Mit Stecker-Solargeräten gegen den Strompreis-Anstieg
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Die Mini-Solaranlagen ermöglichen es auch Stadtbewohnern, selbst Solarstrom erzeugen. Damit können sie ihre steigende Stromrechnung entlasten. Förderprogramme können helfen, die Technik auch für finanzschwache Haushalte zu erschließen.
Die Anbieter von Stecker-Solargeräten haben in den vergangenen Monaten einen Kundenansturm erlebt, den sie zeitweise kaum noch bewältigen konnten. Inzwischen scheint sich die Situation allmählich wieder zu entspannen. Der Grund für den Ansturm liegt darin, dass Stecker-Solargeräte ein wirksames Mittel gegen die steigenden Strompreise sein können.
Diese kleinen Stromerzeuger mit bis zu 600 Watt Spitzenleistung können am Balkon, auf der Terrasse oder der Garage angebracht oder aufgestellt werden. Das ermöglicht es auch Stadtbewohnern, die kein eigenes Haus und Grundstück besitzen, auf einfache Weise selbst Strom zu erzeugen. Damit können sie den Strombezug aus dem allgemeinen Netz mindern und so ihre Stromrechnung entlasten.
Der Strom, den die Mini-Solaranlagen produzieren und vor Ort ins Netz einspeisen, wird von den dort gerade eingeschalteten Elektrogeräten verbraucht. Das wird sehr oft der Kühlschrank sein. Dazu kommen Geräte, die sich im Bereitschaftsmodus befinden. Bei Heimarbeitenden kann auch die elektrische Bürotechnik den selbst erzeugten Solarstrom verbrauchen. Was dann noch übrig bleibt, fließt ins allgemeine Netz.
Mit dem selbst erzeugten und verbrauchten Solarstrom entlasten die Anwender nicht nur ihre Stromrechnung. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, dass weniger Strom aus fossilen Energieträgern wie Erdgas, Braun- und Steinkohle produziert werden muss. Das dient dem Klimaschutz und der Versorgungssicherheit.
Nordländer gehen voran
Diese Vorteile hat auch Till Backhaus erkannt, Energieminister von Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb hatte er im August 2022 ein zehn Millionen Euro schweres Förderprogramm für die steckerfertigen Mini-Solaranlagen angekündigt. Danach arbeitete das Ministerium zügig daran, die Ankündigung konkret umzusetzen:
Schon drei Monate später, Anfang November 2022, wurde auch die notwendige Förderrichtlinie veröffentlicht. Seitdem können Bürger eine Förderung in Höhe von 500 Euro für steckerfertige Fotovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 600 Watt erhalten. Einen Monat später berichtete Backhaus, dass dafür bereits 1.500 Förderanträge eingegangen waren. Er rechnet damit, dass insgesamt 18.000 Anträge bewilligt werden können.
Nach Berechnungen des Ministeriums vom August können Mieterinnen und Mieter mit einer Stecker-Solaranlage etwa 400 Kilowattstunden pro Jahr selbst erzeugten Solarstrom verbrauchen. Damit würden sie eine Stromkosten-Einsparung von 148 Euro erzielen.
Dabei hatte das Ministerium noch einen Strompreis von 37 Cent pro Kilowattstunde zugrunde gelegt. Inzwischen sind sogar noch höhere Strompreise absehbar, sodass auch die künftige Jahresersparnis durchaus noch etwas größer sein kann. Selbstverständlich hängt sie auch davon ab, wie viel Solarstrom das jeweilige Gerät tatsächlich produziert, und wie viel davon vor Ort verbraucht wird.
Mit seinem Förderprogramm folgt Mecklenburg-Vorpommern dem Beispiel des benachbarten Bundeslandes Schleswig-Holstein. Hier wurde gerade das Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" neu aufgelegt, das den Einsatz von erneuerbaren Energien in Privathaushalten unterstützen soll. Für steckerfertige Solar-Balkonanlagen gibt es hier 200 Euro.
Neben den beiden nördlichen Bundesländern gibt es inzwischen auch zahlreiche Städte, die schon Förderprogramme für steckerfertige Solargeräte aufgelegt haben. In Ostdeutschland geht hier Jena voran, das Anfang November 2022 zwei Fördertöpfe mit insgesamt 100.000 Euro für die kleinen Solarstrom-Erzeuger aufgelegt hat: Mit dem ersten Fördertopf wurden die Mini-Anlagen mit bis zu 200 Euro gefördert. Er war schon nach kurzer Zeit ausgeschöpft.
Mit dem zweiten Fördertopf sollen Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden, die finanziell wenig Spielraum haben: Hier übernimmt die Stadt bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten und höchstens 600 Euro.
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