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NSU: Nach dem Urteil ist vor der Aufklärung

Das Oberlandesgericht München verurteilt Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft. Die vier anderen Angeklagten werden verschont - Ein Kommentar

Mit der Urteilsverkündung im NSU-Prozess wird keine Ruhe einkehren - im Gegenteil: Die Auseinandersetzung um die Hintergründe der unheimlichen Mordserie geht weiter.

Am 438. Prozesstag, fünf Jahre und zwei Monate nach seinem Beginn, hat der Strafsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) München seine Urteile verkündet: für Beate Zschäpe eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Nach Überzeugung des Gerichtes war sie Mitglied in der terroristischen Vereinigung NSU und für zehn Morde, zahlreiche Mordversuche und mehrere Raubüberfälle mitverantwortlich. Zugleich wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, die es zumindest schwerer macht, dass die Verurteilte nach 15 Jahren freikommt.

Das Gericht folgt damit dem Strafantrag der Anklagebehörde Bundesanwaltschaft (BAW). Lediglich auf die Sicherungsverwahrung hat es verzichtet, die bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe allerdings ohnehin keine große Bedeutung hat.

Auch bei dem Angeklagten Carsten Schultze blieben die Richter innerhalb der Strafforderung der Ankläger: Schultze erhielt nach Jugendstrafrecht drei Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord. Er hatte die Ceska-Pistole mit beschafft, mit der die neun Männer türkischer und griechischer Herkunft erschossen wurden. Schultze war geständig und hatte durch eine umfangreiche Aussage einen Beitrag zur Aufklärung geleistet.

Bei den restlichen Angeklagten Ralf Wohlleben, André Eminger und Holger Gerlach wichen die Richter von der Strafforderung der Ankläger ab - zugunsten der Angeklagten. Gerlach bekam drei Jahre Haft statt, wie von der BAW gefordert, fünf, Wohlleben zehn Jahre statt wie gefordert zwölf und Eminger zwei Jahre und sechs Monate statt wie gefordert [1] ebenfalls zwölf Jahre.

Urteile gegen Eminger und Wohlleben sind eine Überraschung

Vor allem die Urteile gegen Eminger und Wohlleben sind eine Überraschung. Beide kann man als NSU-Mitglieder Nummer vier und fünf bezeichnen. Eminger und seine Frau, gegen die als Tatverdächtige noch ermittelt wird, hielten in Zwickau engen Kontakt mindestens zu Zschäpe und halfen ihr bei der Flucht im November 2011.

In ihrem Plädoyer hatte die BAW im September 2017 vorgetragen, Eminger habe das Gesamtkonzept der Terrorgruppe NSU gekannt und mitgetragen. Im Prinzip hatte die Behörde damit ihre eigene Konstruktion von der isolierten Dreierzelle gesprengt. Weil sie dann für Eminger zwölf Jahre Haft verlangte, wurde der bis dahin freie Angeklagte in Untersuchungshaft genommen. Jetzt wurde der Haftbefehl wieder aufgehoben.

Zwölf Jahre im Strafantrag, aber nur zweieinhalb Jahre tatsächliche Strafe - das ist eine ziemliche Diskrepanz. War das Plädoyer der Ankläger in den roten Roben nur eine rhetorische Showveranstaltung, um die Öffentlichkeit zu beruhigen, aber mit wenig Substanz? Hat das Gericht mit dem milden Urteil dazu beigetragen, die Ausgangsthese von den ausschließlich drei NSU-Mitgliedern wiederherzustellen?

Auch für Ralf Wohlleben, der Kontakt zum untergetauchten Trio gehalten hatte, Geld und mindestens eine Waffe beschafft hatte, hatte die Bundesanwaltschaft zwölf Jahre Haft beantragt. Das erschien bereits etwas niedrig. Verurteilt wurde er nun zu einer noch kürzeren Freiheitstrafe von zehn Jahren.

Wohlleben befindet sich seit Ende November 2011, seit über sechseinhalb Jahren also in U-Haft. Ein großer Teil der Strafe ist damit verbüßt. Sollte bei ihm die Zwei-Drittel-Regelung Anwendung finden (Freilassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe) könnte Wohlleben sogar mit einer baldigen Freilassung rechnen.

