitig erfuhr man aber, dass die zunächst verbliebenen BaWü-Ermittler bereits Ende April 2012, also nach wenigen Monaten, auf Geheiß der BAW arbeitslos wurden. Der Regionale Ermittlungsabschnitt wurde zum 1. Mai 2012 von heute auf morgen aufgelöst. Und die Kriminalbeamten, die sich am besten im Heilbronn-Mord auskannten, wurden kaltgestellt.

Wenn sie weiterhin Informationen oder Akteneinsicht haben wollten, wurde ihnen Steine in den Weg gelegt. Sie mussten die betreffende Seitenzahl angeben, außerdem eine rechtliche Begründung liefern und obendrein zum BKA nach Meckenheim fahren, wo sie dann Akteneinsicht nehmen konnten. Praktisch eine "Ermittlungssperre", wie auch der PUA-Vorsitzende Drexler in einer spontanen Reaktion meinte.

Ab Mai 2012 ermittelte das BKA alleine weiter. Es konnte aber den Polizistenmord tatsächlich nicht lösen und kam in seinem Ermittlungsbericht vom Oktober 2012 zu dem Ergebnis, dass "nach wie vor keine Klarheit über Ablauf der Tat und Anzahl der beteiligten Personen" bestehe. Sowie: "Ein eindeutiger Nachweis, dass zumindest Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am Tattag in unmittelbarer Tatortnähe waren, konnte bislang nicht erbracht werden." Das Festhalten an ihnen als die alleinigen Täter erweist sich als mutwillig.

Dass die Angeklagte Beate Zschäpe die Darstellung stützte, ihre beiden toten Freunde seien die Täter von Heilbronn gewesen, hat nur eingeschränkte Beweiskraft. Einmal, weil die Aussage der Selbstentlastung dienen sollte, vor allem aber, weil sie nicht mit einer Reihe von Indizien und Zeugenaussagen übereinstimmt.

Das fragwürdige Aussageverhalten Zschäpes vor Gericht wäre eine eigene Erörterung wert. Sie wurde damit zur Zeugin der Anklage, hat die Anklage gestützt und hat es letztendlich dem Staatsschutzsenat erleichtert, der Anklagebehörde nahezu eins zu eins zu folgen.

Sabotage der politischen Aufklärung

Dass der Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg dieser Maßgabe des Generalbundesanwaltes (GBA) vom ersten bis zum letzten Tag ebenfalls kritiklos folgte und Verantwortliche des BKA nicht einmal mit ihrem widersprüchlichen Ergebnis konfrontierte, half ihm nichts. Trotzdem wurde auch er in seiner Arbeit behindert.

Einmal weigerte sich der GBA, für den Ausschuss Ermittlungen zu Handynummern möglicher Islamisten zu tätigen, die am Tattag in der Nähe des Tatortes registriert wurden. Dann schickte das BKA einen Zeugen nach Stuttgart, der zu einem bestimmten Sachverhalt so gut wie nichts beitragen konnte.

Schließlich mischte sich das LKA in die Agenda ein und vernahm einen Zeugen, bevor dieser vom Ausschuss befragt werden konnte. Dass der Mann vom Landtag geladen war, wusste die Polizei mutmaßlich von den Vertretern des Innenministeriums, die an den internen Beratungssitzungen der Abgeordneten teilnehmen durften.

Die Sabotage der politischen Aufklärung erstreckte sich also bis in den Landtag hinein. Gewehrt hat sich das Parlament dagegen nicht. Im Gegenteil: Obwohl einige Ausschussmitglieder das Verhalten des LKA in der öffentlichen Presserunde demonstrativ verurteilten (Drexler: "Das geht überhaupt nicht!", Jürgen Filius, Grüne: "Kann nicht hingenommen werden."), beschlossen sie in der daran anschließenden internen Sitzung, wie man jetzt im PUA-Bericht nachlesen kann, aus der Einmischung des LKA kurzerhand beschönigend ein "Kooperationsverhältnis" zwischen beiden zu machen.

