Rückenwind für Balkon-Solaranlagen

Mehrere Balkone mit Balkonkraftwerk. Bild: Rudy23 / CC BY-SA 4.0
Stecker-Solargeräte erleben einen großen Aufschwung. Nun wächst die Bereitschaft, das Regelwerk für sie zu vereinfachen. Doch konkrete Verbesserungen gibt es bisher nicht.
Balkon-Solaranlagen können eine einfache Möglichkeit für kleine Energieverbraucher sein, Strom für den Eigenbedarf auf umweltschonende Weise selbst zu erzeugen. Die steckerfertigen Solargeräte werden oft auch auf Terrassen, Garagendächern oder im Garten aufgestellt und dort ans Stromnetz angeschlossen.
Wer sich dabei an alle Regeln halten will, muss allerdings einen längeren Hürdenlauf durch mehrere Instanzen bewältigen und spezielle Techniknormen beachten. Mitunter können dabei auch Hürden unerwartet auftauchen oder größer werden als gedacht. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass viele Anwender ihre Sonnenstrom-Geräte bisher ohne Anmeldung und Genehmigung als "Guerilla-Solaranlagen" betreiben.
Solar- und Verbraucherorganisationen bemühen schon seit vielen Jahren darum, das unübersichtliche Regelwerk zu vereinfachen. Wie notwendig das ist, wurde deutlich sichtbar, nachdem die Energiepreis-Krise im vorigen Jahr 2022 zu einem großen Ansturm auf die kleinen Stromerzeuger geführt hatte [1].
In den vergangenen Monaten haben Stromnetz-Betreiber, Behörden und Politiker bereits deutlich erkennen lassen, dass sie die betreffenden technischen Normen und gesetzlichen Bestimmungen vereinfachen wollen. Eine wichtige Rolle für die technischen Normen spielt der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik. Im Januar 2023 veröffentlichte er ein Positionspapier [2], in dem er sich für mehrere konkrete Vereinfachungen ausspricht.
Stromzähler im Rückwärtslauf
Darin schlägt er vor, die Bagatellgrenze für die Mini-Solaranlagen von den bisher in Deutschland geltenden 600 Watt Spitzenleistung auf die 800 Watt anzuheben, die in der Europäischen Union schon eingeführt worden ist. Bis zu dieser Bagatellgrenze sollen die Sonnenstrom-Generatoren zumindest übergangsweise an jeden Stromzähler angeschlossen werden können. Damit müssten die Anwender nicht mehr darauf warten, bis bei ihnen ein moderner Zwei-Richtungs-Zähler installiert wird.
Die Balkon-Solargeräte produzieren zeitweise mehr Strom, als im Haushalt verbraucht wird. Dann speisen sie ihren überschüssigen Strom unvergütet ins allgemeine Netz ein. Moderne Zwei-Richtungs-Zähler können diese gegenläufigen Stromflüsse getrennt erfassen. Ältere analoge Zähler können bei einer Strom-Rückspeisung nur rückwärtslaufen. Die Netzbetreiber lehnen diesen Rückwärtslauf allerdings bisher ab.
Der VDE plädiert nun dafür, dass ältere Stromzähler in solchen Situationen zumindest für eine Übergangszeit auch rückwärtslaufen dürfen. Das würde nicht nur eine Vereinfachung bedeuten, sondern auch eine indirekte Vergütung für den eingespeisten Strom: Wenn der Stromzähler rückwärts läuft, müssen die zurückgelaufenen Kilowattstunden nicht mehr bezahlt werden.
Der Verband befürwortet es auch, die Anmeldung der Minianlagen zu vereinfachen. Bisher müssen sie beim örtlichen Stromnetz-Betreiber und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Künftig sollte die Anmeldung bei der Bundesbehörde ausreichen.
Schukostecker und geprüfte Sicherheit
Um die flächendeckende Verwendung der Stecker-Solargeräte zu ermöglichen, spricht sich der VDE nun dafür aus, den haushaltsüblichen Schukostecker zu dulden. Bisher verlangen die meisten Netzbetreiber noch eine spezielle Einspeisevorrichtung, die auch als Wieland-Stecker und -Steckdose bekannt ist. Grundsätzlich bevorzugt der VDE es allerdings weiter, dass die Solargeräte durch das Fachhandwerk installiert werden.
Im Gegenzug für seine Zugeständnisse fordert der VDE von den Herstellern der steckerfertigen Solarstrom-Generatoren, dass sie die elektrische Sicherheit dieser Anlagen gewährleisten. Dazu empfiehlt er, die Mini-Stromerzeuger durch ein unabhängiges Prüfinstitut zu prüfen, damit der Kunde zu Hause ein sicheres Gerät in Betrieb nehmen kann.
