Spanien: Aufstands-Paragraf wird reformiert

Seite 2: Die Änderung des Aufruhr-Paragrafen

Es gab aber keinen "Aufruhr", wie auch in Deutschland im Auslieferungsverfahren gegen den Exilpräsidenten Carles Puigdemont festgestellt wurde. Deshalb soll der Paragraf geändert werden, die Rechtslage an die in der EU angepasst werden.

Allerdings soll damit auch Ausweitung der Repression einhergehen, da der schwammige Begriff "Einschüchterung von Personen oder Sachen" in die Strafrechtsreform aufgenommen wurde, wie breit kritisiert wird. Geändert werden soll auch "Veruntreuung", wenn es keine persönliche Bereicherung gibt, wie beim Referendum in Katalonien, sollen die Strafen nur noch höchstens vier Jahre betragen können.

Außer der Republikanischen Linken (ERC), dessen Stimmen sich die Sánchez-Regierung mit den Reformen auch für den Haushalt erkauft, sind alle übrigen katalanischen Parteien und auch die Zivilgesellschaft gegen diese Strafrechtsreform. Sie kritisieren auch, dass damit eine Anerkennung der Veruntreuung einhergehe, die es nicht gab.

Spanien wolle über die offizielle Streichung des Aufruhrs versuchen, die Auslieferung von Puigdemont und anderen Exilanten zu erreichen. Die Regierung hat tatsächlich immer wieder erklärt, dass das Ziel der Strafrechtsänderung sei, Puigdemont "vor die spanische Justiz zu stellen".

So wies unter anderem die Vizepräsidentin Nadia Calviño auf die "Schwierigkeit bei der Auslieferung hin, da der Straftatbestand Aufruhr in anderen Länder nicht existiert".