Tatsächlich konnte von "Kooperation" keine Rede sein. Vielmehr degradierte sich der Ausschuss selber zum Gehilfen der Polizei. Deren Ermittlungen sollten "Vorrang" erhalten.

Was geschah am 25. April 2007 in Heilbronn? Warum waren die beiden Polizeibeamten auf der Theresienwiese in Heilbronn? Zufall oder gab es einen Hintergrund? Stand die Anwesenheit in Zusammenhang mit einer Terrorwarnung? Sollte ein Waffendeal stattfinden? Trafen zufälligerweise zwei Ereignisse auf dem Festplatz aufeinander? Der Knoten ist nicht entwirrt.

Aus einem offiziellen Schriftwechsel zwischen Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischem Abschirmdienst (MAD) und Generalbundesanwaltschaft (GBA) geht hervor, dass möglicherweise zwei FBI-Agenten an jenem Tag in Heilbronn waren und Zeugen des Vorfalles wurden. Telepolis hat den Schriftwechsel bereits vor einiger Zeit veröffentlicht (siehe hier [3] und hier [4]).

Die Arbeit des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses von Baden-Württemberg begann im Herbst 2016 mit diesem Komplex. Und schon nach dem ersten Zeugen stand für mehrere Abgeordnete das Ergebnis fest: An der FBI-Sache sei nichts dran, sie sei "zusammengefallen wie ein Kartenhaus", so der Obmann der CDU. Die These sei "ad acta gelegt" worden, assistierte der Obmann der SPD. Heute seien "gleich zwei Verschwörungstheorien ausgeräumt" worden, befand der Obmann der FDP.

Das war im Oktober 2016. Und doch mussten die Herren Abgeordneten noch zwei Jahre und eine lange Reihe von Zeugenvernehmungen, Nachermittlungen und Behördenzeugnissen abwarten, ehe sie erneut verkündeten: "Keine Observation durch US-Behörden, keine Anwesenheit des FBI auf der Theresienwiese." Wenn es nach ihnen gegangen wäre, hätte man sich den ganzen Ausschuss sparen können.

Manches ist nicht mehr zu klären

In dem ursprünglich vielfältigen Spurengeflecht ist manches nicht mehr zu klären: Zum Beispiel der Inhaber einer Telefonnummer, die am Tattag in Heilbronn in Tatortnähe eingeloggt war. Ihn umgeht der Ausschuss dezent. Oder: Ein Kontaktmann einer Anwältin, der von einem geplanten Waffendeal gesprochen haben soll, der aber 2013 in Syrien zu Tode gekommen sein soll. Hier urteilt der Ausschuss in denunziatorischer Weise, die Anwältin habe "eine vermeintlich neue Spur zu legen versucht".

Die Anwesenheit von Geheimdiensten sei "widerlegt", schreibt der Ausschuss in seinem Bericht, was man als mutig bezeichnen muss. Denn, um so etwas zu behaupten, müssten die Abgeordneten in der Lage sein, die Dienste zu kontrollieren. Das gelingt schon bei den einheimischen nicht. Bei fremden und vor allem bei US-amerikanischen aber erst recht nicht.

"Keine Observation durch US-Behörden!": Als ob die USA mitteilen würden, wenn sie irgendwo unterwegs sind oder nicht. Ihre Agenten haben Regierungen gestürzt, warum sollten sie sich bei einem einzelnen Mord an einer deutschen Polizeibeamtin gegenüber der Öffentlichkeit wahrhaftig erklären?

Wie auch immer es die Behörden und dieser Ausschuss wenden und drehen mögen: Was von der FBI-Spur bleibt, sind die vorliegenden schriftlichen Dokumente von BND, MAD, GBA, die bei Telepolis nachlesbar sind und die ursprünglich für den ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zusammengestellt worden sind - ein doppeltes amtliches Dokument sozusagen.

"Alles ist anders"?

