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Völkerrecht: Sittenregel für Gewalthaber

Blauhelm, Foto: Daniel Košinár, CC0 1.0

Jeder Staat achtet das Völkerrecht. Er beruft sich sogar bei Kriegen darauf, weil er sich natürlich immer nur selbst verteidigt. Das ist schließlich erlaubt. Über ein sehr seltsames "Recht".

Israel achtet selbstverständlich das Völkerrecht – sagt Israel. Seine Streitmacht überzieht den Gaza-Streifen zwar mit einem verheerenden Krieg. Männer, Frauen, Kinder, Patienten in Krankenhäusern und viele weitere Zivilisten werden getötet, Überlebende vertrieben, ihre Häuser zerstört.

Aber dies geschehe im Einklang mit dem Völkerrecht. Denn dies sieht das Recht eines jeden Staates auf Selbstverteidigung vor. Und das reklamiert Israel seit dem Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 für sich.

Dabei verstoße allerdings Israel gegen das Verbot des Völkermords im Rahmen des Völkerrechts – sagt Francesca Albanese [1], Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen (UN) für die palästinensischen Gebiete:

"Die überwältigende Art und das Ausmaß des israelischen Angriffs auf Gaza und die zerstörerischen Lebensbedingungen, die er verursacht hat, offenbaren eine Absicht, die Palästinenser als Gruppe physisch zu vernichten."

Waffenlieferungen und Völkerrecht: kein Widerspruch

Die USA und Deutschland dringen auf Einhaltung des Völkerrechts, unterstützen Israel aber weiter mit Waffen.

Dies sei aber durch das Völkerrecht verboten – sagt Nicaragua [2]. Deshalb strengt das mittelamerikanische Land eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Deutschland an.

Der Staat "habe Israel politisch, finanziell und militärisch unterstützt sowie die Mittel für das UN-Palästinenserhilfswerk (UNRWA) gestrichen … Nach der Völkermordkonvention sind Staaten verpflichtet, alles zu tun, um Völkermord zu verhindern. Deutschland jedoch habe nicht nur gegen diese Verpflichtung verstoßen, sondern auch die Begehung eines Völkermords durch Israel erleichtert, so der Vorwurf aus Nicaragua."

Israel, USA, Russland, Deutschland: Alle sind im "Völker"-Recht

Russland respektiert ebenfalls das Völkerrecht – sagt Russlands [3] Präsident Wladimir Putin [4]: "Die Volksrepubliken des Donbass haben Russland um Hilfe gebeten. In diesem Zusammenhang habe ich gemäß Kapitel 7 Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen … die Entscheidung getroffen, eine Sonder-Militäroperation durchzuführen. … Ihr Ziel ist der Schutz der Menschen, die seit acht Jahren Misshandlung und Genozid ausgesetzt sind."

Die NATO-Staaten handeln mit ihren Waffenlieferungen an die Ukraine im Einklang mit dem Völkerrecht – sagt die NATO. Schließlich habe Russland das Land angegriffen, was völkerrechtlich verboten sei. Daher sei es legitim, den Angegriffenen mit Kriegsgerät auszustatten, damit er sich verteidigen könne. Zur Kriegspartei werde man damit noch lange nicht, sage das Völkerrecht auch.

Das ist gerade Deutschland wichtig. Bundeskanzler Olaf Scholz [5] (SPD) will eine militärische Konfrontation Deutschlands mit Russland unbedingt vermeiden. Dazu zählt er auch den Einsatz von Bundeswehr-Soldaten in der Ukraine, um beim Abschuss von "Taurus"-Marschflugkörpern zu helfen: "Deutsche Soldaten dürfen an keiner Stelle und an keinem Ort mit den Zielen, die dieses System erreicht, verknüpft sein."

Das Völkerrecht ignorieren – und es in Anschlag bringen, wenn es passt

Die Liste der Fälle, in denen Staaten beim Vorgehen gegen ihresgleichen das Völkerrecht bemühen, ist lang. Und sie beginnt wesentlich früher als diese beiden aktuellen Konflikte: Seitdem sich nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Vereinten Nationen auf ein "Völkerrecht" verständigt haben, reklamieren es Staaten in ihrem Handeln für sich; genauer gesagt führen es an, um andere Staaten vor der "Weltgemeinschaft" anzuklagen.

Was hat es also mit diesem Recht auf sich? Es kann offenbar in kriegerischen Auseinandersetzungen von jeder Seite für sich reklamiert werden. Allerdings fehlt es an einer Instanz, die diese Auslegung letztlich entscheiden würde und das Urteil durchsetzen könnte.

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag verhandelt zwar auf Antrag von Staaten solche Fälle. Aber er verfügt über keine Gewalt. Den Gerichtshof akzeptieren weiterhin nicht einmal alle Nationen. Allen voran erkennen die USA diese Instanz nicht an. Es kann schließlich nicht sein, dass die überragende Macht dieser Welt sich in ihrer Gewalt von einem ihr übergeordneten Gremium behindern lässt, lautet der Standpunkt Washingtons.

