NSU: Der So-tun-als-ob-Untersuchungsausschuss
- NSU: Der So-tun-als-ob-Untersuchungsausschuss
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Landtag von Baden-Württemberg legt zweiten Abschlussbericht zum Polizistenmord in Heilbronn vor: Ein Dokument der Unterordnung unter die Exekutive - Aufgeklärt ist nichts
Auch der schlechteste Untersuchungsausschuss ist besser als gar kein Untersuchungsausschuss. Er gibt zumindest Auskunft darüber, wer alles kein Interesse an Aufklärung hat.
Damit kommen wir nahtlos zum NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg, der seinen zweiten Durchgang beendet und kurz vor Weihnachten seinen zweiten Abschlussbericht vorgelegt hat. Erneut ist er dort gelandet, wo er gestartet war: Bei der hinlänglich bekannten offiziellen Zwei-Täter-Version der Bundesanwaltschaft. Das war das Ziel. Auch die zweite Arbeitsbilanz ist ein Dokument über sich selbst: die Unterordnung eines Parlamentes unter den Sicherheitsapparat.
Der Autor dieses Textes war im ersten Durchgang als Sachverständiger in dem Gremium geladen und beobachtete beide Ausschüsse als Chronist. Er hat seine eigene Bilanz.
Schlüsselfall Polizistenmord von Heilbronn
Der Polizistenmord von Heilbronn gilt als einer der Schlüsselfälle des NSU-Komplexes, unter anderem zusammen mit der Nagelbombe in Köln und dem Mord in Kassel, bei dem ein Verfassungsschutzbeamter zur Tatzeit am Tatort war. Ein Schlüsselfall ist der Mord von Heilbronn vor allem, weil er so gar nicht zu den Morden an den neun Migranten passen will. Gerade deshalb könnte er den gemeinsamen unbekannten Hintergrund der insgesamt zehn Morde und drei Sprengstoffanschläge enträtseln helfen.
Veranlassung mehr als genug, um die Tat von Heilbronn genauestens und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu untersuchen - könnte man meinen. Doch zunächst verweigerte sich der Landtag von Baden-Württemberg dem drei Jahre lang. Vielleicht, weil eben sehr schnell deutlich wurde, dass sich der NSU-Komplex auch auf den Sicherheitsapparat der Bundesrepublik erstreckt.
Vor dem Auffliegen des NSU am 4. November 2011, als Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tot in einem Wohnmobil in Eisenach gefunden wurden, ergab die kriminalpolizeiliche Arbeit, dass es bei der Tat in Heilbronn mindestens vier bis sechs Tatbeteiligte gegeben haben muss. Mindestens, wenn nicht sogar neun oder zehn.
Doch diese Einschätzung zählte nach dem 4. November 2011 auf einmal nicht mehr. Die Bundesanwaltschaft (BAW) als oberste Ermittlerin im Falle NSU legte fest: Alle NSU-Taten seien ausschließlich und allein von den beiden Toten Böhnhardt und Mundlos begangen worden. Auch das Innenministerium von Baden-Württemberg übernahm diese Vorgabe.
Den Anwalt des Polizeibeamten, der den Anschlag schwer verletzt überlebte, hat das nie überzeugt. Die Darstellung der Anklagebehörde bezeichnete er in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München als nicht weniger "spekulativ" als andere Theorien zum Polizistenmord von Heilbronn.
Vier oder sechs oder zehn Täter - oder nur zwei? In diesem fundamentalen Widerspruch drückt sich ein Konflikt aus, in dessen Zentrum Exekutivorgane stehen. Möglicherweise also Veranlassung genug für Landtagsabgeordnete, vom Heilbronn-Mord die Finger zu lassen. Das versuchten sie in ihrer übergroßen Mehrheit tatsächlich drei Jahre lang, ehe es nicht mehr anders ging.
Misstrauen gegen Untersuchungsausschuss
Als im November 2014 in Stuttgart dann doch ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden musste, nahmen darin Abgeordnete Platz, die sich noch kurz davor ausdrücklich gegen ein solches Instrument ausgesprochen hatten. Ein U-Ausschuss bringe keinen Gewinn, hatte ein CDU-Abgeordneter gesagt, der nun sogar stellvertretender Vorsitzender des Gremiums wurde. Aber auch der Vorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) war nicht gerade als Verfechter parlamentarischer Aufklärung aufgefallen.
Mit Beginn der Beweisaufnahme wurden mehrere Journalisten als sachverständige Zeugen gehört, darunter der Autor dieses Textes, der dabei unter anderem ausführte: "Dass urplötzlich wie Phönix aus der Asche dieselben Abgeordneten einen NSU-Untersuchungsausschuss installierten, die ihn bis dahin energisch bekämpften, macht mich misstrauisch." Das sollte sich in den kommenden vier Jahren wiederholt bewahrheiten.