Doch wie der Drexler-Ausschuss mit dem Dossier umgeht, das auch ihm seit langem vorliegt, ist abenteuerlich. Es sei alles anders, behauptet er. Wie, könne aber nicht dargestellt werden, weil die Sachverhalte als geheim eingestuft seien. Nur so viel: Die in dem Dossier zusammengestellten Mitteilungen gebe es nicht. Tatsächlich fänden sich in den Schriftwechseln Ungenauigkeiten, die aus den Entwürfen für die jeweiligen Briefe resultierten und in den Originalen dann korrigiert worden seien.

Beispielsweise habe es vom BND-Präsidenten Ernst Uhrlau keine Mitteilung an den Generalbundesanwalt (GBA) mit folgendem Inhalt gegeben: "Der US-Mitarbeiter ließ dabei erkennen, dass eine eigene Untersuchung der Ereignisse die Beteiligung von zwei Mitarbeitern des FBI ergeben habe, und regte in diesem Zusammenhang ein offizielles Gespräch zu den Hintergründen an." Das habe der Ausschuss zweifelsfrei festgestellt.

Im vorliegenden Dokument findet sich unter der entsprechenden Passage keine Unterschrift. Dafür tragen andere Briefe jedoch Unterschriften. Warum, wenn es sich nur um Entwürfe gehandelt haben soll? Zum Beispiel der Brief des BND an den GBA, in dem sich folgender Satz findet: "Man hätte auf US-Seite Hinweise darauf, dass möglicherweise das FBI im Rahmen einer Operation auf deutschem Boden zwei Mitarbeiter nach Deutschland habe reisen lassen und diese nach dem Vorfall in Heilbronn wieder zurückbeordert habe. - gez. Uhrlau"

Worin besteht nun der inhaltliche Unterschied zwischen diesen beiden Sätzen, einmal ohne Unterschrift Uhrlaus und einmal mit? Und warum trägt der vorliegende Schriftwechsel den Stempel "Geheim", wenn dessen Inhalt nicht stimmen sollte? Das hieße ja, dass dem Bundestag falsche Unterlagen geliefert worden wären. Obendrein welche, die die Rolle der US-Behörden aktiver und "belastender" beschreiben, als es tatsächlich der Fall gewesen wäre. Wenn da nichts war, warum soll es überhaupt ein Dokument geben, dass etwas war?

Eine Erzählung, die zwar unglaubwürdig ist, aber den Abgeordneten hilft, sich den Sicherheitsbehörden zu unterwerfen und sie nicht kritisch hinterfragen zu müssen.

Die Arbeit dieses U-Ausschusses ist das Gegenteil von Aufklärung - sie ist Verdunkelung, ist das Gegenteil von Rechtsstaat - nämlich Willkür.

Und es nährt den Verdacht: Wenn Behörden und Politiker zu solchen Winkelzügen greifen müssen, um Fakten zu beugen, muss sich eine gefährliche Wahrheit dahinter verbergen.

Doch zunächst weiter im Text, denn wir sind noch lange nicht am Ende des Manövers.

Neonazi-Szenen und Quellen

Der Ausschuss, so sein selbstgestellter Auftrag, wollte Helfer der Polizistenmörder Böhnhardt und Mundlos in der rechtsextremen Szene finden. Er fand keine. Aber er machte einen Beifang, der nicht weniger interessant ist, weil er etwas über den Gesamtkomplex aussagt: Beispiele für die Durchdringung der Neonazi-Szenen durch die Polizei.

Beispiel Heilbronn: Ein Keller, in dem sich Neonazis weit über die Stadt hinaus trafen, unter anderem Nicole S., die von 2013 bis 2018 in München den Angeklagten Ralf Wohlleben verteidigte, aber auch Szenemitglieder aus Chemnitz - dieser Keller war komplett unter Kontrolle des Staatsschutzes. Der Betreiber kooperierte konspirativ mit der Polizei, außerdem mindestens ein weiterer Anwesender.

