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Puigdemont: Die deutsche Rechtslage und die deutsche Politik

Auf Twitter wird anlässlich der Festnahme Puigdemonts nicht nur von Julian Assange und Alexander Will daran erinnert, dass Deutschland 1940 schon einmal einen katalanischen Ministerpräsidenten an Spanien auslieferte. Grafik: TP

Bayernpartei stellt Strafanzeige wegen Menschenverschleppung

Gestern um 11.19 Uhr stoppten deutsche Beamte auf der Autobahn 7 in Schleswig-Holstein den von der Zentralregierung abgesetzten katalanischen Regierungschef Carles Puigdemont, der auf dem Weg von Finnland (wo er auf einer Veranstaltung der Universität Helsinki teilgenommen und mit Abgeordneten gesprochen hatte) in sein Exil in Belgien war, in dem er seit Oktober lebt.

Anlass dieses "Zugriffs" war ein von den spanischen Behörden im Dezember erst zurückgezogener und am Freitag reaktivierter europäischer Haftbefehl. Während die finnischen Behörden dazu mehr Informationen anforderten, reichte er den deutschen für eine "Ingewahrsamnahme". Nun soll das Oberlandesgericht innerhalb der nächsten sechs Wochen die Zulässigkeit einer Auslieferung prüfen.

Warum der Grenzschutz plötzlich funktionierte

Benedict Neff [1], der politische Deutschland-Korrespondent der Neuen Zürcher Zeitung fragte sich gestern öffentlich, warum der Grenzschutz im Fall Puigdemont "so einwandfrei funktionierte", wenn er das "ansonsten eher nicht" tut. Dem Wikileaks-Gründer Julian Assange zufolge [2] lag das am spanischen Geheimdienst CNI, der der spanischen Zeitung El País nach in Skandinavien und Deutschland zehn bis zwölf Agenten auf Puigdemont angesetzt [3] hatte und bei dem sich die spanische Bundespolizei explizit bedankte [4]. Der dänische Parlamentsabgeordnete Pelle Dragsted hat deshalb eine offizielle Anfrage an seine Regierung angekündigt [5], die ihm mitteilen soll, ob sie von Aktivitäten des spanischen Geheimdiensts auf dänischem Boden Kenntnis hatte.

Ob der in Deutschland von SPD-Justizministerin Brigitte Zypries eingeführte europäische Haftbefehl (der Julian Assanges Einschätzung [6] nach ein wichtiger Grund dafür war, dass eine Mehrheit der Briten für einen Brexit stimmte) zu einer Auslieferung an Spanien führen wird, steht noch nicht fest. Davor darf die deutsche Justiz prüfen, ob die Delikte, die zum Ausstellen des Haftbefehls führten, in den beiden beteiligten EU-Mitgliedsländern unter Strafe stehen. Von den zwei Nebendelikten [7] trifft das auf eines ("Veruntreuung") wahrscheinlich zu, auf ein anderes ("Ungehorsam") wahrscheinlich nicht.

Hauptdelikt "Rebellion"

Juristisch spannender ist das Hauptdelikt, die "Rebellion". Die belgischen Behörden kamen zum Ergebnis, dass es diesen Tatbestand im belgischen Strafrecht nicht gibt, und lieferten Puigdemont deshalb nicht aus. In Deutschland wurde die eigentliche Entsprechung der "Rebelión" im spanischen Strafrecht, der alte § 115 StGB, 1969 aus dem Strafgesetzbuch entfernt. Spanische Ankläger argumentieren jedoch, dass er nun den Hochverratsparagrafen 81 und 82 StGB entspreche, in denen allerdings "Gewalt" oder "Drohung mit Gewalt" als Tatbestandsvoraussetzungen genannt sind.

Ob diese Tatbestandsvoraussetzungen durch Puigdemonts Handeln erfüllt wären, ist fraglich. Der spanische Richter Llarena versucht das damit zu begründen, das Puigdemont dadurch Gewalt in Kauf nahm, dass er zu Demonstrationen aufrief. Bei diesen Demonstrationen ging die Gewalt jedoch - anders als bei vielen Kundgebungen in Deutschland - nicht von vermummten Steinewerfern und Brandstiftern aus, sondern überwiegend von Polizisten, obwohl auch Einsatzwagen beschädigt wurden. Der Juraprofessor Diego López Garrido, der das spanische Rebellionsverbot mit formulierte, hält die Tatbestandvoraussetzungen deshalb nicht einmal nach spanischen Maßstäben für erfüllt (Kann Puigdemont einen fairen Prozess in Spanien erwarten? [8]).

GroKo plus Grüne gegen alle anderen

Ähnlicher Ansicht ist der viele Jahrzehnte als Rechtsanwalt tätige FDP-Vize Wolfgang Kubicki, der die Möglichkeit einer legalen Auslieferung wegen des Rebellionsvorwurfs gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland verneinte. Damit war er sich mit Andrej Hunko von der Linkspartei, René Springer [9] von der AfD und Hubert Aiwanger von den Freien Wählern [10] einig, während Franziska Brantner von den Grünen lediglich meinte, es sei nun "Sache der Justiz zu klären, wie es weitergeht". Das verlautbarte auch die neue SPD-Justizministerin Katarina Barley in der ARD-Sendung Bericht aus Berlin, die spätere "politische Schritte" nicht ausschloss.