Gewaltverbot für Staaten? Alle unterschreiben es, aber keiner hält sich dran

So viel scheint damit klar: Vom Völkerrecht lässt sich kein Staat der Welt, schon gar nicht die mächtigeren unter ihnen, davon abhalten, seine Interessen zu verfolgen. Und bei nicht auf "friedlichem" Wege zu erreichendem Erfolg versuchen sie, dies mit Waffen durchzusetzen.

Manchmal genügt nur die Androhung, manchmal die Anwendung. Es ist dennoch ein weitverbreitetes Anliegen von diesen Staaten, ihre Taten im Einklang mit dem Völkerrecht zu beschreiben – und den Gegner mit dem Verstoß gegen es ins Unrecht zu setzen.

Das Völkerrecht, wie es in der Charta der Vereinten Nationen (UNO) formuliert wird, fordert [6]:

Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.

Charta der Vereinten Nationen, Artikel 2 (4)

Wer den "Weltfrieden" stört, darf angegriffen werden

Ein langer Satz, ein großer Satz – der aber in der Realität seit Inkrafttreten der Charta 1945 permanent von ziemlich vielen gewalthabenden Staaten dieser Welt mit Füßen getreten wurde und wird. Recht besehen, müsste man die UNO-Charta daher nicht weiter beachten.

Und doch wird sie im Munde der Diplomaten von Staaten geführt, die anderen Staaten damit die Verfolgung illegitimer Interessen vorhalten. Stets ist dann die Rede vom "Weltfrieden" und der "internationalen Sicherheit", wie sie die UN-Charta als Zweck formuliert. An der sich die angeklagten Nationen vergingen.

So ganz pazifistisch und uneingeschränkt friedliebend ist das Völkerrecht aber auch nicht gemeint. Die Vereinten Nationen verfolgen zudem den Zweck, "Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen, die gewährleisten, dass Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird". Wenn eben "der Weltfrieden" als gefährdet gilt, darf die "Weltgemeinschaft" den friedensgefährdenden Staaten mit Gewalt Einhalt gebieten.

Kein Widerspruch: Staaten ächten und investieren in Gewalt

Dann erhalten einige Länder ein UN-Mandat, mit ihrem Militär gegen den Paria vorzugehen. Sie stellen Soldaten und Material für die "Blauhelme" ab oder rücken im UN-Auftrag gegen die betreffenden Staaten vor, mit einem "robusten Mandat", das sie zur Anwendung von Gewalt berechtigt.

Was soll das sein: "Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse"? Wenn alle Staaten dieses "gemeinsame Interesse" durch ihre Mitgliedschaft in der UNO doch bezeugen – gegen wen soll dann noch Gewalt nötig sein?

Es ist ein ziemlich merkwürdiger Umstand: Da ächten die Staaten Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung untereinander. Sie rechnen dennoch damit, dass Gewalt zwischen ihnen ein Mittel der Auseinandersetzung bleibt. Ihre ständigen Konflikte um Einflusssphären und wirtschaftliche Vorteile sind notorisch kriegsträchtig – und das wissen sie.

Entsprechend rüsten die Staaten ihr Militär auf und setzen es ein, wenn ihre Interessen anders nicht durchzusetzen sind. Zu studieren [7] an den vielen Kriegen und Gemetzeln seit Gründung der Vereinten Nationen.

Das "Gemeinsame" in der UNO-Präambel bezieht sich auf die Nationen, die sich einig sind in der Verurteilung anderer Nationen, die sich am "Weltfrieden" vergehen. Und dem darf mit aller Gewalt begegnet werden. Stellt sich natürlich sofort die Frage: Wie sieht dieser "Weltfrieden" aus und wer erklärt ihn für bedroht?

Ein kriegsträchtiger Zustand namens Weltfrieden

Wer die Gefährdung des Weltfriedens erklärt und wer zu dessen Wiederherstellung in der Lage ist, zeigt die Besonderheit des Völker-"Rechts". Einen Antrag an die UNO stellen, um einen Konflikt zwischen Staaten als Anschlag auf den Frieden auf Erden zu verurteilen und dagegen vorzugehen, kann zwar jeder Mitgliedsstaat.

Es entscheidet aber nicht die Gesamtheit der in der UNO vertretenen Nationen oder ein von ihnen eingerichtetes und akzeptiertes Gericht, sondern der Sicherheitsrat. Der besteht aus 15 Staaten. Zehn wechseln alle zwei Jahre und werden nach einem Verteilungsschlüssel bezogen auf die Kontinente ausgewählt. Die übrigen fünf sind die Atommächte China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA. Sie verfügen als einzige über ein Veto-Recht, um Entscheidungen blockieren zu können, die ihren Interessen zuwiderlaufen.