Nach wie vor ungeklärte Hintergründe des NSU-Komplexes

Vor allem der Fall Wohlleben führt zu den nach wie vor ungeklärten Hintergründen des NSU-Komplexes. Denn, ob die Urteile des Gerichtes gerecht, sachgerecht und angemessen sind, erklärt sich aus dem Prozess allein heraus nicht.

Dazu braucht es auch die Erkenntnisse aus den zahlreichen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, aber auch was Journalisten durch Recherchen herausgefunden haben. Genau darin besteht die Doppelbödigkeit, die auch den Prozess von Anfang an durchzog.

Die Strafe für Beate Zschäpe ist nur dann folgerichtig, wenn das Konstrukt der Anklage stimmt: Die NSU-Terrorgruppe habe lediglich aus den drei Mitgliedern Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe bestanden. Doch wenn dieses Konstrukt in Zweifel steht, passt auch die Strafe nicht mehr so ohne weiteres.

Sechseinhalb Jahre Aufklärung haben aber ergeben, dass die Tätergruppierung größer als drei gewesen sein muss. Beim Polizistenmord in Heilbronn ist zwingend von mindestens vier bis sechs Tätern auszugehen.

Das Drei-Täter-Konstrukt des Generalbundesanwaltes (GBA) kann als widerlegt gelten. Irritierender Weise stützt ausgerechnet die Hauptangeklagte Zschäpe dieses Konstrukt. Sie hilft der Anklage - und hat doch selbst nichts davon. Zumindest nicht erkennbar.

Die Rätsel Zschäpe und NSU

Dabei passt das "Rätsel Zschäpe" zum "Rätsel NSU". Sie habe sich im November 2011 nicht gestellt, um nicht zu reden - das sagte sie nicht nur damals den Fahndern, sondern Anfang Juli 2018 noch einmal in ihrem Schlusswort. Allerdings hat sie bis heute nicht geredet. Ein offener Widerspruch, der dazu führen könnte, dass das Kapitel Zschäpe doch noch nicht zu Ende ist.

Ergeben hat die Aufklärung in den letzten Jahren außerdem, dass auch der Verfassungsschutz (VS) seinen Anteil an den NSU-Taten hat. Beispielsweise war in Kassel ein VS-Beamter während des Mordes am Tatort. Wie groß der Anteil des Geheimdienstes genau ist, gehört zu den bislang unbeantworteten Fragen.

Er reicht aber in die Reihen der Täter. Und das macht die Sache brisant. Unter den weiterhin neun Personen, die der NSU-Unterstützung verdächtig sind, befindet sich mit Sicherheit mindestens eine V-Person einer Polizeibehörde.

Aber auch der Angeklagte Ralf Wohlleben ist, was häufig und gerne verschwiegen wird, mutmaßlich ein V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen. Der Klarname "Wohlleben" stand auf einer Liste des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) von V-Leuten in Führungspositionen der NPD.

Das hat ein unverdächtiger Zeuge, ein früherer Bundesanwalt und zeitweiliger Verfassungsschutzpräsident eines Bundeslandes, gegenüber dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages ausgesagt.

Die Doppelbödigkeit des Gerichtsverfahrens

Im Angeklagten Wohlleben personalisiert sich die Doppelbödigkeit des Gerichtsverfahrens von München. Trifft der Verdacht zu, stand die Bundesanwaltschaft vor der komplizierten Aufgabe, diesen "ihren" Angeklagten zu verschonen, ohne dass es auffällt. Im Strafmaß von zehn Jahren Haft wäre das gelungen. Es wäre der Plan B, mit dem der V-Mann befreit und zugleich ruhiggestellt werden könnte. Wie aber stellt man Beate Zschäpe ruhig?

Doch in welchem Verhältnis stehen die Anklagebehörde Bundesanwaltschaft (BAW) und das Oberlandesgericht München zueinander? Herrscht im Rechtsstaat nicht Unabhängigkeit und Gewaltenteilung? Das eine - die BAW - ist eine politische Behörde, die zur Staatsgewalt Exekutive gehört, das andere eine formal unabhängige Instanz der Staatsgewalt Justiz. Beide allerdings betreiben Staatsschutz.

Die Bundesanwaltschaft steuert die Prozesse durch die Auswahl der Angeklagten, die konkreten Schuldvorwürfe, wie die in den Prozess eingeführten oder ausgesparten Ermittlungsakten und Zeugen. Von Zeugen, die die Anklagebehörde nicht benennt, erfährt ein Gericht normalerweise nichts.