Ähnliches gilt für die Neonazi-Band "Noie Werte", mit deren Musik zwei Vorgängerversionen der späteren NSU-Taten-Videos unterlegt waren. Bei ihren Konzerten war nicht selten Polizei inkognito anwesend - und die Band wusste davon und hielt still. Im Ausschussbericht dazu kein Wort.

Stephan L. war einst deutschlandweit aktiver Rechtsextremist, Chef der Deutschland-Division des militanten Netzwerkes Blood and Honour (B&H), in dem sich in Sachsen auch das NSU-Kerntrio bewegte. Im September 2000 wurde die Organisation verboten. L. soll außerdem ein Ex-V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gewesen sein. Bei B&H fungierten zahlreiche Führungskader als Quellen von Sicherheitsbehörden. Wer nun glaubte, der Ausschuss werde den Zeugen L. nutzen, um etwas Hintergründiges zu erfahren, wurde enttäuscht. Tatsächlich folgte ein weiteres Paradestück der Vernebelung.

Auf die Frage, ob er V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen sei, verweigerte L. die Antwort mit der Begründung, er könne sich sonst strafbar machen, weil er möglicherweise Dienstgeheimnisse offenbare. Streng betrachtet, konnte man das als positives Eingeständnis werten. Denn, wenn er kein V-Mann gewesen wäre, könnte er auch kein Dienstgeheimnis verletzen.

Doch der Ausschuss brach an dieser Stelle die öffentliche Befragung ab, um in nicht-öffentlicher Sitzung zu klären, ob das Aussageverweigerungsrecht zu Recht bestehe. Sonst könnte ja jeder kommen und mit der Begründung, keine Dienstgeheimnisse verletzen zu wollen, die Auskunft verweigern, so der Ausschussvorsitzende Drexler.

Was er verschwieg: Der Ausschuss hatte das im Falle Stephan L. tatsächlich längst geprüft. Er hatte das BfV vorab um eine Aussagegenehmigung gebeten, doch das Bundesamt hatte mit der Begründung abgelehnt, es äußere sich grundsätzlich nicht zu Quellen - weder positiv noch negativ.

Nicht-öffentliche Vernehmung

Indem der Ausschuss nun an dem Punkt, als es um die Spitzeltätigkeit des Zeugen ging, die öffentliche Vernehmung in eine nicht-öffentliche umwandelte, stellte er den Ex-V-Mann praktisch unter Schutz. Aus der nicht-öffentlichen Sitzung erfuhr man nichts mehr.

Und als der Ausschussvorsitzende in der Presserunde gefragt wurde, ob sich das Gremium nicht um eine Aussagegenehmigung beim BfV bemüht habe, verweigerte Drexler die Antwort grundsätzlich: Die Auskunft des BfV könnte Rückschlüsse zulassen, ob L. V-Mann war oder nicht. Ein solcher Rückschluss war nach der offen gelassenen Auskunft des BfV gegenüber dem Ausschuss aber gerade nicht möglich. Die Stellungnahme des BfV hätte der PUA-Vorsitzende jederzeit wiedergeben können.

Er tat es nicht, weil dann die Vernehmung des Zeugen L. öffentlich hätte fortgesetzt werden müssen. Und gerade das sollte offensichtlich vermieden werden. Das Parlament betrieb die Geschäfte einer Sicherheitsbehörde, ohne dass die einräumen musste, L. sei ihr V-Mann gewesen. Tatsächlich geht auch der Ausschuss davon aus, dass der ehemalige B&H-Deutschlandchef für den Verfassungsschutz gearbeitet hat.

Für die Baden-Württemberger war der Berliner Stephan L. deshalb ein Zeuge, weil er mit einem anderen Rechtsextremisten im Südwesten zusammenhing und zeitweise bei ihm wohnte: Markus Fr., der jahrzehntelang in der Szene eine zentrale Rolle spielte. An zahlreichen Neonazi-Gruppierungen war er beteiligt, viele Zeugen aus der Szene kannten ihn, überall tauchte er auf - bei Blood and Honour, Furchtlos und Treu, Ku Klux Klan.