Ausschuss Nummer 1 musste nach gerade mal einem Jahr beendet werden, weil die Legislaturperiode auslief. Das Fazit der Abgeordneten, die eigentlich gar nicht aufklären wollten, war eine Art BAW-Version plus: Böhnhardt und Mundlos seien die Täter von Heilbronn, aber sie könnten Helfer gehabt haben. Eine Version, die nebenbei mit der These, die angegriffenen Polizisten seien Zufallsopfer gewesen, nur schwer kompatibel ist. Was nun: Geplanter Anschlag oder spontaner?
Die FBI-Spur
Weil zu viele Fragen blieben, folgte Ausschuss Nummer 2. Der eigentliche Grund war aber, dass die sogenannte FBI-Spur im Zusammenhang mit dem Polizistenmord offen geblieben war. Ihr widmete sich Ausschuss Nummer 2 mit besonderer Aufmerksamkeit, obwohl er offiziell das mögliche rechtsextreme Umfeld des NSU in Baden-Württemberg beleuchten wollte.
Bei der FBI-Spur geht es darum, dass am Tattag, dem 25. April 2007, am Tatort Theresienwiese in Heilbronn möglicherweise ein Waffendeal stattfinden sollte, an dem Mitglieder der militant-islamistischen sogenannten "Sauerlandzelle" beteiligt gewesen sein könnten und der von FBI-Agenten beobachtet worden sein könnte. Das sei nicht so gewesen, befindet jetzt Ausschuss No. 2 in seinem Abschlussbericht: "Keine Observation, keine Anwesenheit, kein, kein, kein". Damit ist nun sein selbst auferlegter Auftrag erfüllt, diese Spuren ins Reich der "Verschwörungstheorien" zu verweisen. Dazu später mehr.
Zunächst der Reihe nach. Im November 2011 übernahmen also Bundesanwaltschaft (BAW) und Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen der NSU-Ermittlungen auch die zum Polizistenmord in Heilbronn. Das Landeskriminalamt (LKA) von Baden-Württemberg wurde zum sogenannten Regionalen Ermittlungsabschnitt (RegEA) des BKA gemacht.
Mit der Umpolung der Ermittlungsrichtung auf die zwei Täter Böhnhardt und Mundlos wurden gleichzeitig LKA-intern alle Beamten ausgesondert, die an ihrer Vier- bis sechs-Täter-Hypothese festhielten. Nur diejenigen Kommissare und Kommissarinnen durften dabei bleiben, die sich der neuen Maßgabe anpassten. Sie umschrieben das fortan als "täterorientiertes Ermitteln".
Kaltgestellte Ermittler
Daran hielt sich auch der Untersuchungsausschuss (PUA) des Landtages. Er lud nur die angepassten LKA-Beamten als Zeugen und nicht mehr die Dissidenten. Gleichzeitig erfuhr man aber, dass die zunächst verbliebenen BaWü-Ermittler bereits Ende April 2012, also nach wenigen Monaten, auf Geheiß der BAW arbeitslos wurden. Der Regionale Ermittlungsabschnitt wurde zum 1. Mai 2012 von heute auf morgen aufgelöst. Und die Kriminalbeamten, die sich am besten im Heilbronn-Mord auskannten, wurden kaltgestellt.
Wenn sie weiterhin Informationen oder Akteneinsicht haben wollten, wurde ihnen Steine in den Weg gelegt. Sie mussten die betreffende Seitenzahl angeben, außerdem eine rechtliche Begründung liefern und obendrein zum BKA nach Meckenheim fahren, wo sie dann Akteneinsicht nehmen konnten. Praktisch eine "Ermittlungssperre", wie auch der PUA-Vorsitzende Drexler in einer spontanen Reaktion meinte.
Ab Mai 2012 ermittelte das BKA alleine weiter. Es konnte aber den Polizistenmord tatsächlich nicht lösen und kam in seinem Ermittlungsbericht vom Oktober 2012 zu dem Ergebnis, dass "nach wie vor keine Klarheit über Ablauf der Tat und Anzahl der beteiligten Personen" bestehe. Sowie: "Ein eindeutiger Nachweis, dass zumindest Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am Tattag in unmittelbarer Tatortnähe waren, konnte bislang nicht erbracht werden." Das Festhalten an ihnen als die alleinigen Täter erweist sich als mutwillig.
Dass die Angeklagte Beate Zschäpe die Darstellung stützte, ihre beiden toten Freunde seien die Täter von Heilbronn gewesen, hat nur eingeschränkte Beweiskraft. Einmal, weil die Aussage der Selbstentlastung dienen sollte, vor allem aber, weil sie nicht mit einer Reihe von Indizien und Zeugenaussagen übereinstimmt.
Das fragwürdige Aussageverhalten Zschäpes vor Gericht wäre eine eigene Erörterung wert. Sie wurde damit zur Zeugin der Anklage, hat die Anklage gestützt und hat es letztendlich dem Staatsschutzsenat erleichtert, der Anklagebehörde nahezu eins zu eins zu folgen.