Wie jener Zeuge, ein Bewohner der Keupstraße in Köln, Tatort der Nagelbombe, der unmittelbar nach dem Anschlag zwei bewaffnete Zivilisten, mutmaßlich Beamte, gesehen hatte. Es ist einer der zahllosen weiterhin ungeklärten Sachverhalte des NSU-Komplexes.

Staatsschutz

Dass der Staatsschutzsenat unter Leitung des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl in dem Prozess tatsächlich auch Staatsschutz betrieb, hat er im Fall Kassel dokumentiert. Beim Mord an Halit Yozgat in dessen kleinem Internetcafé war ein hessischer Verfassungsschutzbeamter zugegen. Davon kann man fest ausgehen. Der Beamte könnte ein Mittäter oder sogar der Täter gewesen sein.

Der bestritt das natürlich und sprach von einer zufälligen Anwesenheit. Das Gericht glaubte ihm das und beendete das Kapitel, ohne dass es aufgeklärt wurde. Es unterwarf sich den Interessen der Anklageinstanz GBA.

Warum also nicht auch bei den Urteilssprüchen eine Unterwerfung unter den GBA? Dass die Justiz formal unabhängig ist, ist keine Garantie dafür, dass sie Staatsschutzansprüchen und -logiken nicht nachgeben könnte.

Insofern wäre das Urteil vom 11. Juli 2018 ein politisches Urteil. Wo die Öffentlichkeit aber derart kritisch auf die staatlichen Verantwortungsinstanzen schaut wie im Falle NSU, wäre es zugleich ein fragiles Urteil.

Der "NSU-Prozess II"

Nach dem Urteil ist vor dem Urteil. Der "NSU-Prozess I" ist zu Ende. Die Verteidigung Zschäpes hat Revision angekündigt. Das bleibt es abzuwarten. Naheliegender müsste der "NSU-Prozess II" sein gegen neun Beschuldigte, die das Trio in unterschiedlichster Weise unterstützt haben - durch Anmietung von Wohnungen, Bereitstellung von Personalpapieren, aber auch Waffenlieferungen.

Daneben existiert in Karlsruhe noch ein Sammelverfahren "NSU/unbekannt", in dem alles abgelegt wird, was es bisher an Ermittlungen gab und weiterhin gibt. Fraglich ist, ob das Gesamtverfahren nach den evidenten Versäumnissen und Manipulationen bei der Behörde des Generalbundesanwaltes verbleiben kann oder nicht in die Hände einer anderen Instanz gelegt werden müsste.

Der Türkische Bund Berlin-Brandenburg fordert zum Beispiel die Einrichtung einer unabhängigen internationalen Untersuchungskommission, die mit Kompetenzen ausgestattet ist.

Die Arbeit der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, so unterschiedlich sie sind, muss weitergehen. Der Ausschuss in Baden-Württemberg muss seine Beweisaufnahme weiterführen, die er eben beenden wollte. In Hamburg und Berlin müssten Ausschüsse eingerichtet werden, in Bayern müsste ein zweiter Ausschuss folgen.

Grundlegende Fragen

Wenn grundlegende Fragen weiterhin nicht beantwortet sind, kann es keine Normalisierung geben: Wie und von wem wurden die Tatorte ausgewählt? Die Opfer? Wie sind die zeitlichen Lücken in den Tatphasen zu erklären? Wie erfuhr Zschäpe vom Tod ihrer Komplizen? Wer ließ die Wohnung in der Frühlingstraße in Zwickau explodieren und wie?

Wo war Zschäpe während ihrer viertägigen Flucht? Wen wollte sie treffen? Woher kam die Vielzahl der Waffen? Wer hat beim NSU-Propaganda-Video mitgeholfen? Wer hat geholfen, die Videos zu verschicken? Was stand in den vernichteten V-Mann-Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz?

Hatten Mitglieder des Trios selber Kontakte zu den Diensten? Wieviel Mitglieder hatte der NSU tatsächlich? Wie passen die Morde an den neun türkischen und griechischen Männern zum Polizistenmord von Heilbronn? War der NSU Teil einer noch größeren Tätergruppierung?

Nach dem Urteil ist vor der Aufklärung.


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