Ein Bundestagsabgeordneter, der in einem NSU-Untersuchungsausschuss saß und dem auch die Nähe von Rechtsextremisten und Sicherheitsbehörden aufgefallen war, sagte einmal, von Interesse seien nicht in erster Linie die jungen Neonazis. Die seien oft nur ein, zwei Jahre dabei und verschwinden dann wieder. Wirklich interessant seien vor allem die alternden Kader, die zehn, zwanzig Jahre die Szene beherrschten. Sie sind es, unter denen man mannigfach Verbindungen zu den Sicherheitsbehörden findet.

... und "Nicht-Befragung"

Zu diesen älteren Aktivisten zählt Markus Fr. Auch bei ihm gibt es einen begründeten Verdacht, er könnte mit einer Sicherheitsbehörde kooperiert haben. Im Bundestagsuntersuchungsausschuss sagte eine ranghohe Kriminalbeamtin des baden-württembergischen LKA, die Person Fr. sei "eingestuft", sie dürfe zu ihm keine Auskunft geben. Einstufungen sind Geheimhaltungsgrade.

Als Fr. vor dem Ausschuss in Stuttgart erscheinen musste, geriet die Zeugenvernehmung zu einer Art Märchenerzählung des Neonazis. Ereignisse spielte er herab, seine Rolle banalisierte er, Sachverhalte, die als gesichert anzusehen sind, bestritt er. Der Ausschuss ließ es geschehen.

Markus Fr. hatte auch Kontakt zu Florian H., einem Jugendlichen, der etwa ein Jahr in der Neonazi-Szene von Heilbronn mitmachte, dann aber aussteigen wollte. Schon vor dem Auffliegen des NSU im November 2011 hatte Florian H. gegenüber mehreren Personen gesagt, er wüsste, wer in Heilbronn die Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter erschossen habe.

Und als 2013 in München der Prozess gegen fünf Angeklagte begann, meinte Florian H., es müssten noch andere Personen auf der Anklagebank sitzen. Am 16. September 2013 wollte ihn das LKA erneut zum Heilbronn-Mord und zum NSU befragen. Am Morgen verbrannte er in Stuttgart unweit des LKA-Sitzes in seinem Auto. Ob es sich um Selbstmord handelte oder um Mord, ist bis heute nicht geklärt.

Mehrere Zeugen haben bestätigt, dass Markus Fr. Florian H. gut kannte. Die Aussagen liegen dem Ausschuss vor. Als Fr. bei seinem Auftritt im Landtag danach gefragt wurde, verneinte er. Der Name Florian H. sage ihm nichts. Der Ausschuss konfrontierte ihn nicht mit den anderslautenden Bezeugungen. Er ließ ihn sehenden Auges entkommen. Die Zeugenvernehmung erschien wie eine Pro-Forma-Veranstaltung. Dabei stellen sich grundlegende Fragen: Was weiß Fr., was Florian möglicherweise wusste? Weiß Fr. etwas über die Hintergründe von dessen Tod? Und wenn Fr. tatsächlich als Informant einer Behörde unterwegs war, gibt es dann Akten, in denen sich entsprechende Erkenntnisse finden?

Lange hatte sich der Ausschuss um den Zeugen Fr. gedrückt, schließlich musste er ihn laden. Doch die "Nicht-Befragung" dieser zentralen Neonazi-Figur in Baden-Württemberg stellte einen Tiefpunkt der Ausschusstätigkeit dar. Das Gremium camouflierte seine Verweigerung nicht einmal mehr notdürftig. Es wollte offenbar nur noch raus und die Arbeit so schnell wie möglich beenden. Eigentlich bestünde dazu keine Notwendigkeit, die nächste Landtagswahl steht erst 2021 an.

