NSU: Nach dem Urteil ist vor der Aufklärung
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- Die Rätsel Zschäpe und NSU
- Der "NSU-Prozess II"
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Das Oberlandesgericht München verurteilt Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft. Die vier anderen Angeklagten werden verschont - Ein Kommentar
Mit der Urteilsverkündung im NSU-Prozess wird keine Ruhe einkehren - im Gegenteil: Die Auseinandersetzung um die Hintergründe der unheimlichen Mordserie geht weiter.
Am 438. Prozesstag, fünf Jahre und zwei Monate nach seinem Beginn, hat der Strafsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) München seine Urteile verkündet: für Beate Zschäpe eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Nach Überzeugung des Gerichtes war sie Mitglied in der terroristischen Vereinigung NSU und für zehn Morde, zahlreiche Mordversuche und mehrere Raubüberfälle mitverantwortlich. Zugleich wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, die es zumindest schwerer macht, dass die Verurteilte nach 15 Jahren freikommt.
Das Gericht folgt damit dem Strafantrag der Anklagebehörde Bundesanwaltschaft (BAW). Lediglich auf die Sicherungsverwahrung hat es verzichtet, die bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe allerdings ohnehin keine große Bedeutung hat.
Auch bei dem Angeklagten Carsten Schultze blieben die Richter innerhalb der Strafforderung der Ankläger: Schultze erhielt nach Jugendstrafrecht drei Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord. Er hatte die Ceska-Pistole mit beschafft, mit der die neun Männer türkischer und griechischer Herkunft erschossen wurden. Schultze war geständig und hatte durch eine umfangreiche Aussage einen Beitrag zur Aufklärung geleistet.
Bei den restlichen Angeklagten Ralf Wohlleben, André Eminger und Holger Gerlach wichen die Richter von der Strafforderung der Ankläger ab - zugunsten der Angeklagten. Gerlach bekam drei Jahre Haft statt, wie von der BAW gefordert, fünf, Wohlleben zehn Jahre statt wie gefordert zwölf und Eminger zwei Jahre und sechs Monate statt wie gefordert ebenfalls zwölf Jahre.
Urteile gegen Eminger und Wohlleben sind eine Überraschung
Vor allem die Urteile gegen Eminger und Wohlleben sind eine Überraschung. Beide kann man als NSU-Mitglieder Nummer vier und fünf bezeichnen. Eminger und seine Frau, gegen die als Tatverdächtige noch ermittelt wird, hielten in Zwickau engen Kontakt mindestens zu Zschäpe und halfen ihr bei der Flucht im November 2011.
In ihrem Plädoyer hatte die BAW im September 2017 vorgetragen, Eminger habe das Gesamtkonzept der Terrorgruppe NSU gekannt und mitgetragen. Im Prinzip hatte die Behörde damit ihre eigene Konstruktion von der isolierten Dreierzelle gesprengt. Weil sie dann für Eminger zwölf Jahre Haft verlangte, wurde der bis dahin freie Angeklagte in Untersuchungshaft genommen. Jetzt wurde der Haftbefehl wieder aufgehoben.
Zwölf Jahre im Strafantrag, aber nur zweieinhalb Jahre tatsächliche Strafe - das ist eine ziemliche Diskrepanz. War das Plädoyer der Ankläger in den roten Roben nur eine rhetorische Showveranstaltung, um die Öffentlichkeit zu beruhigen, aber mit wenig Substanz? Hat das Gericht mit dem milden Urteil dazu beigetragen, die Ausgangsthese von den ausschließlich drei NSU-Mitgliedern wiederherzustellen?
Auch für Ralf Wohlleben, der Kontakt zum untergetauchten Trio gehalten hatte, Geld und mindestens eine Waffe beschafft hatte, hatte die Bundesanwaltschaft zwölf Jahre Haft beantragt. Das erschien bereits etwas niedrig. Verurteilt wurde er nun zu einer noch kürzeren Freiheitstrafe von zehn Jahren.
Wohlleben befindet sich seit Ende November 2011, seit über sechseinhalb Jahren also in U-Haft. Ein großer Teil der Strafe ist damit verbüßt. Sollte bei ihm die Zwei-Drittel-Regelung Anwendung finden (Freilassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe) könnte Wohlleben sogar mit einer baldigen Freilassung rechnen.
Nach wie vor ungeklärte Hintergründe des NSU-Komplexes
Vor allem der Fall Wohlleben führt zu den nach wie vor ungeklärten Hintergründen des NSU-Komplexes. Denn, ob die Urteile des Gerichtes gerecht, sachgerecht und angemessen sind, erklärt sich aus dem Prozess allein heraus nicht.
Dazu braucht es auch die Erkenntnisse aus den zahlreichen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, aber auch was Journalisten durch Recherchen herausgefunden haben. Genau darin besteht die Doppelbödigkeit, die auch den Prozess von Anfang an durchzog.
Die Strafe für Beate Zschäpe ist nur dann folgerichtig, wenn das Konstrukt der Anklage stimmt: Die NSU-Terrorgruppe habe lediglich aus den drei Mitgliedern Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe bestanden. Doch wenn dieses Konstrukt in Zweifel steht, passt auch die Strafe nicht mehr so ohne weiteres.
Sechseinhalb Jahre Aufklärung haben aber ergeben, dass die Tätergruppierung größer als drei gewesen sein muss. Beim Polizistenmord in Heilbronn ist zwingend von mindestens vier bis sechs Tätern auszugehen.
Das Drei-Täter-Konstrukt des Generalbundesanwaltes (GBA) kann als widerlegt gelten. Irritierender Weise stützt ausgerechnet die Hauptangeklagte Zschäpe dieses Konstrukt. Sie hilft der Anklage - und hat doch selbst nichts davon. Zumindest nicht erkennbar.