Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Seite 2: FBI kam Netzwerk mit Basis im Breisgau auf die Spur
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- FBI kam Netzwerk mit Basis im Breisgau auf die Spur
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Vielfach werden die Betroffenen Opfer mehrfacher Straftaten: So erleben sie sexualisierte Gewalt, die gefilmt und als Video vertrieben oder von einem Fremden via Webcam live verfolgt wird, sie werden gezwungen, sexuelle Handlungen an sich oder an anderen Kindern vorzunehmen, dabei ebenfalls gefilmt und die Videos im Internet vertrieben. Oder Aufnahmen von ihnen, zum Beispiel während sie vergewaltigt werden oder sexuelle Handlungen an sich oder anderen vornehmen müssen, werden als kinderpornographisches Material vertrieben. Aufnahmen von unbekleideten Kindern gelten als "Posing-Bilder", deren Besitz war bis vor kurzem nach deutschem Recht nicht strafbar.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass die Tatverdächtigen häufig Teil auch internationaler Händlerringe sind. So konnte ein Fall in Staufen im Breisgau aufgedeckt werden, nachdem die US-Bundespolizei FBI 2015 den Administrator einer Plattform für Pädokriminelle festgenommen und in Folge dessen mehr als 800 Nutzer festgenommen wurden. Ein Hinweis führte zu Christian L., der inzwischen eine Haftstrafe verbüßt, weil er den Sohn seiner Lebensgefährtin nicht nur selbst mehrfach vergewaltigte, sondern auch an weitere Personen vermittelte - jeweils unter aktiver Beteiligung der Mutter. Auch die kleine Tochter einer Bekannten wurde Opfer des Paares. Während des Prozesses konnten weitere Täter ermittelt werden, die Spuren führten bis nach Norddeutschland, in die Schweiz und Spanien.
Einer der Täter, Knut S., war Stabsfeldwebel bei der Bundeswehr. Ein anderer Täter, Daniel V., hatte sich mit Christian L. darüber unterhalten, den Jungen nach der Vergewaltigung zu ermorden. Er wurde auf dem Weg zu dem Kind festgenommen, laut shz.de mit Handschellen und Klebeband mit Tuch zum Knebeln im Gepäck. Es stellte sich heraus, dass er auch seinen eigenen dreijährigen Sohn an Pädokriminelle vermittelt hatte.
Auch ein Schweizer aus dem Kanton St. Gallen wurde wegen des Vorwurfs zu einer Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt, den Jungen drei Mal gegen Zahlung vergewaltigt zu haben. Insgesamt konnten acht Männer ermittelt werden, die das Kind gegen Zahlung an das Paar vergewaltigten, darunter auch ein Spanier. Dieser hatte laut einem Bericht der Badischen Zeitung dem Paar angeboten, ein Haus zu kaufen, in dem alle zusammen leben sollten, und ihnen 2.000 Euro monatlich zu zahlen, wenn er jederzeit über das Kind verfügen könne. Laut einem Bericht im Südkurier wurden bei ihm Videos gefunden, die auf einen Mord hinwiesen: In Belarus soll er demnach gemeinsam mit einem anderen Mann ein Mädchen vergewaltigt und erdrosselt haben.
Im März 2018 erhob die Staatsanwaltschaft Freiburg Anklage gegen Christian L. sowie Berrin T., der Mutter des Jungen. Der Mutter wurden demnach insgesamt 50 Taten vorgeworfen, ihrem Lebensgefährten 46 Taten. Ihnen wurden unter anderem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, schwere Vergewaltigung, schwere Zwangsprostitution sowie Verbreitung, Besitz und Erwerb kinderpornografischer Schriften zur Last gelegt. Im August 2018 wurde Michaela Berrin T. zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt, Christian L. zu zwölf Jahren. Da er bereits einschlägig vorbestraft war, wurde für Christian L. die Sicherungsverwahrung angeordnet.
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