Die Staaten mit dem stärksten Militär und der alles entscheidenden Atom-Waffe, also die weltweit größten Kriegsherren, wachen über den Frieden in der Welt? Die sich untereinander seit dem Zweiten Weltkrieg und auch nach dem Zusammenbruch des Ostblocks in zahllosen Konflikten befinden, sich überall einmischen, bedrohen, erpressen, sich mit Wirtschaftssanktionen und Stellvertreterkriegen bekämpfen.

Die mithin dafür maßgeblich verantwortlich sind, dass ein Zustand namens Weltfrieden eben sich gerade zuverlässig nicht einstellt. Genauer gesagt, die Kraft ihrer Gewalt bestimmen, wann für sie dieser Zustand existiert – und wann er durch den Einsatz ihrer Gewalt wieder herzustellen ist. Erst dann geben sie Frieden.

Wo Recht auf Recht trifft, entscheidet die Gewalt

Aktuell bedroht Russland den Weltfrieden mit seinem Angriff auf die Ukraine – nach Lesart der USA und seines Militärbündnisses NATO. Russland sieht das genau andersherum: Die militärische und politische Eingliederung der Ukraine in den Westen ist es, die den Weltfrieden bedroht. Denn damit setzt der Westen seinen Aufmarsch gegen Russland seit Ende der Sowjetunion 1990 fort.

Das Völkerrecht reklamieren beide Seiten für sich. Und wo Recht auf Recht trifft, entscheidet die Gewalt. Denn die maßgebenden Staaten bekriegen sich in der Ukraine. Folgerichtig kann es kein "gemeinsames Interesse" geben. Entsprechend scheitern diplomatische Vorstöße, auch von am Krieg unbeteiligten Staaten, am Widerstand einer der Kriegsparteien im Sicherheitsrat.

Was allerdings keines der beiden Lager davon abhält, dem Gegner einen Verstoß gegen das Völkerrecht bei jeder sich bietenden diplomatischen Gelegenheit vorzuwerfen. Einem um die Weltmacht konkurrierenden Staat einfach zu erklären, dass er nicht länger eine Weltmacht sei und als solcher eine Rückstufung als bloße Regionalmacht zu erdulden habe, trifft zwar das Ziel US-amerikanischer Politik.

Das Völkerrecht ist auf der Seite der "Guten"

Aber auch diese Aussage [8] von Ex-US-Präsident Barack Obama aus dem Jahr 2014 über Russland kam nicht ohne den Hinweis aufs Völkerrecht aus. Das militärische Vordringen auf der Krim und ihre Abtrennung von der Ukraine sei ein Bruch des Völkerrechts. Und sein russischer Amtskollege verwies acht Jahre später auch auf das Völkerrecht. Es sei um die Verhinderung eines Genozids gegangen.

Dabei handelt es sich auf beiden Seiten zwar auch um mehr oder minder gelungene Public Relations. Der eigene Staat gehört zu den Guten in der Welt. Er sorgt dafür, dass den Bösen das Handwerk gelegt wird. Und da mit den Bösen nicht zu reden ist – deswegen sind es ja Böse! – bleibt nur die Sprache der Gewalt.

Von Zwecken, die Staaten in der Konkurrenz gegeneinander verfolgen, um wirtschaftlichen Erfolg und den dafür nötigen machtvollen Einfluss, ist, wenig überraschend, nicht die Rede.

Freibrief zum Zuschlagen: das "Recht auf Selbstverteidigung"

Die Argumentation geht indes über Propaganda hinaus: Wer auf der Seite des Völkerrechts steht, ist zur Anwendung von Gewalt gegen die Rechtsverletzer berechtigt. Er sorgt doch nur dafür, dass das Völkerrecht beachtet wird! Das dort verankerte "Recht auf Selbstverteidigung" stellt sich dabei als sehr nützlich heraus.

So segnete der Sicherheitsrat 2001 den Angriff der NATO unter Führung der USA auf Afghanistan ab, mit den Stimmen von Russland und China – die sich beide damals noch nicht im offenen Gegensatz zur beherrschenden Weltmacht stellen wollten.

Der Anschlag von Terroristen auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 wurde als "Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" verurteilt. Also durften die US-Amerikaner einen Staat überfallen, der ihnen zwar keinen Krieg erklärt hatte und auch nicht hinter den Attentaten stand. Der aber nicht der ultimativen Forderung der USA Folge geleistet hatte, den mutmaßlichen Kopf des Attentats, Osama bin Laden, auszuliefern.

So buchstabierte sich für die Weltmacht Nr. 1 eben "Weltfrieden", und tut es bis heute: Wer die Freiheit dieser Nation infrage stellt, mit ihrem Kapital und ihrer es flankierenden Gewalt die Staatenwelt in ihrem Sinne zu "ordnen", sprich auf Linie zu bringen, bekommt es zu spüren.