Tiefe Enttäuschung

Rechtsanwalt Walter Martinek, der den Polizeibeamten Martin A. vertritt, der in Heilbronn lebensgefährlich verletzt wurde, als seine Kollegin Kiesewetter starb, ist von der Arbeit dieses Untersuchungsausschusses tief enttäuscht. Unter anderem wegen des Umganges mit dem Todesfall Florian H.

Er versteht nicht, warum sich die Abgeordneten mit der Erklärung des zuständigen Staatsanwaltes zufrieden gaben, er habe die Ermittlungen einstellen müssen wegen eines "fehlenden Anfangsverdachtes". Nach Meinung des Anwaltes geschah das in ungesetzlicher Weise. Immerhin sollte Florian ja am Tag seines Todes noch einmal polizeilich vernommen werden.

Brisante Aussagen kommen neu ans Licht

Nun scheint der Fall Florian H. den Ausschuss einzuholen. Am Tag, als der Abschlussbericht in den Landtag eingebracht wurde, am 20. Dezember 2018, erschien in der Welt eine Recherche von Stefan Aust [5], bei der es auch um Florian H. geht. Wie der Autor dieses Textes war auch Aust als sachverständiger Zeuge vor dem BaWü-Ausschuss Nummer 1 aufgetreten.

Im Zentrum des Welt-Artikels steht ein Polizeivermerk vom 5. November 2011. Am 4. November 2011 starben Böhnhardt und Mundlos. In ihrem Wohnmobil in Eisenach fanden sich auch die beiden Dienstpistolen der 2007 in Heilbronn angegriffenen Polizisten. Deshalb fuhren Beamte des LKA von Baden-Württemberg kurz darauf nach Thüringen, um bei den Ermittlungen mitzuhelfen. Das Lagezentrum befand sich bei der Polizeidirektion (PD) in Gotha.

Über die dortigen Besprechungen fertigten die Baden-Württemberger eigene Notizen an. In ihnen stehen brisante Aussagen, wie zum Beispiel: "[...] Die Zielfahndung nach dem Trio wurde 2002 eingestellt. Es wurde bekannt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die Zielpersonen abdecke." Oder: "Der PD-Leiter will alles tun, um Frau Zschäpe zu finden, bevor sie vom LfV abgezogen wird." Oder: "Zumindest eine Person des Trios soll bis 2003 Mitarbeiter des Staatsschutzes gewesen sein." Oder auch: "Das Trio oder ein Teil war nah an den Verfassungsschutz oder den Staatsschutz angebunden, hatte mit denen zu tun, was auch immer." Die Vermerke tragen die Unterschrift einer Kriminalbeamtin des LKA von BaWü.

Der Drexler-Ausschuss hat dieses Dokument jedoch nie behandelt. Das ist schon erstaunlich genug. Nun macht die Welt auf eine weitere Information in diesen Vermerken aufmerksam, die einen Zusammenhang des NSU mit Heilbronn herstellt und bis zu dem toten Zeugen Florian H. führt.

Bei den Lagebesprechungen soll es, wie die Welt schreibt, auch um Banküberfälle gegangen sein, die dem Trio zugerechnet wurden. Und in dem Polizeivermerk vom 5. November 2011 finde sich dann der wörtliche Hinweis: "S. oder so = Nazi in Heilbronn."

Vom Plan eines Banküberfalles in Heilbronn hatten in der Vergangenheit bereits zwei Zeugen gesprochen: ein ehemaliger Verfassungsschutz-Beamter aus Stuttgart und der Hinweisgeber, auf den er sich bezog, selber ein ehemaliger V-Mann. Beide wurden vom ersten Untersuchungsausschuss vernommen. Telepolis hat darüber berichtet [6].

Nach dem Vermerk, der der Welt vorzuliegen scheint, soll es sich bei dem "Nazi S." um "Kai Ulrich S." aus Ilsfeld bei Heilbronn handeln. Der trug den Spitznamen "Thule" und war in der Szene nicht nur als Tätowierer zum Beispiel von Hakenkreuzen bekannt, sondern auch als Waffenbeschaffer. Im ersten NSU-Untersuchungsausschuss wollte der Chef des polizeilichen Staatsschutzes in Heilbronn zu "Uli" aus "Ilsfeld" nur in nicht-öffentlicher Sitzung Auskunft geben. War vielleicht auch da eine Quelle im Spiel?