Ihr Vorgänger Heiko Maas [11] meinte dagegen zur Bild-Zeitung, es handle sich um eine "reine Rechtsfrage", in der es "keine politischen Handlungsoptionen" gäbe. Eine Antwort, die in einem gewissen Widerspruch zur Information steht, dass sich die deutschen Bundesminister der Justiz, des Inneren und des Äußeren gestern Abend in einer Telefonkonferenz zum weiteren Vorgehen abstimmten. Für den CDU-Europapolitiker Elmar Brok steht das Ergebnis der juristischen Prüfung sogar schon fest [12]: "Puigdemont", so der umstrittene [13] Abgeordnete, "hat eindeutig gegen spanisches Recht und gegen die Verfassung verstoßen."

Strafanzeige

Für die Bayernpartei, zu deren Europaparlamentszusammenschluss Europäische Freie Allianz (EFA) auch die katalanische Separatistenpartei Esquerra Republicana de Catalunya (ERC) aus Puigdemonts ehemaligem Wahlbündnis Junts pel Sí gehört, stellte der Vorsitzende Florian Weber heute Strafanzeige "gegen alle Beteiligten" an der Festnahme des abgesetzten katalanischen Regierungschefs. Als Rechtsgrundlagen dafür sieht er den § 234a StGB [14], der die "Verschleppung" von Menschen unter Strafe stellt.

Seinen Worten nach ist es über die Frage der "Rebellion" hinaus "offensichtlich konstruiert, dass die Durchführung einer Abstimmung über eine gewichtige politische Frage eine Veruntreuung darstellen soll", weil dann "jede mit Kosten verbundene Wahl eine Untreue" wäre. Deshalb und darüber hinaus widerspreche der europäische Haftbefehl gegen Puigdemont "dem demokratischen Gedanken des Grundgesetzes" und dem ordre public. Dass Puigdemont nun am Treffen der europäischen Unabhängigkeits- und Autonomieparteien teilnehmen kann, das am 13. April im niederbayerischen Landshut stattfindet, hält Weber im Gespräch mit Telepolis für unwahrscheinlich.

Möglicher Asylantrag

Der Europaabgeordnete Bernd Lucke von der liberalkonservativen AfD-Abspaltung LKR riet Puigdemont in einer Presseaussendung heute Morgen dazu auf, einen Asylantrag zu stellen. Lucke weist in diesem Zusammenhang darauf hin, "dass Puigdemont nicht aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen wollte, da Finnland im Begriff war, einen Haftbefehl gegen Puigdemont zu vollstrecken". Seiner Ansicht nach kann sich der Katalane "auch auf die Genfer Flüchtlingskonvention berufen", die es Deutschland verbiete, "einen aus politischen Gründen Verfolgten in sein Heimatland zurückzuschieben, sofern dort seine Freiheit bedroht ist".

Während der FAZ-Autor Frank Lübberding [15] so einen Asylantrag Puigdemonts für chancenlos hält, spricht sein SZ-Kollege Thomas Urban [16] unter Rückgriff auf eine Einschätzung von Amnesty International und "Expertisen der Justizministerien in Brüssel und in Bern" (die zum Ergebnis kamen, das Puigdemont nicht ausgeliefert werden darf) vom "ersten politischen Gefangenen" der Bundesrepublik Deutschland. Für Urban ist es: "offenkundig, dass die Härte der spanischen Justiz darauf abzielt, die soziale und wirtschaftliche Existenz der katalanischen Aktivisten zu vernichten", bei denen es sich "nicht um Terroristen, sondern um durch freie Wahlen legitimierte Politiker" handle, "die ausschließlich zu friedlichen Mitteln griffen".


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-4004022

Links in diesem Artikel:
[1] https://twitter.com/BenedictNeff/status/977936474229354496
[2] https://mobile.twitter.com/JulianAssange/status/978079101784293376
[3] https://www.heise.de/tp/features/Deutsche-Polizei-nimmt-den-katalanischen-Ex-Praesident-Puigdemont-fest-4003471.html
[4] https://twitter.com/policia/status/977903364641050625
[5] https://mobile.twitter.com/pelledragsted/status/977954582646149120
[6] https://mobile.twitter.com/JulianAssange/status/978058049238814720
[7] https://blog.fefe.de/?ts=a44956e6
[8] https://www.heise.de/tp/features/Jagd-auf-Separatisten-Im-Unterschied-zu-Belgien-wurde-Puigdemont-in-Deutschland-festgenommen-4003524.html
[9] https://www.welt.de/politik/ausland/article174891845/Carles-Puigdemont-Seine-Flucht-endet-in-Schuby.html
[10] https://mobile.twitter.com/HubertAiwanger/status/977873365733167104
[11] https://mobile.twitter.com/suma_we/status/976591828869943296
[12] https://t.co/sN991ZzYJ2
[13] https://www.heise.de/tp/features/Zehn-unter-zahlreichen-Teil-2-3379576.html
[14] https://dejure.org/gesetze/StGB/234a.html
[15] https://mobile.twitter.com/luebberding/status/978156091979812865
[16] http://www.sueddeutsche.de/politik/verhaftung-von-carles-puigdemont-deutschland-hat-seinen-ersten-politischen-gefangenen-1.3920198