Börse der Diplomatie UNO: Wer ist für uns, wer ist gegen uns?

Die Bühne der "Vereinten Nationen" bietet dazu die praktische Abfrage, welche Staaten bei welchen laufenden Konflikten Position im eigenen Sinne beziehen, und welche eher neutral sind, oder, schlimmer, eine abweichende Haltung einnehmen. Die Bemühungen zum Beispiel, in der UNO eine Mehrheit für die Verurteilung des russischen Angriffs auf die Ukraine zu bekommen, haben darin ihren Grund. Die Versammlung fungiert als diplomatische Börse.

Faktisch sind diese Resolutionen, gleich, wie sie ausgehen, nicht von Belang. Der Krieg geht weiter. Aber das Bild ist klar: Wer ist für uns, wer laviert, wer steht auf der falschen Seite? Entsprechend wird auf Abweichler "zugegangen", mit dem Hinweis auf politische und wirtschaftliche Nachteile, falls die Abweichung Bestand hat.

Wenn man kein Mandat der "Völkergemeinschaft" zum Zuschlagen im "gemeinsamen Interesse" erhält, kann man sich auch darüber hinwegsetzen – im Namen des Völkerrechts. Man gibt sich als eigentlicher Wahrer des Völkerrechts, kritisiert eine unfähige UNO.

Das kann sich natürlich nur eine Weltmacht leisten dank einer Streitkraft, die keinen Widerspruch duldet. So geschehen durch die NATO im Jugoslawien-Krieg 1999, später durch die USA im Irak, unterstützt von ihren westlichen Verbündeten.

Es könnte so schön sein: Kriegsziel ohne Krieg erreichen

Das Völkerrecht erscheint im Angesicht einer Welt, in der Nationen erbarmungslos um Macht und Reichtum konkurrieren, als schlechter Witz: Bei der Verfolgung ihrer einander ausschließenden Interessen sollen die Nationen möglichst auf den Einsatz von Waffen verzichten.

Sonst ist alles erlaubt und gilt als "friedlich" – also die Ausbeutung von Ressourcen und Menschen, die Verarmung der Mehrheit auf dem Globus, Hunger- und Umweltkatastrophen. Um diesen "friedlichen" Zustand allerdings zu erhalten, ist eine Menge Gewalt vonnöten – damit sich die Verlierer der Konkurrenz in der Staatenwelt das alles gefallen lassen.

Vor allem aber wird die Gewalt von den Gewinnern gebraucht: Denn die streiten ja untereinander unablässig gerade darum, wer die meisten Pfründen aus der Benutzung der Staaten der zweiten bis letzten Reihe bezieht. Derzeit also die USA, in deren Schlepptau die EU mit Deutschland sowie China und Russland.

Das letzte Mittel bleibt die Gewalt

Als Sittenregel für das Benehmen von Staaten formuliert das Völkerrecht ein Ideal: Konflikte sind ohne Krieg zu klären, auch wenn sie noch so kriegsträchtig sein mögen. Und das ist kein Witz, sondern ernst gemeint.

Schließlich bedeutet Krieg für jeden Staat ein enormes Risiko. Selbst bei einem Sieg hat der Gewinner Schaden erlitten, sich verschuldet, Geld unproduktiv ausgegeben, und Teile seines Volks haben ihr Leben gelassen, fallen für weitere staatsdienliche Benutzung aus. Bei einer Niederlage fällt diese Bilanz entsprechend schlechter aus.

Da ist es doch umso erstrebenswerter, sich diese Kosten zu sparen – und ganz friedlich Widerstände unbotmäßiger Nationen gegen natürlich immer gerechtfertigte eigene staatliche Interessen zu überwinden. Die Legitimation liefert das Völkerrecht. Das letzte Mittel aber bleibt die Gewalt.


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https://www.heise.de/-9679706

Links in diesem Artikel:
[1] https://taz.de/-Nachrichten-im-Nahostkonflikt-/!6000815/
[2] https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/nicaragua-klage-gegen-deutschland-beguenstigung-voelkermord-gaza-krieg-israel-palaestina/
[3] https://www.dw.com/de/putins-kriegsgr%C3%BCnde-im-faktencheck/a-60901735
[4] https://www.welt.de/politik/ausland/article237112395/Ukraine-Putin-ordnet-Militaereinsatz-in-der-Ostukraine-an.html
[5] https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/taurus-scholz-debatte-ukraine-krieg-russland-100.html
[6] https://unric.org/de/charta/
[7] https://www.magazin-auswege.de/data/2019/12/Dillmann_Warum_Krieg.pdf
[8] https://www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-krise-obama-verspottet-russland-als-regionalmacht-a-960715.html