Damals, im April 2015, identifizierte dann im Ausschuss einer von Florian H.s besten Kameraden diesen "Uli" aus "Ilsfeld" auf einem Foto. Er hatte persönlich Kontakt zu ihm gehabt. Damit ergäbe sich eine direkte Kette vom NSU-Trio in Thüringen über einen Heilbronner Nazi bis zu dem Aussteiger Florian H. Und dessen Bekundungen, er wisse, wer die Polizistin Kiesewetter ermordet habe, bekämen ein Fundament.

Warum aber ein Ausschuss, der vorgibt, Helfer und Unterstützer von Böhnhardt und Mundlos aufzuspüren, aber demonstrativ an der Zwei-Täter-Böhnhardt-Mundlos-Theorie klebt und zugleich Spuren zuschüttet, die von den beiden auch in andere Kreise führen, ist erklärungsbedürftig. Offensichtlich will er gar nicht aufklären, sondern nur so tun als ob.

Der ungeklärte Polizistenmord von Heilbronn: Nach den Hinweisen, dass es sich um eine größere Operation gehandelt haben kann, unter Beteiligung von Böhnhardt und Mundlos, ergeben sich seit dem November 2011 immer mehr Hinweise auf eine zweite "Operation": die aus eigenem staatlichen Selbstverständnis heraus quasi konzertierte Verhinderung der Aufklärung, unter Beihilfe eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

Dass der als Konsequenz seiner "Untersuchungen" unter anderem vorschlägt, das Landesamt für Verfassungsschutz zu stärken, kann nicht einmal mehr als Nachricht durchgehen.

Fazit

Trotz alledem: Auch der schlechteste Untersuchungsausschuss ist besser als gar kein Untersuchungsausschuss. Denn im schlechtesten Falle sieht man zumindest, welche Spur von wem verbarrikadiert wird.

Und man erfährt etwas über den gesellschaftlichen Kontext, in dem sich die Abgeordneten bewegen, die nicht aufklären wollen: Eine Legislative, die das Handeln der Sicherheitsbehörden deckt. Und deren Handeln wiederum durch lokale und regionale Medien gedeckt wird, etablierte genauso wie sogenannte alternative. Früher nannte man das Hofberichterstattung. Es ist in der Tat beschämend, wie billig dieser Ausschuss in vielen Medien davon kommt.

Jedenfalls sind sie Teil einer politischen Ordnung, die den NSU-Skandal nicht aufklären will, weil sonst diese Ordnung in Frage gestellt sein könnte. Ihr gegenüber steht eine kritische, aber kleine Zivilgesellschaft, die nicht die Mittel besitzt, den NSU-Skandal zu lösen. Und dazwischen die Mehrheitsgesellschaft, der das Problem gleichgültig ist - oder die gleichgültig gemacht wird.


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[1] https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/5000/16_5250_D.pdf
[2] https://www.heise.de/tp/features/Polizisten-Mord-von-Heilbronn-Abgeordnete-die-nicht-aufklaeren-wollen-3377851.html
[3] https://www.heise.de/tp/features/Dokumente-zum-Mordanschlag-auf-Michele-Kiesewetter-und-Martin-Arnold-in-Heilbronn-3336650.html
[4] https://www.heise.de/tp/downloads/89/1/8/9/8/8/9/4/49477_1.pdf
[5] https://www.welt.de/politik/deutschland/plus185708566/NSU-Gehe-ich-zur-Polizei-bin-ich-noch-tiefer-in-der-Scheisse.html
[6] https://www.heise.de/tp/features/Erfuhr-der-Verfassungsschutz-in-Baden-Wuerttemberg-doch-2003-von-NSU-3374119.html