Damit sollten nun einige Weichen zugunsten der Balkon-Solaranlagen gestellt sein. Die DGS Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, die sich schon lange beim VDE für solche Vereinfachungen einsetzt, bezeichnete es [3] als "unglaublich wichtig, dass dieses positive Signal kommt". Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass dazu noch mehrere Verordnungen und Normen geändert werden müssen. Das wird wohl noch etwas dauern.
Konflikte im Wohnungsrecht
Doch die Regularien der Stromwirtschaft sind auch nur ein Teil der Hindernisse, vor die sich Anwenderinnen von Stecker-Solargeräten gestellt sehen können. Wer seinen Balkon mit Solarmodulen ausrüsten möchte, braucht als Mieter auch die Zustimmung des Vermieters. Wohnungseigentümer müssen die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist es notwendig, eine Genehmigung bei der zuständigen Denkmalschutz-Behörde zu beantragen.
Dass diese Fragen nicht zu unterschätzen sind, zeigen die Konflikte, die dazu öffentlich bekannt geworden sind. So soll eine Thüringer Wohnungsgesellschaft einer fünfköpfigen Familie die Wohnung gekündigt [4] haben, weil sie ihren Balkon mit einer Mini-Solaranlage ausgerüstet hatte. Der Rechtsstreit ging drei Jahre lang durch mehrere Instanzen, derzeit läuft ein gerichtliches Verfahren zur Räumung der Wohnung.
Aus Baden-Württemberg wird ein Fall [5] berichtet, bei dem ein Wohnungseigentümer ein Stecker-Solargerät auf seinem Balkon aufbauen wollte. Die Eigentümergemeinschaft lehnte das ab. Der Solarstrom-Pionier installierte seine Anlage trotzdem und versucht nun, auf dem Rechtsweg die Genehmigung dafür zu bekommen. Dabei soll ein Richter die Meinung vertreten haben, dass die aktuelle Gesetzeslage nicht dafür ausreicht, zugunsten des Balkonkraftwerks zu entscheiden.
Privilegierte Maßnahmen
Um solche Schwierigkeiten aus dem Weg zu räumen, haben sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder schon im November 2022 dafür ausgesprochen [6], den Einsatz steckerfertiger Mini-Photovoltaikanlagen für Wohnungseigentümer und Mieter zu vereinfachen. Die Errichtung der Balkonkraftwerke sollte in den Katalog der privilegierten Maßnahmen des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgenommen werden, auf deren Gestattung die Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch haben. Bei ihrer Herbstkonferenz baten die Länderkolleginnen und Kollegen den Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.
Das sind ebenfalls positive Signale, diesmal auf der politischen Ebene. Vom Bundesjustizminister ist bisher allerdings noch keine Reaktion bekannt geworden. Dafür hat das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium die Vorschläge der Länder-Justizministerinnen und des VDE aufgegriffen und in seinen Entwurf einer Fotovoltaik-Strategie [7] eingearbeitet. Bis all dies tatsächlich zu konkreten Verbesserungen bei Gesetzen, Verordnungen und Normen führt, wird es allerdings wohl wieder einige Zeit dauern.
Petition an den Bundestag
Die Akteure der Steckersolar-Branche versuchen nun, diese allmählich absehbaren Fortschritte zu beschleunigen. Dazu haben sie schon Mitte Februar 2023 eine Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht, mit der sie den Gesetzgeber direkt auffordern, die Installation von Balkonsolaranlagen für möglichst viele Personen zu erleichtern.
Nach einigen Schwierigkeiten [8] wurde die Petition dann Ende März zur Mitzeichnung veröffentlicht [9]. In den vier Wochen danach ist sie schon 101.171 Mal mitgezeichnet worden. Damit hat sie zum Ende der Mitzeichnungsfrist die doppelte Zahl der 50.000 Stimmen erreicht, die für eine weitere Behandlung notwendig ist. Nun ist es sehr wahrscheinlich, dass der Bundestag diese Petition in öffentlicher Ausschuss-Sitzung diskutieren wird.
URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-8981861
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/tp/features/Mit-Stecker-Solargeraeten-gegen-den-Strompreis-Anstieg-7398235.html
[2] https://www.vde.com/resource/blob/2229846/acbd1078371f6a553a049a1d33b8612c/positionspapier-data.pdf
[3] https://www.dgs.de/news/en-detail/130123-revolution-fuer-steckersolar/
[4] https://efahrer.chip.de/news/fristlose-kuendigung-wegen-mini-solar-familie-vor-gericht_1011526
[5] https://efahrer.chip.de/news/balkonkraftwerk-fuer-mieter-richter-bringt-traurige-wahrheit-auf-den-punkt_1011074
[6] https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/top_i.12_-_mini-photovoltaikanlagen.pdf
[7] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/photovoltaik-stategie-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=6
[8] https://mailchi.mp/machdeinenstrom.de/mini-solar-news_27032023
[9] https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2023/_02/_17/Petition_146290.nc.html
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